Sonntag, 21. März 2021

EuGH Vorgaben zum Artenschutz

Sehr geehrte Frau Skudelny, sehr geehrte Herren Köhler und Professor Neumann,


sicher haben Sie sich mit der jüngsten Entscheidung des EuGH zum Thema Artenschutz vom 4. d.Mts befaßt. In Verbindung damit schreibt Dr. Wolfgang Epple in der heutigen Ausgabe des Rundbriefs der Naturschutzinititive über antidemokratische und autoritäre Tendenzen in der Durchsetzung des Ausbaus weiterer Windanlagen seitens der Windkraft-Lobby und ihrer Hilfsorganisationen. Beispielhaft wird die versuchte Annäherung von RA Prof. Maslaton an rechtsnationale Kräfte angeführt.

Hier der Artikel

Wie erwähnt hatte kürzlich der EuGH einen Antrag der deutschen Generalanwältin Juliane Kokott abgelehnt, für die  weitere rechtliche Aufweichung von  Naturschutzrichtlinien von einem als individielles Geschehen betrachteten Schutz gefährteter Arten in einen Populationsschutz zu ändern, wobei die Anwältin bemerkenswert abschätzig von Allerweltsarten sprach, wohl ein auch semantischer Versuch, den Klimafolgeschutz über Naturschutzvorschriften zu stellen.

Damit sollen bisher geschützte Flächen für den Bau von 250  und mehr Meter hohen Windanlagen geöffnet werden, damit für die astronomisch  hohen Gewinne der Windanlagen- Projektierer und -Betreiber Raum für weitere Projekte geschaffen werden kann. Dabei geht es nicht um Klimafolgeschutz sondern nur noch ums Geld. Fast besessen werden Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit von der Windkraftlobby bedrängt, seitdem meterologische Untersuchungen belegen, dass eine Verdichtung von Windanlagen das Mikroklima ungünstig beeinflusst.

Diese Aufweichung von Naturschutzgesetzen und Grundrechten der Anwohner ist leider auch in Gesetzgebung und Rechtssprechung in Deutschland verstärkt zu beobachten.

Der EuGH hat diesem Ansinnen der Generalanwältin widerstanden. Die Bedeutung dieses Urteils verlangt, jetzt - wie dies Prof. RA Gellermann fordert - die notwendigen Schitte zu unternehmen, um das nationale Artenschutzrecht in Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Vorgaben zu bringen.
 
Die Freien Demokraten als Rechtschutzpartei sollten dazu die entsprechenden Schritte einleiten.
 
Vernunftkraft-NRW e.V. 

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