Sehr geehrter Herr Merz,
sicher steht, nach dem die GG-Änderung im Artikels 143h, Abs 1 durch den alten Bundestag beschlossen und nach Zustimmung des Bundesrates unterzeichnet und veröffentlicht worden ist, der weiteren Ausgestaltung des Koalitionsvertrages zumindest finanziell nicht mehr viel im Wege.
Die von den Grünen durchgesetzte Formulierung eines Verfassungsgebots einer Aufnahme der Forderung einer Klimaneutralität bis 2045 ist leider eine weiter Einschränkung der Grundrechte. Viele Kommentatoren und auch ich befürchten, dass trotz verfügbarer Finanzmittel der Ausbau von Infrastruktur leicht durch gerichtliche Überprüfung aufgrund dieses Artikels 143 h GG, der den Schutzauftrag der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Tier in Artikels 20a GG konkretisiert, verzögert oder gestoppt werden könnten. Vor allem aber für Unternehmen im In- und Ausland ist der Anreiz für Investitionen in Deutschland damit eher noch geringer geworden.
Eine Möglichkeit diese Forderung „ Klimaneutralität bis 2045“ schneller, sicherer und ohne weitere Einschnitte in die Lebensgrundlagen von Mensch und Teir zu erreichen ist die konsequente Nutzung von CCS und CCU, also von Carbon Capture and Storage bzw Utilisation.
Zwei Ansätze sind dazu vielversprechend
Die Kosten liegen nach einer Untersuchung vom MIT Boston bei ca 50 $ pro Tonne CO2, wobei mit der Speicherung noch einmal ähnliche Kosten anfallen dürften. Die Größe von 100 $ für CCS je tCO2 liegen in der Nähe der allemal steigenden Kosten für CO2 Zertifikate und könnten damit so refinanziert werden.
Notwendig ist dazu die Freigabe von Forschungsverboten in der Nord- und Ostsee. Positive Wirkungen auf die Übersäuerung der Meere können erwartet werden.
Auch tut sich hier ein Technologiebereich auf, in dem deutsche Unternehmen weltweit eine führende Rolle spielen können.
Zusammen ergeben
sich damit nicht notwendige Ausgaben von 900 Mrd Euro. Diese Mittel
stünden über die nächsten Jahre für Infrastruktur, Bildung, Gesundheit,
Soziales und viele anderen Bereiche ja sogar für Verteidigung zur
Verfügung.
Nach einer Förderperiode seit dem Jahr 2000 - für Windanlagen sogar seit 1991 - also von 35 Jahren sollten die Förderungen des EEG jetzt auslaufen und die Wind- und Solarindustrie sich unter Marktbedingungen weiter entwickeln.
Ein weitere Vorteil wären geringere Strompreise und eine verläßliche Stromversorgung. Die eingesparten Subventionen reichten sogar noch für einen sinnvollen Aufbau von neuen Kernenergieanlagen der Kategorie 4.0 , die falls technisch möglich, die bisher gelagerten redioaktiven Abfälle noch zu einem Teil nutzen könnten.
Viel Erfolg für den Koalitionsvetrag und die gemeinsame Regierungsarbeit.
Mit besten Grüßen
Sprecher