26. Oktober 2020
Ein neues Rechtsgutachten analysiert die geplante EEG-Novelle, die
Windkraftanlagen zu einer Frage der „öffentlichen Sicherheit" verklären will.
Das Gutachten beleuchtet Hintergründe des Passus und belegt dessen
Unvereinbarkeit mit EU-Recht.
Am 30. Oktober 2020 soll der Bundestag über den Entwurf für ein novelliertes
Erneuerbare Energien Gesetz beraten. Der Entwurf sieht vor, die Errichtung von
Windkraftanlagen zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit zu erheben. Die
Bundesinitiative Vernunftkraft hatte in der Verbändeanhörung bereits erhebliche
Bedenken geltend gemacht. Da der Gesetzentwurf im weiteren Verlauf noch deutlicher
zu Gunsten der Windkraftindustrie verändert wurde, hat der Verband ein
Rechtsgutachten zu den geplanten Formulierungen erstellen lassen. Unter
Berücksichtigung der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der Passus den gezielten
Versuch darstellt, höherrangiges EU-Recht zugunsten der Windkraftbranche zu
unterlaufen. Ein solches Vorgehen könne vor dem EuGH keinen Bestand haben.
Aus dem Fazit:
„Wenn, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, von einem Mitgliedstaat Windenergieanlagen unter
Missachtung des Unionsrechts als Belang der öffentlichen Sicherheit definiert werden, um über
dieses Vehikel in den Anwendungsbereich einer Ausnahmeregelung in der Vogelschutz-RL zu
gelangen, wird das in der Vogelschutz-RL vorgesehene - und nicht zur Disposition der
Mitgliedstaaten stehende - Tötungsverbot umgangen. Die Rechtsprechung des EuGH belegt, dass
solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können."
Die Auftraggeber appellieren dringend an alle Abgeordneten, auf Streichung jener
Passage zu drängen. Dr. Nikolai Ziegler dazu:
„ Windkraftanlagen eine Bedeutung für die öffentliche Sicherheit anzudichten, ist absurd. Es handelt
sich leider nicht um eine Stilblüte, sondern um den Versuch, jedwede Kritik an Windkraftprojekten -
wie sie von über 1000 Bürgerinitiativen wohlbegründet artikuliert wird - künftig per Handstreich
abbügeln zu können. Um der nimmersatten Windkraftindustrie vollständigen Zugriff auf sensible
Gebiete zu verschaffen, soll dieser Passus das EU-Recht beugen. Allein schon aus Respekt vor dem
Rechtsstaat appellieren wir an alle Abgeordneten, sich diesem Vorhaben zu widersetzen."
Das von der Kanzlei Caemmerer/Lenz erstellte Gutachten steht dort und
unter https://www.vernunftkraft.de/rechtsgutachten-zum-eeg-2020/ zur Ansicht und
zum Download bereit.
Kontakt:
Waltraud Plärre (Pressesprecherin Vernunftkraft)
26.10.2020
Tel.: 01732362974
E-Mail: presse@vernunftkraft.de
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Montag, 26. Oktober 2020
Pressemitteilung 2020-10-26 Vernunftkraft.de
Perfider Passus: EEG-Novelle untergräbt Rechtsstaat.
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