... von Windrädern auf
lebende Organismen und der sog. Rechenfehler durch die BGR
Windräder emittieren unbestrittenermaßen hörbaren Lärm und Infraschall. Mit
zunehmender Höhe und Anzahl der Anlagen wächst die Gefahr negativer
Gesundheitseinwirkungen auf Menschen und Tiere.
Zahlreiche Menschen sind bereits schwer gesundheitlich und irreversibel
geschädigt. Ihre Anzahl nimmt mit den entstehenden Industrieparks aus
Windrädern durch Überlagerungseffekte rasant zu. Wir rechnen mit einer
epidemiologischen Zunahme mit hoher Dunkelziffer, da sich viele Beschwerden
z.B. in einer schnellen Verschlechterung von Herz-Kreislaufbeschwerden
äußern.
Wahrheit wird nicht dadurch zur Lüge, dass wir die Augen davor verschließen:
Wurden die Messungen der BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe) in den Jahren 2004 - 2010 noch an einer WKA Typ Vestas 47 mit
einer Nabenhöhe von 80 Metern und Nennleistung 660 KW vorgenommen,
betragen die Höhen der heutigen Anlagen bis zu 250 Metern - mit
Nennleistungen bis über 5 MW. Auf Berghöhen wie z.B. in den Mittelgebirgen
addieren sich die Höhen bis zu 600 Meter Gesamthöhe zu einzelnen
Wohnorten. Je größer die Anlage umso mehr verschiebt sich das Spektrum des
Schalls zu niedrigeren Frequenzen von unter 0,1 bis 16 Hz. Je höher eine
Anlage, desto weiter trägt ihr Infraschall.
Die Wahrheit ist:
1) dass der sog. Rechenfehler der BGR aus einem Fehler der Umrechnung
des Schalldrucks der Einheit Pascal nach Dezibel besteht. Der Schalldruck
bleibt der gleiche.
Dazu Prof. Christian Vahl: „Nach der BGR-Korrektur werden die
Beschwerden der Infraschall-Betroffenen nicht mehr im Bereich von größer 90 Dezibel geäußert, sondern bereits im Bereich zwischen 60 und
70 Dezibel.“ Die Finnischen Daten und auch die aus der Nurse Cohort der
Dänischen Publikation zeigen eindeutig schon Probleme > 20 dB über
dem normalen Hintergrund auf.
2) dass in Deutschland eine epidemiologische Zunahme der unbestreitbar
schädigenden Auswirkungen des impulshaltigen Infraschalls festzustellen
ist, und es inzwischen Berichte und Warnungen aus allen Ländern der
Welt mit Windrädern gibt
3) dass es keinen Schutz von Menschen und Tieren außer durch einen
ausreichenden Abstand und begrenzten Höhen gibt, da die
physikalischen Eigenschaften des Infraschalls Wellenlängen von z.B. bei
0,1 Hz = 3400 Meter, bei 1 Hz bereits 340 Meter haben und
Gebäudehüllen durchdringen.
4) dass es besonders empfindliche Personenkreise gibt wie Kinder,
Ungeborene, Schwangere und Kranke, die dieser Einwirkung schutzlos
ausgeliefert sind.
Siehe auch unter: https://www.dsgs-info.de/schall/schwangere-kinder/
5) dass zu dem in der Luft übertragenen Infraschall der im Boden
übertragene Körperschall kommt. Es kann zu Überlagerungseffekten in
Innenräumen kommen, die zu einer Verstärkung des Schalls führen. In
Räumen können sich stehende Wellen („Raummoden“) ausbilden, die
maximale Intensität an den Wänden haben, wo z.B. ein Kinderbettchen
steht.
6) dass die Aussage, die Wissensbasis sei lückenhaft, den Staat nicht vom
Vorsorgeprinzip für die Gesundheit seiner Bürger entbindet und ihn
verpflichtet, den nach GG garantierten Rechtsanspruch auf seine
körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs.2) aktiv auch gegenüber
Dritten durchzusetzen.
7) dass es nirgendwo in der natürlichen Umgebung etwas Vergleichbares
zum impulshaltigen und tonhaltigen Infraschall ausgehend von
Windrädern, gibt.
8) dass die krankmachende Wirkung insbesondere von den sich ständig
wiederholenden Schalldrucksprüngen (Impulsen) herrührt, die beim
Durchgang des Rotors am Windrad-Turm entstehen.
9) dass schädigende äußere Einflüsse nicht davon abhängen, ob wir sie
bewusst wahrnehmen
10) dass nach dem Dosis-Wirkungsprinzip eine chronische Belastung mit
einem krankmachenden Faktor (Agens) keine Regenerations-
möglichkeit für den betroffenen Organismus zulässt, Folgeerkrankungen
vorprogrammiert sind und dies an dem selbstgewählten Ort des
„Zuhauseseins“, der Erholung und der Familien.
11) dass die noch gültige TA Lärm mit ihrem Anhang zum Infraschall immer
noch keine Messungen des Infraschalls von 0,1 - 8 Hz vorsieht und mit
ungeeigneten Messverfahren die Impulshaltigkeit nicht erfasst und der
neue Entwurf der zugehörigen DIN 45680 eine weiterhin ungeeignete dB(A)
- Bewertung mit Glättung der Spitzen vornimmt. Die Impulshaltigkeit wird
wiederum nicht erfasst.
Der aktuelle internationale Stand der Wissenschaft lässt folgende Aussage zu:
Technisch erzeugter und impulshaltiger Infraschall führt bei längerer Exposition
- das bedeutet im Fall der Windräder am Ort des täglichen Lebens bis zu 24
Stunden, Wochen und Jahre zu Konzentrationsschwäche und
Leistungsminderung, Forcierung von Herz-Kreislauferkrankungen,
Schlaflosigkeit, Lernstörungen bei Kindern, Abwehrschwäche und sogar
Krebsentstehung (Diese Aufzählung ist nicht vollständig). Dieser Infraschall hat
außer seinen Wirkungen auf das Ohr und distinkte Gehirnareale extraaurale
Wirkungen auf die molekulare Ebene des lebenden Organismus, die zu einem
schnell einsetzenden Energiedefizit auf allen Zellebenen führen mit allen daraus
folgenden Konsequenzen. Infraschall wird im militärischen Bereich bis heute als
nicht tödliche Waffe zur Schwächung des unerwünschten Gegenübers
eingesetzt.
Welche Politiker und Entscheidungsträger würden ihre Familie und Kinder
dieser Gefahr aussetzen wollen?
Unbestreitbar wird ein weiterer Ausbau zu Verstärkung der Auswirkungen im
Sinne einer zunehmenden „Verschallung“ auch der Städte führen. Diese riesige
Umweltverschmutzung, die zu Lasten der in ihnen lebenden Menschen, Tiere
und Landschaften geht, muss auf einen sofortigen Prüfstand. In einigen
Gebieten Norddeutschlands sind weitgehende Landschaftsabschnitte zu
Industriegebieten geworden, es droht eine Entsiedelung der Menschen
(Beispiel: Dithmarscher Marsch), Tiere halten sich dort nicht mehr oder nur
unter größter Gefahr auf. Inzwischen bedrohen die dichten Anlagen den
internationalen Vogelzug. Und wissen wir nicht schon längst, dass unser
Wohlergehen und Gesundheit auch von einer gesunden und intakten Umwelt –
dem ureigensten Umweltschutz – abhängen?
Haben wir aus der Vergangenheit, als Asbest in den Fokus geriet, nichts
gelernt?
Konsequenzen für eine verantwortliche Politik:
Entsprechende Schallfrequenzen sind nach geeigneter DIN-Norm zu erfassen
und in die Bewertung des impulshaltigen und tonhaltigen Infraschalls,
ausgehend von Windrädern, aufzunehmen. Dies ist auch bei schon
bestehenden Anlagen notwendig und muss zu sofortiger Abschaltung der
Anlagen führen, die schädigende Emissionen auf ihre Nachbarschaft ausüben.
Spätestens jetzt brauchen wir - unter Beteiligung von unabhängigen Ärzten und
Wissenschaftlern - ein sofortiges Moratorium für den weiteren Ausbau mit
allen daraus folgenden Konsequenzen, auch wenn die Politik „mit Hinweisen
auf einen Rechenfehler“ sich ihrer Verantwortung entziehen will.
Die Politik kann die medizinische Unbedenklichkeit nicht vorweisen!
Dr. med. Ursula Bellut-Staeck
Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der DSGS e.V.
am 12.05.2021
Die Autorin ist unabhängig und nicht von Infraschall selbst betroffen.
Die Quellen zu den Aussagen können über die DSGS e.V. erfragt werden unter:
https://www.dsgs-info.de
Peter P. Jaeger
Vorsitzender der DSGS e.V.
DSGS e.V. / Deutsche Schutz-Gemeinschaft-Schall für Mensch und Tier e.V. www.dsgs-info
.de
Sitz: Wilhelm-Böhmer-Str.21 52372 Kreuzau Tel. 02422 – 95 98 823 kontakt@dsgs-info.de
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
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