Donnerstag, 15. Oktober 2020

Ihre demokratischen Rechte werden eingeschränkt

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde der ökonomischen und ökologischen Vernunft,

im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur EEG-Novellierung zeichnet sich eine katastrophale Entwicklung ab:

Der Windkraftlobby ist es gelungen, einen Passus im Gesetzentwurf unterzubringen, wonach die Errichtung neuer Windkraftanlagen ein öffentliches Interesse darstellen und der nationalen Sicherheit dienen würde. Eine absurdere Verdrehung der Tatsachen ist schwer vorstellbar. Mehr dazu hier.

Leider ist dieser "Treppenwitz" gar nicht lustig.

Wenn diese Passage zum Gesetz würde, wären Ihre demokratischen Rechte fundamental eingeschränkt. Jedem Bemühen um eine vernünftigere Energiepolitik wäre die Grundlage entzogen.

Wir bitten Sie daher dringend um Unterstützung:

Bitte nehmen Sie Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises auf. Weisen Sie die Damen und Herren Abgeordneten auf die geplante Entrechtung hin und machen Sie deutlich, dass diese nicht akzeptabel ist.

Als Argumentationshilfe können Sie gerne unsere Stellungnahme (Link) nutzen. Aufschlussreich dürfte auch sein, wie der Text nach der Verbändeanhörung noch einmal zugunsten der Windkraftlobby verändert wurde (Link): Aus der Nutzung von Energie wurde die Errichtung von Anlagen. Vermutlich ist diese in einem 160-seitigen Konvolut versteckte Änderung nur von wenigen MdBs bemerkt worden.

Bitte helfen Sie mit, dass dieser Passus-

"Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. "

-keine parlamentarische Mehrheit findet.

Im Energiewirtschaftsgesetz - §1 Abs. 4, Nr. 3  - ist seit vielen Jahren bereits definiert, wie eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten ist:

3) (...) dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, (...)

Die geplante Sondervorschrift für Windkraftanlagen ist insofern auch unter dem Aspekt der Bürokratievermeidung (keine Doppelregelungen) abzulehnen. 

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/eeg-umlage-teure-rechnung-fuer-strom-aus-sonne-und-wind-17003133.html?GEPC=s2&fbclid=IwAR2TXAWJSsUeK0ldCPiSw4KULvCHp91YH_vBRlfml-QLnkMMyzf_1YGwiRU

Wir wünschen Ihnen angenehme Gespräche, viel Erfolg und noch eine schöne Woche.

Ihr VERNUNFTKRAFT.-Team.

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