Donnerstag, 24. Januar 2019

Windkraftplanung teilweise unwirksam

Pressemitteilung, Urteile

Pressemitteilung der Stadt Paderborn zur Entscheidung des OVG Münster

Windkraftkonzentrationszonen sind im Flächennutzungsplan festgelegte Flächen im Außenbereich der Stadt Paderborn und sollen Raum für Windkraftanlagen bieten. Mit dem Urteil des OVG Münsters ist die Ausschlusswirkung für Anlagen außerhalb dieser Zonen jetzt aufgehoben worden.
Freitag, 18. Januar 2019 | Stadt
Paderborn – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die 125. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Paderborn teilweise für unwirksam erklärt. Die mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie beabsichtigte Ausschlusswirkung von Windkraftanlagen außerhalb dieser Zonen habe keinen Bestand.
Konzentrationszonen für Windenergie sind im Flächennutzungsplan festgelegte Flächen im Außenbereich des Stadtgebietes, die Raum für Windkraftanlagen bieten sollen. Der Rat der Stadt Paderborn hatte 2016 nach dreijähriger Planungsphase in der 125. Änderung des Flächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergie auf Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzepts beschlossen.
Dem Beschluss ist eine Potentialflächenanalyse vorausgegangen, in der harte und weiche Tabukriterien für den Bau von Windkraftanlagen ermittelt und somit geeignete Flächen für die Windkraftanlagen festgelegt wurden. Die im Gebietsentwicklungsplan und Regionalplan von der Bezirksregierung Detmold festgelegten Ziele für die Raumordnung wurden hierbei ebenfalls berücksichtigt. Durch die 125. Änderung des Flächennutzungsplans wurden 551 Hektar Flächen als Windkraftkonzentrationszonen ausgewiesen.
Die Stadt Paderborn wird nun die schriftliche Urteilsverkündung des OVG Münster, die in einigen Wochen vorliegen wird, abwarten und dann die weitere Vorgehensweise beraten.
Eventuell wird es nötig, einen Aufstellungsbeschluss für ein Heilungsverfahren zur 125. Flächennutzungsplanänderung zu fassen. Hiermit würde sichergestellt, dass die Stadt Paderborn in Zukunft die Möglichkeit hat, Anträge für Windkraftanlagen, die den Planungsabsichten der Stadt Paderborn widersprechen, zurückstellen zu können.
Aufgrund der Gerichtsentscheidung und des Verlaufs der Verhandlung, ist davon auszugehen, dass die Unwirksamkeit der 125. Flächennutzungsplanänderung größtenteils mit der Unwirksamkeit der Ziele der Raumordnung im Gebietsentwicklungsplan und Regionalplan begründet wird.
Seit 2011 hat keine Konzentrationszonenplanung für Windenergie beim OVG Münster einer Normenkontrolle standgehalten
Quelle:

Mehr Ausbeutung durch E-Mobilität

Für Umweltziele blenden die Grünen die Nachteile der E-Mobilität aus. Auch das Elektroauto führt zu mehr Leid auf der Welt. Ein Gastbeitrag von Wolfgang Kubicki im Tagesspiegel vom 18.1.2019

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/populismus-beim-naturschutz-mehr-ausbeutung-durch-e-mobilitaet/23882970.html

https://www.windwahn.com/2019/01/23/fuer-das-gute-gruene-gefuehl/

Montag, 14. Januar 2019

"Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen"


In Sachen nächtliches Blinken tut sich endlich was. Im Energiesammelgesetz, das im Dezember 2018 offiziell verabschiedet wurde und auch bereits die Zustimmung des Bundesrates gefunden hat, werden etliche Einzelheiten geregelt. U.a. wird die bedarfsangepasste An- Abschaltung der Blinklichter für alle Anlagen verpflichtend. Das erzwingt eindeutig die Nachrüstung nach dem Stand der Technik auch im genehmigten Bestand! Bis 1. Juli 2020 muss das geschehen sein. Wer sich nicht daran hält, soll ab Sommer 2020 keine Einspeisevergütung erhalten. Das Gejammer geht schon los, dass das zu kurzfristig sei. Hier die bisher verfügbare Präzisierung zu Technik und Fristen:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen
Drucksache 19/6714 vom 21.12.2018
"Aufnahme der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen in das Energiesammelgesetz"
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/067/1906714.pdf

Demnächst finden Sie die endgültige Fassung und zugleich das Inkrafttreten des Gesetzes mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav
 
Jedenfalls haben die Zulieferer diesen Markt bereits erkannt und gehen ihn an. Nach Einschätzung der Hersteller (siehe den Link unten) könnte mit der neuen Gesetzeslage sogar noch eine weitere technische Möglichkeit genehmigungsfähig werden, die bisher als absolut untauglich galt:
"... Die Bundesregierung will nun mit dem neuen Gesetz auch die günstigere Verkehrsdetektion auf Basis des Empfangs von Transpondersignalen erlauben, die auch die Flugsicherung zur Leitung des Flugverkehrs einsetzt. ..."
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6204-bedarfsgerechte-nachtkennzeichnung-von-windkraftanlagen-air-avionics-und-lanthan-beschliessen-strategische-partnerschaft
Aber warten wir's ab! Zunächst, wie schnell das umgesetzt wird, und dann, ob es die erhoffte Erleichterung für die Anwohner bringt.