Liebe Mitstreiter, Freunde und Mitbürger,
immer mehr Berichte tauchen jetzt in den Medien
auf, die das Gewinnen von Windenergie nicht nur als reine
Wohltat erscheinen lassen. Ist Ihnen das auch aufgefallen?
Man bedenke: Zu jedem zugelassenen Heilmittel
gibt es außer dem Nutzen eben auch den Beipackzettel. Im Grunde
gilt ein gewissenhaftes Vorgehen auch für die Einführung neuer
Technologieen. Aber es gab in der Vergangenheit genügend
Beispiele, wo man vor lauter Begeisterung und Zukunftsglauben
darauf verzichtet hat (Röntgenstrahlen, Asbest, Atomenergie
u.a.)
Auch für die Windenergie hat man bisher sozusagen
den sorgfältigen Zulassungsprozess tunlichst vermieden und den
Beipackzettel nicht erarbeitet oder veröffentlicht. Das trifft
besonders auf Deutschland zu, weil "wir" besonders eifrig bemüht
waren, die Klimawende zu stemmen. Warnungen von Fachleuten und
Beschwerden von Betroffenen wurden abgewehrt: sie hätten den
Schuß nicht gehört, wären unverantwortliche Bedenkenträger oder
wären einfach nur neidisch. Schlimmer noch: In ausländischen
Medien gibt es schon seit vielen Jahren einen zunehmenden Pegel
an Fakten, die aber nicht auf Deutsch veröffentlicht wurden,
damit die deutschen Politiker und die veröffentlichte Meinung
ehrlich sagen konnten "nachteilige Studien gibt es nicht!" Diese
Grundstimmung bei den Medien beginnt sich im 2. Halbjahr 2018 zu
ändern und es erscheinen jetzt kritische Artikel und Filme, die
zunehmend Aufmerksamkeit erregen. In unserem Blog berichten wir
nach und nach darüber. Nicht alles schicke ich rund in Ihre
Postfächer, aber heute muss es mal sein. Ein neuer Aspekt wird
nämlich deutlich:
Windparks sind aktive Teilnehmer im lokalen
Ökosystem, in bisher nicht vermutetem Ausmaß! Nämlich
indem sie Greifvögel und Fledermäuse reduzieren, auf welche
Weise auch immer, greifen sie dramatisch in die Nahrungskette
ein. Das berichtet eine ausführliche Studie in Indien. Der STERN
stellt diese Studie vor:
STERN - Technik - 10. November 2018: Raubvögel dezimiert
Wenn Windkraftanlagen dramatisch ins Ökosystem eingreifen
"Offenbar sind Windkraftanlage tatsächlich wahre Vogel-Killer.
Eine Studie aus dem Westghats-Gebirge in Indien zeigt, wie drei
Viertel alle Raubvögel von den Rotoren eliminiert wurden.
Dadurch geriet dort das gesamte Ökosystem durcheinander."
https://www.stern.de/digital/technik/so-haben-windkraftanlagen-in-indien-die-raubvoegel-dezimiert-8438454.html
Wer
mehr wissen will
Im Artikel wird ein Link gegeben zur originalen Studie auf
Englisch (zu der der STERN eine Lizenz besorgt hat, so daß man
über den Link online lesen kann. Danke, STERN!) Dort sind auch
eindrucksvolle Diagramme wie z.B. dies hier über den
Zusammenhang zwischen Anzahl Eidechsen und Anzahl Raubvögeln in
Gegenden mit und ohne Windräder:
Blau = ohne Windräder, Rot = mit Windrädern
Bild a: Besiedlungsdichte der Raubvögel
Bild b: Häufigkeit von Angriffen durch Raubvögel
Bild c: Besiedlungsdichte der Eidechsen.
Die Forschung lief am "Centre for Ecological
Sciences, Indian Institute of Science, Bengaluru, Indien" und am
"Department of Ecology, Evolution, and Behavior, University of
Minnesota, Saint Paul, MN, USA." und wurde im Frühjahr 2018
veröffentlicht.
Auch wir Menschen sind Teil des Ökosystems,
und zwar aktiv und passiv! Darüber kann man lange nachdenken
...
Regionalbündnis Windvernunft e.V.
i.A. Michael Kalicinsky
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Sonntag, 11. November 2018
Dienstag, 30. Oktober 2018
Gesundheitsgefahren durch den Lärm von Windenergieanlagen
Am kommenden Sonntag gibt's eine wichtige
Fernseh-Doku über die
Gesundheitsgefahren durch den Lärm von Windenergieanlagen
Liebe Mitglieder und Mitstreiter,
auch in Deutschland läßt sich nun doch nicht länger offiziell leugnen,
dass 1. Schall in tiefen Frequenzen unterhalb der Hörschwelle gesundheitsgefährdent ist, und
dass 2. derartige Schallbelastungen erst mit dem Erscheinen der Windräder zu einem deutlichen Umweltproblem geworden sind.
Nun bringt das ZDF dazu in der Serie "Doku - planet e." eine halbe Stunde lang eine aktuell recherchierte Doku (Erst-Austrahlung)
Im TV: ZDF, Doku - planet e., Sonntag 04.11.2018, 16:30 - 17:00
"Infraschall - Unerhörter Lärm"
Infraschall ist Schall mit Frequenzen unter 20 Hertz. Er entsteht in der Natur, aber auch durch technische Einrichtungen. Infraschall überwindet viele Kilometer, durchdringt Mauern.
In den vergangenen Jahren haben sich Ärzte und Wissenschaftler vermehrt mit Infraschall technischen Ursprungs - zum Beispiel aus Windenergieanlagen – befasst. Denn mit der Energiewende und dem Ausbau der Windkraft nimmt die Belastung aus diesen Quellen zu. ...
Ausführlicher Text dazu in der Ankündigung der Sendung:
https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-infraschall---unerhoerter-laerm-100.html
Diese halbe Stunde Fernsehen am Sonntagnachmittag nach dem Kaffee lohnt sich. Wer anschließend das Thema vertiefen will, dem biete ich hier einige Einstiegspunkte ins Internet.
Über Gesundheitsgefahren durch Lärmbelastung hat jüngst auch die Weltgesundheitsorganisation WHO eine neue Richtlinie veröffentlicht. Die Dokumente sind online zu finden:
http://www.euro.who.int/de/publications/abstracts/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region-2018
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0011/383924/noise-guidelines-exec-sum-ger.pdf?ua=1
Über diese WHO-Empfehlung berichteten u.a. die FAZ, die Süddeutsche, das mdr-Radio und der SPIEGEL:
2018-10-10 FAZ - Lärm von Windenergieanlagen kann krank machen
Die Weltgesundheitsorganisation warnt: Der Lärm durch Windenergieanlagen kann zu Herz-Kreislauf-Problemen führen. In Deutschland dürfen Windparks lauter sein, als die Experten empfehlen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/weltgesundheitsorganisation-laerm-von-windenergieanlagen-kann-krank-machen-15830163.html
2018-10-10 Süddeutsche Zeitung - Bericht der WHO - Krach von Windrädern kann der Gesundheit schaden
Windenergieanlagen sollten tagsüber durchschnittlich 45 Dezibel nicht überschreiten, empfiehlt die WHO.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/bericht-der-who-krach-von-windraedern-kann-der-gesundheit-schaden-1.4163925
2018-10-08 MDR AKTUELL RADIO 20:31 Uhr - 45 Dezibel: WHO legt Lärm-Grenze für Windanlagen fest
Die Weltgesundheitsorganisation hat einen Bericht zur Lärmbelastung durch Windkraftanlagen vorgelegt und als Obergrenze 45 Dezibel empfohlen – zehn Dezibel weniger als in Deutschland vorgeschrieben. Auch für den Auto-, Bahn- und Flugverkehr wurden neue Richtwerte festgelegt.
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/who-neue-richtlinie-laerm-windkraft-auto-flugverkehr-100.html
2018-10-19 SPIEGEL - Lärmbelastung: "Ein Geräuschteppich liegt auf dem Land" - Ein Interview
Jürgen Hellbrück, emeritierter Umweltpsychologie-Professor an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, erklärt, wie gefährlich der alltägliche Lärm ist. Von Guido Kleinhubbert
SPIEGEL: Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat vergangene Woche eine neue Empfehlung zur maximalen Lärmbelastung präsentiert, die Deutschland schlecht dastehen lässt. Wird hierzulande zu wenig getan, um Menschen vor allzu lauten Geräuschen zu schützen?
Hellbrück: Ja. Handlungsbedarf gibt es unter anderem dort, wo man es nicht auf Anhieb vermutet: bei Windkraftanlagen. Nach der neuen WHO-Empfehlung sollten Windräder einen Schallpegel von 45 Dezibel nicht überschreiten; doch hierzulande werden Anlagen bewilligt, die deutlich mehr Lärm verursachen. Das rhythmische Rauschen, das von ihnen ausgeht, ist sehr lästig und passt zur generellen Lärmentwicklung.... Früher waren einzelne Autos und Flugzeuge zwar deutlich lauter als heute; doch die höhere Verkehrsdichte macht den positiven Effekt wieder zunichte. Heute liegt ein durchgehender Geräuschteppich auf dem Land, ...
http://www.spiegel.de/plus/laermbelastung-ein-geraeuschteppich-liegt-auf-dem-land-a-00000000-0002-0001-0000-000160086046
Mit freundlichen Grüßen
Regionalbündnis Windvernunft e.V.
i.A. Michael Kalicinsky
Gesundheitsgefahren durch den Lärm von Windenergieanlagen
Liebe Mitglieder und Mitstreiter,
auch in Deutschland läßt sich nun doch nicht länger offiziell leugnen,
dass 1. Schall in tiefen Frequenzen unterhalb der Hörschwelle gesundheitsgefährdent ist, und
dass 2. derartige Schallbelastungen erst mit dem Erscheinen der Windräder zu einem deutlichen Umweltproblem geworden sind.
Nun bringt das ZDF dazu in der Serie "Doku - planet e." eine halbe Stunde lang eine aktuell recherchierte Doku (Erst-Austrahlung)
Im TV: ZDF, Doku - planet e., Sonntag 04.11.2018, 16:30 - 17:00
"Infraschall - Unerhörter Lärm"
Infraschall ist Schall mit Frequenzen unter 20 Hertz. Er entsteht in der Natur, aber auch durch technische Einrichtungen. Infraschall überwindet viele Kilometer, durchdringt Mauern.
In den vergangenen Jahren haben sich Ärzte und Wissenschaftler vermehrt mit Infraschall technischen Ursprungs - zum Beispiel aus Windenergieanlagen – befasst. Denn mit der Energiewende und dem Ausbau der Windkraft nimmt die Belastung aus diesen Quellen zu. ...
Ausführlicher Text dazu in der Ankündigung der Sendung:
https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-infraschall---unerhoerter-laerm-100.html
Diese halbe Stunde Fernsehen am Sonntagnachmittag nach dem Kaffee lohnt sich. Wer anschließend das Thema vertiefen will, dem biete ich hier einige Einstiegspunkte ins Internet.
Über Gesundheitsgefahren durch Lärmbelastung hat jüngst auch die Weltgesundheitsorganisation WHO eine neue Richtlinie veröffentlicht. Die Dokumente sind online zu finden:
http://www.euro.who.int/de/publications/abstracts/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region-2018
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0011/383924/noise-guidelines-exec-sum-ger.pdf?ua=1
Über diese WHO-Empfehlung berichteten u.a. die FAZ, die Süddeutsche, das mdr-Radio und der SPIEGEL:
2018-10-10 FAZ - Lärm von Windenergieanlagen kann krank machen
Die Weltgesundheitsorganisation warnt: Der Lärm durch Windenergieanlagen kann zu Herz-Kreislauf-Problemen führen. In Deutschland dürfen Windparks lauter sein, als die Experten empfehlen.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/weltgesundheitsorganisation-laerm-von-windenergieanlagen-kann-krank-machen-15830163.html
2018-10-10 Süddeutsche Zeitung - Bericht der WHO - Krach von Windrädern kann der Gesundheit schaden
Windenergieanlagen sollten tagsüber durchschnittlich 45 Dezibel nicht überschreiten, empfiehlt die WHO.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/bericht-der-who-krach-von-windraedern-kann-der-gesundheit-schaden-1.4163925
2018-10-08 MDR AKTUELL RADIO 20:31 Uhr - 45 Dezibel: WHO legt Lärm-Grenze für Windanlagen fest
Die Weltgesundheitsorganisation hat einen Bericht zur Lärmbelastung durch Windkraftanlagen vorgelegt und als Obergrenze 45 Dezibel empfohlen – zehn Dezibel weniger als in Deutschland vorgeschrieben. Auch für den Auto-, Bahn- und Flugverkehr wurden neue Richtwerte festgelegt.
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/who-neue-richtlinie-laerm-windkraft-auto-flugverkehr-100.html
2018-10-19 SPIEGEL - Lärmbelastung: "Ein Geräuschteppich liegt auf dem Land" - Ein Interview
Jürgen Hellbrück, emeritierter Umweltpsychologie-Professor an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, erklärt, wie gefährlich der alltägliche Lärm ist. Von Guido Kleinhubbert
SPIEGEL: Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat vergangene Woche eine neue Empfehlung zur maximalen Lärmbelastung präsentiert, die Deutschland schlecht dastehen lässt. Wird hierzulande zu wenig getan, um Menschen vor allzu lauten Geräuschen zu schützen?
Hellbrück: Ja. Handlungsbedarf gibt es unter anderem dort, wo man es nicht auf Anhieb vermutet: bei Windkraftanlagen. Nach der neuen WHO-Empfehlung sollten Windräder einen Schallpegel von 45 Dezibel nicht überschreiten; doch hierzulande werden Anlagen bewilligt, die deutlich mehr Lärm verursachen. Das rhythmische Rauschen, das von ihnen ausgeht, ist sehr lästig und passt zur generellen Lärmentwicklung.... Früher waren einzelne Autos und Flugzeuge zwar deutlich lauter als heute; doch die höhere Verkehrsdichte macht den positiven Effekt wieder zunichte. Heute liegt ein durchgehender Geräuschteppich auf dem Land, ...
http://www.spiegel.de/plus/laermbelastung-ein-geraeuschteppich-liegt-auf-dem-land-a-00000000-0002-0001-0000-000160086046
Mit freundlichen Grüßen
Regionalbündnis Windvernunft e.V.
i.A. Michael Kalicinsky
Montag, 24. September 2018
Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen
Die spätere muss auf die frühere Rücksicht nehmen
18. September 2018
Das Oberverwaltungsgericht hat mit zwei Urteilen vom heutigen Tag über eine Konkurrenzsituation zwischen Betreibern von zwei Windenergieanlagen in Bad Wünnenberg entschieden und demjenigen Betreiber Recht gegeben, der zuerst seine Unterlagen in einem prüfungsfähigen Zustand vorgelegt hatte.
Die beiden rund 180 m hohen Windenergieanlagen liegen nur ca. 207 m auseinander. Eine der beiden Anlagen muss bei bestimmten Windrichtungen abgeschaltet werden, weil sonst durch Turbulenzen die Standsicherheit beeinträchtigt wird. Die beiden Betreiber streiten mit der Behörde darum, welche Anlage zeitweise abzuschalten ist. Das Oberverwaltungsgericht hat die Urteile des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt, die der Windenergieanlage der Kläger den Vorrang zuerkannten.
Der Vorsitzende des 8. Senats hat in der mündlichen Verhandlung zur Begründung ausgeführt: Die Reihenfolge konkurrierender Anträge beurteile sich grundsätzlich nach dem sogenannten Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“). Maßgeblich hierfür sei nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, der Entscheidungsreife, der Genehmigungserteilung oder der Errichtung der Anlage; entscheidend sei vielmehr der Zeitpunkt der Einreichung eines prüffähigen Antrages. Hierdurch werde gewährleistet, dass es in der Hand des Vorhabenträgers liege, ob bzw. zu welchem Zeitpunkt er den Aufwand für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen (insbesondere Einholung entsprechender Gutachten) betreibe. Zugleich sei gewährleistet, dass weder eine bloße Antragstellung ohne ausreichende Unterlagen („pro forma“) genüge noch der Vorrang von behördlichen Handlungen oder der Mitwirkung anderer Betroffener abhängig sei. Dies gelte auch für das Konkurrenzverhältnis zwischen einem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids- zu einem Genehmigungsantrag. Ein Vorbescheid, mit dem vorab das Vorliegen bestimmter Genehmigungsvoraussetzungen festgestellt wird, stelle zwar nur einen Ausschnitt aus der späteren Genehmigung dar. Hierauf sei die Prüfung beim immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid allerdings nicht beschränkt, weil anhand der vollständigen Unterlagen feststehen müsse, dass die gesamte Anlage am vorgesehenen Standort mit hinreichender Wahrscheinlichkeit genehmigt werden könne. Dies reiche für eine Rangsicherung aus. Hiervon ausgehend sei der Genehmigungsantrag der Beigeladenen nachrangig, weil sie im Hinblick auf den Artenschutz – hier des Schutzes von Rotmilan und Fledermäusen – erst später als die Kläger prüffähige Unterlagen vorgelegt hätte.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Aktenzeichen: 8 A 1884/16 und 8 A 1886/16 (VG Minden 11 K 494/14 und 11 K 544/14)
18. September 2018
Das Oberverwaltungsgericht hat mit zwei Urteilen vom heutigen Tag über eine Konkurrenzsituation zwischen Betreibern von zwei Windenergieanlagen in Bad Wünnenberg entschieden und demjenigen Betreiber Recht gegeben, der zuerst seine Unterlagen in einem prüfungsfähigen Zustand vorgelegt hatte.
Die beiden rund 180 m hohen Windenergieanlagen liegen nur ca. 207 m auseinander. Eine der beiden Anlagen muss bei bestimmten Windrichtungen abgeschaltet werden, weil sonst durch Turbulenzen die Standsicherheit beeinträchtigt wird. Die beiden Betreiber streiten mit der Behörde darum, welche Anlage zeitweise abzuschalten ist. Das Oberverwaltungsgericht hat die Urteile des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt, die der Windenergieanlage der Kläger den Vorrang zuerkannten.
Der Vorsitzende des 8. Senats hat in der mündlichen Verhandlung zur Begründung ausgeführt: Die Reihenfolge konkurrierender Anträge beurteile sich grundsätzlich nach dem sogenannten Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“). Maßgeblich hierfür sei nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, der Entscheidungsreife, der Genehmigungserteilung oder der Errichtung der Anlage; entscheidend sei vielmehr der Zeitpunkt der Einreichung eines prüffähigen Antrages. Hierdurch werde gewährleistet, dass es in der Hand des Vorhabenträgers liege, ob bzw. zu welchem Zeitpunkt er den Aufwand für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen (insbesondere Einholung entsprechender Gutachten) betreibe. Zugleich sei gewährleistet, dass weder eine bloße Antragstellung ohne ausreichende Unterlagen („pro forma“) genüge noch der Vorrang von behördlichen Handlungen oder der Mitwirkung anderer Betroffener abhängig sei. Dies gelte auch für das Konkurrenzverhältnis zwischen einem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids- zu einem Genehmigungsantrag. Ein Vorbescheid, mit dem vorab das Vorliegen bestimmter Genehmigungsvoraussetzungen festgestellt wird, stelle zwar nur einen Ausschnitt aus der späteren Genehmigung dar. Hierauf sei die Prüfung beim immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid allerdings nicht beschränkt, weil anhand der vollständigen Unterlagen feststehen müsse, dass die gesamte Anlage am vorgesehenen Standort mit hinreichender Wahrscheinlichkeit genehmigt werden könne. Dies reiche für eine Rangsicherung aus. Hiervon ausgehend sei der Genehmigungsantrag der Beigeladenen nachrangig, weil sie im Hinblick auf den Artenschutz – hier des Schutzes von Rotmilan und Fledermäusen – erst später als die Kläger prüffähige Unterlagen vorgelegt hätte.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Aktenzeichen: 8 A 1884/16 und 8 A 1886/16 (VG Minden 11 K 494/14 und 11 K 544/14)
Montag, 27. August 2018
Mittwoch, 22. August 2018
Aufklärung versus Ideologie
Windenergie war 2016 mit 13,3 % an der Stromerzeugung bei uns beteiligt, Nachdem die aber nur 20 Prozent unserer Primärenergie ausmacht, steuern WEA (2016 ca. 27.000) gerade einmal lächerliche 2,66 Prozent zu unserer Energie insgesamt bei.
Deutschlands Anteil an der weltweiten CO2-Emission beträgt 2,5 Prozent. Es geht demnach um 2,66 % von 2,5 %, also ca. 0,0665 Prozent der globalen Emissionen, die wir durch unsere Windanlagen überhaupt beeinflussen können – mit anderen Worten nichts!
Das allerdings auch nur theoretisch. Denn berücksichtigt ist dabei nicht, dass der unzuverlässige “Zappelstrom” aus Wind und Sonne konventionelle Kraftwerke zur Sicherung der Grundversorgung notwendig macht, die im ständigen “Stop-and-go-Modus” deutlich mehr CO2 emittieren als im Normalbetrieb. Weiter berücksichtigt sind dabei nicht die beim Bau der Anlagen frei geworden Emissionen (beim Bau einer einzigen WEA werden 280 to Kohle im Hochofen verfeuert). Berücksichtigt ist ebenso nicht, dass immer mehr WEAs in Wäldern gebaut werden, unserem größten CO2-Speicher (pro Windrad werden 500 bis 800 Bäume gefällt, bei Kahlschlag dauert es bis zu 500 Jahren bis sich der Boden in Bezug auf den Kohlenstoffkreislauf wieder erholt hat). Berücksichtigt sind natürlich auch nicht die ‘zigtausende Kilometer schwerster LKW und Baumaschinen, die zum Bau und Transport der Anlagen zurückgelegt werden und dabei Umwelt und Klima entsprechend belasten.
Diese Passage wurde Ihnen von windwahn unter folgendem link zur Verfügung gestellt.
https://www.windwahn.com/2018/08/18/aufklaerung-versus-ideologie/
Deutschlands Anteil an der weltweiten CO2-Emission beträgt 2,5 Prozent. Es geht demnach um 2,66 % von 2,5 %, also ca. 0,0665 Prozent der globalen Emissionen, die wir durch unsere Windanlagen überhaupt beeinflussen können – mit anderen Worten nichts!
Das allerdings auch nur theoretisch. Denn berücksichtigt ist dabei nicht, dass der unzuverlässige “Zappelstrom” aus Wind und Sonne konventionelle Kraftwerke zur Sicherung der Grundversorgung notwendig macht, die im ständigen “Stop-and-go-Modus” deutlich mehr CO2 emittieren als im Normalbetrieb. Weiter berücksichtigt sind dabei nicht die beim Bau der Anlagen frei geworden Emissionen (beim Bau einer einzigen WEA werden 280 to Kohle im Hochofen verfeuert). Berücksichtigt ist ebenso nicht, dass immer mehr WEAs in Wäldern gebaut werden, unserem größten CO2-Speicher (pro Windrad werden 500 bis 800 Bäume gefällt, bei Kahlschlag dauert es bis zu 500 Jahren bis sich der Boden in Bezug auf den Kohlenstoffkreislauf wieder erholt hat). Berücksichtigt sind natürlich auch nicht die ‘zigtausende Kilometer schwerster LKW und Baumaschinen, die zum Bau und Transport der Anlagen zurückgelegt werden und dabei Umwelt und Klima entsprechend belasten.
Diese Passage wurde Ihnen von windwahn unter folgendem link zur Verfügung gestellt.
https://www.windwahn.com/2018/08/18/aufklaerung-versus-ideologie/
Donnerstag, 26. Juli 2018
Die Energiewende in Deutschland - Konsens oder Kontroverse?
Ein Unterschied zwischen „öffentlicher Meinung“ und „veröffentlichter Meinung“.
Rund um Energie und
Klima gibt es leider ein wildes Durcheinander von hehren Zielen,
politischen Maßnahmen, schwer nachprüfbaren Behauptungen, sogenannten Studien, gutem
Glauben, der Macht des Geldes, der Macht der Medien …
… und mittendrin die
Bürger, die alle die Zeche zahlen müssen, aber von denen auch einige heftig
protestieren! … Ja warum das denn?
„Den Menschen, die sich in den Bürgerinitiativen engagieren,
werden solche Zusammenhänge häufig bewusst, weil die persönliche Betroffenheit
sie dazu bringt, sich mit den Dingen intensiv zu befassen. Diejenigen, die
nicht direkt betroffen sind – weil sie beispielsweise in großen Städten wohnen
– haben nicht die Anreize, das zu tun, und eigentlich sollten sie es auch nicht
tun müssen. Denn dafür gibt es ja die Medien, die Dinge recherchieren,
analysieren und dann ausgewogen und fair berichten.“
So jedenfalls endet die Lagebeschreibung eines unaufgeregten
Wissenschaftlers, die im vorigen Herbst erschien. Weiter unten im Interview im
April 2018 geht er noch weiter.
Der Magdeburger Umweltökonom Prof. Joachim Weimann hält die
Protestbewegung gegen Windenergie für politisch unterschätzt und die Gefahren
der Windkraft in der Öffentlichkeit unzureichend wahrgenommen. Lesen Sie selber
hier:
- Der verschwiegene Protest - 18.09.2017, ca. 3 Seiten lang
https://background.tagesspiegel.de/der-verschwiegene-protest/
Prof. Dr. Joachim Weimann ist Professor für Wirtschaftspolitik an der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
- Gegner großer Windräder werden von der Politik nicht gehört und
ernst genommen. Im MAZ-Interview vom April 2018 sagt Prof. Joachim
Weimann, warum das so ist und warum es falsch ist.
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Professor-fuer-Umweltoekonomik-Joachim-Weimann-im-Interview-Bewegung-der-Windkraft-Gegner-wird-diffamiert
"In
Politik und Öffentlichkeit gibt es ein großes Unverständnis darüber, wie der
Energiemarkt funktioniert."
… sagt auch Prof. Axel Ockenfels von der Uni Köln. wohl der bekannteste deutsche Nachwuchs-Wissenschaftler seines Fachs.
… sagt auch Prof. Axel Ockenfels von der Uni Köln. wohl der bekannteste deutsche Nachwuchs-Wissenschaftler seines Fachs.
Mittwoch, 18. Juli 2018
Regionalbündnis übt Kritik am Landesentwicklungsplan
Eigentlich
sollte der neue Landesentwicklungsplan den Kommunen bei der Windenergie mehr
Planungssicherheit geben und den betroffenen Bürgern mehr Schutz durch größere
Abstände. Auch der Wald galt als Tabuzone, so zumindest hieß es im Herbst
vergangenen Jahres nach der Landtagswahl und im Bundestagswahlkampf, in dem das
Thema in den ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens ebenfalls eine große
Rolle spielte und weiterhin spielt.
„Wir sind
der neuen Landesregierung einerseits dankbar, dass sie das Thema umgehend
angegangen ist und die MIndestflächenvorgaben gestrichen und das neune
Schallberechnungsverfahren eingeführt hat,“ so Heiner Brinkmann, Vorsitzender
des Regionalbündnisses Windvernunft, Paderborn, das die Interessen zahlreicher
Bürgerinitiativen in der Region OWL-Sauerland bündelt und deren Interessen
politisch vertritt. „Viele unserer Mitstreiter im Land sind sich sicher, dass
die Aussagen der CDU und FDP zum maßvollen Umgang mit dem Ausbau der Windkraft
zu dem knappen Wahlsieg mit Einstimmenmehrheit im Düsseldorfer Landtag geführt
hat. Entsprechend hoch ist die Erwartung vieler Mitbürger nicht nur in unserer
Region. Doch die Politik liefert nicht.“
Dabei hatte
sich die Landespolitik in einem gemeinsamen Antrag der CDU und FDP – Fraktionen
im September letzten Jahres zum Ziel gesetzt: den „Windenergieausbau wieder in
geordnete Bahnen zu lenken und die Akzeptanz für die Windenergie wieder zu
sichern“. Dieses sollte so umgesetzt werden, dass die Kommunen in ihrer
Planungshoheit gestärkt und die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald
aufgehoben wird. Daneben soll die bedarfsgerechte Befeuerung verpflichtend gemacht
und ein Repowering ermöglicht werden, bei dem die Zahl der Anlagen beschränkt
und die Zahl der Altanlagen verringert wird.“
„Von alledem
ist im Entwurf des neuen LEP nichts zu finden“, so Hubertus Nolte, Sprecher des
Regionalbündnisses, „das Ergebnis ist enttäuschend. Wir sind es gewohnt, dass
unsere Vorschläge, die wir in den letzten Jahren in unterschiedlichste
Verfahren in der Region oder im Land und Bund eingebracht haben, ohne
Berücksichtigung geblieben sind. Aber nun hält man sich nichtmals an die
eigenen politischen Beschlüsse, das ist schon bitter.“
Das
Regionalbündnis hat daher umfangreich Stellung zum Entwurf des LEP genommen, in
der auch die vorgenannten Beschlüsse und Wahlkampfaussagen nochmals
aufgegriffen wurden.
Auf
Vermittlung unseres heimischen Landtagsabgeordneten Bernhard Hoppe-Biermeyer
konnte die Stellungnahme fristgerecht dem zuständigen Wirtschaftsminister Prof.
Dr. Pinkwart vor wenigen Tagen im Landtag in Düsseldorf übergeben werden.
Übergabe der Stellungnahme an Prof.
Dr. Pinkwart: (v.l.) Hubertus Nolte, Bernhard Hoppe-Biermeyer, Minister
Pinkwart, Heiner Brinkmann, Willi Büngeler, Willi Schmidt (Landesbündnis
Vernunftwende)
Dabei nahm
sich der Minister auch Zeit zur Diskussion. Den beteiligten Politikern und
Vertretern der Bürgerinitiativen war dabei bekannt, dass so manches Ziel, wie
eine rechtssichere 1500 m - Abstandsregelung, nur auf Bundesebene geschaffen
werden kann. Minister Pinkwart verwies dabei auf die bereits begonnen
Aktivitäten zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative.
„Die
Einführung einer verbindlichen Regelung zur bedarfsgerechten Befeuerung – das
Dauerblinken ist eines der Hauptärgernisse -
oder eindeutige Regelungen zum Repowering können unabhängig von einer
Bundesgesetzgebung von der Landesregierung beschlossen werden“, so Hubertus
Nolte weiter, “es kann nicht sein, das man dort, wo die Menschen bereits seit
Jahren mit dem Windenergieanlagenbetrieb vor ihrer Haustür belästigt sind, neue
Abstandsregelungen o.ä. außen vorlassen will, zum Vorteil der ohnehin
begünstigen Anlagenbetreiber, aber zum Nachteil der Anwohner. Gerade hier im
Kreis Paderborn mit über 500 Windenergieanlagen, die teilweise viel zu nah an
die Orte gebaut wurden, wären unsere Mitbürger damit doppelt betroffen und
werden so zu Menschen 2. Klasse degradiert, das darf nicht sein!“
Diese Forderung
unterstützte auch Bernhard Hoppe-Biermeyer und lud den Minister in seinen Wahlkreis
ein, um sich ein Bild von der besonderen Situation im Kreis Paderborn zu
machen. Der Minister konnte sich einen Termin bereits im Herbst vorstellen.
Das
Regionalbündnis sucht seit Jahren den sachlichen Dialog in der
Auseinandersetzung zu einem vernünftigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in
unserer Region. „Das Gespräch mit unserem Landtagsabgeordneten und dem neuen
Wirtschaftsminister zeugt von einer anderen Qualität im Umgang mit den Anliegen
der Bürgerinitiativen, was wir von der alten Landesregierung so nicht erfahren
haben“ zeigt sich Heiner Brinkmann zuversichtlich, hier nun doch etwas bewegen
zu können, „andernfalls werden die betroffenen Bürger den Weg der juristischen
Auseinandersetzung und zu politischen Alternativen suchen.“
18.07.2018 –
Hubertus Nolte