Mittwoch, 17. April 2024

Wie ein Windrad bis zu 600.000 Euro Steuergeld pro Jahr wegbläst

 https://www.nius.de/wirtschaft/wie-ein-windrad-bis-zu-600-000-euro-steuergeld-pro-jahr-wegblaest/61e9fb6a-0eb8-49e8-96b1-a3a9cb01f8bd

17.04.2024 Julius Böhm

Fünf Windmühlen pro Tag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) versprochen: Zwar kommt die Bundesregierung bei ihrem eigenen Ziel nicht hinterher (2023 rund 25 Prozent unter dem Ziel), dennoch sollen auch in Süddeutschland mehr Windmühlen gebaut werden. Dabei sind die Beton- und Stahlkolosse gar nicht überall gleich rentabel.

Im Gegenteil: Weil im Süden vergleichsweise wenig Wind weht, müssen die Steuerzahler bis zu 600.000 Euro Steuergeld pro Windrad und Jahr zusätzlich zur Stromrechnung draufzahlen, wie Dr. Christoph Canne, Diplom-Chemiker und Sprecher der Bundesinitiative Vernunftkraft, ausgerechnet hat.
Dr. Christoph Canne ist Diplom-Chemiker, Diplom-Kaufmann und Pressesprecher der Bundesinitiative Vernunftkraft

Der Experte zu NIUS: „Die Physik lässt sich nicht überlisten, die Stromausbeute einer Windkraftanlage verändert sich mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit, heißt, ein Unterschied von 25 Prozent in der mittleren Windgeschwindigkeit zweier Standorte führt zu einem Unterschied in der Stromerzeugung von 58 Prozent.“

Damit sei klar, dass süddeutsche Windkraftanlagen gegenüber windreicheren Standorten kaum konkurrenzfähig sein können.

Einziger Ausweg: Subventionen.

Lesen Sie auch: Es fehlen mindestens 8 Milliarden: Deutsches Energiewende-Konto ist jetzt im Minus!
Drei Windräder mit 20 Jahren Förderdauer: 36 Millionen Euro Steuergeld on top

So ist es auch im Hofoldinger Forst, südlich von München. Weil dort der Wind so schwach weht, bekommen die Betreiber der drei Windmühlen nicht die üblichen 7,35 Cent pro Kilowattstunde Strom, sondern wegen des Schwachwind- und Regionalfaktors einen 55-prozentigen Aufschlag. „Wir bekommen also 11,31 Cent. Das sichert die Einnahmen und die Liquidität des Windparks für 20 Jahre“, zitiert der Merkur Martin Sterflinger, Geschäftsführer der Hofoldinger Forst GmbH.

Im NIUS Original „Im Schatten der Windräder“ kommen Mitglieder der Initiative „Gegenwind Altötting“ zu Wort, die gegen einen Windpark in einem Schwachwindgebiet in Bayern kämpfen.
Der durchschnittliche Großhandelspreis für die Kilowattstunde Strom lag in den vergangenen 6 Wochen bei rund 8,14 Cent – bereits hier entsteht eine Lücke von 3,1 Cent, die der Steuerzahler tragen muss. Doch damit nicht genug, wendet Energiewende-Experte Canne ein: „Sowohl Wind- als auch Solarstrom liefern nicht bedarfsgerecht. Insbesondere im Sommer 2023 haben wir viele Zeitpunkte gesehen, wo durch hohe Wind- und Solarproduktion die Preise immer öfter in Richtung Null oder sogar in den negativen Bereich gedrückt wurden.“

Denn: Wenn Wind weht, laufen ja alle Windmühlen und produzieren gleichzeitig große Mengen Strom, was den Preis verfallen lässt. Dasselbe gilt im Übrigen, wenn die Sonne scheint.

Deshalb erwartet der Experte den durchschnittlichen Windstrom-Preis deutlich unter dem Durchschnitt des Gesamtmarktes. Canne: „Im Zeitraum von Februar 2023 bis Februar 2024 betrug diese Differenz nach Daten der Übertragungsnetzbetreiber für Onshore Wind im Durchschnitt 1,45 Cent pro Kilowattstunde. Der Steuerzahler muss also dem Windkraftbetreiber nicht im Schnitt 3,1, sondern 4,6 Cent für jede im Hofoldinger Forst erzeugte Kilowattstunde Strom zuschießen.“

Hochgerechnet auf ein Jahr und eine optimistische Auslastung von 25 Prozent einer 6 Megawatt-Anlage entspricht das einem Steuerzuschuss von knapp 600.000 Euro. Auf die gesamte Förderdauer von 20 Jahren wächst die Summe auf 12 Millionen Euro an – pro Windmühle.
Experten erwarten noch höhere Kosten

Und dieser „Kannibalisierungs-Effekt“, wie Canne sagt, also dass Wind und Sonne den Strompreis gen Null drücken, wenn das Wetter alle Anlagen auf einmal anwirft, wird sich mit weiterem Zubau eher noch verstärken. So könnten die Summen, die der Steuerzahler zuschießen muss, weiter ansteigen.  

Dabei ist das Konto, das besagte Vergütung an die Betreiber von Windmühlen und Solar-Panels ausschüttet, bereits im Minus (NIUS berichtete). Und schon jetzt ist klar, dass die von der Bundesregierung vorgesehenen 10,6 Milliarden Euro, um den „Kannibalisierungs-Effekt“ von Erneuerbaren auszugleichen, hinten und vorne nicht reichen werden. Die Übertragungsnetzbetreiber gehen schon jetzt von rund 8 Milliarden Euro Mehraufwand aus, andere Experten erwarten noch höhere Kosten.

Mehr NIUS: Von unserem schönen Steuergeld: Regierung zahlt nächstes Jahr 11 Milliarden für wertlosen Öko-Strom

https://www.nius.de/wirtschaft/wie-ein-windrad-bis-zu-600-000-euro-steuergeld-pro-jahr-wegblaest/61e9fb6a-0eb8-49e8-96b1-a3a9cb01f8bd

Freitag, 15. März 2024

NEIN zu Positivplanung von Windgebieten in Paderborn !!

 Offener Brief  15.3.2024

Sehr geehrter Herr Bgm. Dreier,  
sehr geehrte Frau Warnecke,  
mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion und an den Rat der Stadt Paderborn, 

in der Sitzungsvorlage-Nr. 0088/24 empfehlen Sie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion „der vorgestellten Vorgehensweise in Bezug auf Flächen für die Windenergie zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren zu beauftragen.“  

Sie wollen also offensichtlich eine freiwillige Positivplanung auf drei Arealen in Paderborn parallel zur Planung der Bezirksregierung zum jetzigen Zeitpunkt in Paderborn angehen. Das bedeutet, Sie wollen
freiwillig nicht privilegierte Anlagen zum Nachteil der Bürger besonders in Benhausen zulassen! (siehe Anlage „Folie Workshop…"). Das ist anders, als bei der Entwicklung des 146. FNP, wo Sie mit dem Druck und der Alternativlosigkeit der Planung auf Basis des gerichtlich gekippten 125.FNP und der
anzustrebenden Rechtssicherheit argumentierten!  

Warum also, was veranlasst Sie JETZT dazu? 

 
Wäre es nicht besser und angesagt, auch mal Rücksicht auf die Bürger und die Natur zu nehmen und jede freiwillige Erweiterung der Windkraftflächen abzulehnen?  
Laut Sitzungsvorlage ist der Auslöser für den Bereich "Im Knick", dass in Benhausen jemand seine Wohnnutzung aufgeben will - um dann vermutlich von der Windkraft persönlichen zu profitieren, wenn sein Grundstück zur Windvorrangfläche umdefiniert wird. Es gibt sehr wohl Hinweise, dass es so ist. Wer besitzt diese Grundstücke denn aktuell? Und wer hat die Anträge für die Windräder bereits in der Schublade?
Sicher, die letzte Frage werden Sie wie gewohnt mangels Zuständigkeit von sich weisen, genauso wie Ihnen immer schon egal sein konnte, welche Höhe und Lautstärke die Bauwerke auf den von Ihnen geplanten Flächen im Endeffekt haben werden.  

Und wenn es so ist, wer schützt uns davor, dass solche Fälle Schule machen?  

Schauen Sie bitte einmal auf die anliegenden Zahlen, die just vor drei Tagen von der Bezirksregierung
Detmold veröffentlicht wurden. Daraus wird klar, wie stark der Kreis Paderborn allein durch den Teilplan
Wind aus Detmold zusätzlich belastet werden soll (Anlage).  
Wir kommen mit dem Ziel von 5.900ha (+ 200ha, die von der Bez.Reg. nicht übernommen wurden) auf
4,9% der Bruttofläche des Kreises
                                   .  
Allein das ist doch schon eine Katastrophe für unsere Heimat!  
Vorgabe bundesweit ist 1,8% und für NRW 2,1% !!  

Muss man da freiwillig noch was draufsetzen? Warum?  
Wir haben unseren Beitrag längst übererfüllt, während andere Landstriche in NRW (zum Glück) verschont geblieben sind, und während dort die Politik auch weiterhin restriktiv standhaft ist.  

Unser Appell daher: eröffnen Sie keine Positivplanungen zusätzlich zur sowieso schon bestehenden
und kommenden hohen Belastung durch Windräder in der Stadt und im Kreis Paderborn !
 


Mit freundlichen Grüßen,  

Ralf-Peter Fietz  

Regionalsprecher Paderborner Land  
Vernunftkraft NRW e.V. 

Sonntag, 10. März 2024

"Menschenverachtende Planung" in Detmold;

Regionalplanung "Teilplan Wind" hinter verschlossener Tür ohne Beteiligung zum Verbraucherschutz und Naturschutz- "Scheinbeteiligung"

Die Menschenrechte, und hier besonders der Gesundheitsschutz der Bevölkerung spielt bei der Bezirksregierung Detmold aktuell keine Rolle. Aus den Unterlagen zur nächsten Sitzung des Regionalrates am 11.03.204 ist ersichtlich, das die Bezirksregierung in Teilbereichen an dem neuen Regionalplan „Teilplan Wind“ gearbeitet hat. Bis heute gibt es jedoch keinerlei Kommunikation in Richtung der Verbände, und hier besonders in Richtung von Vernunftkraft NRW e.V. von Seite der Bezirksregierung zu den aktuellen Plänen. Da sich Vernunftkraft NRW als Verband satzungsgemäß besonders im Verbraucherschutz und Naturschutz engagiert, ist dies ein besonderes Anliegen. Der Entwurf soll in der morgigen Sitzung des Regionalrates genehmigt werden, so der Vorsitzende von Vernunftkraft NRW e.V., obwohl in einigen Bereichen, und dies sind besonders Bad Wünnenberg und Etteln, eine „menschenverachtende Planung“ vorliegt.

Näheres hat Vernunftkraft NRW schon in einem Brief an die Bezirksregierung und den Regionalrat definiert (siehe Anlage).
Besonders auffällig sind hier die Bereiche in Bad Wünnenberg und Etteln, einem kleinen Ort der Gemeinde Borchen in einer Tallage.
Dieser Ort Etteln ist schon heute extremst belastet durch den Windkraftausbau. Hier sind von der Fläche des Ortes nebst anliegender Orte schon cirka 20 bis 30 % der Fläche durch Windkraft belegt.
Im Raumordnungsgesetz ist definiert, das einzelne Orte einer Kommune nicht übermäßig durch den Ausbau der Windkraft belastet werden sollen.
Dies ist hier jedoch der Fall.

Laut Tschischke kommt hinzu, das in dem Ort Etteln die Krankenquote aufgrund der sehr hohen Belastung schon auffällig hoch ist. Sie liegt bei über 1 % der Bevölkerung.
Besonders gravierend für Bad Wünnenberg und Etteln ist, das, wenn der Entwurf der Planung so abgestimmt wird, Dieser eine rechtlich verbindliche Wirkung entfaltet.
Die Planung kann nicht im Sinne der Bezirksregierung, des Kreises Paderborn, als auch der Landesregierung sein, da ansonsten in keinster Weise auf die Belange der Bevölkerung Rücksicht genommen wird.



 In einem Gutachten, so Tschischke, das sowohl der Landesregierung, als auch der Bezirksregierung vorliegt, ist ganz klar darauf hingewiesen, das bei einem weiteren Ausbau in diesem Bereich weitere Gesundheitsgefährdung hinzu kommt.

 Sollte hier nicht auf die Gesundheit Rücksicht genommen werden?
Dies ist schließlich grundgesetzlich geschützt und auch in einigen EU-Richtlinien wiederzufinden. Hier sind beispielhaft die EU-Verordnung 305/2011 und der Winderlass NRW genannt.

Aus Sicht von Vernunftkraft NRW e.V. stellt dies eine „Scheinbeteiligung“ dar, da der Entwurf des Teilplans Wind eine direkte rechtliche Verbindlichkeit entfaltet. Eine echte Beteiligung mit der Chance auf eine Einflussnahme ist nicht mehr möglich! Und das, ohne vorher auf die Belange des Naturschutzes, der Biodiversität und den Verbraucherschutz eingegangen zu sein.
Erst im Nachgang zur Genehmigung der Entwurfs des „Teilplans Wind“ soll eine Beteiligung stattfinden. Das entbehrt jeglichem demokratischen, sozialen und christlichem Denken.

„Unser Verein hat bei der Bezirksregierung massive Kritik an dieser Fehlplanung geäußert“, so Ralf Fietz, Regionalsprecher Paderborner Land. Der Bevölkerung muss schleunigst klar gemacht werden, was hier passieren soll.
Die Zeit drängt und die heimische Politik muss alles Menschenmögliche unternehmen, diese menschenverachtende Planung zu stoppen.“

Vernunftkraft NRW e.V. will zeitnah zu einer Bürgerversammlung einladen und über die Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Gemeinden im Kreisgebiet informieren.
Genehmigungsanträge für neue Windkraftanlagen müssen bis zur endgültigen Fassung des „Teilplans Wind“ zurückgestellt werden.

Samstag, 10. Februar 2024

Die Studie zum Windatlas 2019 wird angegriffen und zensiert

 Die Studie von Michael Thorwart, Detlef Ahlborn und Jörg Saur zum Windatlas 2019 wird angegriffen und zensiert.
Linksgrüne Journalisten, haben offenbar bewirkt, dass das Peer Review zur Windatlas Studie, ohne inhaltliche  Begründung vom Springern Verlag, zurückgezogen wurde.

Eine kritische Betrachtung des überarbeiteten Windatlas 2019 von Baden-Württemberg
Im Mai 2019 wurde der neue Windatlas von der Landesregierung Baden-Württemberg veröffentlicht. Dieser soll die neue Grundlage zur Beurteilung des
Windangebots im Land bilden. Prominent vorgestellt wurde er auf dem Windbranchentag in Stuttgart. https://mensch-natur-bw.de/index.php/energie-und-politik/windatlas/48-windatlas-versus-realitaet

Hier ein Artikel bei Tichys Einblick darüber:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/windkraft-studie-ruecknahme/
Auszüge aus dem Artikel:
a.) Die berichteten Daten seien jedenfalls „unzuverlässig“. Außerdem sei ein Interessenkonflikt nicht angegeben worden: Ahlborn sei Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft, Thorwart Mitglied der „Bürgerinitiative Gegenwind Hohenzollern“.

b.) Während ein NABU-Präsident und Agora-Rat in Deutschland Präsident des Umweltbundesamtes oder Staatssekretär im Bundesumwelt- oder Entwicklungsministerium werden kann, führt die Mitgliedschaft in einer Bürgerinitiative zur Ächtung im Wissenschaftsverlag. Man merkt die Absichten und ist verstimmt.
-Zitat Ende-

In der RNZ findet ihr die Artikel,  die Journalisten, die offenbar auch für CORREKTIV arbeiten , in der Rhein-Neckar Zeitung geschrieben haben. Denis Schnur und Julia Schulte
https://www.rnz.de/region/heidelberg_artikel,-Nach-RNZ-Bericht-Springer-zieht-umstrittene-Windkraft-Studie-zurueck-_arid,1271876.html

Die nichtangenommene Studie Dez.2023 :

Der Windatlas Baden-Württemberg 2019 und der bayerische Windatlas 2021 im direkten Vergleich
entlang der Landesgrenze Dipl.-Ing. (FH) Jörg Saur, Dipl.-Ing. Willy Fritz und Prof. Dr. Michael Thorwart.
(Stand 6. Dezember 2023)

https://mensch-natur-bw.de/index.php?preview=1&option=com_dropfiles&format=&task=frontfile.download&catid=47&id=348&Itemid=1000000000000


Mittwoch, 7. Februar 2024

Gesammelte Presseartikel Februar 2024 im Wiki

 Gesammelte Presseartikel Februar 2024
https://wiki-wind.blogspot.com/2024/02/gesammelte-presseartikel-februar-2024.html

Offener Brief an die Bez.Reg. Detmold, den Älterstenrat und den Regionalrat

 Offener Brief an die Bez.Reg. Detmold, den Älterstenrat und den Regionalrat

 Regionalplanung „Teilplan Wind“ hinter verschlossener Tür ohne Beteiligung zum
 Verbraucherschutz und Naturschutz–
 „Scheinbeteiligung“


  Sehr geehrte Damen und Herren,

  nachdem im Herbst 2023 der Workshop mit den Kommunen und Kreis Paderborn, als auch
  der Workshop mit den Verbänden stattgefunden hat, gibt es bis heute keinerlei Rückmeldung
  der Bezirksregierung Detmold an die Verbände, geschweige denn eine Beteiligung an den
  Plänen zum „Teilplan Wind“ der Regionalplanung.

  Auf dem Workshop mit den Verbänden sind einige Prüfaufträge definiert und von der
  Bezirksregierung aufgenommen worden. Bis heute gibt es dazu leider ebenfalls keinerlei
  Rückmeldung. Dies sind unter anderem: Prüfung und Berücksichtigung aller schon mit
  Windkraftanlagen belegten Flächen, sowie auch schon genehmigten Anlagen im Teilplan
  Wind der einzelnen Kommunen; Prüfung und Änderung der Abstände im Außenbereich auf
  660 Meter plus topographischen Höhenunterschieden; Abstand zu allgemeine Wohngebieten
  von mindestens 1000 Meter plus topographischen Höhenunterschieden; Abstand zu
  Hauptwasserleitungen, wie die Hauptversorgungsleitung Paderborn; Berücksichtigung von
  Stromtrassen; Herausnahme aller Waldflächen, da dies unser größter CO2-Speicher (auch
  Waldboden) ist, und auch Kalamitätsflächen „leben“, wie man an den Flächen der Stürme
  „Wibke“ und „Kyrill“ sieht; Prüfung nach dem Prinzip der Gerechtigkeit, da der südliche Kreis
  PB schon heute sehr belastet ist; Prüfung und Erarbeitung von Alternativvorschlägen (u.a. 2
  ha und 10 ha) zur Vorstellung und Abstimmung durch den Regionalrat. Dies ist nur ein
  Auszug zu den Prüfaufträgen.

  Am  31.01.2024  ist  dies  nun  auch  bei  der  Anhörung  zur  2.  Änderung  des
  Landesentwicklungsplans im Landtag in dem Gutachten 18/1223, zu der Vernunftkraft-NRW
  e.V. geladen war, noch einmal angeführt worden. Hier geht es unter anderem um die
  Abstände zur Bebauung in Ortschaften von mindestens 1000 Meter und zusätzlicher
  Beachtung,  so  wie  Hinzurechnen  der  topographischen  Lage.  Dies  ist  in  vielen
  Stellungnahmen der Kommunen zu finden, als auch des Kreises Paderborn. Ein weiterer
  Punkt ist der Abstand zur Außenbebauung. Hier sollten aufgrund der immer größer
werdenden Windkraftanlagen ein Abstand von mindestens 660 Meter eingehalten werden.
Das OVG Münster spricht hier von einem Mindestabstand, der 2H-Abstand beträgt. Auch hier
spielt die Topographie eine erhebliche Rolle. Auch Die umzingelnde Wirkung wurde bis dato
ebenfalls außer Acht gelassen.  

In der Anlage 1 der gutachterlichen Stellungnahme 18/1223 ist ein Gutachten zur
gesundheitlichen Beeinträchtigung mit aufgeführt, das in der Ortschaft Etteln im Rahmen von
Messungen und ärztlichen Attesten im kausalen Zusammenhang mit den Windkraftanlagen
erstellt wurde.

„Die Landespolitik und die Bezirksregierung macht sich keine Gedanken darüber, was
sie uns hier im südlichen Kreis Paderborn antut.“

Bereits am 11.03.2024 soll der Regionalrat dem Planungsentwurf zustimmen, danach kann
in den ausgewiesenen Gebieten sofort gebaut bzw. neue Anlagen beantragt werden.  

Aus Sicht von Vernunftkraft NRW e.V. stellt dies eine „Scheinbeteiligung“ dar, da der Entwurf
des Teilplans Wind eine direkte rechtliche Verbindlichkeit entfaltet. Eine echte Beteiligung mit
der Chance auf eine Einflussnahme ist nicht mehr möglich! Und das, ohne vorher auf die
Belange des Naturschutzes, der Biodiversität und den Verbraucherschutz eingegangen zu
sein.  

Erst im Nachgang zur Genehmigung soll eine Beteiligung stattfinden. Das entbehrt jeglichem
demokratischen, sozialen und christlichem Denken.

„Unser Verein hat bei der Bezirksregierung massive Kritik an dieser Fehlplanung geäußert“,
so Ralf Fietz, Regionalsprecher Paderborner Land. Der Bevölkerung muss schleunigst klar
gemacht werden, was hier passieren soll. Die Zeit drängt und die heimische Politik muss alles
Menschenmögliche unternehmen, diese menschenverachtende Planung zu stoppen.“

Vernunftkraft NRW e.V. will zeitnah zu einer Bürgerversammlung einladen und über die
Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Gemeinden im Kreisgebiet informieren.

Genehmigungsanträge   müssen   bis   zur   endgültigen   Fassung   des   „Teilplans
Wind“ zurückgestellt werden.



Mit freundlichen Grüßen
VERNUNFTKRAFT NRW e.V.  

i.A. Peter Allroggen, Vorstand

Mittwoch, 24. Januar 2024

Min. Neubaur ruft und alle Bürgermeister folgen? - Hameln anno 2024

Grüne Ministerin Mona Neubaur und Oliver Krischer laden die Bürgermeister von NRW zu einer Zoom-Veranstaltung ein. Ziel ist der Ausbau weiterer 1000 Windindustrieanlagen bis 2027 zu errichten.

Daraufhin antwortet Vernunftkraft NRW e.V. als Vertreter der Bürger und Bürgerinitiativen  in NRW:


 



Die örtliche Presse schreibt dazu:


 

 

(Red.)Vernunftkraft wird ausnahmsweise einmal wahrgenommen, wenn auch nur in 2 Zeilen. Zudem wird Vernunftkraft als "Lobbyverein" bezeichnet. 

Sind NRWs Bürger eine Lobbygemeinschaft?

Natürlich nicht!
Das ist Diffamierung!
Wir vertreten nur die legitimen Rechte der Bürger und keine externen Finanzinteressen.
Lackmann&LEE vertreten Milliarden- Interessen.

Das muss dringend klar gestellt werden in Zeiten von verschärftem Gender-, Wokeness-, Rassismus- und Minderheitenrechten.

Denn hinzu kommt, dass Lackmann&LEE suggerieren für die schweigende Mehrheit die gewünschte Klimarettung durchzuführen.
Das ist eine leicht durchschaubare Maskerade!

Und:
Seit Ausbau der Windkraft in Deutschland ist das Klima kontinuierlich wärmer geworden uvd reisst derzeit das Ziel von 1,5C, das mit Hilfe von Windanlagen nicht gerissen werden sollte!

 Die westdeutsche Zeitung schreibt zu einem anderen Thema:

Unter anderem Bürgermeister aus Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach und Solingen haben sich mit einem Brandbrief an den Bundeskanzler und den NRW-Ministerpräsidenten gewandt. Doch bis heute gab es keine Antwort. Dabei geht es ihnen um drängende Probleme.

https://www.wz.de/nrw/brandbrief-an-scholz-und-wuest-nrw-buergermeister-bekommen-keine-antwort_aid-105723601

 

Freitag, 12. Januar 2024

Thema des Monats - Januar 2024

 Die Emissionen von Mikropartikel sowie der  Ewigkeitschemikalien „Bisphenol-A“ und „PFAS“ durch die Erosion/Abrieb von Rotorblättern

 

Die erheblichen Mikropartikelemissionen durch den Betrieb der in jüngster Zeit in der Größe/Länge und technisch geradezu explodierten Rotoren sind unstreitig, siehe Darstellung Liersch für die Windindustrie


Deren besonderes Interesse an den Emissionen liegt darin, dass der Abrieb bis zu einer von bis zu 2%Leistungsreduktion pro Jahr führt, mit zunehmender Tendenz.
Das ist auch denklogisch. Genauso denklogisch ist, dass dieser Abrieb damit Fakt ist und er rund um die Anlage den Boden kontaminiert.
1.
Je höher Anlagen sind und je mehr Fläche die heutigen sehr viel längeren Rotorblätter dem Wetter bieten desto mehr Angriffsfläche für Erosion der Oberflächen insb, des hier 80m langen Rotorblatt-Wulstes.
2.
In 200 bis 300m Höhe ist das Wetter sehr viel aggressiver, was Erosionen verstärkt
3.
Geschwindigkeiten der Rotoren(spitzen) bis 300kmh begünstigen Beschädigungen an den Rotorblattoberflächen
4.
Heute typische Rotorblätter mit 80-90m Länge (hier 53m) und 6 bis 8 Tonnen Gewicht sind mit früheren Generationen nicht vergleichbar. 50 bis 150kg Abrieb pro Jahr je nach Wind- und Wetterbelastung des Standortes und der jeweiligen Anlage sind verhältnismäßig und gehen konform und kausal mit ca 2% Ertragsverlust.
5.
Durch den Abrieb entsteht eine zunehmende Rauhigkeit der Oberfläche die durch ihren Luftwiderstand sowohl den Ertrag mindert (aaO) wie auch die Lärmemissionen /-immissionen erhöht. Dieser immanente und von vornherein bekannte und prognostizierbare Effekt ist in der Lärmprognose als lärmerhöhend nicht berücksichtigt.
6.
Durch regelmäßige Reparaturen der erodierten Oberflächen versucht man dem Ertragsverlust zu begegnen. Die Erosionen der Mikropartikel wie der Ewigkeitschemikalien werden dadurch Jahr für Jahr bestätigt und erhöhen sich zwingend.
7.
Durchschnittlich 100kg Mikropartikel pro Jahr ergeben iVm dem 2% Leistungsverlust in 25 Jahren Betriebszeit 2,5 Tonnen Mikropartikel plus Ewigkeitschemikalien in den rundum liegenden Grundstücken des Klägers.
8.
Dadurch reichern sich die Erosionen Jahr für Jahr additiv an, d.h. die erodierten Mikropartikel kontaminieren die Böden rundum eine Windanlage jedes Jahr mehr bis die Böden landwirtschaftlich nicht mehr  nutzbar sind.
9.
Denn in den Mikropartikeln sind enthalten durch das für die Oberfläche notwendig verwendete Epoxidharz als chemische Materialanteile "Bisphenol-A" und "PFAS".
Das sind Ewigkeitschemikalien mit div. gesundheitlich schwerwiegend negativen Eigenschaften, siehe zuletzt Urteil des EuGH vom 09.03.23. Die Mengen dieser Ewigkeitschemikalien sind letztlich nicht relevant, weil diese sich jedes Jahr durch den fortgesetzten Betrieb der jeweiligen Windanlage weiter anreichern und weil sie als Ewigkeitschemikalien "ewig" wirken, d.h. auch nur kleine Mengen entfalten so erhebliche gesundheitlich schädigende Wirkungen.
10.
Insgesamt kann es deshalb keinen Zweifel über diese gesundheitlich nachteiligen Folgen geben und damit auch nicht ihre Wirkungen in den Böden betroffener Anwohner und Landwirte  und dadurch einen  Eingriff in Betrieb und Eigentum von Landwirten gemäß Art 12 und 14 GG.

Weiterführende Lektüre über
windwatch.org ,pdf
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjNlcmZqtiDAxXjhP0HHZhPAkQQFnoECB4QAQ&url=https%3A%2F%2Fdocs.wind-watch.org%2FLeading-Edge-erosion-and-pollution-from-wind-turbine-blades_5_july_English.pdf&usg=AOvVaw2MXJKqgpTKz7QlcBP6sCW2&opi=89978449

Erosion am Rotorblatt, Liersch , 11.11.2021 pdf

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiij7D_sdiDAxU7gv0HHVQ_AWAQFnoECBEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwindenergietage.de%2F2021%2Fwp-content%2Fuploads%2Fsites%2F6%2F2021%2F11%2F29WT11_F17_1320_KWE_Erosion-am-Rotorblatt_Liersch.pdf&usg=AOvVaw3FNamVgNJPot7kYzpR_ZF8&opi=89978449