Dienstag, 31. Januar 2023

EU-Notfall-Verordnung: Beschleunigung für den Windkraftausbau

 

Pressemitteilung:

EU-Notfall-Verordnung: Beschleunigung für den Windkraftausbau

30.01.2023

Das Kabinett hat heute den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung (EU-NotfallVO) beschlossen. Besondere Relevanz hat Artikel 6 der Verordnung. Mit Umsetzung dieses Artikels in das deutsche Recht werden für einen Zeitraum von eineinhalb Jahren artenschutzrechtliche Erleichterungen für Vorhaben der Windenergie in den sog. Windenergiegebieten vorgeschrieben.

Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie BWE: “Die Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung in den Genehmigungsverfahren haben das Potenzial, die Verfahren in den nächsten Monaten zumindest in den ausgewiesenen Gebieten deutlich zu beschleunigen. Angesichts der enormen Aufgaben, vor denen die Windenergie steht, kommt diese Maßnahme keinen Moment zu früh. Dieser wichtige Vorstoß darf nun nicht aufgrund von zeitlich begrenzter Gültigkeit und begrenzter Verfügbarkeit von Windenergiegebieten im Sande verlaufen. Für die langfristige Wirksamkeit braucht es eine dauerhafte Verankerung im europäischen und deutschen Recht und die schnelle Ausweisung weiterer Windenergiegebiete. So kann sich die Beschleunigungswirkung auch in der Breite zeigen.”

Die Möglichkeit zur Aussetzung der UVP sowie der Artenschutzprüfung findet sich in Artikel 6 der Verordnung bzw. im Entwurf des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Planung eine strategische Umweltprüfung (SUP) erfolgt ist. Vorgegeben wird die Durchführung der SUP im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Für eine größtmögliche Anwendung der Erleichterung sollte klargestellt werden, dass die Vorgaben auch für gekippte Plangebiete gelten, solange diese nicht aus naturschutzfachlichen Gründen - wegen Fehlern der SUP - gekippt wurden und eine Umweltprüfung auf Planungsebene durchgeführt wurde.

Die Vorschrift sieht vor, dass geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen auf Grundlage vorhandener Daten bzw. die Festsetzung von Ausgleichszahlungen angeordnet werden können, so dass der Artenschutz materiell gewahrt bleibt. Der Vorschlag wurde von der deutschen Seite in die Verhandlungen eingebracht.

Hermann Albers: “Die deutsche Initiative hat hier die Möglichkeit geschaffen, eine der ganz großen Blockaden beim schnellen Ausbau der Windenergie zeitlich begrenzt zumindest in ausgewiesenen Gebieten auszusetzen. Dies stellt einen entscheidenden Paradigmenwechsel im Zusammenspiel des Planungs- und Genehmigungsrechts dar. Ich bin Minister Habeck dankbar für diesen Vorstoß.”

Neben der Möglichkeit zur Aussetzung der UVP enthält die EU-NotfallVO in Artikel 3 die Verankerung des - europaweiten - überwiegenden öffentlichen Interesses an Erneuerbaren Energien. In Artikel 5 finden sich außerdem Regelungen zur Fristverkürzung und ggf. einer sog. “Delta-UVP” bei Repowering-Verfahren. Deren Genehmigungsverfahren inklusive Netzanschluss dürfen nicht länger als sechs Monate dauern. Diese Regelungen gelten im Gegensatz zu Art. 6 ohne Umsetzung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Hermann Albers: “Die Frist von sechs Monaten gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Behörden die Vollständigkeit des Antrags bestätigen. Damit sind die Behörden hier der Flaschenhals. Die Vollständigkeit wird oft spät, teilweise gar nicht erklärt. Damit sich die intendierte Wirkung auch hier entfalten kann wäre es daher wichtig, die NotfallVO mit der Novelle des Bundes-Immissionschutzgesetzes zu flankieren, die bereits vor einiger Zeit angekündigt wurde. Zusätzlich müssen die Behörden kurzfristig mit mehr Personal ausgestattet werden, damit möglichst viele Repoweringprojekte noch während des Geltungszeitraums der EU-NotfallVO angeschoben werden können.”

Die EU-NotfallVO trat am 30.12.2022 in Kraft. Sie gilt unmittelbar für einen Zeitraum von 18 Monaten in allen Mitgliedsstaaten der EU und soll dazu beitragen, die aktuelle Energiekrise abzufedern, indem der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt wird.

Zur Pressemitteilung des BMWK

 

Diese Pressemitteilung auf der BWE Webseite ansehen

Mittwoch, 25. Januar 2023

BUND will Klimaschutz einklagen

BERLIN (dpa). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will die Bundesregierung juristisch dazu zwingen, ihre selbstgesteckten Klimaschutzziele einzuhalten.
Er habe eine entsprechende Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, teilte der Umweltverband am Dienstag mit.
Er wirft dem Bundesverkehrs und dem Bauministerium Rechts verstöße vor,
Der BUND verlangt den Beschluss von Sofortprogrammen zur schnellen Minderung von Treibhausgas-Emissionen, wie es das Klima schuizgesetz vorsieht. Die Ampel-Koalition kommt seit Monaten nicht voran, obwohl sie dazu verpflichtet ist.
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt erklärte, man könne nicht weiter zusehen,
wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorierten:
"Uns rennt die Zeit davon, Scholz, Wissing. Geywitz und Habeck schaffen es nicht, das Land auf Klima-Kurs zu bringen, und brechen damit das deutsche Klimaschutzgeserz", kritisiere er.Anmerkung :

 

 Anmerkung:

Kaum zu glauben, dass so ein Verein den beschleunigten Klimaschutz fordert, wohlwissend dass die Natur dafür geopfert werden muss. Auch hier kann es nur eine Motivation geben: sie haben die Finger im Energiegeschäft der EE.

BUND ist Erbe des Windlobby-Vermögens und hängt von staatlicher Förderung ab.

Montag, 9. Januar 2023

Stimmen aus dem Volk

 Zum Leserbrief von Matthias Boller aus Lahnstein zu Windkraftanlagen in der Region löst Widerspruch aus. (Rhein-Lahn-Zeitung RP)

"Umweltschutz fängt vor der Tür an"
Hiermit möchte ich folgendes zu den geplanten Windanlagen im Naturpark Nassau anmerken:
Warum überhaupt werden Windanlagen in Schutz- oder Waldgebiete geplant und gebaut, trotz der - global größten IPBESS-ArtenschutzKonferenz im Dezember 2022 in Montreal und der dort gefassten
Beschlüsse?
Hier haben sich 200 Staaten dazu bekannt das Artensterben und die Zerstörung von Ökosystemen zukünftig in besonderem Maß zu verhindern.
Auch Deutschland hat sich klar und unstrittig dem Ziel verpflichtet 30 Prozent der intakten ökologischen Flächen, zur Rettung von Biodiversität und Arten, unter Schutz zu stellen!
Frau Lemke, die Bundesumweltministerin, bezeichnete den Beschluss als „Schutzschirm für unsere Lebensgrundlage".
Hier verstehe ich die Haltung von Ihnen, Herr Boller, in keiner Art und Weise. Gerade Sie als Diplom Forstwirt und Ökonom sollten, nein, gerade Sie müssten ein Interesse daran haben, die Natur in ihrer Schönheit und Komplexität zu erhalten. Die Botschaft muss lauten: Macht mit dem Schutz der Natur endlich ernst. Nur ein konsequenter Schutz ist ein hilfreicher Schutz!
Während immer mehr Schutzgebietsflächen für die Windindustrie und ihre externen Schäden
und Kosten geöffnet werden, bleiben Gebiete außerhalb der Schutzgebiete ungenutzt. Wie kann das sein?
Der Zustand von Biodiversität und Artenschulz sackte in den letzten 15 Jahren immer weiter ab, so die Monitoring-Berichte.
Der Zustand wird von Tag zu Tag, von Woche zu Woche schlechter, parallel zum Zubau von immer mehr Windanlagen. Ist das Zulall?
Jeden Tag wird deutlicher, dass der Wald mit seinen vielfältigen, ökologischen Dienstleistungen unersetzlich für uns Menschen ist.
Nur der Wald bindet C02, was keine einzige Windanlage kann.
Und immer wird auf den Schutz des Regenwaldes verwiesen, meiner Meinung nach ist das die Flucht vor der heimischen Realität.
Der Schutz unserer Umwelt fängt zu Hause vor unserer Tür an.
Der Schutz des Regenwaldes wird gerne als Ablenkung angenommen, dass wir nur nicht anfangen müssen über die zu schützende Natur vor unserer Haustür nachzudenken.
W'ie wir diese einzigartige Natur bewahren können.
Und wie wir es schaffen, Altenschutz und Klimaschutz nicht gegeneinander auszuspielen.
Genau aus diesen Gründen gehören keine Windenergieanlagen in den Naturpark Nassau, weder in eine Kern- noch in eine Randzone, Herr Diplom-Forstwirt und Ökonom Matthias Boller.

T. Hechler RP

Woher kommt der Sinneswandel von Hernn Boller? Herr Boller ist der leitende Forstwart der sich für Windanlagen im Naturpark Nassau ausgesprochen hat.

Sehr geehrter Herr Florian Forth,
mit Interesse habe ich Ihren Artikel auf ruhr24 zum geplanten Repowering der Windkraftanlagen im Dortmunder Süden gelesen.
Dazu fällt mir eine Frage ein, die Sie mir vielleicht beantworten können.
Warum sollte eine repowerte Windkraftanlagen eine höhere prozentuale Auslastung bringen wie eine der bestehenden Windkraftanlagen?
Aber vielleicht liegt die Antwort dieser Frage schon in Ihrem Artikel. Sie haben da eine Grafik die den Anstieg der erneuerbaren Energien in NRW in einer Zeitreihe zeigt.
Auffällig, dass im Jahr 2021 916 GWh weniger Windstrom erzeugt wurden, wie im Jahr 2020. Nun frage ich mich: wie ist das bei einer Steigerung von 262 MW installierter Leistung möglich?
Sie verkünden doch in Ihrem Artikel, so deute ich das : "mit mehr Leistung schneller zur Klimaneutralität" was immer das auch ist.
Und ja, falls Sie die gesamte E-Mail überhaupt lesen sollten, es sind viele Zahlen. Um das Ganze zu verstehen sind diese unverzichtbar. Dazu zeigt der Vergleich Windstromertrag 2020/2021, dass nicht die höhere installierte Leistung entscheidend ist, sondern das Windaufkommen der limitierende Faktor ist.

Hermann Dirr


 „Industrie lechzt nach billigem Ökostrom“ von Peter Berger, 18.01.2023 KölnerStadtanzeiger


In dem Artikel wird Herr Steffen Lackmann, Projektmanager der Westfalen-Wind GmbH zitiert:

„Es sind eben nicht mehr nur die Haushalte, die zunehmend nach günstigem und sauberem Strom
fragen. Uns rufen fast wöchentlich Industriebetriebe an, die am liebsten den Strom direkt aus
unseren Windparks beziehen möchten“. Die aktuellen Energiepreise sind längst zu einem zentralen
Standortfaktor geworden.“ Das sei der Beweis, „dass die erneuerbaren Energien die regional
günstigste und zuverlässigste Energieform darstellen.“

Diese von Ihnen zitierte Aussage des Projektmanagers ist in mehreren Punkten objektiv falsch:

   1.  Die Windenergie ist nicht die günstigste Form der Produktion von Strom. Dies zeigt sich
       bereits daran, dass wir in Deutschland mit die höchsten Strompreise in der Welt haben.
       Windenergieanlagen können nur wirtschaftlich gebaut und betrieben werden, indem der
       Staat extreme Subventionen bezahlt. Für die Stromproduktion gilt außerdem das Merit Order
       Prinzip, d. h. der teuerste Stromproduzent bestimmt den Strompreis für alle anderen
       (Kohlekraftwerke, Windräder, Atomkraftwerke, Gaskraftwerk etc.). Werden Gaskraftwerke
       zugeschaltet, erhält die Windkraftindustrie für den produzierten Strom die Gaspreiskosten.

   2.  Die mit Wind produzierte Energie ist nicht die zuverlässigste Energieform, sondern die
       unzuverlässigste. Das liegt daran, dass die erneuerbaren Energien nicht grundlastfähig sind.
       Wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, muss der Strombedarf über
       konventionelle Kraftwerke abgedeckt werden. Stromspeicher sind in Deutschland nur in
       geringem Umfang vorhanden und können für den benötigten Bedarf aus technischen
       Gründen auch nicht gebaut werden.

   3.  Der mit Wind produzierte Strom ist auch keine saubere Energieform. Durch den Bau von
       Windenergieanlagen werden riesige Flächen versiegelt und Wälder zerstört. In Deutschland
       fällt 2 % des weltweiten CO2 Ausstoßes an. Selbst wenn in Deutschland der CO2 Ausstoß
       sofort auf null reduzieren würde, hat das auf das Klima in der Welt keine Auswirkung. Durch
       den geplanten Ausbau der Windenergie in den Mittelgebirgen werden für den angeblichen
       Klimaschutz wertvolle Wälder und Lebensräume viele Arten zerstört, ohne dass dies auf das
       Klima irgendeine Auswirkung hat.

   4.  Die Versorgungssicherheit mit ausreichendem und bezahlbarem Strom ist für den Industrie
       am Standort Deutschland von existenzieller Bedeutung. Durch den Ausbau der erneuerbaren
       Energien werden diese Ziele in Zukunft nicht erreicht. Am Weiterbetrieb konventioneller
       Kraftwerke geht kein Weg dran vorbei. Dies hat auch die Europäische Union erkannt, die die
       Atomkraft als grüne Energie einstuft.


Reinhold Nelles
 

 

Zur Abschaltung von 60 Windindustrieanlagen Raum Paderborn von Westfalenwind im Westfälischem Volksblatt v. 31.12.2022

Da fällt dem Herrn Lackmann wohl kaufmännisch genau derjenige große Nachteil der Windkraft auf die Füße, der technisch nicht beherrschbar ist: die Volatilität. Wir können die Energie nun mal nicht in großen Mengen speichern! Wenn also eine geringe Nachfrage herrscht, kann man nur mit geringer Produktion darauf antworten, auch wenn just in diesem Moment so richtig der Wind weht. Die umgekehrte Situation besteht ja leider auch sehr oft: großer Energiebedarf, aber kein Wind. Genau das ist doch das Grundproblem der Windkraft! Und was machen wir nun? Wir bauen erst einmal in Windeseile mehr als 1000 neue Windräder in NRW dazu, Dank grüner Bundes- und Landespolitik.
Ich frage mich aber auch, was der Herr Lackmann eigentlich bezwecken will. Noch am 20.09.22 beklagte er sich öffentlich im Westfälischen Volksblatt unter der Überschrift „Wir brauchen die hohen Gewinne nicht“ über zu hohe Börsenerlöse, und jetzt schaltet er lieber seine Windräder ab, weil sonst angeblich Verluste drohen. Rührend finde ich immer, wenn sich im selben Atemzug dann noch Sorgen um die Kunden gemacht wird, die „hohe Preise für Strom und Wärme zahlen müssen“. Wir zahlen die Zeche doch so oder so! Es ist für den Endkunden schon lange nicht mehr transparent, woher seine Energiepreise/-tarife wirklich kommen, aber es wird ihm sehr viel vorgegaukelt, zum Beispiel dass Windenergie billig sei, weil der Wind ja kostenlos bläst.
Was soll ich als Endkunde also jetzt tun, Herr Lackmann – wie kann ich Ihnen helfen gegen die Gesetze der Physik und der mit Subventionspolitik verquickten Marktwirtschaft für mich die Energiekosten zu senken?
Ralf-Peter Fietz

                                                                            * * *

Wenn Herr Lackmann die Grundsätze von Marktwirtschaft für sich und seine Windkraftlobby einfordert, so ist dies schon ziemlich kühn!
Er kann meines Erachtens nicht eine Subventionierung über 20 Jahre dankend annehmen und jetzt jammern.
Stattdessen sollte die Windindustrie die Entwicklung der Stromnetze, Speicherung und die Umwandlung von Windenergie in Wasserstoff massiv unterstützen. Dies wären Investitionen in die Zukunft,
von der sie wahrscheinlich am meisten profitieren würde.
Auch sollten Kreise wie Paderborn, die bei Windenergie ihren Beitrag geleistet haben, nicht noch weiter mit neuen Anlagen überzogen werden.
Das Limit mit entsprechenden Nebenwirkungen ist hier längst überschritten! Das wäre soziale Marktwirtschaft!
Dr. Michael Heilos

                                                                           * * *
Wer hat das berechnet?
Zum geplanten Ausbau der Windkraftanlagen in OWL:

Für ein bisschen Strom zerstören wir Mutter Erde, vernichten Arten, gefährden Gesundheit. Wie kann ein Verwaltungsbeamter, bei diesen Fakten, neue Anlagen nach der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigen?
Natürlich schafft es NRW so, dass das 1,8-Prozent-Ziel der Fläche des Landes für Windkraft erreicht wird.
Wer hat das eigentlich wie berechnet?
Drei neue Windkraftanlagen, von drei Antragstellern, in der Gemarkung Dörenhagen, Flur 4. Flur 4 ist die einzige frei Fläche zwischen Windpark Lichtenau und Windpark Dörenhagen. Bestehende Anlagen sind derzeit nicht effizient. Aufgrund fehlender Netzwerkverteilungen stehen sie die Hälfte der Zeit still, oder sie drehen sich so langsam, dass kein Strom erzeugt
wird.
Dauerhafter Lebensraumverlust, Lärm-, Lichtverschmutzung, technische Überformung des Landschaftsbildes, Infraschall, versiegelte Straßenanbindung - alles inklusive.
Cordula Geringswald

Mittwoch, 4. Januar 2023

Änderung im EEG 15.12.22

 

 
Wenig bemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag am 15. Dezember neben dem Gesetz zur Strompreisbremse auch Änderungen am EEG verabschiedet. Danach hat die Bundesnetzagentur bei künftigen Wind- bzw. Solarausschreibungen die Möglichkeit, die Auktionshöchstwerte um bis zu 25% anzuheben. Mit diesen Maßnahmen folgt die Koalition entsprechenden Forderungen aus der Wind- und Solarlobby, die höhere Mindestvergütungen ihrer Anlagen zur Deckung von Kostensteigerungen eingefordert haben.
Für die Bundesinitiative Vernunftkraft e.V. ist dieser Schritt ein Offenbarungseid. Hatte man 20 Jahre lang betont, dass die EEG-Förderung nur ein Übergangsinstrumentarium sei, um eine Markteinführung von Wind- und Solaranlagen zu ermöglichen, bevor diese sich dann aufgrund ihrer überlegenen Wirtschaftlichkeit durchsetzen würden, so muss man nun ernüchtert registrieren, dass das Gegenteil eintritt: Aufgrund ihrer hohen Rohstoffabhängigkeit sind Wind- und Solaranlagen in besonderem Maße von den seit über zwei Jahren andauernden Kostensteigerungen auf dem Rohstoffmarkt betroffen. Die Gestehungskosten steigen und steigen, neue Anlagen lassen sich offenbar nur noch mit wesentlich höheren Mindestvergütungen finanzieren.
Für private Verbraucher und die Industrie ist dies eine schlechte Nachricht: Während unsere Nachbarländer für die Zukunft auf kostengünstige und versorgungssichere Stromerzeugung wie die Kernenergie setzen, wird in Deutschland weiter der Weg der versorgungsunsicheren Erneuerbaren Energien beschritten, deren Kosten nun immer weiter steigen. Auf diese Art und Weise werden in Deutschland weiter erhöhte Strompreise zementiert, denn selbst wenn diese in Europa künftig wieder einmal sinken sollten, so würde man in Deutschland aufgrund der nun höheren Mindestvergütungen für die Erneuerbaren Erzeuger hiervon nicht profitieren – ein Effekt, der nun wieder für weitere 20 Jahre seine schadhafte Wirkung entfaltet.
Zu diesen höheren Mindestvergütungen kommt hinzu, dass die Netzkosten in Deutschland drastisch steigen, da die Kosten für stabilisierende Eingriffe in das Netz sukzessive zunehmen. Dieser Effekt wird naturgemäß zunehmen, wenn Wind- und Solarenergie weiter ausgebaut werden und Deutschland zunehmend in eine Kostenfalle hineinführen, die dem Standort schweren Schaden zufügen wird.
Mittelbar schadet die Anhebung der Vergütung auch der Natur: Die von Windkraftprojekten erwarteten Pachteinnahmen steigen in absurde Höhen und erzeugen so immer stärkeren politischen Druck auf kommunale und private Entscheidungsträger, solche Projekte zu forcieren ("Goldgräberstimmung") und Abwägungsspielräume zu Lasten des Natur- und Artenschutzes auszunutzen.
Dr. Christoph Canne (seit dem 27.12. neuer Pressesprecher des Bundesinitiative Vernunftkraft) führt aus:
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­ „Die nun erfolgte Anhebung der Wind- und Solarstromförderung ist ein Eingeständnis, dass sich das Versprechen günstiger Stromerzeugung durch Wind- und Solaranlagen nicht einhalten lässt. Stattdessen führen diese uns in einen Weg zunehmender Kostensteigerungen und Versorgungsinstabilität, den wir uns als Industrienation nicht leisten können – insbesondere dann nicht, wenn unsere Nachbarländer auf die überlegene Kernkraft setzen. Auf lokaler Ebene dürfte die Anhebung den Run auf subventionsgespeiste Pachteinnahmen anheizen und politische Abwägungen weiter zu Lasten von Flora und Fauna verzerren – womit auch dem Klimaschutz ein echter Bärendienst erwiesen wird." ­
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­ ­ ­VERNUNFTKRAFT. fordert eine energische Schubumkehr.
Die Förderung der Erneuerbaren Erzeugung muss endgültig abgeschafft werden, um zu verhindern, dass wir in einer langanhaltende Kostenfalle gefangen bleiben. Die Erneuerbaren Industrie muss endlich den Beweis antreten, dass sie tatsächlich unter marktwirtschaftlichen Bedingungen verlässlich und kostengünstig Strom bereitstellen kann, statt immer nur höhere staatliche Zuwendungen zu verlangen.
Darüber hinaus müssen wir der Versorgungssicherheit wieder Priorität in der Energiepolitik einräumen. Hierzu müssen die drei letzten deutschen Kernkraftwerke über den 15. April 2023 hinaus so schnell wie möglich mit neuen Brennstäben ans Netz gebracht werden. Gleiches gilt für die am 31.12.2021 abgeschalteten drei Kernkraftwerke. Für die Zukunft darf sich Deutschland neuen technologischen Entwicklungen nicht verschließen, sondern muss ideologiefrei alle vorhandenen und künftigen Optionen nutzen, die Versorgungssicherheit im Tandem mit Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit gewährleisten können.
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Kontakt:
Dr. Christoph Canne (Pressesprecher)
Tel.: 0177/7246313
E-Mail: presse@vernunftkraft.de

Montag, 2. Januar 2023