Offener Brief an die Bez.Reg. Detmold, den Älterstenrat und den Regionalrat
Regionalplanung „Teilplan Wind“ hinter verschlossener Tür ohne Beteiligung zum
Verbraucherschutz und Naturschutz–
„Scheinbeteiligung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem im Herbst 2023 der Workshop mit den Kommunen und Kreis Paderborn, als auch
der Workshop mit den Verbänden stattgefunden hat, gibt es bis heute keinerlei Rückmeldung
der Bezirksregierung Detmold an die Verbände, geschweige denn eine Beteiligung an den
Plänen zum „Teilplan Wind“ der Regionalplanung.
Auf dem Workshop mit den Verbänden sind einige Prüfaufträge definiert und von der
Bezirksregierung aufgenommen worden. Bis heute gibt es dazu leider ebenfalls keinerlei
Rückmeldung. Dies sind unter anderem: Prüfung und Berücksichtigung aller schon mit
Windkraftanlagen belegten Flächen, sowie auch schon genehmigten Anlagen im Teilplan
Wind der einzelnen Kommunen; Prüfung und Änderung der Abstände im Außenbereich auf
660 Meter plus topographischen Höhenunterschieden; Abstand zu allgemeine Wohngebieten
von mindestens 1000 Meter plus topographischen Höhenunterschieden; Abstand zu
Hauptwasserleitungen, wie die Hauptversorgungsleitung Paderborn; Berücksichtigung von
Stromtrassen; Herausnahme aller Waldflächen, da dies unser größter CO2-Speicher (auch
Waldboden) ist, und auch Kalamitätsflächen „leben“, wie man an den Flächen der Stürme
„Wibke“ und „Kyrill“ sieht; Prüfung nach dem Prinzip der Gerechtigkeit, da der südliche Kreis
PB schon heute sehr belastet ist; Prüfung und Erarbeitung von Alternativvorschlägen (u.a. 2
ha und 10 ha) zur Vorstellung und Abstimmung durch den Regionalrat. Dies ist nur ein
Auszug zu den Prüfaufträgen.
Am 31.01.2024 ist dies nun auch bei der Anhörung zur 2. Änderung des
Landesentwicklungsplans im Landtag in dem Gutachten 18/1223, zu der Vernunftkraft-NRW
e.V. geladen war, noch einmal angeführt worden. Hier geht es unter anderem um die
Abstände zur Bebauung in Ortschaften von mindestens 1000 Meter und zusätzlicher
Beachtung, so wie Hinzurechnen der topographischen Lage. Dies ist in vielen
Stellungnahmen der Kommunen zu finden, als auch des Kreises Paderborn. Ein weiterer
Punkt ist der Abstand zur Außenbebauung. Hier sollten aufgrund der immer größer
werdenden Windkraftanlagen ein Abstand von mindestens 660 Meter eingehalten werden.
Das OVG Münster spricht hier von einem Mindestabstand, der 2H-Abstand beträgt. Auch hier
spielt die Topographie eine erhebliche Rolle. Auch Die umzingelnde Wirkung wurde bis dato
ebenfalls außer Acht gelassen.
In der Anlage 1 der gutachterlichen Stellungnahme 18/1223 ist ein Gutachten zur
gesundheitlichen Beeinträchtigung mit aufgeführt, das in der Ortschaft Etteln im Rahmen von
Messungen und ärztlichen Attesten im kausalen Zusammenhang mit den Windkraftanlagen
erstellt wurde.
„Die Landespolitik und die Bezirksregierung macht sich keine Gedanken darüber, was
sie uns hier im südlichen Kreis Paderborn antut.“
Bereits am 11.03.2024 soll der Regionalrat dem Planungsentwurf zustimmen, danach kann
in den ausgewiesenen Gebieten sofort gebaut bzw. neue Anlagen beantragt werden.
Aus Sicht von Vernunftkraft NRW e.V. stellt dies eine „Scheinbeteiligung“ dar, da der Entwurf
des Teilplans Wind eine direkte rechtliche Verbindlichkeit entfaltet. Eine echte Beteiligung mit
der Chance auf eine Einflussnahme ist nicht mehr möglich! Und das, ohne vorher auf die
Belange des Naturschutzes, der Biodiversität und den Verbraucherschutz eingegangen zu
sein.
Erst im Nachgang zur Genehmigung soll eine Beteiligung stattfinden. Das entbehrt jeglichem
demokratischen, sozialen und christlichem Denken.
„Unser Verein hat bei der Bezirksregierung massive Kritik an dieser Fehlplanung geäußert“,
so Ralf Fietz, Regionalsprecher Paderborner Land. Der Bevölkerung muss schleunigst klar
gemacht werden, was hier passieren soll. Die Zeit drängt und die heimische Politik muss alles
Menschenmögliche unternehmen, diese menschenverachtende Planung zu stoppen.“
Vernunftkraft NRW e.V. will zeitnah zu einer Bürgerversammlung einladen und über die
Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Gemeinden im Kreisgebiet informieren.
Genehmigungsanträge müssen bis zur endgültigen Fassung des „Teilplans
Wind“ zurückgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
VERNUNFTKRAFT NRW e.V.
i.A. Peter Allroggen, Vorstand
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
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