Dienstag, 2. März 2021

Landtagswahl BW 2021: Wahlprogramme Energiewende

 

 
Landtagswahl BW 2021: Wahlprogramme Energiewende
 
Untenstehend haben wir die Highlights zur Energiewende in den Wahlprogrammen der im Bundestag vertretenen Parteien zusammengestellt;
Quelle ist die Stuttgarter Zeitung vom 11.02.2021 und der Wahl-O-Mat (ohne Gewähr).
 
Zur Eigenrecherche haben wir die Wahlprogramme verlinkt.
 
 
Grüne:
 
·         Klima-Sofort-Programm
 
·         Kohleausstieg schon 2030 statt 2038
 
·         Der grüne Umweltminister Franz Untersteller sieht in Baden-Württemberg ein Potenzial für bis zu 20.000 Windkraftanlagen; (nicht Bestandteil des Wahlprogramms).
 
„Unser Ziel muss es sein, auszuschöpfen was auszuschöpfen ist.“, sagte der Minister in einer Presseerklärung.
 
·         Bis zu 1.000 Windkraftanlagen im Staatswald
(dies würde die Rodung von bis zu 10 Millionen QM Wald bedeuten)
 
·         KEIN Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
(KEIN Schutz der Menschen)
 
·         Pflicht zum Bau von Fotovoltaik-Anlagen auf neuen Wohngebäuden und bei Bestandsgebäuden , wenn eine Dachsanierung ansteht.
 
·         400.000 Hektar Freifläche für Fotovoltaik-Anlagen  ( = 4 Milliarden QM)
 
·         Klimaverträglichkeitsprüfung für jedes neue Landesgesetz
 
 
CDU:
 
·         Schaffung eines Klimabelangs als Abwägungstatbestand im Natur- und Umweltrecht
 
·         Mehr Akzeptanz für die Windkraft
 
·         Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von mind. 1.000 Meter
(Unzureichender Schutz der Menschen)
 
·         Fotovoltaik: Zubau von bis zu 1.000 MW pro Jahr; bis 2030 Ausbau auf 16.000 MW
 
·         Keine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen beim Bau neuer Wohngebäude
 
·         Klimaverträglichkeitsprüfung für jedes neue Landesgesetz
 
 
AfD:
 
·         … warnt, dass mit der „Dekarbonisierung“ die „Deindustrialisierung“ droht
 
·         … tritt für einen Energiemix aus Kohle und Kernkraft ein, der auf die Belange von Ökonomie und Ökologie achtet und Versorgung sichert
 
·         Ausbau von Windkraft sofort stoppen
 
·         Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von mind. 1.000 Meter
 
·         Keine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen beim Bau neuer Wohngebäude
 
·         Keine Klimaverträglichkeitsprüfung für neue Landesgesetze
 
 
SPD:
 
·         Zukunftsfonds zur Dekarbonisierung der Industrie
 
·         75% der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030
 
·         Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ist für die SPD eine „Blockade“
(KEIN Schutz der Menschen)
 
·         Windkraft-Offensive im Staatswald
(1 WKA bedeuten die Rodung von 10.000 QM Wald)
 
·         Pflicht zum Bau von Fotovoltaik-Anlagen auf neuen Wohngebäuden
 
·         Klimaschutzgesetz mit “funktionierenden Kontrollen und Mechanismen“ ergänzen
 
·         Anreize für Fotovoltaik und Pellet-Heizungen
 
·         Klimaverträglichkeitsprüfung für jedes neue Landesgesetz
 
 
FDP:
 
·         CO2-Emissionshandel
 
·         Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von mind. 1.500 Meter
(Mäßiger Schutz der Menschen)
 
·         Keine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen beim Bau neuer Wohngebäude
 
·         Keine Klimaverträglichkeitsprüfung für neue Landesgesetze
 
 
Linke:
 
·         klimaneutrales Baden-Württemberg bis 2035
 
·         KEIN Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
(KEIN Schutz der Menschen)
 
·         Pflicht zum Bau von Fotovoltaik-Anlagen auf neuen Wohngebäuden
 
·         Klimaverträglichkeitsprüfung für jedes neue Landesgesetz
 
 
Bitte treffen Sie die richtige Wahl zum Schutz von Landschaft, Natur, Wäldern und Menschen!
 
 
Quellen:
Stuttgarter Zeitung  11.02.2021:  Klimaschutz – das fordern die Parteien
Wahl-O-Mat Baden-Württemberg 2019
 

Dienstag, 23. Februar 2021

Abstandsregelung Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen

 

An die 


Damen und Herren 


Landtagsabgeordnete aller Fraktionen 


Landtag NRW 


 

 Prof.Dr. Werner Mathys 


Vernunftkraft.NRW e.V. – Regionalbereich Münsterland 


Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft e.V. 


Telgterstr. 18 


48268 Greven 


Dr.Werner.Mathys@t-online.de 


20.02.2021 


Vertretung der Rechte der Bürger beim Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 


Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen. - 


Änderungsgesetz BauGB-AG NRW – 
Abstandsregelung Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des
Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen. - Änderungsgesetz BauGB-AG NRW zur
Abstandsregelung von Windrädern zur Wohnbebauungen bitte wir Sie im Namen
zahlreicher Bürger der ländlichen Regionen des Münsterlandes, Ihre Entscheidung
im Sinne und zum Schutz der Bürger zu treffen.
In den letzten Tagen haben verschiedene NGOs und Windlobbygruppen eine
massive Diskriminierungskampagne gegen Windkraft kritische Bürger gestartet und
massiv versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass ohne einen weiteren massiven
Ausbau der Anzahl von Windrädern die Ausbauziele Erneuerbarer Energien von
NRW nicht erreicht werden können.
Diese Behauptungen weisen wir als irreführend zurück. Sie sind geeignet, die
Landbevölkerung, die allein die Lasten der Energiewende tragen muss, weiter zu
einer Minderheit zu degradieren, denen keinerlei Schutzbedürfnis für Gesundheit
und Heimat zuzusprechen ist. Die mit der Windkraft verbundenen unstreitigen
negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger, die Ökologie und das
Landschaftsbild werden auf ein reines Akzeptanzproblem reduziert.
Dies ist eine grobe Verzerrung der Realität und wird die schon stattgefundene
unheilvolle Spaltung der Gesellschaft weiter voran treiben und möglicherweise zu
einer Radikalisierung von Bevölkerungsteilen führen.
Die Einführung eines Mindestabstandes von Wohnbebauungen zu
Windkraftanlagen - WKA - ist primär nicht eine Frage der Akzeptanz, sondern
vielmehr eine Frage des Gesundheitsschutzes für die betroffenen Anwohner. Trotz
Vorliegen zahlreicher-auch internationaler - Untersuchungen zur
Gesundheitsgefährdung durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen hat sich
die Bundesregierung leider nicht auf den aus gesundheitlicher Sicht und aus
Gründen der Vorsorge1 für ihre Bürger notwendigen Abstand von 10H (= 10-fache
Höhe der Anlage) einigen können, wie es in Bayern praktiziert wird, sondern auf
Druck der Windkraftlobby lediglich 1000 m als Mindestabstand festgelegt.
Daraus ergibt sich, dass aus Vorsorgegründen dieser schon äußerst geringe
Abstand niemals und für niemanden unterschritten werden darf!
Gesundheitsschutz ist für aNe Bürger im Artikel 2-2 GG2 als verfassungsmäßiges
Recht definiert. Es gibt keine Rechtfertigung, Bevölkerungsteilen - hier konkret
etwa den Bewohnern von Einzelwohnhäusern auf dem Land - dieses Grundrecht zu
verwehren.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an eine Mindestanzahl von
Bürgern gebunden, sondern steht jedem Individuum zu.
Die im Entwurf der Landesregierung vorgestellte Zahl, die Abstandsregel erst ab
einer Ansiedlung von 10 Wohnhäusern in Kraft zu setzen, entbehrt jeglicher
Begründung und Rechtfertigung; sie weicht deutlich auch von der von
Bundesminister Altmaier vorgeschlagenen Regelung von 5 Wohnhäusern als
Bemessungsgrundlage ab, die allerding ebenfalls einer gesundheitlichen
Begründung entbehrt.
Es liegt hier eine schwerwiegende unbegründete und unzulässige Mehrfach-
Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsteile vor, die zu einer völligen
Zerstörung deren Lebensqualität und wirtschaftlichen Basis führen kann.
Bewohner des Landes - insbesondere im Bereich des Münsterlandes - werden so in
eklatanter Weise diskriminiert und zu Bürgern 2.Klasse degradiert, denen man
wissentlich selbst einen minimalen Gesundheitsschutz vorenthalten will, da
dadurch angeblich die Ziele des Windkraftausbaus gefährdet würden.
 
 
Besonders bedrückende Situationen werden bei sehr geringen Abständen von WKA
zur Wohnbebauung berichtet. Es ist eine Vielzahl von Fällen bekannt, bei denen
Anlagen, die in Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen gebaut und
betrieben wurden, Abstände von weniger als 500 m zu Wohnhäusern aufweisen.
Ein lebenswertes Leben ist hier nicht mehr möglich. 1000 m Abstand zu jedem
Wohnhaus ist der minimalste Schutz, der jedem Anwohner zugestanden werden
muss! Eine Unterschreitung bedeutet ein unzumutbar hohes gesundheitliches
Risiko für die Betroffenen.
Wo bleibt hier der Schutz von Minderheiten, den der Staat gewährleisten muss?
Auch erhebliche wirtschaftliche Folgen, z.B. durch Entwertung der Immobilien bis
hin zur Unverkäuflichkeit werden diesen Bürgern zugemutet.
Diese fundamentale Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile zu Gunsten
einer ungebremsten Gewinnerzielung Weniger ist inakzeptabel.
Als Vertreter der Bürger sehen wir Sie in der (»flicht, den vom Bund vorgegebenen
Rahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes und des Schutzes des Eigentums
maximal auszunutzen und unsere Forderungen vollumfänglich zu unterstützen. 
Unsere Forderungen:
1.    Wir fordern deshalb an dieser Stelle, den Mindestabstand zu jeglicher
Wohnbebauung - auch zur Einzelbebauung - auf 1000 m festzulegen und
damit zum Wohle und Schutz aller Bürger in NRW den von der Bundesre-
gierung ermöglichten Spielraum bestmöglich vorsorgend auszunutzen.
Dies gilt für alle Anlagen, auch für Anlagen beim Prozess des Repowering.
2.    Paragraf 2 Absatz 2 (3) ist ersatzlos zu streichen.
Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, für noch nicht genehmigte Anlagen
eine Ausnahmeregelung zu erstellen. Außerdem wird durch die
Formulierung „vollständig" ein unbestimmter Rechtsbegriff geschaffen, der
zwangsläufig juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Minimal-Forderungen die
Ausbauziele der Landesregierung keineswegs gefährden, sondern diese durch die
enormen Leistungszuwächse moderner Anlagen (bis zum Zwanzigfachen gegenüber
Altanlagen) auch ohne Erhöhung der Anzahl von WKA mehr als kompensiert
werden können. Neue Flächen für WKA sind nicht notwendig, die von uns
geforderten - für alle gültigen - Abstandsregeln lassen ausreichend Raum für eine
weitere, auch substanzielle Steigerungen der Stromproduktion durch WKA in NRW.
Wir bitten Sie, mit einer ausgewogenen Energiepolitik speziell bei der
Landbevölkerung für neues und bleibendes Vertrauen in die Politik in NRW zu
sorgen.

 

Bitte lassen Sie nicht die Bewohner des Landes zu Gunsten einer unersättlichen
Windlobby „im Regen" stehen!

Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr. Werner Mathys
eh.Leiter des Bereichs Umwelthygiene und Umweltmedizin
Universitätsklinikum Münster-UKM
Sprecher Münsterland von Vernunftkraft.NRW
l.Vors. Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft Greven e.V.
Telgterstr. 18
48268 Greven
Dr.Werner.Mathys@t-online.de