Mittwoch, 29. Januar 2020

Verstoß gegen europäisches Recht?

Im Butzbacher Stadtwald werden keine Windräder gebaut. Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Genehmigung von drei Anlagen aufgehoben, teilte der Umweltverband Naturschutzinitiative am Dienstagabend mit. Er hatte gegen das Land Hessen geklagt, weil die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Gießen vom Oktober 2018 seiner Ansicht nach gegen europäisches Recht verstößt. Es seien Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen worden, die mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren seien.

https://www.wetterauer-zeitung.de/wetterau/butzbach-ort848698/gericht-kippt-windraeder-genehmigung-13506667.html?fbclid=IwAR2uP4KS4SPCYFbOYT7oDMykekWNEGrrFwy-Xekz5VJvcKXlKjuhA8jbNng

Montag, 27. Januar 2020

Eilmeldung - Gerichtstermin morgen, 28.1.2020 fällt aus

Eilmeldung - Gerichtstermin morgen, 28.1. fällt aus
Bitte entsprechend weitersagen, damit niemand vergeblich hinfährt!.

Windpark Hünxer Heide GmbH / zivilrechtliches Verfahren / Fällt leider aus!! Richter erkrankt!
Der Termin fällt wegen Erkrankung des Richters leider aus. Ein Ersatztermin steht leider noch nicht fest.

Wir haben es gerade erst erfahren und geben die Nachricht sofort weiter. Unten unsere ürsprüngliche Mail.  Wenn wir von einem Ersatztermin erfahren, geben wir den wieder über denselben Verteiler bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
VERNUNFTKRAFT-NRW e.V.
i.A. Michael Kalicinsky

Brilon startet neuen Flächennutzungsplan

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/brilon-startet-neuen-anlauf-zur-ausweisung-von-windparks-id228238077.html?fbclid=IwAR3IsneFHXb0Rzi3-N3eElEc19ciPYU6RwdHBn7tmivejGHprzjJW_ohMA8

Samstag, 25. Januar 2020

Schutzabstand - Schall von Windrädern - Gesundheit

Wieder ein Fall von massiven Gesundheitsfolgen - diesmal am Stadtrand von Münster - vor Gericht unterlegen

In der Presse bekannt geworden als Fall "Hollenhorst"
https://www.wn.de/Muenster/3523462-Stoerfaktor-Windrad-Das-Windrad-hat-mich-vertrieben

Verwaltungsgericht Münster: Windrad Loevelingloh in Münster-Hiltrup darf sich weiter drehen
Aktenzeichen: 10 K 435/17, 10 K 7302/17 – (zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht rechtskräftig)
https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/23_01_2020_1/index.php

Aus der Presseerklärung des Verwaltungsgerichts Münster vom 23.01.2020:

"Das Verwaltungsgericht Münster hat durch jetzt bekannt gegebene Urteile auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17. Januar 2020 die gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 175 m mit der Bezeichnung "Windenergieanlage Loevelingloh" in Münster-Hiltrup gerichteten Klagen abgewiesen.
...
Die Kläger hatten sich gegen die Genehmigung unter anderem mit der Begründung gewandt: Die von der Windenergieanlage ausgehenden Lärmbelastungen lägen oberhalb der für gesunde Wohnverhältnisse erforderlichen Werte.
...
Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht.
...
Der durch eine Windenergieanlage erzeugte Infraschall liege im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs und führe nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren. Die diesbezüglich von den Klägern eingereichten Unterlagen rechtfertigten kein anderes Ergebnis, weil diese lediglich einen Teil des wissenschaftlichen Diskurses darstellten. Wissenschaftliche Erkenntnisse könnten erst dann einer Planungs- oder Zulassungsentscheidung zugrundegelegt werden, wenn sich diese durchgesetzt hätten. Es sei in erster Linie Aufgabe des Normgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weitergehende Schutzmaßnahmen mit geeigneten Mitteln treffen zu können. Angesichts des unsicheren Erkenntnisstandes in der Wissenschaft trotz zahlreicher Studien sei es nicht Aufgabe eines gerichtlichen Verfahrens, weitere wissenschaftliche Forschung zu betreiben. ..."

Mit anderen Worten: Damit bestätigt das Gericht eigentlich die kritische Situation und bedauert fast, dass es zwar einleuchtende wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, es diese aber in der derzeitigen formalen Rechtslage leider NICHT zur Urteilsfindung verwenden kann.
Es ist also immer noch die uralte Rechtsauffassung von 1997 (DIN 45680) ausschlaggebend. Regeln aus einer Zeit, als es noch keine Erfahrung mit Windrädern gab, weder politische noch medizinische!

Donnerstag, 23. Januar 2020

Borchen bleiben zwei Optionen



 Von Sonja Möller

Borchen (WB). Der Borchener Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. Januar einstimmig dafür ausgesprochen, gegen das Windkraft-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden Berufung einzulegen. Die Mitglieder empfehlen dem Rat, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zu beantragen. Was das Urteil genau bedeutet und welche Handlungsoptionen die Gemeinde jetzt hat, darüber informierte Rechtsanwalt Dr. Martin Schröder von der Kanzlei Wolter und Hoppenberg.

Das VG Minden hatte wie berichtet den Kreis Paderborn dazu verpflichtet, den Bau und den Betrieb von vier Windenergieanlagen in Etteln unter der Maßgabe festgelegter Betriebseinschränkungen zu genehmigen. Der Kreis hatte dies ursprünglich abgelehnt, da die Anlagen außerhalb des gültigen Flächennutzungsplans (FNP) gebaut werden sollen und artenschutzrechtliche Belange betroffen sind.
„Kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept“

Martin Schröder erläuterte, dass in der Urteilsbegründung weder der aktuelle FNP Borchens noch die beiden vorangegangenen Änderungen des Plans den Bauvorhaben entgegengehalten wurden. Das Gericht begründete das damit, dass „kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegt, das den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben genügt.“

So seien Pufferzonen von 300 Metern um Siedlungsflächen mit vorwiegendem Wohncharakter und der zusätzlich angesetzte Vorsorgeabstand von 900 Metern nicht tragfähig begründet. Auch Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete seien „in nicht nachvollziehbarer Weise als harte Tabuzonen betrachtet worden, die Betrachtung des Waldes als weiche Tabuzone nicht nachvollziehbar und das Kriterium Mindestgröße in sich nicht stimmig“. Martin Schröder: „Ob die harten und weichen Tabuzonen fehlerfrei ermittelt wurden und die Auswahl unter den ermittelten Potenzialflächen den Anforderungen genügt, lässt das Gericht offen. Ebenso die Frage, ob der Windkraft im Gemeindegebiet substanziell Raum gegeben wurde.“

Zudem sei die 8. und 23. FNP-Änderung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden und beide Fassungen würden beachtliche Abwägungsmängel aufweisen.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände lässt die Kammer nicht zu

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände lässt die Kammer nicht zu, da der Betriebsumfang für die kritische Zeit der Brut des Rotmilans auf die Hellphase beschränkt sei und dem Brutplatz des Baumfalken durch die Ausdehnung des Betriebs auf die Hellphase bis zum 15. September Rechnung getragen werde.

Martin Schröder informierte über mögliche Handlungsoptionen: „Das Urteil des VG Minden ist ein erstinstanzliches Urteil. Alle Verfahrensbeteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Münster stellen. Hierfür gibt es eine Frist bis zum 3. Februar.“ Zuständig sei der 8. Senat des OVG, der aber als einzige Kammer für ganz Nordrhein-Westfalen für den immissionsschutzrechtlichen Bereich zuständig sei. Deswegen könne die Entscheidung, ob die Berufung Borchens zugelassen werde, zwei bis drei Jahre dauern.
Gemeinde kann Mängel im Flächennutzungsplan beseitigen

Als zweite Option kann die Gemeinde laut Schröder die Mängel im FNP beseitigen. Dafür müsse das Aufstellungsverfahren aber dort wieder aufgenommen werden, wo die Fehler passiert sind. „Da es sich um Abwägungsfehler handelt, ist das ein relativ früher Zeitpunkt in der Planung“, erläuterte Schröder: „Ein Heilungsverfahren ist kein Schuldeingeständnis. Es kann auch vorsorglich durchgeführt werden, um Zweifel zu zerstreuen.“ Am Ende stehe ein rechtsgültiger Plan.

Die Ausschussmitglieder wollten wissen, was für Kosten eine Berufung nach sich ziehe und ob Schadenersatzforderungen für die Gemeinde fällig werden könnten. Martin Schröder erläuterte, dass es bei dieser Art des Rechtswegs keine Regressforderungen von den Betreibern gebe: „Die Gemeinde handelt nicht als Behörde, sondern ist nur Prozessbeteiligte.“ Die Kosten vor dem OVG würden sich prozentual zur Herstellungssumme berechnen.
„Muss das Verfahren nicht nach hinten geschoben werden?“

Heinrich Rebbe (CDU) wies darauf hin, dass am 29. Januar das nächste Verfahren anstehe, bei dem es um Windradstandorte außerhalb der Konzentrationszone gehe: „Muss das Verfahren nicht nach hinten geschoben werden?“ Dies verneinte Schröder. Er rechne damit, dass das Urteil ähnlich ausfalle: „Dass das Gericht seine Meinung ändert, glaube ich nicht. Vermutlich fährt der Kreis auch eine einheitliche Linie.“ Der Kreis hat wie berichtet den Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Münster gestellt, um zu klären, wie verhältnismäßig Teilzeitgenehmigungen für Windräder sind.

Heinrich Rebbe merkte an, dass der Planer Ahn alle Urteile aufgenommen habe: „Ich kann nicht nachvollziehen, dass man keinen rechtsgültigen Plan hinbekommt.“

Johannes Niggemeyer (SPD) sagte: „In der Begründung werden Abwägungsmängel aufgeführt. Das Gericht gibt keine Liste vor. Mir erschließt sich nicht, wie man das anpacken soll.“

Dem stimmte Schröder zu: „Das geht auch mir so. Wenn wir die Urteile bekommen, warum ein Flächennutzungsplan nicht gilt, sind das schwere Brocken. Als die Windenergie privilegiert wurde, hat der Gesetzgeber die Planungshoheit über den FNP zurück an die Gemeinden gegeben. Wenn dann aber die Anforderungen so hoch sind, dass man sie nicht erfüllen kann, fällt das schwer.“

Quelle: WV 23.1.2020

Schutzabstand der Windräder zu Häusergruppen im Außenbereich

und kann auch nicht abgekauft werden.



Wieder ein konkreter Fall von massiven Gesundheitsproblemen aufgrund der Nähe zu Windrädern in NRW bekannt!
Diesmal am Niederrhein. Die Betroffenen beginnen eine Klage wegen Körperverletzung. Über die Zulässigkeit der Klage gibt es in Kürze einen Gerichtstermin:

28.01.2020, 9.00 Uhr
Landgericht Duisburg
2. Etage, Sitzungssaal 209
König-Heinrich-Platz 1
47051 Duisburg

In Anbetracht immer neuer und konkreter werdender Studienergebnisse im In und Ausland ist es spannend zu beobachten, ob immer noch die uralte Rechtsauffassung von 1997 (DIN 45680) ausschlaggebend ist. Regeln aus einer Zeit also, als es noch keine Erfahrung mit Windrädern gab, weder politische noch medizinische.

Update: Wissenschaft & Studien über Erkrankungen durch Schall von Windrädern
Eine stets aktuelle, umfangreiche und kommentierte Sammlung von medizinischen Studien samt Downloadmöglichkeit finden Sie hier:
https://www.windwahn.com/?s=Gesundheit
und das Neueste sowie gesammelte Fallbeispiele gibt es hier:
https://www.dsgs.info/INFO/Aktuelles/  

2020-01-23 10:30  VERNUNFTKRAFT-NRW e.V.

Dienstag, 14. Januar 2020

Windkraftwahn in den Medien

22.1.2020  Windräder-Streit in Veserde: So geht's weiter
https://www.come-on.de/lennetal/nachrodt-wiblingwerde/windraeder-streit-veserde-gehts-weiter-13456426.html?fbclid=IwAR3xQIxx9i1lO9OBopZ8pUROAvfqHwVCqzpqwnyWuvFwesTWwcmJiKBkJLY


18.1.2020 Windrad in Flammen
  https://meine-onlinezeitung.de/blaulicht/22925-windrad-in-hohe-steht-in-flammen?jjj=1579440595913&fbclid=IwAR0LaVGicvFBd7hp_pj1jUcprgfOsPa3Q6uAa7cJyh2yaxoz7MxnjVaXs3Y


 18.1.2020 Wie geht es weiter mit der Windkraft um Paderborn
 https://nr-plus.de/wie-geht-es-weiter-mit-der-windkraft/geseke/?fbclid=IwAR2b3ldlSicSOAXtk-1baZtHVcWW074ey6_-c9sNFNI4rYUg6vvSAYvJu9w

Foto: Westfalenwind


17.1.20 Norddeutschland wird Wasserstofferzeugerhttps://www.golem.de/news/energiewende-norddeutschland-wird-h-2001-145985.html?utm_source=pocket-newtab



14.1.20  Wohin mit weiteren Windrädern   https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Paderborn/Paderborn/4097432-Paderborn-arbeitet-an-neuem-Flaechennutzungsplan-Kriterien-sollen-festgelegt-werden-Wohin-mit-weiteren-Windraedern?fbclid=IwAR0CeAQ9KOTxsFW5bpIEbxuc3FO4oTm_KXkdll5thT66h0zt-8yLrNsMUNQ



11.1.20 Körperverletzung durch Infraschall
  https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/01/11/der-nordkurier-berichtet-uber-die-korperverletzungen-durch-von-windturbinen-emittierten-infraschall-in-bussow/?fbclid=IwAR1HWKdNwQCeKCbDK_ZDpWpB2gH78eaerFMbkxbLhriQdl0-hXQNSWfFFJM


404 1000m sind zu wenig
  https://gesundheitskompass-mittelhessen.de/1174-1000-m-abstand-zu-windradern-ist-zu-wenig/?fbclid=IwAR1Hvr7B5tP5EKFL9ShrHFCtY9dgTFs_zZuqmVcSfJhgIyJtFg8hqQ3x2rM


11.1.20 CO2-Ausstoß 2019 stark gesunken? Die Glaubwürdigkeit der Medien auch.   https://www.eike-klima-energie.eu/2020/01/11/co2-ausstoss-2019-stark-gesunken-die-glaubwuerdigkeit-der-medien-auch/?fbclid=IwAR2_iUX69Of2o3vuuFNRgaFQqmOzPCaYtmHzHris-0sN4OOivaAbioFzrN8

Die Apologeten der Energiewende werde nicht müde, zu behaupten, Solarenergie sei in Deutschland die „billigste Stromquelle“:
Andererseits wird ein enormer politischer Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, um zu verhindern, dass die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für die große Masse der Solarstromanlagen demnächst gestrichen wird:

Baustopp in Baden Württemberg
https://www.deutschewildtierstiftung.de/aktuelles/keine-wea-im-wald?fbclid=IwAR0UffsCqjk3cOtvZM8uvZSADX7ORVKOYN75B7oFNeVTGGRX5mQ3YITyCbg

Spaltung der Gesellschaft durch Windbürgergeld
https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-01/windenergie-windbuergergeld-buergerbeteiligung-demokratie-joerg-sommer?fbclid=IwAR3MYs83V8sun3rAkhnt9rgHjeTIhmqiyz9XK94tKk3gU6DDHUOlO15fNHU

Über 1000 Ha Wald gerodet
https://presse-augsburg.de/ueber-tausend-hektar-wald-fuer-bau-von-windkraftanlagen-gerodet/507069?fbclid=IwAR1Snpa51rnUzg2GSZpYTavQnzQ4b881mZQlPHTkLetG-Jho12rhQIRQuto

Bild könnte enthalten: Text

Die Eisbärenkatastrophe die nie statt fand  
https://www.eike-klima-energie.eu/2020/01/07/susan-crockford-deutsche-version-die-eisbaerenkatastrophe-die-nie-stattfand/?fbclid=IwAR3HyAsRo2GdrGEr3zGz_U9T5wI5edsci3yUDe-gGppWKhHMSF1y6aYEio0

Brauchen wir kernkraft gegen die Klimakrise? 
https://m.tagesspiegel.de/wissen/pro-und-contra-der-atomenergie-brauchen-wir-kernkraft-gegen-die-klimakrise/25389314.html?fbclid=IwAR0uq6vCfFu1MkOTs8uevhk1jHmH_p42MwP0Fquke862P5XDSpip32PhpzM

Windräder sind zerstörerisch 
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/die-windraeder-sind-zerstoererisch/?fbclid=IwAR1gkL3pRLcNSfFj__5zrsi_QNa8gSAv0BB4TQ7qLByw543eEW3SMDOkeOI



Das Dilemma mit der Atomkraft   https://www.ndr.de/nachrichten/info/Kommentar-Das-Dilemma-mit-der-Atomkraft,atomkraft266.html?fbclid=IwAR3wrZVVGPpPal6EiOStXdjJz75aVE93GtKEatf6TPXZzn37Tr0ExIw4Uco

Flaute bei der Windkraft  https://www.westfalenspiegel.de/flaute-bei-der-windkraft/?fbclid=IwAR0ws92DI2IvCVLwWyUCw4mlGvFo_LXsGHDgSzmWMA0_gmPg8Yb2m4avncI

SPD will Windbürgergeld  https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-01/windenergie-windbuerger-geld-windrad-matthias-miersch-spd?fbclid=IwAR22nTFJfk-lY29TJB1crvZ8Zodv4PU07aFiM8BsQM16ZZvraIR3cUY8OwU

Debatte um Windräder  https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-640703.html

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/windenergie-koalition-will-buerger-mit-windmuehlen-praemien-koedern/25381648.html?social=fb-hb_po-li-ne-or-&fbclid=IwAR030Kn6MJROC8iJ2DQkkjQJRiPfXijESGmxZQLiGsMo3k0WQUFDuC0J82k

Abstimmung Windbürgergeld https://tinyurl.com/vn5qbvf

Montag, 23. Dezember 2019

Zum Jahreswechsel 2019/20

Liebe Mitglieder und Mitstreiter,
das Weihnachtsfest nähert sich und wir wünschen uns traditionell den Frieden auf Erden. Und es kommen weitere Wünsche hinzu, denn der Jahreswechsel steht an. Glück und Gesundheit für wieder ein ganzes Jahr treten dann in den Vordergrund.
Bei manchen sind es z.B. Wünsche zum Abnehmen oder zum Abgewöhnen des Rauchens. Letzteres habe ich nach vielen Jahren des genussvollen Rauchens vor rund 4 Jahren eingestellt. Abnehmen klappt auch, nur nicht beim Gewicht sondern eher beim Verstand. Ich glaube, vielen von Euch Mitstreitern in Sachen Wind-Vernunft geht es zumindest beim Verstand oder Verständnis ähnlich wie mir.
Die Neuausrichtung unseres Regionalvereins zum Landesbündnis war sicherlich der einzig richtige Weg, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. Der weitere Zusammenschluss mit den anderen Regionen in NRW wird ebenfalls zu einer besseren Wahrnehmung führen. Dieses konnten wir bei unseren ersten Terminen unter dem neuen Namen Vernunftkraft-NRW im November in Düsseldorf bereits feststellen. Es ist aber auch nur ein erster Anfang, weitere Anstrengungen werden und müssen folgen.
Gestern war ein schwarzer Tag für uns: Das Verwaltungsgericht in Minden hat erstmals auf Grundlage des sog. „Paderborner Winterbetriebsmodells“ 4 (vier!) Windkraftanlagen außerhalb von Konzentrationszonen mitten hinein in eigentliche artenschutzrechtliche Tabuzonen genehmigt (Borchen)! Wir hatten bereits im Frühjahr 2019 bei unserer Präsentation im Bad Wünnenberg Prof. Pinkwart auf dieses neue Modell hingewiesen anhand des ersten Falls (in Bad Wünnenberg). Damit wird der Artenschutz wird über Bord geworfen, werden kommunale Planungen dadurch ad absurdum geführt und eigentlich unnötig.
Der ostwestfälische Bundestagsabgeordnete Christian Haase aus Höxter (CDU) teilte mit, dass es nun ein eigenes Abstandsgesetz geben soll, das frühestens Ende Januar ins Plenum des Bundestages geht. Den Erfahrungen aus den gestrigen Beschlüssen zum Klimapaket folgend gehe ich von einer Aufweichung der Abstandsregelungen zugunsten der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat aus. Wir werden hier höchstens gute Worte an die betroffene und leidende Landbevölkerung hören, belastbares Planungsrecht: wieder Fehlanzeige.
Wir erleben derzeit eine zunehmend aggressiver werdende Windkraftlobby mit ihrer manipulativen Verbreitung von Halbwahrheiten und ihrem Angriff auf die BI´s, einhergehend mit einer Verhöhnung der betroffenen Mitbürger. Dem stellt sich kein Politiker offen entgegen!
Wir werden es wohl mit guten Worten und langen Schreiben nicht schaffen, hier ein Umdenken und eine Zunahme an Verstand zu erreichen. Vielleicht sind andere politische Mittel besser geeignet. Hierüber sollten wir zu Beginn des neuen Jahres sprechen und entsprechend agieren, sonst erleben wir in Berlin Beschlüsse, die wir über Jahre nicht mehr verändern können und die für uns eine Katastrophe bedeuten. Sind wir uns doch alle sicher, dass dieser Wahnsinn aufgrund seiner ökonomischen Vorteile für die Betreiber weiter ausufern wird.
Zu Beginn des Jahres werden wir sicherlich mehr über die ersten Schritte zur Neuausrichtung unseres Landesbündnisses berichten können.
Bis dahin wünsche ich
im Auftrag des Vorstandes
Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!
gez. Hubertus Nolte 

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Gerichtsentscheidung am 20.Dez 2019

Morgen wird das Urteil im Streit um die 4 Windkraftanlagen in Etteln fallen. Dabei geht es um 4 Anlagen die damals aus Arrtenschutzgründen abgelehnt worden waren. Beantragt hatte WestfalenWIND viel mehr Anlagen, davon wurden 7 genehmigt und sind in Betrieb.

weiterlesen 

Und hier das Urteil 


Mittwoch, 4. September 2019

Pressemitteilung vom 03.09.2019

Das Regionalbündnis Windvernunft e. V. ist  eingeladen,
sowohl im Landtag
 NRW in Düsseldorf
als auch bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier in Berlin
zum Diskurs über Akzeptanz der Windenergie an Land


Hier die Presseerklärung des Vorstands, wie sie am Dienstagabend 3.9.2019 gleichlautend an die beiden großen Paderborner Zeitungen geschickt wurde:


Windenergiegipfel:      
Paderborner BI´s sitzen mit am Tisch              

Der Ausbau der Windenergie ist ins Stocken gekommen, zudem stößt die Windenergie zunehmend auf Kritik. So steht es in der Einladung des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier an den Vorsitzenden des Regionalbündnisses Windvernunft Paderborn (RBW) e.V., Heiner Brinkmann. Er soll sich und sein Wissen beim Windenergiegipfel am 5.9.2019 in Berlin mit einbringen.

Dass der Paderborner als einer der wenigen  Vertreter der inzwischen rund 1000 Bürgerinitiativen ausgewählt wurde, hat seine Gründe: zum einen steht der Kreis Paderborn mit seinen rund 500 Windrädern inzwischen bundesweit als Synonym für einen vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Windkraftausbau, zum anderen hat sich Carsten Linnemann als energiepolitischer Sprecher der CDU Bundestagsfraktion für die Teilnahme des heimischen Regionalbündnisses stark gemacht.

Um den Ausbau wieder zu beschleunigen, schlagen der Windindustrieverband, aber auch die Grünen in NRW und im Bund eine echte Akzeptanzoffensive vor. So sollen Bürger direkt am Umsatz der Windparks beteiligt werden. Zudem fordert der Bundesverband Windenergie die Bundesregierung zu einer Abwertung des Arten- oder Anwohnerschutzes auf um eine Vereinfachung oder Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erreichen.

„Die Bürger sind durch die viel zu hohen Stromkosten bereits schon an der Windenergie beteiligt,“ so Heiner Brinkmann, „sie zahlen mit dem Verlust ihrer Landschaft und dem Wertverlust ihrer Immobilien ohnehin schon einen zusätzlichen Preis. Zudem lässt sich die Beeinträchtigung der Gesundheit nicht mit Geld aufwiegen, das ist ein absolutes Unding.“

Auch mit dem Ansinnen des Branchenverbandes die Auflagenschwelle bei den Genehmigungen zu drücken ist für die heimischen Bürgerinitiativen ein absolutes No-Go! „Wir haben in den letzten Jahren erfahren müssen, dass die Bürgerbeteiligungen in den vielen Planverfahren in unserer Region zur Scheinbeteiligungen geworden sind“, so Hubertus Nolte, stellv. Vorsitzender des RBW, „inzwischen aber finden unsere Anliegen beim Anwohner- oder auch Artenschutz zunehmend Gehör und führen zu Auflagen oder eben auch zu zusätzlichen Abstimmungsbedarf in den weiteren Ausbauplanungen. Das war längst überfällig.“ Das dagegen von den Investoren reihenweise geklagt wird, hilft erst recht nicht hier wieder Akzeptanz aufzubauen. „Bürgerrechte einzudampfen geht gar nicht“, so Hubertus Nolte weiter.

Das Thema Akzeptanzoffensive ist auch Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Wirtschafts- und Energieausschusses im Düsseldorfer Landtag einen Tag zuvor, zu der Hubertus Nolte bereits zum wiederholten Mal von der CDU Landtagsfraktion eingeladen worden ist.

Nach Aussage des IASS Potsdam halten inzwischen 3/4 der Bundesbürger die Energiewende als chaotisch gemanaged, zu teuer, sozial ungerecht und zu elitär. „Wir wollen nicht weiter als Leidtragende der Energiewende herhalten“, fordert der Vorsitzende Heiner Brinkmann vom Energiegipfel und ergänzt: „eine erfolgreiche und von allen Bürgern akzeptierte Energiewende kann nur gelingen, wenn die Politik nachweisen kann, dass sie mit ihren zukünftigen Anstrengungen die Energiewende wieder auf einen erfolgreichen Weg bringt, dabei offen und ehrlich die Vor- und Nachteile abwägt und durch eine gerechte Verteilung der Kosten und Lasten auch alle betroffenen Menschen auf dem Land zu Gewinnern der Energiewende macht.“