Mittwoch, 21. August 2019

Pressemitteilung vom 15.08.2019


Pressemitteilung des Regionalbündnis Windvernunft e.V.
Stellungnahme zur Pressemitteilung des Kreises Paderborn vom 12. August 2019:

Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen trägt die alleinige Verantwortung für volles Risiko bei seiner Windkraftplanung“ überschreibt der Kreis Paderborn seine Pressemitteilung: https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/pressemitteilungen/stellungnahme-interviewallerdissen.php
(der Originaltext steht im Internet und weicht vom redigierten Zeitungstext ab)

Eigentlich ging es insgesamt um 12 Anlagen, von denen 11 innerhalb des FNP liegen und bereits genehmigt wurden, ein Antrag wurde zurückgezogen. 4 Anlagen aus dem Vorhaben sollten auf eine Fläche, die aufgrund von Artenschutz außerhalb des FNP liegt und folgerichtig vom Rat der Gemeinde Borchen, vom Kreis-Umweltamt und vom Gericht abgelehnt wurden.

Zitat aus der Pressemitteilung des Kreises:
"Aufgabe des Kreises Paderborn als untere Immissionsschutzbehörde ist es, geltendes Recht und den FNP der Stadt oder Gemeinde, sofern vorhanden, anzuwenden, also zu überprüfen, ob ein Antragsteller alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht."

Unser Kommentar:
Aber ebenso zu prüfen hat das Umweltamt, ob auch der Antrag den Anforderungen des Standorts genügt. Und das ist bei keinem(!) der 4 strittigen Windräder der Fall, wie das Gericht bereits per gültigem Urteil festgestellt hatte. Hauptgrund der Ablehnung war Artenschutz. Ein nachträglicher Deal unter 2 der betroffenen Parteien macht den Standort nicht tauglich, weil Artenschutz nicht unter Interessenten verhandelbar ist!
Exakt das betont Herr Kasmann im nächsten Satz der Pressemitteilung und gibt der Position der Gemeinde damit Recht:
Zitat: „Gefühle welcher Art auch immer dürfen da keine Rolle spielen. Ein bloßes Wollen oder Nicht-Wollen ist völlig irrelevant. Mit einem Schulterschluss überzeugt man kein Gericht. Recht und Gesetz sind der Maßstab der richterlichen Entscheidungsfindung. Sie sind der Maßstab für rechtsstaatliches Verwaltungshandeln“, bekräftigt Kasmann. 
Es gab doch eine vom Rat der Gemeinde Borchen und ihren Bürgermeister beschlossene, ursprünglich vom Umweltamt des Kreises ausgesprochene und durch Gericht bestätigte Ablehnung.

Da fragt sich doch jeder:
Wer oder was veranlaßt den Landrat, nach rechtskräftigem Urteil in einen Deal einzuwilligen, bei dem der Investor die Revision zurückzieht und er über die Köpfe der Betroffenen Gemeinde hinweg eine nicht legal mögliche Anlage zu genehmigt?
Wie kann er dabei öffentlich behaupten, dass alles mit rechten Dingen zugeht, und den Bürgermeister sogar öffentlich angreifen?

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