Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Freitag, 28. Februar 2020
Brief an Minister Altmaier
Herr Minister
Peter Altmaier
Frau Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß
Herr Staatssekretär Andreas Feicht
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
kontakt@bmwi.bund.de
poststelle@bmwi.bund.de
VERNUNFTKRAFT.NRW e.V.
Vorsitzender Heiner Brinkmann
Sprecher Münsterland Prof.Dr. Werner Mathys
(weitere Zeichner siehe unten)
Bekscher Berg 57
33100 Paderborn 26.02.2020
verein@vernunftkraft-nrw.org
Dr.Werner.Mathys@t-online.de
Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
sehr geehrter Herr Staatssekretär,
Hiermit protestieren wir nachdrücklich und vorsorglich gegen eine Aufweichung der – schon aus gesundheitlichen Gründen völlig unzureichenden – Abstandsregelung von 1000 m, auch zu Kleinsiedlungen, und explizit gegen die Möglichkeit, in den Bundesländern auch geringere Abstände festzulegen, wie dies in einigen Medien berichtet wurde.
Die negativen unvertretbaren gesundheitlichen Auswirkungen sind Ihnen hinlänglich, z.B. durch die Deutsche Schutzgemeinschaft Schall für Mensch und Tier e.V., bekannt gemacht worden, weswegen wir uns an dieser Stelle weitere Ausführungen ersparen. Akzeptanz lässt sich durch die Aufweichung der Abstandsregeln auf jeden Fall nicht erreichen.
Die gerade erst veröffentlichte Studie des Fraunhofer-Institutes „WEGE ZU EINEM KLIMANEUTRALEN ENERGIESYSTEM“ stellt fest: „Aus Systemsicht besteht die Möglichkeit der stärkeren Nutzung von Photovoltaik, wenn der Windausbau nicht im optimalen Maße gelingt.“ Damit lässt sich die immer wieder behauptete zentrale Rolle der Windenergie nicht mehr aufrecht-erhalten. Vielmehr existieren offensichtlich Ausweichkonzepte.
Zusätzlich zu den Argumenten gegen einen weiteren Ausbau der Windkraft, die Ihnen bzw. Ihrem Ministerium in vielfältiger Art und Weise zugegangen sind, weisen wir Sie aber in diesem Schreiben auf Ihre Pflicht zur Einhaltung verfassungsgemäßen Tuns hin – der Pflicht zur Einhaltung der Staatszielbestimmung in Art. 20a Grundgesetz.
Um die Rechtsstaatlichkeit besorgte Bürger haben landes- und bundesweit Kommunen, Kreise, Bezirksregierungen und Landesregierungen aufgefordert, sich den nachstehenden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des weiteren Ausbaus der Windkraft zu stellen, und eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht einzufordern.
Aufgrund der unvorstellbaren Dimensionen, die der Ausbau der Windkraft mittlerweile bundesweit anzunehmen droht, sind viele Bürger zunehmend nicht nur um ihre Gesundheit und die Umwelt besorgt, sondern zweifeln begründet auch an der Rechtsstaatlichkeit einer weiteren Förderung der Windenergie.
Wegen der hohen Bedeutung hat auch ein namhafter Staatsrechtler – Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Freiburg - das Thema aufgegriffen und sich mit den staatsrechtlichen Aspekten des geplanten forcierten Ausbaus der Windkraft intensiv auseinander gesetzt.
Er hat überzeugend und detailliert dargestellt, dass einem weiteren ungebremsten Ausbau der Windkraft in Deutschland erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. (siehe Anlage)
Wegen eklatanter Schäden für Natur, Landschaft und die Lebensgrundlagen auch der kommenden Generationen und wegen fehlender Abwägungen der Vor- und Nachteile der Windkraft verstößt der weitere Ausbau gegen das Staatsziel Umweltschutz, das in Art. 20a GG definiert ist, und muss deshalb überprüft wenn nicht gar sofort beendet werden.
Um Schaden von Politik, der Umwelt und den Bürgern abzuwenden, fragen wir das Ministerium:
1. Sind Sie sich dieser verfassungsrechtlichen Problematik bewusst?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicher zu stellen, dass ihre Aktivitäten/ Entscheidungen zur Förderung der Windkraft – speziell Weichenstellung für den forcierten Ausbau der Windkraft -verfassungskonform sind und nicht gegen das Grundgesetz, hier die Staatszielbestimmung im Grundgesetz Art. 20a zum Schutz von Umwelt und Natur oder sogar gegen weitere Verfassungsnormen wie den Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen?
Das Grundgesetz bindet alle Staatsgewalten und damit auch die Legislative und die Exekutive.
Wir fordern deshalb das Ministerium bzw. die Bundesregierung auf, unverzüglich das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser wichtigen Grundsatzfrage anzurufen.
2. Wie wollen Sie die Bürger über Ihre weitere Vorgehensweise informieren?
3. Was passiert, wenn Maßnahmen gefördert oder Antragsstellern ein Antrag genehmigt wird, dies sich aber später als verfassungswidrig herausstellt? Wer kommt für die dabei entstandenen Kosten auf? Und wie wollen Sie das den Bürgern erklären?
Wir geben zu bedenken: verfassungswidriges Handeln mit Folgen, wie sie durch den Anlagenbau von Windkraftanlagen verursacht werden, ist allen Adressaten des gesetzlichen Schutzgebotes verboten. Die Missachtung des Verschlechterungsverbotes in Art. 20a GG stellt eine Verletzung der Amtspflicht dar.
Lassen sie deshalb den Inhalt dieser Argumentation unverzüglich verantwortlich durch das BVerfG prüfen.
Wegen der hohen und grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage gehört eine Diskussion darüber kurzfristig auf die Tagesordnung der Entscheidungsträger. Diese müssen in die Lage versetzt werden, ihre Verantwortung für die Gewährleistung verfassungsmäßigen Handelns wahr zu nehmen.
Wir fordern, bis zur endgültigen Klärung dieser Verfassungsfrage, den weiteren Ausbau der Windkraft auszusetzen.
In Erwartung Ihrer Antwort, gerne per Rückmail, mit freundlichen Grüßen
Sprecher Münsterland Vernunftkraft.NRW e.V
und Verantwortlicher der Aktion
Prof.Dr. Werner Mathys
Montag, 24. Februar 2020
Brief an die Minister
An
Ministerpräsidenten der Landes NRW, Herrn Armin Laschet
Innenminister Landes NRW, Herrn Herbert Reul
Innenminister Landes NRW, Herrn Herbert Reul
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie,
Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Land Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
ministerpraesident@stk.nrw.de.
ministerpraesident@stk.nrw.de.
nrwdirekt@nrw.de
poststelle@im.nrw.de
poststelle@im.nrw.de
poststelle@mwide.nrw.de
VERNUNFTKRAFT.NRW e.V.
Vorsitzender Heiner Brinkmann
Vorsitzender Heiner Brinkmann
Sprecher Münsterland Prof.Dr. Werner Mathys
Bekscher Berg 57
Bekscher Berg 57
verein@vernunftkraft-nrw.org
!mailadresse entnommen!
!mailadresse entnommen!
23.02.2020
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,
sehr geehrter Herr Minister Reul,
sehr geehrter Herr Minister Reul,
sehr geehrter Herr Minister Prof.Dr. Pinkwart,
Um die Rechtsstaatlichkeit besorgte Bürger haben landes- und bundesweit
Kommunen, Kreise und Bezirksregierungen aufgefordert, sich den
Kommunen, Kreise und Bezirksregierungen aufgefordert, sich den
nachstehenden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des weiteren Ausbaus der
Windkraft zu stellen, und eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht
Windkraft zu stellen, und eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht
einzufordern.
Aufgrund
der unvorstellbaren Dimensionen, die der Ausbau der Windkraft
mittlerweile
bundesweit anzunehmen droht, sind viele Bürger zunehmend
nicht
nur um ihre Gesundheit und die Umwelt besorgt, sondern zweifeln
begründet
auch an der Rechtsstaatlichkeit einer weiteren Förderung der
Windenergie.
Wegen der hohen Bedeutung hat auch ein
namhafter Staatsrechtler das
Thema
aufgegriffen und sich mit den staatsrechtlichen Aspekten des
geplanten
forcierten Ausbaus der Windkraft beschäftigt. Er hat überzeugend
und
detailliert dargestellt, dass einem weiteren ungebremsten Ausbau der
Windkraft
in Deutschland erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken
entgegenstehen.
Wegen eklatanter Schäden für Natur, Landschaft und die
Lebensgrundlagen
auch der kommenden Generationen verstößt der
weitere Ausbau gegen das Staatsziel Umweltschutz, das in Art. 20a GG
definiert ist, und muss deshalb überprüft wenn nicht gar sofort beendet
definiert ist, und muss deshalb überprüft wenn nicht gar sofort beendet
werden.
Um Schaden von Politik, der Umwelt und den Bürgern abzuwenden, bitten
wir auch die Landesregierung um Beantwortung folgender Fragen:
wir auch die Landesregierung um Beantwortung folgender Fragen:
Da nach Aussage des Verfassungsrechtlers die dringende Besorgnis besteht,
dass z.B. in zahlreichen Genehmigungsfällen höherrangiges Recht verletzt
dass z.B. in zahlreichen Genehmigungsfällen höherrangiges Recht verletzt
wird, fragen wir:
1. Sind Sie sich dieser verfassungsrechtlichen Problematik bewusst?
Wie gedenkt die Landesregierung sicher zu stellen, dass ihre
Aktivitäten/ Entscheidungen zur Förderung der Windkraft – hier
Aktivitäten/ Entscheidungen zur Förderung der Windkraft – hier
speziell auch Entwicklung von Landesentwicklungsplänen, Bundesrat-
Initiativen und Erstellung von Förderprogrammen – verfassungs-
Initiativen und Erstellung von Förderprogrammen – verfassungs-
konform sind und nicht gegen das Grundgesetz, hier die Staats-
zielbestimmung im Grundgesetz Art. 20a GG zum Schutz von Umwelt
zielbestimmung im Grundgesetz Art. 20a GG zum Schutz von Umwelt
und Natur oder sogar gegen weitere Verfassungsnormen wie den Art. 2
Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen?
Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen?
Das Grundgesetz bindet alle Staatsgewalten und damit auch die Legislative
und die Exekutive. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf,
unverzüglich das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser
wichtigen Grundsatzfrage anzurufen.
wichtigen Grundsatzfrage anzurufen.
2. Wie wollen Sie die Bürger über Ihre weitere Vorgehensweise
informieren?
informieren?
Eine Ignorierung dieser Fragestellung durch die Landesregierung könnte
unserer Meinung nach erhebliche Auswirkungen, v. a. auch in Hinsicht auf
Haftungsfragen für untergeordnete Behörden haben:
unserer Meinung nach erhebliche Auswirkungen, v. a. auch in Hinsicht auf
Haftungsfragen für untergeordnete Behörden haben:
3. Was passiert, wenn Maßnahmen gefördert oder Antragsstellern ein
Antrag genehmigt wird, dies sich aber später als verfassungswidrig
Antrag genehmigt wird, dies sich aber später als verfassungswidrig
herausstellt? Wer kommt für die dabei entstandenen Kosten auf? Und
wie wollen Sie das den Bürgern erklären?
wie wollen Sie das den Bürgern erklären?
Wir geben zu bedenken: verfassungswidriges Handeln mit Folgen, wie sie
durch den Anlagenbau von Windkraftanlagen verursacht werden, ist allen
Adressaten des gesetzlichen Schutzgebotes verboten. Die Missachtung des
durch den Anlagenbau von Windkraftanlagen verursacht werden, ist allen
Adressaten des gesetzlichen Schutzgebotes verboten. Die Missachtung des
Verschlechterungsverbotes in Art. 20a GG stellt eine Verletzung der
Amtspflicht dar.
Amtspflicht dar.
Lassen sie deshalb den Inhalt dieser Argumentation verantwortlich
durch das BVerfG prüfen.
durch das BVerfG prüfen.
Wegen der hohen und grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage gehört eine
Diskussion darüber kurzfristig auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
Diskussion darüber kurzfristig auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
der Entscheidungsträger. Diese müssen in die Lage versetzt werden, ihre
Verantwortung für die Gewährleistung verfassungsmäßigen Handelns wahr
zu nehmen.
Verantwortung für die Gewährleistung verfassungsmäßigen Handelns wahr
zu nehmen.
Wir fordern, bis zur endgültigen Klärung dieser Verfassungsfrage, den
weiteren Ausbau der Windkraft auszusetzen.
weiteren Ausbau der Windkraft auszusetzen.
In Erwartung Ihrer Antwort, gerne per Rückmail, mit freundlichen Grüßen
Sprecher Münsterland und Verantwortlicher der Aktion
Prof.Dr. Werner Mathys,
1. Vorsitzender Vernunftkraft.NRW e.V.
Heiner Brinkmann,
2. Vorsitzender und Sprecher OWL
Volker Tschischke,
Sprecherin Münsterland
Gabriele Schleiner,
Sprecher Südwestfalen
Christof Gerhard,
Sprecher AG Windenergie Eifel + Börde
Dr. Ralf Hoffmann
Greven, den 23.02.2020