Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) darf sich nicht mehr zu politischen Fragen äußern. Aus Sicht der Richter des Bundesverwaltungsgerichts fehlt ihm dafür die Kompetenz. Das hat absurde Folgen.
Weder der Präsident noch der Hauptgeschäftsführer, noch irgendein anderer Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) dürfen sich länger zu politischen Fragen äußern. Ihnen ist es höchstrichterlich untersagt, die Interessen der Gewerbetreibenden und Unternehmen im Land in der Öffentlichkeit zu vertreten, etwa wenn es um Klimafragen geht. Das entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am späten Mittwochabend (Az.: 8 C 23.19).
...Geklagt hatte ein Windkraftunternehmer aus Nordrhein-Westfalen. Seiner Meinung nach überschritt der DIHK mit aus seiner Sicht falschen Äußerungen zur Klimapolitik seine Kompetenzen. Der Unternehmer verklagte seine IHK Nord Westfalen darum darauf, ihren Austritt aus dem DIHK zu erklären. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts verurteilten die beklagte Kammer nun, ihren Austritt zu erklären.
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
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