Freitag, 7. August 2015

BUND verliert Gründungsmitglieder -

Ob bei uns die Anlagen auch bald so dicht stehen?


Hier können Sie sich die PlusMinus Sendung ansehen: (Auch in unserer Cloud gesichert)

 http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/windkraft-120.html

Montag, 27. Juli 2015

Wind wird teuer für Stromkunden

Capital, Wirtschaft ist Gesellschaft

Wind wird teuer für Stromkunden

22. Jul 2015, Thomas Steinmann
 
Auch nicht erzeugter Strom kostet Geld: Für die Zwangsabschaltung von Windrädern bei überlasteten Netzen zahlten die Stromkunden 2014 mehr als 100 Mio. Euro. In diesem Jahr wird es sogar noch mehr sein
Die Stromverbraucher haben 2014 so viel für die Zwangsabschaltung von Windrädern bezahlt wie noch nie. Nach Recherchen von Capital übertrafen die Entschädigungen an die Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen die Grenze von 100 Mio. Euro – nach 43,7 Mio. Euro im Jahr 2013. Allein die Übertragungsnetzbetreiber Tennet und 50Hertz, in deren Versorgungsgebiet im Norden und Osten des Landes der weitaus größte Teil der deutschen Windkraftleistung installiert ist, zahlten zusammen rund 80 Mio. Euro für nicht ins Netz eingespeisten Strom. Hinzu kommt ein zweistelliger Millionenbetrag bei den mehreren Hundert Betreibern der örtlichen Verteilnetze, an die die große Mehrheit der Anlagen angeschlossen ist.
 
Die sprunghaft steigenden Kosten für die Abregelung von Windrädern sind eine Folge des rasanten Ausbaus der regenerativen Energien. „Die Erneuerbaren drücken ins Stromnetz, und es gibt immer mehr Netzengpässe, die wir nur entlasten können, indem wir sogar Windkraftanlagen abregeln“, sagte Tennet-Chef Urban Keussen. Wegen des Einspeisevorrangs für Grünstrom haben die Eigentümer der Erneuerbaren-Anlagen seit einigen Jahren Anspruch auf Entschädigung. Die Kosten werden über die Netzentgelte finanziert, ebenso wie die Kosten für Eingriffe der Netzbetreiber in die Fahrweise konventioneller Kraftwerke. Am Ende bezahlen die Verbraucher auch für nicht erzeugten Strom.

Stürme führten zu Einspeiserekorden

In etwa neun von zehn Fällen handelt es sich bei den abgeregelten Anlagen um Windräder. Der Rest entfällt auf Biogas- und Fotovoltaikanlagen. Die Engpässe, die ein Eingreifen erforderlich machen, können sowohl auf der Ebene der Übertragungsnetze – der großen Stromautobahnen – auftreten als auch auf der darunter liegenden Ebene der Verteilnetze, in die die meisten Erneuerbaren-Anlagen einspeisen.
 
Auch für dieses Jahr erwarten die Netzbetreiber eine weitere drastische Zunahme der Eingriffe. Allein bei Tennet würden die Kosten voraussichtlich 150 Mio. Euro erreichen, sagte Keussen Capital. Das ist fast eine Verdreifachung gegenüber dem Rekordwert von 2014, der bei 55 Mio. Euro lag. Tennet betreibt unter anderem die Stromautobahnen in Schleswig-Holstein, wo besonders viele Windparks ins Netz einspeisen – zunehmend auch vor den Küsten. Mittlerweile deckt Windenergie als wichtigste Ökostrom-Quelle rund neun Prozent des deutschen Strombedarfs. Mehrere Stürme haben im vergangenen Winter zu neuen Einspeiserekorden geführt – aber auch zu neuen Höchstwerten bei Zwangsabschaltungen.
 
Tennet-Geschäftsführer Keussen rechnet damit, dass seine Netzmanager in diesem Jahr mehr als 1000 Gigawattstunden Windstrom abregeln müssen. Das entspricht etwa einem Zehntel der Elektrizität, die ein mittelgroßes Atomkraftwerk in einem Jahr erzeugt. Auch 50Hertz erwartet für seine Regelzone in Ostdeutschland einen weiteren Zuwachs an verschenktem Strom.
 
Entlastung versprechen sich die Betreiber von Netzausbau-Plänen, die Bund und Länder im Zuge der Energiewende beschlossen haben. „Wir brauchen dringend neue Stromverbindungen von Nord nach Süd, um den Windstrom aus Norddeutschland abzutransportieren“, sagte Keussen. Dabei spiele die Südlink-Trasse von Schleswig-Holstein nach Bayern eine wichtige Rolle. Um die Leitung hatte es monatelangen Streit zwischen Bayern und dem Bund gegeben. Inzwischen hat die bayerische Landesregierung ihren Widerstand gegen die Trasse zwar aufgegeben. Wichtige Fragen sind allerdings noch offen.
 
 

Freitag, 3. Juli 2015

Vorreiterrolle in der Region

Umweltministerium bei der Klausurtagung zum Thema Windenergie
 Ein Bericht mit Fotos von Christiane Heiligers

Bredelar. Weil sich Bürger bei abgeschlossenen Planungen im Bereich der Windkraft übergangen fühlten, gab es jetzt ein Forum, bei dem viele offene Fragen beantwortet, auf Ängste eingegangen und die Form der Bürgerbeteiligung sachlich überprüft werden sollte. Dazu veranstaltete das Umweltministerium NRW vergangenen Freitag im Kloster Bredelar eine erstmalige und richtungsweisende Klausurtagung, zu der es auf Initiative des Regionalbündnisses Windvernunft kam.





Eingeladen waren die zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen der Kreise Lippe, Paderborn, Soest und dem Hochsauerlandkreis. Fachleute beantworteten Fragen zur Beteiligung und Genehmigung und standen aufgeteilt in drei Fachgruppen zu den Themen Schallemissionen, Artenschutz und Ausweisungssystematik von Konzentrationszonen zur Verfügung.

Stefan Leuchten von der EnergieAgentur.NRW sah eine wichtige Voraussetzung in einem gemeinschaftlichen Dialog und der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Er wies darauf hin, dass es bei der Tagung darum gehe, Fachthemen unabhängig von einem bestimmten Projekt zu diskutieren. Dass sich nun das Land mit den Bürgern an einen Tisch setzte, während die mittleren Verwaltungsebenen (im Kreis und den Kommunen) außen vor sind, hatte einen Grund. Während vor Ort die Fronten oft verhärtet und emotionsgeladen sind, sollte hier der sachliche Austausch im Vordergrund stehen. „Der Regionalplan Energie der Bezirksregierung Arnsberg hat massiven Schaden angerichtet und zun einem Vertrauensverlust geführt“, erläuterte Hubertus Nolte vom Regionalbündnis Windvernunft.

Auch Monika Agatz vom Ministerium für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz hielt den Austausch der Beteiligten für sehr wichtig, aber auch das Sammeln vieler Ideen und Anregungen.

Neben den Experten steht mit Dr. Andre Unland ein Rechtsexperte zur Verfügung, der sich bereits mit zahlreichen Planungsverfahren in der Region auseinandersetzte und sowohl Kommunen als auch Bürgerinitiativen berät. Er hielt bei einen strukturierten Vortrag über Planungs-, Genehmigungs- und Überwachungsverfahren. Unter anderem informierte er die Teilnehmer über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Fristen bei Bürgerbegehren, Normenkontrolle, Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und weitere Überwachungen solcher Anlagen.

Danach hielt Prof. Dr. Hans J. Lietzmann von der „Bergischen Universität Wuppertal“ eine Ansprache zur Mitbestimmung von Bürgern und zeigte ihnen Möglichkeiten und Risiken auf. Er stellte heraus, dass nur Rechte von Eigentümern und Immissionsbetroffenen geschützt werden, dass es sich dabei aber nicht um Gestaltungsrechte, sondern lediglich um Verhinderungsrechte handele. Weiterhin sprach er die Verfahren an, wie sich Bürger an Windkraftanlagen beteiligen können.

In der Diskussion der 40 Teilnehmer war der Unmut deutlich zu spüren. Einige waren der Meinung, dass Bürgerversammlungen als lächerlich abgetan und alle Begehren abgeschmettert würden. Weiterhin wurde die kommunale Beteiligung bemängelt und dass vor einer Information der Bevölkerung bereits an die 80 Prozent der Planungen abgeschlossen seien.                        
Weitere Vorwürfe lauteten, die Standortsuche gehe nach freiem Platz, nicht nach dem Landschaftsschutz und dass die Gemeinden unterschiedlich behandelt würden, was den Abstand zu solchen Anlagen angeht.






Zusammenfassend erklärte Unland, man müsse den Leuten klarmachen, wo Ablehnungsspielräume seien und gab den Tipp: „Schärfen Sie Ihre Argumente. Lieber ein paar weniger und dafür auf den Punkt.“

Montag, 8. Juni 2015

Pressemitteilung der Energieagentur NRW (D´dorf)

zur Zusammenarbeit mit dem Vernunftwende Bündnis NRW

(Textfassung für die Energieagentur NRW, 25.5.2015 Heiner Brinkmann)
Wir, die Vernunftwende Bündnis NRW, freuen uns auf der Homepage der Energieagentur als kritische Stimme vertreten zu sein. Unser Bündnis vertritt die Bedenken zehntausender Bürgerinnen und Bürger aus NRW (im Weiteren BuB) gegen die heutige Ausgestaltung der Energie- bzw. Stromwende. Die Energieagentur NRW hat die Aufgabe, den Dialog bezüglich der Energiewende mit den BuB zu führen. Wir erwarten, dass die BuB offen und ehrlich informiert werden über die gesundheitlichen Risiken durch die Windenergie, die Gesamtkosten der Energiewende, die tragischen Folgen für den Arten-/ Natur- und Landschaftsschutz sowie über die Konsequenzen für die einzelnen Gemeinden durch die Entstehung der „Windparks“, bzw. der Anhäufung von großen Industrieanlagen in der Nähe der Gemeinden.
Anbei einige Ausführungen zu den ersten beiden Punkten.
Auf die gesundheitlichen Risiken für den Menschen wird auch weit über die NRWGrenzen aufmerksam gemacht. Anlässlich der Abstimmung über einen neuen Windkrafterlass für das Land Schleswig-Holstein wandte sich Dr. med. Christian Rohrbacher (FA für Innere Medizin/Psychoanalyse in Eckernförde) mit einer ärztlichen Eingabe an alle zur Entscheidung aufgerufenen Landtagsabgeordneten. Er erläuterte, dass die von Windkraftbefürwortern gerne ins Feld geführte Willstedtstudie eine Betroffenheit von 10 % der Bevölkerung belegt und das trotz Einhaltung der 10 x H-Regel (Abstand = 10 x Höhe der WKA). Weiter führt er aus, dass internationale Studien (Dänemark etc.) von Erkrankungsraten von 20 - 30% sprechen. Dänemark, bis dato Musterland der Windenergienutzung, stoppte aus Angst vor Gesundheitsgefahren 2014 den weiteren Ausbau an Land weitestgehend, bis die weitere Studienergebnisse vorliegen.
Hinsichtlich der Kosten hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bei einer Fachtagung am 21.05.2015 in Paderborn ausgeführt, dass wir jährlich eine Milliarde Euro nur allein für nicht eingespeiste Energie aus Wind und Sonne zahlen, da der Wind und die Sonne nur unstetig zur Verfügung stehen. Dieses stellt aber nur einen „kleinen“ Teil der Kosten der Energiewende dar, der größere Teil der Kosten im zweistelligen Milliardenbereich resultiert aus den im EEG zugesicherten Subventionen
an die Betreiber. Die anstehenden Kosten für den Südlink sind den BuB bislang noch nicht in Rechnung gestellt worden.
Die Energieagentur NRW als Mittler zwischen BUB und Politik sollte die Bedenken und Gefahren der Energiewende den Bürgern gegenüber offen und ehrlich formulieren und den Politikern gegenüber ungeschönt aufzeigen.

Freitag, 24. April 2015

Samstag, 18. April 2015

Offshore: Ausbauziel 2030 schon jetzt erreicht!!!

Bittere Pille für die Offshore-Windbranche

 
Zahlreiche Entwickler von Offshore-Windparks haben nach Informationen von NDR Info im vergangenen Monat unangenehme Behördenpost erhalten. In den kommenden Jahren werden küstenferne Windpark-Projekte demnach wohl nicht mehr genehmigt. Auch zahlreichen bereits lange geplanten Projekten droht das Aus, wie aus dem Schreiben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hervorgeht. Grund dafür ist die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Jens Assheuer ist die Enttäuschung anzumerken. Als Geschäftsführer der Firma WindMW betreut er seit Jahren das Windpark-Projekt "Nördlicher Grund". 80 Kilometer vor Sylt sollen bald 64 Windräder Strom liefern. Alle Genehmigungen liegen vor, sogar die Verträge über die Lieferung der Turbinen und die Installation der Anlage sind bereits unterzeichnet. "Da ist sicherlich viel Arbeit reingeflossen und viel Herzblut", sagte Assheuer. Insofern sei es für die Mitarbeiter schmerzhaft, wenn man jetzt sehe, dass das Projekt nicht umgesetzt wird. Und auch die Investoren seien alles andere als glücklich mit der Situation: "Wir reden immerhin über einen zweistelligen Millionenbetrag, der bereits investiert wurde."

Offshore-Deckel macht der Branche zu schaffen

Vielen Offshore-Projekten droht das Aus

Zahlreiche Entwickler von küstenfernen Offshore-Windparks haben unangenehme Behördenpost erhalten. Dutzende Windpark-Projekte haben keine Chance auf einen Netzanschluss.
Das Problem: Die Bundesnetzagentur wird den Park in den kommenden 15 Jahren wohl nicht ans Netz anschließen. Verantwortlich dafür ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Im vergangenen Sommer hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der Offshore-Windkraft massiv zu deckeln. Bis 2020 sollen nicht mehr zehn, sondern nur noch 6,5 Gigawatt Leistung offshore gebaut werden. Das entspricht etwa der Leistung von sechs Atomkraftwerken. Bis 2030 sollen dann 15 Gigawatt installiert sein. Auf diese Weise will Berlin verhindern, dass die Strompreise weiter steigen.
Projekte müssen sich seither daran messen lassen, wie weit sie von der Küste entfernt liegen. Zudem muss gewährleistet sein, dass sich Windparks sinnvoll an eine Stromsammelstation, einen sogenannten Konverter anschließen lassen. Der Konverter, der am "Nördlichen Grund" liegt, ist bereits ausgelastet. Eine weitere Station wird nicht gebaut. Das Projekt droht deshalb zu scheitern.

Küstenferne Windparks werden nicht mehr genehmigt

WindMW-Geschäftsführer Assheuer ist in seiner Branche nicht der Einzige, der derzeit kräftig schlucken muss. Im März hat das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Post an Dutzende Windpark-Entwickler verschickt. In dem Schreiben, das NDR Info vorliegt, informiert das BSH darüber, dass die Projekte in den sogenannten Zonen 3, 4, und 5 bis auf Weiteres auf Eis liegen. Es handelt sich dabei um etwa 40 geplante Parks, die in der Regel mehr als 100 Kilometer von der Küste entfernt liegen.
Für sie werde bis auf Weiteres kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, insbesondere sollen keine Antragskonferenzen und Erörterungstermine durchgeführt werden. Eine "kostenpflichtige ablehnende Entscheidung in laufenden Verfahren" behält sich das BSH ausdrücklich vor. Obwohl diese Projekte, die unterschiedlichen Trägern gehören, bislang noch nicht so weit entwickelt sind wie etwa Assheuers "Nördlicher Grund", dürften bis heute mehr als 100 Millionen Euro investiert worden sein.

Dutzenden Projekten droht das Aus

Die Rechnung des BSH und der Bundesnetzagentur ist dabei relativ einfach: Noch in diesem Jahr werden auf Nord- und Ostsee wohl insgesamt drei Gigawatt Leistung installiert sein. Nimmt man die küstennahen Projekte in Nord- und Ostsee und im Küstenmeer zusammen, lässt sich die politische Vorgabe von 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030 bereits jetzt erreichen. Dass Offshore-Windparks weit draußen in der Nordsee jemals umgesetzt werden, erscheint daher kaum noch wahrscheinlich. "Bei sehr großer Küstenentfernung wird man auch mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Kosten der Netzanbindung sagen müssen, dass diese Projekte nach jetziger Sicht energiewirtschaftlich nicht wünschenswert sind", erklärt Nico Nolte vom BSH.
Den Projekten, die in den Zonen 3, 4 und 5 liegen, droht somit faktisch das Aus. Inwiefern Unternehmer Windpark-Projekte nun unter Umständen ganz aufgeben werden, ist unklar. Es sei jetzt an den Antragstellern zu überlegen, wie sie mit der veränderten Situation umgehen wollen, so Nolte.  

Branche will Druck auf Politik machen

Bislang reagierte die Offshore-Branche abwartend auf die EEG-Novelle und die Ankündigung des BSH. Doch das könnte sich jetzt ändern. Ursula Prall vom Offshore Forum Windenergie will den zuständigen Behörden und vor allem dem Ministerium für Wirtschaft und Energie die Nachteile der Offshore-Deckelung deutlich machen. "Das hat ja auch für die Zulieferer-Industrie ganz enorme Konsequenzen", sagt Prall. Es bleibe auch deshalb zu hoffen, dass die politische Deckelung in den kommenden Jahren noch einmal überdacht wird.
Das wird aber wohl nur gelingen, wenn Strom aus Offshore-Windkraft künftig deutlich billiger wird. Nach Informationen von NDR Info denken einige Unternehmen auch darüber nach, im Einzelfall gegen einen negativen Bescheid des BSH zu klagen. Ob sich auf diesem Weg eine Genehmigung für Windparks juristisch erzwingen lässt, steht allerdings in den Sternen.
Assheuer und sein Unternehmen Wind MW wollen indes am Windpark "Nördlicher Grund" festhalten. Sie hoffen darauf, dass es in einigen Jahren doch noch einen Netzanschluss erhalten wird. Gleichwohl schaut sich der Diplomingenieur bereits jetzt nach einem neuen Windpark-Projekt um. Es soll küstennah liegen und bereits über die Zusage einer Netzanbindung verfügen. Sicher ist sicher.
 
Weitere Informationen:
 

Donnerstag, 16. April 2015

Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H

Die "Alternative für Deutschland - AfD" startet in NRW eine Volksinitiative:
 
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
(BauGB-AG NRW)

§ 1 Abstand von Anlagen der Windenergie
(1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.
(2) Höhe im Sinn des Abs. 1 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors. Der Abstand bemißt sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude, das im jeweiligen Gebiet im Sinn des Abs. 1 zulässigerweise errichtet wurde bzw. errichtet werden kann.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Dienstag, 14. April 2015

Wer A sagt muss auch B sagen

Leserbrief im Westfälischen Volksblatt vom 14.4.2015

Landrat Manfred Müller lehnt eine Stromtrasse, die auch durch den Kreis Paderborn führen soll, ab.  Dazu meint dieser Leser: Wie um alles in der Weit kommt unser Landrat dazu, ohne Aufforderung besorgter Bürger und Initiativen, den Bau einer Stromtrasse nach Süddeutschland durch den Kreis Paderborn abzulehnen. Ja man glaubt es kaum, dagegen will er sogar kämpfen! Zitat: »Genug ist genug. Wir werden nicht kampflos zusehen, wie man versucht, uns nun auch noch Strommasten in die Landschaft zu setzen«, so Müller.
Ich bin da völlig anderer Meinung! Die gerade mal bis 75 Meter hohen Strommasten eignen sich hervorragend als »Unterholz«: vor den bis 200 Meter hohen und zukünftig auch noch höheren Windkraftanlagen. Für das menschliche Auge wird die moderate Höhe der Strommasten vor den hohen und sich drehenden Windriesen wohltuend sein.

Insbesondere wird der durch die Strommasten bewirkte sanfte Höhenanstieg hin zu den Windrädern den Schrecken vor dem weiteren Ausbau der Windenergie deutlich mindern.
Ich verstehe unseren Landrat nicht, jetzt einen Kampf gegen die Trasse fuhren zu wollen. Er ist fehl am Platz imd vor allen Dingen viel zu spät, weil ein ernsthafter Kampf für einen vernünftigen Ausbau der Windkrafträder unterlassen wurde.

Wer A sagt muss auch B sagen!
Die Landschaft des Paderborner (Süd)-Kreises ist eh schon versaut, Und wenn man dem Prinzip der kurzen Wege folgt, dann sollte der Strom dort wo er produziert wird auch eingespeist werden.
 Es sei denn, hier gäbe es noch eine ganz andere Möglichkeit!
Meine Idee: Wir nehmen die Trasse mit den Strommasten und die Anderen, die die Trasse nicht wollen, bekommen unsere Windräder. Dieser Kampf hätte was, Herr Müller! Da finden Sie viele Unterstützer
WIGBERT MERTENS
Büren

Sonntag, 5. April 2015

Frohe Ostern

Frohe Ostern liebe Mitstreiter für Windvernunft in unserer Region!

Es ist soweit, das Küken ist pünktlich geschlüpft und beginnt nun hoffentlich ein munteres Leben. Will sagen: unser Verein „Regional-Bündnis Windvernunft e.V.“ ist aus den Eierschalen raus und meldet sich in aller Form bei seinen Mitgliedern mit einer Einladung zur 1. ordentlichen Versammlung seit dem Gründungsbeschluß in Dalheim und der Gründungsversammlung am 31.1.2015 in Grundsteinheim.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Einladung mit Tagesordnung.

Mit freundlichen Ostergrüßen

Der Vorstand
verein@regionalbuendnis-windvernunft.de