Mittwoch, 28. Oktober 2020

Windenergie klagt gegen Abschaltung

  Horn-Bad Meinberg (lob). Be­reits im August hatte die Wind­kraftdebatte in Veldrom, Feld­rom und Kempen wegen neu­er Genehmigungen und mög­licher Klagen an Fahrt aufge­nommen. Mehr als ein Dut­zend Windräder stehen dort rund um die dreì Ortschaften.

Eine der Klagen ist am ver­gangenen Mittwoch mit einem Vergleich vor dem Verwal­tungsgericht Minden zu Ende gegangen. Klägerin war die Windenergie GmbH, die in Feldrom unter anderem gegen eine Fledermaus­ und Rotmi­lanabschaltung geklagt hatte ­ohne Erfolg.

Das Gericht hat entschie­den. Auch künftig gilt zum Kol­lisíonsschutz von Fledermäu­sen: Vom 1. April bis zum 31.Oktober müssen in nieder­schlagsfreien. Nächten, bei Windgeschwindigkeiten unter sechs Metem pro Sekunde und Temperaturen von über zehn Grad zwischen Sonnenunter­gang­ und -aufgang die Roto­ren abgestellt werden.

Ausnahme ist laut Vergleich der Zeitraum zwischen dem 14. Mai und dem 14. Juli eines je­den Jahres. Außerdem dürfen die Anlagen in den ersten zwei Oktoberwochen bis 2 Uhr nachts nicht betrieben wer­den.

Ähnliches gilt für den Schutz des seltenen Rotmilans. Vom Tag des sogenannten Mahd­Beginns an, wenn die Land­wirte mit dem Måhen starten, und an drei darauffolgenden Tagen darf zwischen Beginn und Ende des Sonnenunter­gangs, der Rotor nicht mehr be­trieben werden;

Sowohl Rotmilane als auch Fledermäuse zählen laut Ge­richt zu den häufigsten Kolli­sions­Opfern mit Windkraft­anlagen. Das könne große Aus­wirkungen auf den jeweiligen Bestand haben. `

Lippische Landeszeitung

Auf Seite 20 am Dienstag, 21.Oktober 2020

 

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