Dienstag, 21. Dezember 2021

"Mapping global electricity emissions together"

Global kartierte, momentane Situation von Stromerzeugung und -verbrauch einschließlich der zugehörigen Erzeugungsarten und CO2-Emissionen.

Diese interaktive Grafik ist so reichhaltig und spannend, dass man stundenlang darin rumspielen kann. Maus langsam bewegen und alle Knöpfe mal klicken!
https://app.electricitymap.org/zone/DE?wind=true

Glaubwürdigkeit:
Die Daten werden im Stundentakt aktualisiert und mit max. 3 Std. Zeitverzug grafisch angezeigt. Dieses "Grafik"-Projekt zieht keine Bilanz, sondern macht "nur" die aktuelle Lage und Zusammenhänge sichtbar, und zwar ausschließlich anhand öffentlich bereitgestellter Datenquellen (s.u. unter Autoren und Absicht).  

Zur ersten Orientierung:
- Rechts die Landkarte (ganze Welt!), die man natürlich zoomen und verschieben kann. Und darin rechts oben ein Umschalter auf Produktion oder Verbrauch.
Maus langsam auf der Landkarte bewegen, dann sieht man rechts unten fast ortsgenau das Windpotential und die CO2-Intensität des Stroms dort.
Interessant auch die Pfeile zwischen den Ländern, die eine Meldung aufklappen über die Import/Export-Situation.
- Links die Tabellen und Balkengrafiken. Darin oben links Auswahl des Landes, sortiert (aktuell!) nach CO2-belastetem Anteil im Strom von grün bis schwarz. Maus in der jeweiligen Zeile klappt ein Fenster auf mit Detailinformationen.

Autoren und Absicht:
Dieses Projekt ist Open Source.
(Datenquellen siehe https://github.com/electricityMap/electricitymap-contrib/blob/master/DATA_SOURCES.md).  
Seit 2016 wird die Open-Source-Visualisierung von electricMap von Millionen von Menschen, von Studenten bis hin zu Weltführern, verwendet, "um die Klimaauswirkungen des globalen Stromverbrauchs zu verstehen".
electricMap benutzt die weltweiten Stromdaten, um sie weltweit anschaulich verfügbar zu machen und so den Übergang zu einem wirklich dekarbonisierten Stromsystem voranzutreiben.
Wir haben von Anfang an mit unserer Open-Source-Community von über 1700 Mitwirkenden aus über 80 Ländern zusammengearbeitet, und unsere Arbeit ist noch lange nicht getan. Gemeinsam mit unseren Mitwirkenden nehmen wir jede Woche neue Verbesserungen an der StromMap vor.

Viel Spaß beim Ausprobieren!
Aber ich empfehle, die Seite zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten immer mal wieder aufzurufen. Dann erkennt man erst recht den Einfluß bzw. das Problem der variablen Wetterbedingungen. (Achtung: "Wetter", nicht "Klima"! Klima ist Langzeitbetrachtung=Statistik, hier geht es nur um aktuelle Messdaten. In einer Pro-Version soll man auch zurückliegende Datenlagen ansehen können.

Diese Beschreibung entstand unter Verwendung der englischen Originaltexte im Dezember 2021
M.K.
Mitglied bei Vernunftkraft-NRW e.V.
https://vernunftkraft-nrw.org

Samstag, 4. Dezember 2021

Rechtsgutachten: zum Koalitionsvertrag

 

Regelungen im Koalitionsvertrag verstoßen gegen europäisches Umweltrecht und gegen den Green Deal der Europäischen Union +++

Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe. Der auf deutsches und europäisches Umweltrecht spezialisierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Rico Faller hat drei zentrale Regelungen im Koalitionsvertrag untersucht, bei denen es insbesondere um den Ausbau der Windenergie in Deutschland geht. Das Gutachten wurde im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) erstellt.
Der „Koalitionsvertrag 2021 – 2025“ zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht verschiedene Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland vor. Neben rechtlich unproblematischen Ansätzen sind in dem Vertrag auch einige Regelungen vorgesehen, die insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem höherrangigen Umweltrecht der Europäischen Union und auch vor dem Hintergrund der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union, die ein Kernteil des Green Deal darstellen, erheblichen Bedenken begegnen.
Das Rechtsgutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:
Es ist sowohl aus Gründen der Autonomie des Unionsrechts, als auch aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zum Begriff „öffentlichen Sicherheit“ nicht mit dem Umweltrecht der Europäischen Union zu vereinbaren, wenn die Bundesrepublik Deutschland diesen unionsrechtlichen Begriff eigenständig als Regelvermutung so, wie im Koalitionsvertrag geregelt, definiert.
Die im Koalitionsvertrag beabsichtigte stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz ist aus den dargelegten Gründen nicht nur mit der Rechtsprechung des EuGH unvereinbar, sie lässt sich auch mit dem Green Deal bzw. mit der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union nicht in Übereinstimmung bringen, da sie gegenläufig ist.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland abweichend vom Umweltrecht der Europäischen Union eine eigene Schutzgüterabwägung dergestalt vornimmt, dass eine (wenn auch zeitlich begrenzte) Vorrangregelung zulasten des in der Europäischen Union geltenden Umweltrechts getroffen wird, ist das mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und konterkariert zudem die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union.
„Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) fordert die Koalitionsparteien auf, das geltende Umweltrecht zu beachten und die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union zu unterstützen, anstatt sie zu konterkarieren. Ob noch weitere geplante Änderungen (unions)-rechtswidrig oder sogar verfassungswidrig sind, lassen wir in einem weiteren rechtswissenschaftlichen Gutachten prüfen.
Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof erscheint unausweichlich, wenn diese Vorhaben tatsächlich realisiert würden. Wir fordern daher die neue Regierung auf, mehr Naturschutz zu wagen, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten“, erklärte Harry Neumann, Vorsitzender der NI.
Lesen Sie hier >>> das vollständige Rechtsgutachten von Dr. Rico Faller, Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe

Montag, 29. November 2021

Erneuerbaren-Ausbau: "Schluss mit Emotionen, Blockaden und Finanzinteressen!"

 

Thomas Mock hat eine umfassende Berufspraxis als Jurist mit Schwerpunkt Umwelt- und Energietechnik. Er ist Autor und Mitautor zahlreicher technischer und juristischer Berichte und Beiträge zu Energiewende, CO2-Emissionshandel und Naturschutz. In mehreren Gremien und Arbeitskreisen berät er zum Thema Klimapolitik, Imissionsschutz und Umweltrecht. Heute ist er einer der erfahrensten Anwälte für den Bereich der Genehmigung emissionsrechtlich relevanter Anlagen und den Artenschutz. Aufgrund der vielen bedeutsamen, überaus kenntnisreichen Informationen wurde dieses Interview ungekürzt belassen. Im Vorfeld der interdisziplinären Tagung zum Energierecht 2021 sprach Jörg Rehmann mit dem Experten über die vielfältigen rechtlichen Aspekte der Genehmigung von EE-Anlagen versus Natur- und Artenschutz.

Energiebedarf Deutschlands

 und die Planungen der neuen  Regierung (Ampel), siehe am Ende der Seite







Donnerstag, 25. November 2021

Das Ende der Grünen als Naturschutz-Partei

Die neue Regierung erklärt erneuerbare Energien zum Fall für die „öffentliche Sicherheit“, für die sämtliche Hürden und Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden müssten. Damit stellen sich die Ampel-Koalitionäre gegen europäisches Recht – und die Grünen womöglich gegen Naturschutz.

„Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine Menschheitsaufgabe und eine ethische Verpflichtung“, schreibt die angehende Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag. „Wir wollen die biologische Vielfalt schützen und verbessern, ihre nachhaltige Nutzung sichern und die Potenziale des natürlichen Klimaschutzes nutzen“, heißt es weiter. Doch die Passage ist ein Ablenkungsmanöver.

In Wirklichkeit plant die neue Koalition einen Angriff auf den Naturschutz. Ironischerweise sind es besonders die Grünen, die zur Bedrohung für die Tier- und Pflanzenwelt werden. Denn die neue Bundesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit der Macht des Gesetzes vorantreiben – auf Kosten der Natur.

WELT-Autor Axel Bojanowski

Donnerstag, 18. November 2021

Neue Borchener „Waldautobahn“ bald fertig erstellt

Normale neue Autobahnen sollen ja wegen des Klimawandels und der Versiegelungsproblematik in Deutschland nicht mehr genehmigt werden, aber nicht in der Gemeinde Borchen. Hier wird quer durch den Wald zwischen den Ortsteilen Etteln (Bilkental-Husener Weg-Stiegweg) und Kirchborchen (Triftweg) in Verlängerung des Husener Weges  auf der Sehrt eine neue Art von Autobahn, eine „Waldautobahn“ erstellt, die allein dem Zweck des Transports von Rotorblättern, usw. für zwei Windräder der Firma Bürgerwind Borchen dient. 

Unter dem Deckmantel der Energiewende scheint ja mittlerweile Alles erlaubt zu sein!? „Das Schlagen von breiten Schneisen in einen Wald hinein, das Verbreitern und Aufschottern von jahrzehntealten Wald- und Rückewegen und somit das Entfernen von zig Bäumen entlang dieser „Waldautobahn“. In meinem Garten darf ich nicht einen größeren Busch entfernen ohne mit einer Ordnungsstrafe belegt zu werden, aber wenn es um Windräder geht, scheint dies Niemanden zu interessieren!
Im Moment wird noch die neue große „Einflugschneise“ auf der Sehrt weiter versiegelt und eine Teerdecke aufgezogen, um das Ganze für die Ewigkeit haltbar zu machen? Bald ist die neue „Waldautobahn“ erstellt und kann von Vielen besichtigt werden! Es fehlt nur noch die offizielle Eröffnungsfeier mit den entsprechenden Ehrengästen. Vielleicht sollte man Frau G. Thunberg, Frau L. Neubauer und noch weitere Klimaaktivisten plus diejenigen, die dies genehmigt haben, zu diesem dann denkwürdigen Termin einladen?
Ach, und mir fällt noch ein, jemand müsste die wirklich tolle landschaftliche Beschreibung des „Alten Pilgerweges“ in den verschiedenen Medien grundlegend ändern oder besser löschen.

Hans-Werner Voß
(Vorsitzender Heimat- u. Verkehrsverein Etteln)

Donnerstag, 11. November 2021

Stellungnahme zum Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses

 Stellungnahme
zum Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des
Ausbaus von Wind- und Solaranlagen in Deutschland vom 22.10.21,
veröffentlicht am 28.10.21

Durch
Windanlagen nachteilig betroffene Anwohner und Umweltschützer sehen
sich in Ihren kritischen Einschätzungen durch diesen Bericht vollauf
bestätigt

Viele
in den Medien herumschwirrende Narrative für noch mehr und noch
schneller zu genehmigende Windanlagen lösen sich in Luft auf.

1.
Zunächst
stellt der Bericht klar, dass die Dauer der Genehmigungsverfahren für
Windanlagen onshore in der Regel weit unterhalb eines Jahres liegen.
Länger sind sie nur, wenn die Anträge aufgrund Verschulden der
Projektierer nicht vollständig sind oder bei großen
Windindustriegebieten oder wegen betroffener Schutzgebiete oder
besonderen EU-Rechts typischerweise länger dauern. Doch selbst dann
werden 2 Jahre nur selten überschritten.

Der
Bericht Seite 38ff. stellt dazu fest:

„Demnach dauerten Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an
Land deutschlandweit im Berichtszeitraum im Median 6,3 Monate, im
Durchschnitt betrug die Dauer 7,6 Monate……..

Im Rahmen einer Studie wurde ermittelt, dass die Dauer für
Genehmigungsverfahren mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) durchschnittlich 23 Monate beträgt, während bei Verfahren
ohne UVP-Pflicht die durchschnittliche Dauer bei 16 Monaten liegt,
sofern die Antragseinreichung als Startpunkt gewählt wird“, also
nicht ab Vollständigkeit eines Antrags, für die allein der
Projektierer Verantwortung trägt. Diese Studie wiederum ist von
einer der Windindustrie nahe stehenden Einrichtung erhoben worden.
Die
von interessierter Seite in den letzten Monaten kolportierten Dauer
solcher Verfahren von 6 oder 7 Jahren, die sich sogar Minister
offensichtlich ungeprüft zu eigen machten,  erweisen sich als völlig
aus der Luft gegriffen. Es zeigt sich ein Sturm im Wasserglas. Noch
kürzer sind Verfahren nicht durchzuführen für Mammutanlagen von
inzwischen bis zu 265m Höhe. Der Unfall einer solchen industriellen
Großanlage bei Haltern sollte eine Warnung sein.

2.
Auch
die Klagen von Anwohnern sind im Verhältnis zur gesamten Zahl von
Klagen marginal und die Klagen wegen Artenschutz liegen nur im
Mittelfeld. Selbst die Gesamtzahl von Klagen im Verhältnis zu
genehmigten Anlagen liegen bei weit unter 10%. Angesicht dessen muss
die Politik sich fragen lassen, ob sie nicht ungeprüft einem Popanz
der Windindustrie folgte und derer breit gestreuten aber nicht
belastbaren Narrative fälschlich aufgesessen ist

3.
Sodann
zeigt der Bericht dass nach dem vorgezogenen Zubau mit Windanlagen
2015-2018 im Vorfeld der Systemänderung in Richtung neuer
Ausschreibungsregeln ab 2017, nun die Projektpipeline wieder gut
gefüllt ist und schon letztes Jahr wieder in Richtung 2000MW und
dieses Jahr über 3000MW installierte Leistung errichtet werden. In
Genehmigungsverfahren befinden sich sogar über 10.000MW. Angesichts
der kurzen Genehmigungsverfahren erreichen wir also inzwischen einen
gleichen oder höheren Zubau als in Spitzenjahren, insbesondere
bezogen auf den mit diesen Anlagen produzierten Strom.

4.
Der
Bericht zeigt auch, dass in 2020 der PV-Zubau die Erwartung (4,8 GW
gegenüber 2,5 GW nach EEG) weit übersteigt. „Verglichen mit dem
Zuwachs bei Wind an Land wurde damit 2020 viermal so viel
PV-Kapazität in Deutschland zugebaut“. Deshalb ist eine praktische
Alternative dass auf
jedes Dach eine PV-Anlage gehört statt Windkraft in unbebauter
Landschaft und Schutzgebieten.
Insoweit geht Bayern mit wenig Windanlagen aber extrem vielen
PV-Anlagen einen in vielerlei Hinsicht ökologischeren Weg, wenn auch
die Ausweitung von PV-Flächen im Agrarbereich überdacht werden
sollten.

5
Der
durch diverse Interessen in den Medien orchestrierte Flächenbedarf
für Windanlagen besteht nicht
Der
Bericht offenbart allerdings eine markante Schwäche. Er stellt nur
auf Flächen und installierte MW der errichteten Anlagen ab, aber
nicht auf den durch die in Betrieb befindlichen Anlagen und den von
ihnen produzierten Strom. Insbesondere findet sich kein Überblick
über die Höhen der inzwischen üblichen Anlagengeneration 250m+.
Denn in diesen Höhen herrscht die 2 bis 3-fache Windgeschwindigkeit
verglichen mit den früher etwa 100m hohen Anlagen. Die 2-fache
Windgeschwindigkeit führt zum 8-fachen Stromertrag und die 3-fache
Windgeschwindigkeit zum 27-fachen Stromertrag. Solche
Höhenverhältnisse  führen in Verbindung mit den installierten MW
dazu, dass schon in diesem Jahr die immer höheren Anlagen durch den
physikalischen Effekt  der 3.Potenz gesteigerten Stromertrag im
Verhältnis zum Windaufkommen mehr Strom erzeugen werden als in den
Rekordzubaujahren 2015-2018. Es kommt deshalb entscheidend auf die
Höhe und den Stromertrag der Windanlagen an. Schlichte
Mengenextrapolationen installierter MW von der Vergangenheit in die
Zukunft sind bei PV möglich verbieten sich aber bei Windanlagen.
Hier hat der Bericht eine signifikante blinde Stelle.

Die
Verfügbarkeit wie auch Notwendigkeit von Flächen ist deshalb
konsequent zu hinterfragen und erst recht angesichts der sowieso
bestehenden baurechtlichen Privilegierung im Außenbereich. Denn
diese Privilegierung bedarf grundsätzlich keiner Flächen, da
grundsätzlich überall im Außenbereich Windanlagen errichtet werden
dürfen, ausgenommen Schutzgebiete. Und das Opfern dieser
Schutzgebiete ist die wahre aber fachlich nicht belastbare oder
belegte Intention des Berichts, jedenfalls wenn man die politische
Begleitmusik hört. Genau das sind die Konflikte vor denen Betroffene
und Naturschützer seit langem als unnötig warnen.
Denn
der Druck der Projektierer in die Schutzgebiete verbietet sich nicht
nur angesichts einer mit den Klimaproblemen vergleichbaren jedenfalls
gleichrangigen Herausforderungen des Arten- und Biotopschutzes.
Gerade der Green Deal der EU verpflichtet die Mitgliedsländer wie
Deutschland 30% der Flächen industriefrei der Natur zuzuführen und
ihr vorzubehalten, wenn wir überhaupt noch den seit 20 Jahren
sinkenden Zustand der Biodiversität retten wollen. Es ist deshalb
erschreckend feststellen zu müssen, dass viele Umweltverbände sich
dieser Aufgabe aus politischen und weiteren Gründen entziehen.

6
Windanlagen
können deshalb und stehen nie im "besonderen öffentlichen
Interesse". Dieses in Zukunft harte Tabukriterium verbietet die
Ausweisung von 2% Flächen für Windanlagen. Er ist aber auch gar
nicht nötig, weil die höheren Anlagen und höheren
Windgeschwindigkeiten es ermöglichen auf unter 1% der Landesflächen
die EE-Stromproduktion von 65% bis 2030 sicher zu erreichen. Das
2%-Ziel kann zudem schon deshalb wird nie erreicht werden, wenn die
Windlobby weiter gegen fast alle Flächenplanungen klagt. Außerdem:
Wenn das 2%-Ziel erreicht ist (z.B. Bbg) gibt es keinen rechtlichen
Mechanismus, der es gestattet, weitere Genehmigungen zu versagen.
Darüber wird im Bericht kein Wort verloren. Das erinnert fatal an
die Rechtsprechung des BVerwG, wonach der Windkraft signifikant Raum
gegeben werden müsse. Was das aber genau heißt im Hinblick z.B. der
extrem hohen Stromgewinnung hoher Anlagen oder wenn in einer Gemeinde
100% EE-Strom erreicht sind ist bis heute offen und liefert auch der
Bericht keinen Hinweis. Im Gegenteil hat der damalige Herr Minister
Habeck das Ziel von 300% EE-Strom für Schleswig-Holstein als Ziel
ausgegeben um zum EE-Exportland zu werden. Eine solche Zieldefinition
ohne Rücksicht auf die Leiden der Anwohner wie der Biodiversität
bewegt sich im rechtsfreien Raum und stellt die gesamte Planung in
Schleswig-Holstein infrage.

Dieses
Ergebnis entspannt allerdings die Diskussionen um Mindestabstände
von Windanlagen zu Wohnbebauungen und Habitate. Denn bei 250m hohen
Anlagen und ihren Massedimensionen wie auch Unfallgefahren usw
verstehen sich Mindestabstände von 1000m von selbst. Schon die
notwendigen Abstände der Anlagen wegen physisch wirkender
Wirbelschleppen untereinander reichen in diese Dimension. Allerdings
muss der Bericht hier nachgearbeitet und ergänzt werden, weil er
aufgrund dieser grundlegenden Mängel keine  Basis für zukünftige
Gesetze aller Art sein kann.

7.
Angesichts
dieser Entwicklung macht es keinen Sinn die vielen kleinen und höchst
 ineffektiven Anlagen weiter zu betreiben. Selbst wenn viele der
Flächen die von  kleinen Anlagen genutzt wurden zu Recht nicht mehr
von Anlagen der Generation 250m+ genutzt werden können (weil sie
z.B. ohne nähere Prüfungen in Schutzgebiete hinein gebaut wurden),
so eignen sich doch genügend Teile dieser Flächen insbesondere
außerhalb von Schutzgebieten um ein vielfaches an Strom mit der
neuen Anlagengeneration zu erzeugen.

8
Der
Mangel an Akzeptanz durch die Bevölkerung liegt vor allem an der
Aggressivität der Windindustrie und z.B. 20 Jahre Lügen über zu
niedrige falsche Lärmbelastungen durch Windanlagen.
(Interimsverfahren). Tatsächlich wurde bei den Lärmprognosen eine
gemäß TA-Lärm definierte Bauhöhe von ca 30m auch für Windanlagen
unterstellt. Tatsächlich aber sind Windanlagen schon früh 100m und
bis heute 265m hoch. Solch hohe Anlagen haben aber selbstverständlich
eine andere Sachallausbreitung, da z.B. keine Bodendämpfung
eintritt, wie bei einer Schallemission in Bodennähe. Die Folge sind
im Bereich ca. 600m bis ca 2000m bis zu dreifach höhere
Lärmimmissionen bei betroffenen Anwohnern. Tausende Anwohner müssen
zum Teil erheblich mehr Lärm durch Windanlagen hinnehmen, als durch
diese Lobby fälschlich prognostiziert. Und dieser Skandal ist immer
noch nicht angemessen aufgearbeitet, insbesondere nicht in
Schleswig-Holstein.


Dienstag, 2. November 2021