Mittwoch, 28. Februar 2018

Leserbrief in der NW vom 21. und 22 Februar.

■ Betrifft:    Inbetriebnahme von kreiseigenen Windrädern auf der Alten Schanze in der NW vom 21. und 22 Februar.

Zur Inbetriebnahme der zwei Windkraftanlagen (WKA) auf dem kreiseigenen Gelände der Deponie können die Anlieger und Nachbarn nicht gratulieren. Auch sie hatten unter der Firmierung WideyWind GmbH einen Antrag zur Errichtung einer baugleichen WKA im Jahre 2016 gestellt. Da sich ihr Standort in Hauptwindrichtung vor den geplanten Anlagen des Kreises befand, wurde dieser auch schnell vorstellig und wollte in Person des verantwortlichen Dezernenten eine Abschattungsregelung aushandeln. Praktischerweise ist der  verantwortliche Dezernent für das Genehmigungsverfahren auch Chef der Deponie, die die kreiseigenen WKA betreibt. In den Monaten des Genehmigungsverfahrens wurde in zahlreichen Terminen der Eindruck erweckt, man wolle dieses Gebiet zusammen mit den Nachbarn und Anüegern erschließen. In gleich mehreren Ortsterminen wurden Details bis hin zu Kabeltrassen und Wegekonzepten beschlossen. Auch durften sich die Nachbarn an den Kosten für gemeinsame Gutachten beteiligen. Parallel wurden im Genehmigungsverfahren von denselben Personen immer höhere Hürden aufgebaut und zusätzliche Gutachten eingefordert. Generell war der Umgang mit den Antragstellern alles  andere als dienstleistungsorientiert. Behörde pur. Beratung, Hilfestellung,  Lösungsorientiertheit gleich null.

 Eine beliebte Methode des Kreises Paderborn im Verfahren ist das Einfordern eines einseitigen Klageverzichtes an allen  nur kritischen Verfahrensstellen. Es ist an Sarkasmus nicht zu überbieten, wenn der zuständige Dezernent dann abschließend sagt: „Verklagen Sie uns doch, dann haben beide Seiten Rechtssicherheit“. Ergebnis: Mit gut sieben monatiger Verspätung haben auch die Nachbarn eine Genehmigung erhalten. Leider ist die EEG-Vergütung zwischenzeitlich halbiert, so dass die beantragte WKA nicht mehr  wirtschaftlich betrieben werden kann. Aber wie gesagt: Verklagen Sie uns doch!

 Nachtrag: Mit zweimonatiger Verzögerung wollte der zuständige Dezernent die Sichtweise  der Behörde erläutern. Bei der schriftlichen Terminabfrage wurde ausdrücklich auf den Rosenmontag hingewiesen. Alle Beteiligten sind zum Termin angereist. Der Dezernent befand sich auf dreiwöchiger Urlaubsreise. Seine  Vertretung, Leiter Bauamt, war in der Sache nicht informiert und selbst erst vor zwei Tagen von einer Fernreise heimgekehrt. Mehr Behörde geht nicht.
WideyWind GmbH
Hubert Stork,
Thomas Böhmer,
Franz-Josef Käuper
Salzkotten

Windkraftgewinne gehen an die Bürger

“Windkraftgewinne  gehen  an  die  Bürger – Zwei  neue  Anlagen  des  Kreises  Paderborn  stabilisieren  Müllgebühren”

Hurra, pro Jahr rund 1 Euro pro Haushalt im Kreis für die Müllgebühr gespart…!?!?

Es fällt schwer anzunehmen, dass niemand mehr rechnen kann und vor lauter Begeisterung jubelt, weil er diesen Unfug glaubt und fortan die WEA in seiner Nachbarschaft liebt. So tief kann das zugegebenermaßen angeschlagene Bildungsniveau nicht sinken….

Mal sind es die Wassergebühren, hier nun die Müllgebühren, die herhalten müssen, um die Hirne der Betroffenen zu vernebeln.
Akzeptanz erhalten nennen das Landrat Müller, der die ersehnten 207m hohen Enercon E 115-Anlagen stolz genehmigt und der ostwestfälische Windbaron und Profiteur Lackmann, der sie bauen darf!
Täuschen-Tarnen-Tricksen, dazu hohle Versprechungen und eine große Portion Wetterretter-Ideologie sind die bekannten Zutaten, zu denen Windkraftprofiteure greifen, um Gier und Gewinne zu verschleiern.
Fällt wirklich noch irgendjemand auf solche Volksverdummung rein? Der naive Kommentar läßt nur Kopfschütteln zu, oder ist der schlichte Inhalt auch Teil der Verdummungs-Kampagne?
An den Aussagen im Artikel ist nur eins korrekt: Die Anlagen stehen auf der Mülldeponie am richtigen Platz, denn da gehören sie hin.
JR

Zum Nachrechnen :
Zensus 2011:

130.000 € mögliche Einnahmen pro Jahr durch 2 WEA verteilt auf

126.967 Haushalte im Kreis Paderborn oder auf
https://www.it.nrw.de/statistik/z/zensus_2011/gemeindeblaetter/B05774.pdf (Seite 47)

294.602 Einwohner
https://www.it.nrw.de/statistik/z/zensus_2011/gemeindeblaetter/B05774.pdf (Seite 35)

http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/22066970_Neue-Windraeder-bei-Paderborn-stabilisieren-die-Abfallgebuehren.html


Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2018/02/26/kreis-paderborn-nrw-neue-art-der-volksverdummung/

Mittwoch, 27. Dezember 2017

“Eine Katastrophe macht immer erst Greenpeace daraus.”

 Daniel Wetzel in der WELT zum CO2-Alarmismus
26. Dezember 2017 Windwahn Hintergrundwissen

 Alles lesen auch bei Vernunftkraft Hessen (pdf):
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/12/20/patrick-morre-eine-katastrophe-macht-immer-erst-greenpeace-daraus/

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/12/26/daniel-wetzel-in-der-welt-zum-co2-alarmismus/
Alles lesen auch bei Vernunftkraft Hessen (pdf):
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/12/20/patrick-morre-eine-katastrophe-macht-immer-erst-greenpeace-daraus/

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/12/26/daniel-wetzel-in-der-welt-zum-co2-alarmismus/
Alles lesen auch bei Vernunftkraft Hessen (pdf):
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/12/20/patrick-morre-eine-katastrophe-macht-immer-erst-greenpeace-daraus/

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/12/26/daniel-wetzel-in-der-welt-zum-co2-alarmismus/

Mittwoch, 20. Dezember 2017

Windstrom: Süßer die Kassen nie klingen -

 Die Ausbauziele sind schon längst erreicht, dennoch: Das Abzocken der Verbraucher geht weiter !
Ausbau der Windenergie – Lagebeschreibung und Ausblick zum Jahreswechsel 2017/2018

Das für viele Windenergieaktivisten mehr als erschreckende Ergebnis der 3 Ausschreibungen für Windenergie an Land ließ die Windkraftlobby Sturm laufen. Gerade in NRW hatte man in den letzten Monaten daher oft vom totalen Einbruch im Windenergieausbau, vom Verfehlen der Klimaschutz- oder auch sonstiger Ziele und von der massiven Gefährdung der Arbeitsplätze in der Windindustrie in NRW gehört, letztere sollen inzwischen bei 18.000 bzw. bereits schon bei 19.000 in diesem Bundesland liegen.

„Es drohe ein Fadenriss“ argumentierte Anfang Dezember die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung zur Anhebung des Höchstwertes von ca. 5 auf 6,3 Cent/ kWh. Die Agentur kann den Höchstwert neu festsetzen, wenn sich „Anhaltspunkte“ (EEG, § 85 Abs. 1) ergeben, die den zunächst ermittelten Wert als zu hoch oder zu niedrig erscheinen lassen. Die Abweichung vom ursprünglichen Höchstwert von 7 Cent/kWh in 2017 darf dann nur max. 10 % betragen. Allerdings sagt das EEG unter § 85 Abs. 2 auch, wie sich solche Anhaltspunkte ergeben. Hier müssen die Gestehungskosten und die das Ausschreibungsvolumen nicht mehr gedeckt sein, was so wohl nicht ganz so eingetreten ist.
Ganz im Gegenteil: die Ausschreibungen waren doppelt überzeichnet und die niedrigeren Preise ein Zeichen für eine effizientere und kostengünstigere Stromproduktion mittels neuer Windenergieanlagen. Zudem sei „ein hoher Wettbewerb prägend in den bisherigen Ausschreibungen“, so der Chef der Agentur, Homann. Dieses war gewollt und im Sinne der inzwischen überbelasteten deutschen Verbraucher.
Ärger machten vielen aus der Windkraftszene die Zuschläge an die sog. Bürgerenergiegesellschaften, die genau auf diese Leistungssteigerung der neuen Anlagen und geringere Betriebskosten setzten. Dabei waren es Projektierer aus dem eigenen Stall, die die besonderen Bedingungen für diese Gesellschaften nutzten und – wie an Börsen o.ä. üblich – auf die Zukunft setzten, zum Vorteil stark fallender Vergütungssätze und somit zum Wohle der bundesdeutschen Stromkostenzahler.
Diese Sonderbedingungen wurden bereits am letzten Tag unserer „alten“ Regierung in Berlin auf Druck der Wind-Lobby im Rahmen des sog. Mieterstromgesetzes im Sommer 2017 wieder einkassiert: diese besonderen, von der Politik mit Blick auf die Einbindung der betroffenen Menschen vor Ort unbedingt gewollten Gesellschaften dürfen ohne Baugenehmigung nicht mehr mitbieten.
Nun erfolgte die zweite Korrektur, die Anhebung des angeblich ruinösen, nur durch Zocken und Zukunftswetten entstandenen neuen Marktpreises um sagenhafte 25 %. Frohe Weihnachten liebe Windbarone.
War das wirklich nötig? 
Beginnen wir mal am Anfang. Bereits bei der Ausschreibung der PV-Vergütung (Photovoltaik) zeigte sich, dass die noch vor 10 Jahren mit über 40 Cent angesetzte Vergütung nunmehr bei nur noch 20 % der ursprünglich von uns allen zu zahlenden EEG-Vergütung liegt.
Mit der Windenergie sollte es ähnlich gehen, zudem ließen sich so die zu installierenden Mengen ebenfalls wieder steuern. Die 1. Ausschreibung für die Windenergieerzeugung auf hoher See brachte allerdings schon den ersten Kracher: einige Anbieter wollten gar keine zusätzliche EEG-Vergütung mehr, der von den Investoren gefordert, durchschnittliche Zuschlagswert sank auf – von allen unerwartete -  0,44 Cent/kWh.
Ähnlich war es bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in 2017. Bei einem für 2017 festgelegten Höchstwert von 7,0 Cent/kWh wurden in der 1. Runde Angebote mit bis zu 5,8 Cent zugeschlagen, in der 2. Runde waren es dann 4,28 und in der 3. nur noch 3,8 Cent/kWh, dabei lag das günstigste Angebot bei nur noch 2,2 Cent. Dabei waren hier durchaus Profis am Werk, die ihre Kollegen allerdings etwas dumm aussehen ließen.
Diese waren wohl noch die zu Beginn des Jahres 2017 für neu gebaute, aber noch bis Silvester 2016 nach dem alten EEG genehmigte Anlagen, geregelte Vergütung von rd. 8,7 Cent/kWh gewohnt und konnten davon nicht lassen, obschon ihre eigenen Verbände inzwischen öffentlich eine wahrscheinlich immer noch viel zu hoch angesetzte Gewinnschwelle bei 5,6 Cent/kWh sahen.
Ausbauziele schon längst vorerfüllt
Als Ausbauzielkorridor hatte der Bund in 2016 eine zuzubauende Menge von 2.500 MW angepeilt, Die Ausschreibungsmengen in 2017 und 2018 wurden auf 2.700 MW angehoben. Da es zudem mit der Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften die Möglichkeit gab, auch ohne Baugenehmigung mitzubieten, war die angepeilte Menge jedes Mal mehr als doppelt überzeichnet.
Aber auch durch die hohe Vergütung nach dem alten EEG war in den letzten 3 Jahren ein nicht gekannter Ausbauboom an neuen Windenergieanlagen in Deutschland festzustellen. Entgegen der von der Politik angepeilten 2.500 MW kam es in 2016 zu einem Ausbau von 5.078 MW, damit war auch dieser Wert mehr als verdoppelt. In 2017 dürfte dieser Rekordwert nochmals um 20 % höher liegen.
Experten gehen davon aus, dass der Zubau an neu in Betrieb genommenen Anlagen zum Jahreswechsel die magischen 6.000 MW erreichen bzw. knapp überschreiten dürfte.
Damit wird der in den letzten Monaten so oft zitierte Einbruch, den die Branche befürchtet, von ihr selbst geschaffen. Dem politisch gewünschten Ziel eines jährlichen Ausbaus von 2.500 MW ist man jetzt und für die kommenden Jahre bereits nachgekommen. Allein mit dem viel zu hohen Ausbau der letzten 24 Monate (+ 6.000 MW) und dem zugeschlagenen Ausschreibungsvolumen (in 2017 + 2.700 MW) lassen sich die nächsten Jahre problemlos überbrücken. Hinzuzurechnen ist dabei das Volumen von 2.700 MW aus den nun startenden Ausschreibungen für 2018, an denen nun nur bereits genehmigte Projekte teilnehmen können. Diese können nach Zuschlag dann direkt mit dem Bau beginnen.
Schaut man sich einmal nur allein die Entwicklung in NRW an, so sieht man, wie rasant der Ausbau zugelegt hat:
(Quelle: Land NRW)

Der Bau von Anlagen hat sich allein in diesem Bundesland innerhalb von nur 6 Jahren vervierfacht. Neben dem weiteren Ausbau in 2017 gab es in der 3. Ausschreibungsrunde allein 16 zugeschlagene Projekte in NRW. Daneben gibt es aber bereits weitere genehmigte Projekte, die nun in 2018 wahrscheinlich allesamt zum Zuschlag und damit auch zur Umsetzung kommen werden.
Das Geschrei und Gejammer war somit eigentlich grundlos. Der Ausbaukorridor wurde und wird erreicht, wenngleich auch Ausbauziele vorerfüllt wurden und werden. Die mit diesem vorgezogenen Ausbauboom verbundenen, zusätzlichen Arbeitsplätze werden wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt. Eine weitsichtige, abgestimmte Planung und Umsetzung hätte nicht zu dieser Situation geführt.
Aber das Geschrei zeigte dennoch Wirkung und führte zu den beiden vorgenannten Korrekturen der neuen und aus Sicht der Verbraucher erfolgreichen Ausschreibungspraxis.
Steigt die Vergütung wieder?
Durch den Rausschmiss der Bürgerenergiegesellschaften ohne Baugenehmigung und der Anhebung des Höchstwertes dürfte in 2018 nun folgendes eintreten:
Für 2018 wird das Ausschreibungsvolumen nochmals etwas angehoben und auf 2.800 MW „begrenzt“. Nun besitzen nach Angabe der Bundesnetzagentur und entsprechender Verbände im Augenblick mögliche Anbieter ein genehmigtes Projektvolumen von etwa 1.380 MW. Durch weitere Genehmigungen dürfte sich dieses Volumen bis zum Stichtag der 1. Ausschreibungsrunde auf etwa 1.600 MW vergrößern.
Schon wieder warnen die beteiligten Akteure von einer Überzeichnung. Natürlich, stehen bei nun 4 Ausschreibungsrunden in 2018 nur jeweils 700 MW zum Zuschlag bereit. Aber bereits mit der 2 Ausschreibungsrunde im Mai dürfte fast der gesamte Vorrat an genehmigten Projekten „verfrühstückt“ sein, zumal sich auch bereits bezuschlagte Bürgerenergieprojekte unter die neu genehmigten Projekte mischen dürften.
Spätestens in der 3. Runde im Spätsommer 2018 dürften die Ausschreibungsvolumen nicht mehr erreicht werden, schaut man auf die zunehmenden Probleme für neu beantragte Projekte, und ohne auch noch mögliche Richtungswechsel in der Politik, wie zum Bsp. In NRW, bereits quantitativ zu bewerten.
Dieses ist auch den Jammerern oder anderen Windenergieakteuren sicherlich nicht unbekannt. Sie werden das doppelte Geschenk der Bundesnetzagentur bzw. der dieses Ganze steuernden Politik zu nutzen wissen. Es besteht kaum Druck, sich zu unterbieten. Störende Konkurrenz mit ihren Zukunftswetten sind nicht zu befürchten, einzig ein wenig Ungemach aus neuen Erkenntnissen zum Thema Schall oder das ein oder andere Urteil zum Artenschutz lassen den wieder (oder immer noch) blauen Himmel etwas wolkig erscheinen. Gut getrommelt, kann man da nur sagen.
Kaum Wirkung, aber unendlich teuer
Diese, völlig unnötige und voreilige Änderung der Ausschreibung hat den deutschen Verbraucher neben den viel zu hohen Ausbauzahlen der letzten Monate wieder geschadet. Schon heute greift das Bewusstsein einer unsozialen Belastung der deutschen Verbraucher immer mehr um sich. Mit weit über 25 Mrd. € im Jahr wird inzwischen eine riesige Geldmenge aus den Taschen der Bürger zugunsten weniger Profiteure gezogen. Handeln die Windenergieakteure besonnen und zielen auf den möglichen Höchstwert, der durchaus erreichbar erscheint, so dürfte dieses den deutschen Verbraucher mit zusätzlichen mehr als 100 Mill. € im Jahr belasten. Aber bei der Gesamtbelastung durch das EEG stört dieses ja nun auch nicht mehr.
Daneben ergeben sich durch die ohnehin zu hoch geförderten Projekte noch Abschreibungsmöglichkeiten für Mitbürger mit zu hohen Steuerbelastungen, wiederrum zu Lasten der kleinen Leute, die nicht in diesen Genuss kommen können und so doppelt bestraft werden.
Im hessischen Landtag hieß es vor kurzem zu dieser eigentlich komplett in die Hose gegangenen Energiewende in einer Rede eines FDP-Abgeordneten: „Kaum Wirkung, aber unendlich teuer!“ Wie wahr.

Nachtrag:

Durch das 2., gestern beschlossene, Entfesselungspaket will sich unsere neue NRW Landesregierung zwar auf der einen Seite für eine Beschränkung (Abstand, keine Anlagen im Wald) einsetzten, gleichzeitig wollen sie aber eine

„Bundesratsinitiative zu Ausschreibungen für den Windenergieausbau: Die Landesregierung wird sich über eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dafür einsetzen, dass bei künftigen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land Planungssicherheit für Investoren und Anlagenbauer erreicht wird. Das betrifft insbesondere das Jahr 2018, in das für ab 2021 eingeplante Mittel vorverlegt werden sollen. Ziel ist es, Strukturbrüche für die Branche zu vermeiden.“

Absicht oder einfach mal nicht nachgerechnet? Die arme Branche hat es ja mal wieder verdient…

Na denn, lasst die Kassen weiter klingen! Frohe Weihnachten!

Donnerstag, 7. Dezember 2017

Zum Stadtgespräch des WDR5 in Borchen

ist hier der Teil der Aktuellen Stunde in der Mediathek des WDR zu sehen
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-ostwestfalen-lippe/video-reporter-stefan-leiwen-aus-borchen-zum-stadtgespraech-windenergie-100.html


Moderation: Judith Schulte-Loh, J. Lackmann, R.Allerdissen

und hier das Gespräch:
https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/153/1534474/wdr5stadtgespraech_2017-12-07_stadtgespraechausborchenprotestegegenwindenergie_wdr5.mp3
Die Radiosendung des WDR5 "Stadtgespräch" kam am Donnerstagabend 7.12.2017 live aus Borchen. Die Gemeindehalle bis auf den letzten Platz besetzt und die Stimmung aufgeheizt. Die wichtigen Themen kamen alle vor. Die Situation in Borchen kam sogar im Radio gut rüber dank Bürgermeister R. Allerdissen und BI-Sprecherin G. Ponta. Mit ihnen auf dem Podium NRW Wirtschaftsminister A. Pinkwart und Windpionier J. Lackmann.

Hier kann man die offizielle Tonkonserve anhören (56 Min) oder runterladen (53 MB)https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/153/1534474/wdr5stadtgespraech_2017-12-07_stadtgespraechausborchenprotestegegenwindenergie_wdr5.mp3 

Moderation: Judith Schulte-Loh, Prof. Andreas Pinkwart (FDP) NRW-Wirtschaftsminister, Gudrun Ponta BI-Gegenwind

Freitag, 1. Dezember 2017

Wieder ein Weihnachtsgeschenk ?

Es drohe ein „Fadenriss“: Bundesnetzagentur hebt den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land in 2018 um über 25 % auf 6,30 Cent/kWh an
Manchmal muss die Lobbyarbeit nur eindringlich genug sein, so dass auf der Forderung der Windbetreiber in der letzten Woche in Bad Driburg („5,76 Cent müssen es schon sein“) noch eine Schüppe draufgelegt wird:
„Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten“, so Homann weiter.



Mit dem Geld anderer ist leicht umzugehen…
Eigentlich hätte der Höchstwert ja knapp unter 5 Cent/kWh gelegen, aber irgendjemand hatte der Agentur mitgeteilt, dass die derzeitigen Gestehungskosten bei Windstrom bei 5,6 Cent liegen, so dass Befürchtungen aufkamen, dass es 2018 zu wenig Angebote geben könnte. Also: mal eben 25 % zusätzlich auf den ohnehin großen Haufen drauf, dann sind wieder alle fröhlich dabei.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bundesregierung einen Ausbaukorridor von rund 2.500 MW im Jahr als Zielvorgabe kalkulierte, die aber mit einem Zubau von 5.078 MW (Quelle: Bundesnetzagentur!) allein in 2016 mehr als doppelt so hoch ausgefallen war. Auch bei den Ausschreibungen liegt die Ausschreibungsmenge bei 2.700 MW/Jahr, die in 2017 ebenfalls doppelt überzeichnet war. Fragt sich also, was oder wer hier einen Fadenriss erleiden könnte…
Dabei ist fraglich, ob die Bundesnetzagentur überhaupt so vorgehen darf, regelt doch das EEG hier mögliche Veränderungen des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ( http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__85a.html):
... Ein Höchstwert soll nach Absatz 1 erhöht werden, wenn in den letzten drei Ausschreibungen mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden konnte und die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert liegen. ...
Erstens ist den Informationen der Bundesnetzagentur nicht zu entnehmen, auf welcher Grundlage (oder möglicherweise auf welchen Zuruf hin) die derzeit durchschnittlichen Erzeugungskosten berechnet worden sind. Zweitens wissen wir alle, dass die Ausschreibungen allesamt deutlich überzeichnet waren, so dass allein schon aus diesem Grund eine Erhöhung nicht rechtens ist, oder?
Übrigens, die Photovoltaik hat auch mal mehr als 40 Cent/kWh gebracht, heute sind es für Neuanlagen nur noch 5 Cent – zum Vorteil der Stromkostenzahler. Warum nimmt man hier beim Windstrom nun wieder den Druck aus den Ausschreibungen?
Ganz einfach: weil mal wieder Weihnachten ist…
RBW e.V.

Donnerstag, 30. November 2017

Stadtgespräch WDR 5 in Borchen

In immer mehr Dörfern in NRW fühlen sich Bürger von Windrädern regelrecht umzingelt.
Sie kritisieren, dass Windräder die Landschaft und Lebensqualität zerstören, und
gleichzeitig ihre Häuser an Wert verlieren. Im Kreis Paderborn, der Windrad-Hochburg
in Ostwestfalen-Lippe, protestieren zahlreiche Menschen gegen den »Windkraft-Wahnsinn« und organisieren sich in Bürgerinitiativen. »Aber die immer lauteren und kritischen
Stimmen von uns Bürgern finden kein Gehör! Es wird tüchtig weiter genehmigt und
gebaut,« stöhnen die Betroffenen. Das ist im Raum Paderborn genauso wie im Sieger-,
Münsterland und am Niederrhein. Demgegenüber steht die boomende Windenergie-
Branche mit ihrer hohen Wirtschaftskraft. In NRW leben 18.000 Beschäftigte direkt oder
indirekt davon. Rund 3500 Windkraftanlagen stehen aktuell im Land. Windkraft ist ein
wichtiger Baustein, um die Energiewende zu schaffen.
Im WDR5 Stadtgespräch fragen wir: Wie berechtigt ist die Kritik an der Windenergie?
Was ist von Versprechungen der neuen Landesregierung zu halten, den Ausbau der
Windenergie künftig stärker an den Interessen der Anwohner zu orientieren?
Welche gesundheitlichen Gefahren gehen von Windkraftanlagen aus, vor allem von den
leistungsstarken Anlagen der neuen Generation?

DARÜBER DISKUTIEREN:
PROF. ANDREAS PINKWART (FDP) / NRW WIRTSCHAFTSMINISTER
REINER ALLERDISSEN (SPD) / BÜRGERMEISTER BORCHEN
JOHANNES LACKMANN / WINDPIONIER, WESTFALENWIND
GUDRUN PONTA / ANTI-WINDKRAFT BÜRGERINITIATIVE
MODERATION: JUDITH SCHULTE-LOH UND STEFAN LEIWEN

DO 7. Dezember, 20 Uhr
Gemeindehalle Kirchborchen
Bohnenkamp 11
33178 Borchen
Zur Diskussion laden
WDR 5 und das
Studio Bielefeld ein.
Live im Radio
EINTRITT FREI

Mittwoch, 22. November 2017

GfN – Anwalt der Natur vor unserer Haustür

Aktuelle Stellungnahmen im September und Oktober 2017
Auch nach den Sommerferien standen wieder Stellungnahmen zu Bauvorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen an, die zum Teil schon in 2016 bearbeitet worden waren. Zwischenzeitlich hatten die Antragssteller aufgrund der von uns gemachten Eingaben neue Unterlagen vorgelegt, die wiederum durch die GfN und dann abschließend durch das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW bearbeitet und in weiteren Stellungnahmen gegen die Vorhaben beim Kreis eingewendet worden sind.
Stellungnahmen wurden zu folgenden Vorhaben abgegeben:
WP „Körtge 1“ - Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei WEA (Enercon E 115, Enercon E 82-2) in der Gemarkung Fürstenberg (Stadt Bad Wünnenberg), Antr.: Windpark Sintfeld II GmbH
In dem bereits bestehenden Windpark sollen 2 weitere Anlagen errichtet werden, so dass es zu einer weiteren Verdichtung des Windparks kommt, dem aus artenschutzrechtlichen Gründen zu widersprechen war. Hierzu hatte sich bereits die GfN mit Schreiben vom 8.9.2016 und der VNV zusammen mit dem NABU Marsberg mit Schreiben vom 19.12.2016 eingewendet. Eine ergänzende Einwendung wurde vom Landesbüro der Naturschutzverbände am 7.4.2017 an den Kreis Paderborn gesendet.




Aufgrund einer Mitteilung des Umweltamtes des Kreises Paderborn per Email vom 31.8.2017 konnte innerhalb einer Frist von 2 Wochen (!) eine Stellungnahme zu den zwischenzeitlich ergänzten natur- und artenschutzrechtlichen Unterlagen des Antragsstellers abgegeben werden. Der diesbezügliche Einwand erfolgte fristgerecht nach Bearbeitung durch die GfN durch das Landesbüro.

WP Paderborn-Dahl / „Knipsberg“ -  Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 4 WEA (Enercon E 82)
Bereits beim benachbarten Windpark „Hassel“ hat der Schwarzstorch für einigen Wirbel gesorgt, die geplanten Anlagen im Windpark Knipsberg auf Paderborner Gemarkungsseite sollten zum Teil noch näher an den Standort des Schwarzstorchhorstes (den die GfN im Frühjahr 2016 gefunden und gemeldet hat) heranrücken.
Auch hier hat sich die GfN dafür eingesetzt, dass das Landesbüro eine Stellungnahme für die anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW fristgerecht zum 23.10.2017 abgegeben hat, die natürlich gerade den Schutz des Schwarzstorches besonders deutlich angemahnt hat.
WP Bad Wünnenberg „Oberfeld“ -  Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 7 WEA (Enercon E 101)
Bereits seit rund 4 Jahren (!) liegen die Anträge zu Bau von 7 Windkraftanlagen im Bad Wünnenberger Oberfeld beim Kreis Paderborn zur Bearbeitung vor, nun wurden die Anträge mit zum Teil veralteten Unterlagen zum Natur- und Artenschutz offengelegt. Auch hier hat die GfN die Unterlagen bearbeitet und mit dem Landesbüro abgestimmt.


Das Landesbüro hat dann ebenfalls wieder fristgerecht zum 30.10.2017 eine Stellungnahme abgegeben und zahlreiche Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht.
Die jeweiligen Stellungnahmen können jederzeit bei der GfN angefordert werden.

Bauanträge zum Knipsberg und Oberfeld sind zurückgenommen
Den aktuellen Mitteilungen des Kreises Paderborn ist zu entnehmen, dass sowohl die Anträge zum Bau der 4 Anlagen in PB-Dahl als auch die Anträge zum Bau der 7 Anlagen im Wünnenberger Oberfeld vom Antragssteller zurückgenommen worden sind.
Vielleicht konnten wir hier einen Beitrag zum Umdenken leisten, da beide Vorhaben auch aus Gründen des Natur- und Artenschutzes höchst problematisch geworden wären und wahrscheinlich auch zu juristischen Überprüfung durch die Umweltverbände geführt hätten.

Weitere Stellungnahme erforderlich
Derzeit befinden sich weitere Vorhaben, zu denen die GfN zusammen mit dem Landesbüro in 2016 bereits Stellung genommen hat, zumindest in einer eingeschränkten Offenlegung. Dieses betrifft die Vorhaben „Saure Heide“, „Wohlbedacht“ und „Etteln-West“. Hier haben die Antragssteller neue, aktualisierte Unterlagen vorgelegt. Leider ist uns Ehrenamtlern hier zum Teil wieder nur kurze Zeit eingeräumt worden (14 Tage!) um die teilweise mehrere hundert Seiten je Antrag durchzuarbeiten und zu prüfen. Außerdem haben die abzurufenden Dateien bei der Genehmigungsbehörde manchmal ein so hohes Datenvolumen, das mit herkömmlichen Rechnern und dem langsamen Datennetz im Paderborner Land erst gar nicht runtergeladen werden kann. Ein barrierefreier Datenzugang sieht anders aus…

Das Ende der Goldgräberstimmung, Teil III

Hubertus Nolte, 22.11.17
Nun liegt es vor uns und einige unserer Mitbürger dürften Entsetzt sein: Das Ergebnis der 3. Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zur Windenergienutzung an Land. Die Agentur hat heute die Zuschläge erteilt.
Der Durchschnittpreis liegt bei     3,8 ct/kWh
Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert nochmals um 10 % gesunken. Auch in diesem Fall war die Ausschreibung mit rund 260 % wieder deutlich überzeichnet. Zum Zuge gekommen sind 61 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 1.000,4 Megawatt. Das günstige Gebot liegt bei sagenhaften 2,2 ct/kWh, das höchste zugeschlagene Gebot bei 3,82 ct/kWh. Wieder wurden fast nur Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt, die nun viereinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung haben.

Nachdem bei der letzten Ausschreibung Projekte aus den neuen Bundesländern dominierten, sind dieses Mal 17 Projekte aus NRW berücksichtigt worden. NRW ist damit Spitzenreiter vor Brandenburg mit 16 Projekten. Einige Projekte kommen aus den Kreisen Lippe, Höxter und dem HSK – allesamt Bürgerenergiegesellschaften, zudem hat es ein Projekt der „Civis Ventus GbR“ im Kreis Paderborn geschafft, bei dem in Salzkotten (Flur 002, 001 und Flur 016,103,196) 2 Anlagen gebaut werden sollen. Auch hier dürfte es sich mit Blick auf die Rechtsform ebenfalls um eine Bürgergesellschaft handeln. Auch in dieser Ausschreibungsrunde bleibt abzuwarten, welche Projekte dann endgültig realisiert werden.

Feierlaune dürfte sinken
Die Feten im Saloon haben ein Ende gefunden: Ende des 19. Jahrhunderts war Goldfield die größte Goldgräberstadt in Nevada – nun ist sie eine Geisterstadt – nicht das es dem Sintfeld und Soratfeld einmal ähnlich ergeht…

Vom Ergebnis bitter aber für die herkömmlichen Projektierer und Windenergiegesellschaften, die bereits eine Genehmigung (Voraussetzung für die nächsten beiden Ausschreibungen im Februar und Mai 2018!) in Händen halten: sie wurden wieder nicht berücksichtigt und zudem wird für sie nun der durchschnittliche Wert (zuzüglich 8 %) der 3 Ausschreibungen aus 2017 der Maximalwert sein. Gebote über diesen Wert erhalten keinen Zuschlag. Aber auch hier gilt ja weiterhin das einstufige Referenzertragsmodell, d.h. die Vorhaben die auf der windhöffigen Paderborner Hochfläche umgesetzt werden sollen (hier gibt es ja bereits einige genehmigte Anlagen!) müssen von dem ohnehin deutlich gefallenen Zuschlagswert noch rund 20 % abziehen.

Sollte die Politik an dem geltenden Ausschreibungsmodell festhalten (davon ist nach dem Fluch der Karibik in Berlin derzeit auszugehen) dürfte damit die maximale Vergütung für neue Anlagen auf dem Sintfeld in der nächsten Ausschreibungsrunde zum 1. Februar 2018 bei ca.
(Durchschnitt aus 5,78 – 4,28 – 3,80 ct/kWh zzgl. 8 %, abzgl. 20 % =)              3,99 ct/kWh
liegen - Maximalwert, versteht sich, sofern sie denn überhaupt einen Zuschlag erhalten. Das dürfte der Goldgräberstimmung nun endgültig den Garaus machen.
Die Vergütung hat sich somit mehr als halbiert, der Saloon dürfte auch hier leerer werden.