Sonntag, 27. November 2022

Aus dem Archiv, Vor 20 Jahren

 

 Pressemitteilung des Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) vom 21. April 2002

Der Brand einer Windkraftanlage im Bereich der A 44 nahe dem Autobahnkreuz Wünnenberg-Haaren wurde gestern, 20. April 2002 um 14:45 Uhr, der Polizei Paderborn gemeldet. Von dem brennenden Rotorkopf schlugen die Flammen in den nach oben stehenden 5 Tonnen schweren Flügel aus Fiberglas. Die Windkraftanlage vom Typ Vestas mit einer Leistung von 1,5 MW ist 108 m hoch bis zur Flügelspitze. Deshalb war ein Löschen nicht möglich. Die rund 400 m entfernt verlaufende Autobahn A 44 wurde wegen der Gefahr von fliegenden Wrackteilen in beiden Richtungen gesperrt. Erst um 3:45 Uhr heute morgen wurde die Autobahn wieder geöffnet.
Flügelteile und Eisbrocken fliegen seit Jahren von Windkraftanlagen aus bis über 400 Meter weit. Sie trafen Menschen und durchschlugen Autos und Gebäude. Mindestens 600 Meter Sicherheitsabstand von Straßen und Wegen sind zum Schutze von Leib und Leben erforderlich. Die informierten Behörden und der ADAC bleiben untätig.
Am Mittwoch, 24.4.2002, 10-11.00 Uhr, werden in der Plenarsitzung im Landtag Anfragen der FDP Nordrhein-Westfalen zur Verkehrssicherheit von geplanten Windkraftanlagen entlang der A 1 von der Landesregierung beantwortet.
Der Landesparteitag der FDP RHEINLAND-PFALZ hat gestern, 20. April 2002, in Bellheim/Pfalz beschlossen, daß die FDP sich auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzt,
"die gesetzliche Festlegung der Einspeisevergütung (für Strom aus Windkraftanlagen) gemäß §§ 3 und 7 EEG
(Erneuerbare -Energien-Gesetz) ZÜGIG AUF WETTBEWERBSNIVEAU ABZUSENKEN....
Die Priviligierung für Windkraftanlagen gemäß § 35 Bundesbaugesetz aufzuheben.
Die Errichtung von Windkraftanlagen nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durchzuführen ( siehe Kooalitionsvereinbarung Rheinland-Pfalz).
Die FDP-Landtagsfraktion wird gebeten, in gleicher Absicht auf die Landesregierung einzuwirken".
Die Abschaffung der Einspeisungsvergütung für Windstrom und der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen fordern auch die CDU Rheinland-Pfalz und die FDP Nordrhein-Westfalen. Letztere veranstaltet am 4. Mai 2002 einen landesweiten Aktionstag gegen Windkraftanlagen in NRW mit Veranstaltungen an 100 verschiedenen Orten.
Steuerverschwendung in Höhe von 183. 422 Euro brutto übt die Bundesregierung mit zwei halbseitigen Anzeigen zu Lasten der Steuerzahler und zugunsten der Windkraftindustrie und ihrer eigenen Wahlwerbung in der BILD AM SONNTAG vom 14. April 2002 (DEUTSCHLAND WIRD WELTMEISTER! JEDENFALLS IN DER WINDENERGIE) und in der BILD vom 16.4.02 April 2002
.......................................................
Text: Dieter Krämer
Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) e. V.

 


 Pressemitteilung des Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) vom 25. April 2002
NRW-Bauminister Vesper peitscht Windkraft rücksichtslos durch
Der nordrhein-westfälische Bauminister Dr. Michael Vesper hielt in der gestrigen Fragestunde des Landtages einen Mindestabstand von 100 Metern zwischen Windkraftanlagen und Autobahnen für ausreichend. Beim Brand eines Windrades an der A 44 bei Bad Wünnenberg am Samstag habe es sich um "einen Einzelfall" gehandelt.
Vesper täuscht damit die Öffentlichkeit wider besseres Wissen und nimmt die Gefährdung von Leib und Leben billigend in Kauf.
Die rund 400 m entfernt verlaufende Autobahn A 44 war wegen der Gefahr von fliegenden Wrackteilen, die auch 200 Meter weit flogen, in beiden Richtungen 13 Stunden lang gesperrt.
Der BLS hat eine Dokumentation von Unfällen, die den Behörden bekannt ist. Danach fliegen Flügelteile und Eisbrocken seit Jahren von Windkraftanlagen aus bis über 400 Meter weit. Sie trafen Menschen und durchschlugen Autos und Gebäude. Erst am 18. Februar 2002 flog bei Jever ein Flügel 235 Meter weit
Allein innerhalb eines Monats sind 5 Unfälle bekannt geworden, außer den unbekannten.
Das Rheinische Straßenbauamt Aachen forderte schon am 27. März 2000 "aufgrund der Gefahr von Eisabwurf einen Mindestabstand von 150 Meter zu einer Straße".
Mindestens 600 Meter Sicherheitsabstand von Straßen und Wegen sind zum Schutze von Leib und Leben erforderlich.
Vesper empfing am Montag einige sogenannte Windkraftgegner zum "Gedankenaustausch über die Zukunft der Windenergie in Nordrhein-Westfalen" im Rahmen der Steigerung der "Akzeptanz vor Ort". Sie fordern in dem neuen Windkrafterlaß einen "Mindestabstand von Windanlagen zu jeglicher Wohnbebauung von 500 m".
Der Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) distanziert sich von solchen "Konsensgesprächen" und fordert die sofortige Beendigung der ökologisch kontraproduktiven und volkswirtschaftlich ruinösen Windkraftnutzung.
Text: Dieter Krämer, Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) e. V.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen