Dienstag, 20. Dezember 2022

Den Booster noch schnell verabschiedet

Überlegung zur Pressemitteilung vom 19.12.2022 (siehe unten) des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK

Mit diesem von Minister Habeck als „sein“ Ergebnis eingebrachtes Ziel, das er offensichtlich als Kompromiss erzwang für seine Zustimmung zum von der Mehrheit der EU-Mitglieder (nicht von Deutschland) gewünschten „Gasdeckel“ (bei diesem „Kompromiss“ zu Lasten der deutschen Volkswirtschaft und zugunsten der Windlobby beschleicht den Leser ein ungutes Gefühl) ist fest zu stellen, dass dieser EU-Beschluss  gegen die eigenen EU-Pflichten verstößt 30% der Landflächen unter Schutz zu stellen, zum Schutz der Arten und der Biodiversität im Rahmen des EU-Green Deal,  und der am selben Tag verkündeten Verpflichtungen zu COP 15 des IPBES (Weltbiodiversitätskonferenz)  in Montreal, den Ministerin Lemke ausdrücklich unterstützt (sicher taucht da noch eine  relativierende Fussnote auf!) und auch Deutschland, wie gegenüber der EU,  verpflichtet 30% der landesweiten Flächen unter Schutz zu stellen.

 Das hieße konkret, dass Minister Habeck die erst kürzliche Öffnung großflächiger Schutzgebiete, wie Landschaftsschutzgebiete und Naturparks usw umgehend zurück nehmen muss um dieses Flächenziel noch zu erreichen bzw zu sichern. Denn je mehr er es zulässt dass diese Schutz-Gebiete Ihre artenschützende Funktion durch großindustrielle Wind-Industrieanlagen von bis 300m Höhe und ihrer vielfältigen und nicht nur „flächenfressenden“ Infrastruktur verlieren, umso weniger kann dieses Ziel „sehenden Auges“ erreicht werden.

Denn schon 2019 standen etwa 25% aller Windanlagen in Schutzgebieten aufgrund von Befreiungen und Teilgebietsaufhebungen. Der Verlust von Schutzgebieten bzw. bisher geschützten Flächen durch den Zubau mit EE-Anlagen ist bereits signifikant, aber bisher angeblich nicht gemonitort (also Flächenverlust ist angeblich nicht bekannt) . Im Lichte solcher Optionen und faktischer Eingriffe hätte es einer kompletten Öffnung von Schutzgebieten schon aus fachlicher Sicht nicht bedurft.

 Da das Ziel des Artenschutzes höherrangig als das Klimaziel ist, wegen der Grundlagenfunktion der Arten und der Biodiversität für das menschliche Leben, sind diese IPBES-Ziele inhärent von „überragendem globalem Interesse“ (so die hiesige ad-hoc-Definition) während die Klimaziele durch Windanlagen in § 2 EEG „nur“ von „überragendem öffentlichen Interesse“ sind, und diese zudem schwerwiegenden Bedenken begegnen, da durch keinerlei wissenschaftliche Expertise gestützt, sondern dem politisch-lobbyseitigen Wünschen des Großkapitals (Banken, Versicherungen, Fonds und Energiegesellschaften) folgt, das damit und auf diese Weise zweistellige Milliardengewinne alleine in Deutschland  erwartet. Die Artenschutzziele aber sind wissenschaftlich als Minimum völlig herrschende Meinung und vielfach wissenschaftlich gestützt.

 Der Artenschutz wird auf Wunsch von Minister Habeck mit dem heutigen (19.12.22) EU-Beschluss und weiteren Regelungen in Deutschland der letzten Monate weitgehend beerdigt.

Es stellt sich dazu jetzt die Frage und Herausforderung, in welchem Umfang das Bundesumweltministerium und die Landesumweltministerien den finanziellen Interessen und Zielen des Wirtschaftsministeriums folgen, oder den Naturschutzverpflichtungen und damit ihren ureigenen Aufgaben und Pflichten, wie oben geschildert. Sollten die Ministerien den Wirtschaftsinteressen weitgehend folgen wird das im Lichte der durchaus rücksichtslosen EE-Ausbauziele einen dramatischen Niedergang der Biodiversität in Deutschland zur Folge haben. Dank „grüner“ Politik, die nunmehr demaskiert nichts mit Naturschutz zu tun, sondern auf überwiegend finanziellen Interessen beruht.

 

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 Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Öffentlichkeitsarbeit
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19.12.2022   PRESSEMITTEILUNG

Habeck: „Energierat ebnet Weg für mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien“

EU-Energierat einigt sich auf Maßnahmenpaket für bezahlbare Gasversorgung und zur Genehmigungsbeschleunigung bei Erneuerbaren Energien

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf weitere Notfallmaßnahmen zur Stabilisierung der Gaspreise verständigt sowie zahlreiche Erleichterungen zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien beschlossen. Außerdem soll ab dem kommenden Jahr ein Marktkorrekturmechanismus übermäßig hohe Preissprünge auf dem Gas-Großhandelsmarkt, insbesondere bei Preisspekulationen, verhindern.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimapolitik: „Wir haben einen Booster für die Erneuerbaren auf den Weg gebracht. Damit wird der Ausbau von Sonnen- und Windkraft in den kommenden Jahren EU-weit massiv beschleunigt. Das macht uns schneller unabhängig von russischem Gas und hilft gleichzeitig dabei, unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem vereinfachen wir die Standards für die naturschutzrechtliche Prüfung, wenn klar ist, dass die Population einer Art nicht gefährdet ist. Damit erreichen wir Rechtssicherheit für schnellere und einheitlichere Genehmigungen beim Windkraft-Ausbau.“

Minister Habeck weiter: „Die EU-Staaten haben sich für ein Instrument gegen übermäßig hohe Preisspitzen auf dem Gasmarkt ausgesprochen. Auch Deutschland will hohen Preisen etwas entgegensetzen und hat dafür viele Vorschläge gemach. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass es genug Gas zur Versorgung gibt. Daher haben wir die Debatte um einen Gaspreisdeckel mit Vorsicht begleitet und uns für zahlreiche Sicherheitsvorkehrungeneingesetzt, um die Versorgungssicherheit und die Stabilität der Märkte nicht zu gefährden. Durch einen Kompromiss konnte jetzt erreicht werden, dass der Mechanismus auf temporäre Preisspitzen bei bestimmten Handelsprodukten beschränkt. Er wird automatisch ausgesetzt, wenn z.B. eine Gefahr für die Versorgungssicherheit droht. Diese Sicherheitslinien sind wichtig und konnten heute in den Endverhandlungen konkretisiert werden. Außerdem koordinieren wir uns in der EU nun auch enger beim Einkauf und bei der Einspeicherung von Gas. Auf diese Weise nutzen wir unsere gemeinsame Marktmacht im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Das wird zu niedrigen Gaspreisen beitragen. Damit schaffen wir mehr Sicherheit für den kommenden und auch den nächsten Winter.“

Vorrang für Erneuerbare Energien

Beim Ausbau Erneuerbarer Energien und von Stromnetzen in Vorranggebieten werden die Genehmigungsverfahren ab 2023 beschleunigt, insbesondere soll es nur noch eine Strategische Umweltprüfung auf Projekt- und Planungsebene geben. Die EU erkennt an, dass erneuerbare Energien und die erforderliche Netzinfrastruktur im herausragenden öffentlichen Interesse sind und damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung haben. Dies soll bereits ab Januar 2023 gelten. Bislang bestehende Hürden in Form schleppender und langwieriger Genehmigungsverfahren von Solaranlagen auf Gebäuden sowie Wärmepumpen werden abgebaut. Auch der Ersatz bestehender Anlagen durch neuere und leistungsstärkere Varianten wird vereinfacht. Weiterhin werden die deutschen Wind-Vorranggebiete auf EU-Ebene als „Go-to Areas“ anerkannt und Projekte in solchen Gebieten schneller genehmigt.

Details des Marktkorrekturmechanismus

Der Marktkorrekturmechanismus sieht eine Deckelung des Gaspreises auf 180 €/MWh vor. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Deckelung immer mindestens 35 Euro über dem durchschnittlichen Weltmarktpreis liegt. Wenn die Maßnahme zu Problemen auf den Gas- und Finanzmärkten führt, eine Gefährdung für die Versorgungssicherheit droht oder die Maßnahme zu Fehlanreizen führt und Anreize für notwendige Einsparungenreduziert werden, wird die Preisgrenze wieder aufgehoben. Damit wird klargestellt, dass es sich bei dem Mechanismus um einen Ausnahmemechnismus handelt.

Gas-Einkauf und -Einspeicherung

Die EU-Staaten werden ihre Marktmacht beim Einkauf von Gas bündeln, sich beim Befüllen der Gas-Speicher enger koordinieren und grenzüberschreitenden Leitungen effizienter nutzen. Zudem wird ein neuer, freiwilliger Referenzpreis für Flüssigerdgas (LNG) geschaffen, um übermäßige Preisschwankungen auf dem Gasmarkt durch sogenannte Circuit-Breaker zu verhindern.

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