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Donnerstag, 8. Oktober 2020

Thema Planungsbeschleunigung und Deregulierung

 

Liebe Mitstreiter*innen,
 
wir möchten Sie auf unsere Meldung zum Thema Planungsbeschleunigung und Deregulierung hinweisen. Hier werden in Bund und Land aktuell zahlreiche Maßnahmen umgesetzt oder vorbereitet, die  deutliche Auswirkungen für die Verfahren und Natur und Landschaft mit sich bringen.
 
Für alle, die sich näher darüber informieren möchten, haben wir eine Übersicht mit einer Reihe von Maßnahmen zusammengestellt:
 
Viele Grüße aus dem Landesbüro,
Simone von Kampen
 

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Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

Ripshorster Str. 306

46117 Oberhausen

Sonntag, 31. Mai 2020

Forderungsschreiben an das Land NRW mit Übergabe am 29.5.2020 in Ddf

Herrn Ministerpräsidenten des Landes NRW Armin Laschet
Herrn Minister Prof. Andreas Pinkwart
Mitglieder der CDU- und FDP- Fraktionen im Landtag
Haus des Landtags 1
40221 Düsseldorf
    Landesgeschäftsstelle
Vernunftkraft.NRW e.V.
Gut Wohlbedacht 1
33181 Bad Wünnenberg
Tel. 0171-5498760
Email: verein@vernunftkraft-nrw.org
per E-Mail und persönlicher Übergabe

Datum: 28.05.2020

Ausbau Windenergie: Kein Kompromiss mit weiteren Kompromissen – Umsetzung der Länderöffnungsklausel ohne weitere Abstriche in NRW!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,
sehr geehrter Herr Minister Prof. Pinkwart,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Für viele Bürger gerade in den ländlichen Regionen in NRW war es ein wichtiges Wahlversprechen: genügend Abstand zwischen den immer größer werdenden Windindustrieanlagen und der davon betroffenen Bevölkerung. Sicherlich war genau dieses Versprechen ein Grund für ihren Wahlerfolg.
Mit der Umsetzung des LEP und der darin verankerten 1500m-Abstandsregelung haben sie zumindest etwas Wort gehalten, wenn auch keine Rechtssicherheit bei Umsetzung einer solchen Vorgabe bestand.
Nun wurde vor wenigen Tagen in Berlin mit einer neuen Länderöffnungsklausel zumindest ein Kompromiss gefunden, der bei weitem nicht dem Schutzbedürfnis der betroffenen Bürger entspricht, aber bei direkter Umsetzung in NRW zumindest den Bürgern, aber auch den immer wieder neu planenden Kommunen in unserem Land ein Mindestmaß an Rechts- bzw. Grundsicherheit gewährt.
Im entsprechenden Papier des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums vom 18.05.2020 (Ausbau Windenergie: Einführung einer Länderöffnungsklausel) heißt es:
„Die Länder können durch Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Abs. 1 Nr. 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetzt bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten. Der Mindestabstand beträgt bis zu 1.000 m von der Mitte des Mastfußes bis zur nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken.“
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben in den letzten Monaten, nicht zuletzt in den Anhörungen im Wirtschaftsausschuss des Landtags, immer wieder auf die enormen Leistungs- und Effizienzsteigerungen moderner Windindustrieanlagen hingewiesen. Heute ersetzt eine neue 5 MW-Anlage bis zu 8 Altanlagen. Die Zahl der Anlagen ist für einen weiteren Ausbau der Windenergienutzung nur noch sekundär von Bedeutung, 1000m-Mindestabstand zu jedweder Wohnbebauung und Klimaschutzziele schließen sich gegenseitig nicht mehr aus!
Ein Mindestabstand nur zu reinen oder allgemeinen Wohngebieten festzulegen ist dagegen reiner Populismus. Hier greifen ohnehin die immissionschutzrechtlichen Abstände, die einzuhalten sind. Dieses als Maßnahme zur Akzeptanzsteigerung verkaufen zu wollen, wäre absurd, menschenver-achtend und würde schnell als solches entlarvt.
Wir fordern Sie daher auf:
•    Umsetzung der 1000m-Kompromisslösung des Bundes ohne weitere Kompromisse in NRW!

•    1000 m – Mindestabstand zwischen Mastfuß und jedweder Wohnbebauung, egal ob Ortsrand oder Außenbereich, Einzelhaus oder kleiner Weiler!

•    Keine Sonderregelung für bestehende und zum Repowering anstehende Windparks, deren Anwohner auch das Recht auf Gleichbehandlung zusteht!

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten zur Umsetzung, halten Sie Wort, schützen Sie ihre Bürger und gewinnen Sie auch so wieder die nächste Landtagswahl!
Mit freundlichen Grüßen


Heiner Brinkmann,
Vorsitzender Vernunftkraft.NRW e.V.

sowie:   
Prof. Dr. Werner Mathys und Gabi Schleiner, Regionalsprecher Münsterland       
Christiane Richter und Christof Gerhard, Regionalsprecher Südliches Westfalen – Siegerland   
Dr. Ralf Hofmann, Regionalsprecher Eifel-Börde                       
Volker Tschischke, Regionalsprecher Ostwestfalen

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.

Ende Schreiben
Foto folgt

Freitag, 3. Juli 2015

Vorreiterrolle in der Region

Umweltministerium bei der Klausurtagung zum Thema Windenergie
 Ein Bericht mit Fotos von Christiane Heiligers

Bredelar. Weil sich Bürger bei abgeschlossenen Planungen im Bereich der Windkraft übergangen fühlten, gab es jetzt ein Forum, bei dem viele offene Fragen beantwortet, auf Ängste eingegangen und die Form der Bürgerbeteiligung sachlich überprüft werden sollte. Dazu veranstaltete das Umweltministerium NRW vergangenen Freitag im Kloster Bredelar eine erstmalige und richtungsweisende Klausurtagung, zu der es auf Initiative des Regionalbündnisses Windvernunft kam.





Eingeladen waren die zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen der Kreise Lippe, Paderborn, Soest und dem Hochsauerlandkreis. Fachleute beantworteten Fragen zur Beteiligung und Genehmigung und standen aufgeteilt in drei Fachgruppen zu den Themen Schallemissionen, Artenschutz und Ausweisungssystematik von Konzentrationszonen zur Verfügung.

Stefan Leuchten von der EnergieAgentur.NRW sah eine wichtige Voraussetzung in einem gemeinschaftlichen Dialog und der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Er wies darauf hin, dass es bei der Tagung darum gehe, Fachthemen unabhängig von einem bestimmten Projekt zu diskutieren. Dass sich nun das Land mit den Bürgern an einen Tisch setzte, während die mittleren Verwaltungsebenen (im Kreis und den Kommunen) außen vor sind, hatte einen Grund. Während vor Ort die Fronten oft verhärtet und emotionsgeladen sind, sollte hier der sachliche Austausch im Vordergrund stehen. „Der Regionalplan Energie der Bezirksregierung Arnsberg hat massiven Schaden angerichtet und zun einem Vertrauensverlust geführt“, erläuterte Hubertus Nolte vom Regionalbündnis Windvernunft.

Auch Monika Agatz vom Ministerium für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz hielt den Austausch der Beteiligten für sehr wichtig, aber auch das Sammeln vieler Ideen und Anregungen.

Neben den Experten steht mit Dr. Andre Unland ein Rechtsexperte zur Verfügung, der sich bereits mit zahlreichen Planungsverfahren in der Region auseinandersetzte und sowohl Kommunen als auch Bürgerinitiativen berät. Er hielt bei einen strukturierten Vortrag über Planungs-, Genehmigungs- und Überwachungsverfahren. Unter anderem informierte er die Teilnehmer über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Fristen bei Bürgerbegehren, Normenkontrolle, Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und weitere Überwachungen solcher Anlagen.

Danach hielt Prof. Dr. Hans J. Lietzmann von der „Bergischen Universität Wuppertal“ eine Ansprache zur Mitbestimmung von Bürgern und zeigte ihnen Möglichkeiten und Risiken auf. Er stellte heraus, dass nur Rechte von Eigentümern und Immissionsbetroffenen geschützt werden, dass es sich dabei aber nicht um Gestaltungsrechte, sondern lediglich um Verhinderungsrechte handele. Weiterhin sprach er die Verfahren an, wie sich Bürger an Windkraftanlagen beteiligen können.

In der Diskussion der 40 Teilnehmer war der Unmut deutlich zu spüren. Einige waren der Meinung, dass Bürgerversammlungen als lächerlich abgetan und alle Begehren abgeschmettert würden. Weiterhin wurde die kommunale Beteiligung bemängelt und dass vor einer Information der Bevölkerung bereits an die 80 Prozent der Planungen abgeschlossen seien.                        
Weitere Vorwürfe lauteten, die Standortsuche gehe nach freiem Platz, nicht nach dem Landschaftsschutz und dass die Gemeinden unterschiedlich behandelt würden, was den Abstand zu solchen Anlagen angeht.






Zusammenfassend erklärte Unland, man müsse den Leuten klarmachen, wo Ablehnungsspielräume seien und gab den Tipp: „Schärfen Sie Ihre Argumente. Lieber ein paar weniger und dafür auf den Punkt.“