Donnerstag, 24. Juni 2021

Offener Brief der Bürgerinitiative ...

 

.... „Gegenwind in Bad Münstereifel“ an den Ministerpräsidenten 

von NRW und den Vorsitzenden der CDU Deutschland Armin Laschet vom 22.6.2021 
 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsidenten Laschet, 


 wir sind die Vertreter der Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“. 


Bis zum 18.11.2020 haben wir uns für Klimaschutz, Energiepolitik und Windenergieanlagen nur 


allgemein interessiert. An diesem Tag stellte die Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel, Frau 


Preiser- Marian, CDU, im Ausschuss ihre Pläne vor, städtische Flächen im Nöthener Wald für den Bau 


von drei 260 m hohen Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Der Bau derartiger 


Windindustrieanlagen im Wald war für uns sofort ein No-Go. Daraufhin haben wir uns am nächsten 


Tag zu der Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“ zusammengeschlossen, der heute mehr 


als 800 Mitglieder angehören. Es wurde ein Bürgerbegehren erfolgreich initiiert und ein 


Bürgerentscheid durchgeführt. Im Wahlkampf hat die CDU unter anderem gedroht, dass wenn die 


städtischen Flächen nicht zur Verfügung gestellt würden, führe dies für die Bürger zu einer Erhöhung 


der Grundsteuer: 



Außerdem sei der Bau der Windenergieanlagen zum Schutz des Klimas und zur Rettung der 


Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel notwendig. Der Bürgerentscheid ging mit einer Mehrheit 


von 5 % der abgegebenen Stimmen für die Verpachtung der städtischen Flächen aus. Die Einzelheiten 



Rückenwind Parteien können Sie sich ein Bild auf der Internetseite www.Rückenwind.info machen. 


Durch unser Engagement bei der Bürgerinitiative haben wir uns intensiver mit den Themen 


Klimaschutz, Energiepolitik und Windenergieanlagen beschäftigt. Dabei sind wir zu dem Ergebnis 


gekommen, dass die Politik in diesen Bereichen auf einem Irrweg ist und die gesamte Energiepolitik 


in Deutschland auf den Prüfstand gehört. 


Mit Interesse haben wir den Artikel des Bundestagsabgeordneten Detlef Seif Weltweiter 


Klimaschutz, aber richtig!“ im Rundblick Eifel am 4.6.2021 gelesen. Zutreffend geht er in dem Artikel 


davon aus, dass die derzeitige Klimaschutzpolitik die Energieversorgungssicherheit, die Preisstabilität 


und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen gefährdet. Ich zitiere: „Eine kopflose und 


rücksichtslose Politik, die als Primat nur noch den Klimaschutz im Blick hat, kann ihrerseits auch zu 


unverhältnismäßigen und völlig überflüssigen Eingriffen in die Umwelt führen.“ 


1.   Energieversorgungssicherheit: 


Es ist geplant, dass in den nächsten Jahren sukzessive die Kohlekraftwerke und die 


Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Die gesamte Energieversorgung (Strom, 


Verkehr, Industrie und private Gebäude) soll durch erneuerbare Energien erfolgen. Um dieses 


Ziel zu erreichen, soll die Anzahl der Windenergieanlagen in Deutschland vervielfacht werden. 


Dabei wird allerdings das Problem der fehlenden Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien 


ausgeblendet. Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, kann keine ausreichende 


Energie produziert werden. In diesen Situationen muss der benötigte Strom entweder im 


Ausland zugekauft oder die Stromversorgung eingeschränkt werden. Welche Auswirkungen ein 


solches Szenario für die deutsche Wirtschaft und die privaten Haushalte haben würde, ist 


ungeklärt. Es gehört zur Verantwortung der Politik, durch notwendige Maßnahmen die 


Energieversorgungssicherheit in Deutschland auch in Zukunft sicherzustellen! Dies ist in § 1 des 


Energiewirtschaftsgesetzes geregelt: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, 


preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene 


Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren 


Energien beruht.“ 


2.   Preisstabilität 


Deutschland hat die höchsten Strompreise in der Welt. Wesentliche Ursache hierfür ist, dass die 


Kosten der erneuerbaren Energien vom Verbraucher über den Strompreis bezahlt werden 


müssen. Private Haushalte zahlten im europäischen Vergleich im Jahr 2019 mit knapp 30,9 


Cent/Kilowattstunde (kWh) den höchsten Preis für Strom (vgl. Bericht des Bundesrechnungshofs 


vom 30.3.2021, Seite 32). Derartig hohe Strompreise wären allenfalls dann gerechtfertigt, wenn 


durch den Ausbau der erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit in Deutschland 


gewährleistet wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall! 


3.   Klimaschutz 

Wenn man die aktuelle Diskussion zum Klimaschutz verfolgt, hat man den Eindruck, als ob der 


Schutz des Klimas Vorrang vor der Gesundheit der Menschen und Tiere, Vorrang vor dem Natur- 


und Umweltschutz und Vorrang vor der Stabilität der Wirtschaft hat. Nur wenn so schnell wie 


möglich so viele Windenergieanlagen wie möglich in Deutschland  egal wo - gebaut werden, 


kann das Weltklima gerettet werden. Der Schutz des Klimas wird als Totschlagargument 


missbraucht! 


In seinem Artikel kommt Herr Seif zu dem richtigen Ergebnis, dass der Klimaschutz ein weltweites 


Problem darstellt und nicht allein in Deutschland gelöst werden kann. Der nationale Ausstoß an 


Treibhausgasen liegt in Deutschland bei ca. zwei Prozent des weltweiten Ausstoßes. Vor diesem 


Hintergrund halten wir den ungebremsten Ausbau der Windenergieanlagen in Deutschland - 


unter anderem auch in den Wäldern in den deutschen Mittelgebirgen - für unverantwortlich. 


4.   Förderung der Windindustrie in Deutschland 


Wir haben uns gefragt, warum zurzeit fünf Projektierer Windenergieanlagen in den Nöthener 


Wald bauen wollen. Die Antwort ist ganz einfach: 


Der Bau und der nachfolgende Betrieb einer Windenergieanlage verspricht hohe Gewinne ohne 


wirtschaftliches Risiko für die nächsten 20 Jahre. Die Kosten werden vom Stromverbraucher und 


Steuerzahler aufgebracht. Mit den Windenergieanlagen verdient man so viel Geld, weil die mit 


Wind erzeugte Energie gemäß dem Gesetz über erneuerbare Energien Vorrang vor dem mit 


konventionellen Kraftwerken produzierten Strom hat und das EEG eine Vergütung durch den 


Staat garantiert. Selbst wenn die Windenergieanlagen-Betreiber wegen Überproduktion den 


Strom nicht in das Energienetz einleiten können, kann ein Entschädigungsanspruch entstehen. 


Dieses Phänomen nennt man Phantomstrom. Es wird auch jener Strom, der wegen örtlicher 


Netzüberlastung nicht abgenommen und eingespeist werden kann, den 


Windenergieanlagenbetreibern mit 95 % der Umlage bezahlt. Die Zahlungen für diesen 


Phantomstrom betrugen im Jahre 2019 nach unseren Informationen 1,2 Milliarden €. 


Das alles könnte man noch verstehen, wenn durch den Bau und den Betrieb der 


Windenergieanlagen die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet würde. Dies ist -wie 


oben dargelegt - jedoch nicht der Fall. 


5.   Die Politik der großen Koalition in dieser Legislaturperiode 


Allerdings steht die Bewertung von Herrn Seif in dem Artikel im Rundblick Eifel im krassen 


Gegensatz zur Energiepolitik der Bundesregierung und zu den in dieser Legislaturperiode 


verabschiedeten Gesetzen. Diese Gesetze zielen darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren 


Energien und insbesondere der Windkraft in Deutschland ohne Rücksicht auf Verluste 


voranzutreiben. 


Besonders erschreckend finden wir es, dass es gerade auch CDU-Politiker in der Bundesregierung 


gewesen sind, die der Windkraftlobby auf den Leim gegangen sind! Ihnen ist bekannt ist, dass 


folgende Gesetzesänderungen von der großen Koalition in dieser Legislaturperiode umgesetzt 


worden sind: 


Der neue § 63 BImSchG lässt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches und einer 


Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen entfallen. 


Dadurch kann der Bau von Windenergieanlagen vorangetrieben werden, bevor rechtskräftig 


feststeht, ob die Genehmigung rechtmäßig ist. Dadurch werden vollendete Tatsachen 

geschaffen, bevor über die Rechtmäßigkeit eines Vorhabens entschieden ist. 


Der § 48 VwGO wurde geändert, sodass die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in erster 


Instanz entfällt und das Oberverwaltungsgericht in erster Instanz sachlich zuständig ist für die 


Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit 


einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Dies ist eine gravierende Einschränkung des 


Rechtsschutzes der Bürger und der Naturschutzinitiativen gegen den Bau von 


Windenergieanlagen. 


Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) 


sieht in § 36k eine finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ertrag von Windenergieanlagen von 


insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde ohne Gegenleistung vor. Die Kosten werden dann vom 


Netzbetreiber erstattet und damit auf die Allgemeinheit umgelegt! Pikant: Im Gesetz wird 


ausdrücklich festgehalten, dass sich die beteiligten Personen nicht wegen Vorteilsannahme, 


Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung strafbar machen! Die Kommunen werden 


also mit Geld gefügig gemacht, dem Bau von Windenergieanlagen zuzustimmen und die Kosten 


werden auf den Stromverbraucher umgelegt! 


Uns interessiert, wie Sie zu diesem Gesetzesänderungen stehen und wie diese 


Gesetzesänderungen mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang zu bringen sind. Sind Sie der 


Ansicht, dass diese Gesetze sinnvoll sind und unverändert fortbestehen sollen? 


 

Im Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf interessiert uns, wie Sie und die CDU 


Deutschland die nachfolgenden Fragen beantworten: 


 

1.)  Wie stehen Sie und die CDU Deutschland zum Ausbau der Windenergie in Deutschland? 


2.)  Befürworten Sie und die CDU Deutschland den Bau von Windindustrieanlagen im Wald in 


den deutschen Mittelgebirgen? 


3.)  Was sagen Sie und die CDU Deutschland dazu, dass sich inzwischen in Deutschland Hunderte 


von Bürgerinitiativen gegründet haben, die gegen den ungebremsten Ausbau der Windenergie 


protestieren? 


4.)  Wie soll nach Ihrer Auffassung und nach Meinung der CDU Deutschland die 


Energieversorgungssicherheit in Deutschland in den nächsten Jahren sichergestellt werden, wenn 


sämtliche konventionellen Kohle- und Kernkraftwerke abgeschaltet werden? 


5.)  Wie wollen Sie und die CDU Deutschland in den nächsten Jahren das Problem der „fehlenden 

Grundlastfähigkeit“ der erneuerbaren Energien lösen? 


6.)  Halten Sie und die CDU Deutschland es für richtig, dass der mit Wind erzeugten Energie 


gemäß dem Gesetz über erneuerbare Energien Vorrang vor dem mit konventionellen 


Kraftwerken (Kohle- und Atomkraftwerke) produzierten Strom eingeräumt wird und das EEG eine 


Vergütung über die EEG-Umlage durch den Staat garantiert. 


7.)  Halten Sie und die CDU Deutschland es für richtig, dass die Windenergieanlagenbetreiber 


einen Entschädigungsanspruch haben, wenn sie bei Überproduktion den produzierten Strom 


nicht in das Energienetz einleiten können? 


8.)  Ist Ihnen und der CDU Deutschland das Phänomen des Phantomstroms bekannt und halten 


Sie diesen Weg für richtig?  



Zum Abschluss: 


Während des Wahlkampfs für den Bürgerentscheid in Bad Münstereifel hat sich gezeigt, dass den 


Bürgern Angst gemacht wurde, dass ohne den Ausbau der Windenergie die Zukunft der Kinder 


und Enkel auf diesem Planeten gefährdet sei. Dies war eine üble Demagogie, die allerdings auch 


im Bundestagswahlkampf von einigen Parteien und den FFF Aktivisten propagiert wird. Dieser 


moralisierenden Argumentation muss entschieden entgegengetreten werden! 


Die Politik hat die Verantwortung nicht allein für das Klima, sondern insbesondere für das 


Wohlergehen der Bürger in diesem Land. Wenn die Probleme von der CDU nicht offen 


angesprochen und diskutiert werden, sehen wir die Gefahr, dass die AfD das Thema weiterhin 


besetzt und davon profitieren wird. 


Wir würden uns über eine kurzfristige Antwort freuen, die wir dann veröffentlichen werden! 


Weitere Informationen zu unserer Bürgerinitiative finden Sie unter https://www.gegenwind- 



Für die Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“: 


Dr. Martin Solbach, Markus Roggendorf, Thomas Schmitz, Helmut Müller, Marion Pitsch, Stefan 


Sampels, c/o Reinhold Nelles, Nöthener Straße 78, 53902 Bad Münstereifel 

Montag, 21. Juni 2021

Die einen sprechen von Goldgräberstimmung .....

 .... die anderen von Flächenfraß und Gigantomanie.

Fakt ist: Der Bau riesiger Solarparks auf bis zu 300 Hektar Ackerland – das sind etwa 420 Fußballfelder - lässt niemanden kalt. Betreiber und Bauherren sind Energieunternehmen, Investoren, Kommunen und Landwirte. Die größten Solarparks entstehen derzeit im Osten – immer häufiger auf fruchtbarem Ackerland. Der Grund: Dort sind oft deutlich größere zusammenhängende Flächen verfügbar.

Die Verpächter bekommen in der Regel Pachtpreise, die weit über den mit Landwirtschaft erzielbaren Erlösen liegen – derzeit werden zwischen 1000 und 3000 Euro je Hektar geboten. In Brandenburg liegt die Durchschnittspacht für landwirtschaftliche Flächen bei 190 Euro und in Sachsen-Anhalt bei 290 Euro je Hektar. Die Verpächter bekommen also mehr als das Zehnfache der mit Landwirtschaft erzielbaren Pachterlöse.

Hinzu kommt die Laufzeit dieser Verträge beträgt 30 oder mehr Jahre und bedeutet für den Verpächter – im Vergleich zur Landbewirtschaftung – leicht verdientes Geld. Die für einen 30-Jahreszeitraum aufsummierten Pachtsummen liegen bei einer entsprechender Größe der Flächen schnell bei mehreren Millionen Euro – wie die aktuelle Beispielsrechnungen der Onlineseite landverpachten.de zeigen.
Gigantomanie frisst Ackerland


Der Grund für den Boom ist relativ einfach: Die Kosten für Photovoltaik sind binnen eines Jahrzehnts um mehr als 80 Prozent gefallen. Damit ist für die neuen Großanlagen keine staatliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr nötig.

Hinzu kommt: Die am Jahresanfang in Kraft getretene neue Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) förderte auch Großanlagen bis zum Abstand von 200 Metern an Autobahnen und Bahntrassen. Bisher waren es nur 110 Meter.

Diese Entwicklung hat in vor allem in Ostdeutschland einen regelrechten Boom beim Bau von gigantischen Solarparks ausgelöst. Denn: Neben den hohen Einnahmen verkauft man auch noch ein gutes Gewissen – nämlich etwas für den Klimaschutz zu tun. Deshalb sind auch viele Kommunen – wie etwa die Stadt Potsdam – mit dabei. Doch das ist nicht zuletzt wegen des erheblichen Verlustes von knappem Ackerland fragwürdig.

Betreiber und Finanziers sind oft große Energieunternehmen, wie etwa die südwestdeutsche EnBW. Aber auch sogenannte Investoren, Landwirte und, wie schon gesagt, auch Kommunen sind mit von der Partie. Und die Liste der geplanten Projekte wird immer länger und die Projekte immer größer.

Einige der spektakulärsten Großanlagen und Projekte, bei denen die Investitionssummen mitunter 100 Millionen Euro erreichen sind:

    Solarpark Weesow-Willmersdorf (bei Berlin) auf 164 ha mit 187 Megawatt (MW)
    Solarpark Satzkorn bei Potsdam auf 76 ha und mit 65 MW
    Solarpark Haßleben, Boitzenburger Land auf 190 ha (ursprünglich 280 ha) mit jetzt 175 MW
    Solarpark Sydower Fließ (bei Bernau) auf etwa 200 ha
    Senftenberg (166 MW), Neuhardenberg ( 145 MW) und Groß Dölln (128 MW)



In vielen Regionen formt sich Protest – aus ganz verschiedenen Gründen. So sagt der Chef des Brandenburger Umwelt und Naturschutzbundes (BUND) Carsten Preuss gegenüber dem Onlineportal Niederlausitz aktuell: „Nun hat ein Wettrennen um die Ackerflächen begonnen. Ackerflächen für riesige Solarparks zu nutzen ist jedoch der falsche Weg. Stattdessen müssen Dachflächenpotentiale künftig konsequent für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.“ Ackerflächen sollen der Nahrungs- und Futtermittelproduktion dienen, betont der brandenburgische Umweltschützer.  

In der Gemeinde Tempelfelde hat sich vor dem Hintergrund des Baus einer gigantischen 200-ha-Solaranlage eine Bürgerinitiative gebildet. Man hat die Kommune und den Investoren zum Dialog aufgefordert – wobei der Investor in diesem Fall offenbar ein großer Landwirtschaftsbetrieb ist. Auffällig ist, dass sich die meisten Großanlagen im Moment auf den Osten konzentrieren – eben weil es hier große zusammenhängende Ackerflächen gibt.

Die Bürgerinitiative aus Tempelfelde erinnert in ihrem Aufruf deshalb auch an das Buch von Juli Zeh - Unter Leuten - dort ging die Sache für die beteiligten Landwirte jedenfalls nicht gut aus.

Der ehemalige Bürgerrechtler und Bundestagsabgeordnete der Grünen, Werner Schulz, sagt gegenüber dem RBB über die 200 Hektar-Mega-Anlage im ückermärkischen Haßleben: „Wir haben in Ostdeutschland viele Fehlentwicklungen erlebt - überdimensionierte Kläranlagen, falsch ausgewiesene Gewerbegebiete. Und wir haben es erneut mit etwas zu tun, wo so ein Wildwuchs ausgebrochen ist und der Osten wieder zum Experimentierfeld, in diesem Fall für Finanzhaie wird“.

Nach Schulzes Meinung sollte man deshalb ein Moratorium vereinbaren – also die Genehmigungen ausetzen -–, um solche Mega-Vorhaben zunächst einmal zu stoppen und dann zu entscheiden wie es weitergehen kann. Das will im übrigen auch der BUND.
Deutlich höherer Flächenverbrauch als bei Windkraft

Der Brandenburger Landwirtschafts- und Umweltminister Axel Vogel (Grüne) sagte gegenüber dem RBB, dass nicht nur die Uckermark im Visier der Investoren ist, wo inzwischen für 1.500 Hektar Anfragen vorliegen. „In allen Landkreisen Brandenburgs gibt es Investoren auf der Suche nach geeigneten Flächen. Der Grund ist einfach: Mit dem Solaranlagen lässt ein viel mehr Geld verdienen als mit dem Anbau von Getreide. „Das sehen wir als ausgesprochen problematisch an“, sagt der Minister.

Interessanterweise hat die Bodenverwertungsgesellschaft (BVVG) die seit der Wende ostdeutschen Flächen verkauft, bereits 2017 auf Betreiben Brandenburgs entschieden, keine Flächen mehr zur Photovoltaik-Nutzung abzugeben. Hintergrund war damals eine Initiative der Freien Wähler Brandenburg, die sich dagegen gewandt hatte „Nahrungsproduktion und lokale Landwirtschaft den erneuerbaren Energien zu opfern“.

Das brandenburgische Landwirtschaftsministerium begründet den Stopp der Ausschreibungen damals auch mit der schlechteren Effizienz im Vergleich zur Windenergie. Photovoltaik-Anlagen würden 83-fach mehr Fläche als Windkraftanlagen für die gleiche Energiemenge benötigen, hatte das Brandenburger Ministerium damals festgellt. Das ist nun aber offenbar nicht mehr wichtig.


 Dr. Olaf Zinke, agrarheute
am Mittwoch, 12.05.2021

Durch Solarparks sterben Vögel

 Zumindest in Amerika.

Das ist eine für viele Betreiber und Tierschützer ziemlich unerwartete Folge des gewaltigen Solarbooms der letzten Jahre. Auch in Deutschland und anderen Ländern, mit einem ähnlichen Boom bei Solaranlagen, dürfte die Situation nicht viel anders ein. Das Problem ist aber: Niemand weiß bisher genau, wie und warum die Vögel in den Solarparks sterben.

Und es ist ein Problem für eine Energieart, die eigentlich als sehr umweltfreundlich gilt. In den USA hat man bereits auf dieses Phänomen reagiert, berichtete im vorigen Jahr das US-Wirtschaftsmagazin Wired. Dort hatte sich schon 2013 eine Gruppe von Versorgungsunternehmen, Wissenschaftlern und Umweltorganisationen zur „Avian Solar Working Group“ zusammengeschlossen. Ziel war es, Strategien zur Eindämmung des Vogelsterbens in den großen Solarparks zu entwickeln.

„Es gab nur sehr wenig Forschung über die Auswirkungen der Solarenergie auf Vögel“, sagt Misti Sporer, leitende Umweltwissenschaftlerin bei Duke Energy, einem Stromversorger, und Mitglied der Arbeitsgruppe, gegenüber Wired. „Was bedeutet es also, wenn man einen toten Vogel findet? Niemand wusste es wirklich.“ Und es erwies sich als sehr schwierig, belastbare Daten über das Sterben von Vögeln in Solaranlagen zu bekommen.

Im Jahr 2016 kam eine erste Studie ihrer Art zu dem Ergebnis, dass Hunderte von Solarparks in den USA jährlich fast 140.000 Vögel töten könnten. Die Forscher erwarteten, dass sich diese Zahl verdreifachen wird, wenn alle derzeit geplanten Solarparks ans Netz gehen. Außerdem es ist schwer zu sagen, wie genau oder vollständig diese Zahlen sind.

Der Großteil der Überwachung  von Solarparks wird derzeit von Leuten durchgeführt, die von den Projektbesitzern beauftragt wurden, und es gibt keine einheitlichen Richtlinien für das Durchsuchen von Solaranlagen nach toten Vögeln. Es ist schwierig, die Gesamtzahl der Todesfälle anhand der tatsächlich gefundenen Vögel abzuschätzen, zum Teil, weil Aasfresser manchmal mit Vogelkadavern davonkommen.

Diese Faktoren könnten bedeuten, dass die gemeldeten Zahlen niedrige Schätzungen sind. Einige Solarbefürworter sagen jedoch, dass die Branche zu Unrecht angegriffen wird. Sie verweisen auf die Zahl des Vogelsterbens aus anderen Gründen. Eine Studie aus dem Jahr 2013 ergab beispielsweise, dass Katzen jedes Jahr in den USA zwischen 1,4 Milliarden und 3,7 Milliarden Vögel töten.

Yuki Hamada, ein biophysikalischer Wissenschaftler an der Argonne, sagt jedoch: „Diese Vogelprobleme der Solarparks sind ein wichtiges Anliegen und zudem etwas, was die Branche der erneuerbaren Energien unbedingt verstehen und abschwächen möchte.“
Dr. Olaf Zinke, agrarheute
am Mittwoch, 16.06.2021 - 12:14

Mittwoch, 9. Juni 2021

Unterstützung der Petition "Stoppt den Windwahn im Sauerland und Siegerland"

Wir bitten um Unterstützung der Petition "Stoppt den Windwahn im Sauerland und Siegen.Wittgenstein"

Zur Petition benutzt den folgenden Link

https://www.petitionen.com/stoppt_den_windwahn_im_sauerland_und_siegen_wittgenstei?s=87003866

 Liebe Unterstützer,

bitte helft uns dabei, unsere Heimat, das Sauerland und Siegerland, mit ihrer einzigartigen Landschaft, den Bergen, Seen und Wäldern zu erhalten.

Die Bezirksregierung in Arnsberg hat einen Erarbeitungsbeschluss für einen neuen Regionalplan für ausschließlich die Teilregionen Kreis Olpe, Märkischer Kreis und Kreis Siegen-Wittgenstein gefasst.

 

Der Regionalplan-Entwurf sieht gemäß Ziffer 8.1-1 Z

  • 89 "Windenergiebereiche" mit
  • über 1300 möglichen Windrädern (Höhe bis zu 250 m)

vor.

Die gesamte Fläche der geplanten Windenergiebereiche umfasst 7.718 ha. Das wiederum entspricht in etwa der Größe von 10.800 Fußballfeldern!

 

Um diesen massiven Eingriff in die Natur zu unterbinden, benötigen wir Deine Stimme.

Wir sind ein großer Zusammenschluss von zahlreichen Bürgerinitiativen aus unserer Region.

Weitere Informationen zu dem Regionalplan-Entwurf, unseren Bürgerinitiativen und den Bedenken findest Du auf unseren Internetseiten, die weiter unten aufgeführt werden.

 

Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die unten genannten Bürgerinitiativen und erhebe Einspruch gegen die Ausweisung von Windenergiebereichen im Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg, Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, Märkischer Kreis und Kreis Siegen-Wittgenstein. Über Windenergiebereiche auf ihrem Gebiet sollen ausschließlich die Kommunen entscheiden.

Wichtig: Nach Unterzeichnung der Petition erhältst Du eine automatische Bestätigungsmail. Nur wenn Du Deine Stimmabgabe über den darin enthaltenen Link bestätigst, wird Deine Stimme gewertet.

ACHTUNG: Die Bestätigungsmail kann gelegentlich auch im Spam-Ordner eingehen.