Mittwoch, 28. Oktober 2020

Windenergie klagt gegen Abschaltung

  Horn-Bad Meinberg (lob). Be­reits im August hatte die Wind­kraftdebatte in Veldrom, Feld­rom und Kempen wegen neu­er Genehmigungen und mög­licher Klagen an Fahrt aufge­nommen. Mehr als ein Dut­zend Windräder stehen dort rund um die dreì Ortschaften.

Eine der Klagen ist am ver­gangenen Mittwoch mit einem Vergleich vor dem Verwal­tungsgericht Minden zu Ende gegangen. Klägerin war die Windenergie GmbH, die in Feldrom unter anderem gegen eine Fledermaus­ und Rotmi­lanabschaltung geklagt hatte ­ohne Erfolg.

Das Gericht hat entschie­den. Auch künftig gilt zum Kol­lisíonsschutz von Fledermäu­sen: Vom 1. April bis zum 31.Oktober müssen in nieder­schlagsfreien. Nächten, bei Windgeschwindigkeiten unter sechs Metem pro Sekunde und Temperaturen von über zehn Grad zwischen Sonnenunter­gang­ und -aufgang die Roto­ren abgestellt werden.

Ausnahme ist laut Vergleich der Zeitraum zwischen dem 14. Mai und dem 14. Juli eines je­den Jahres. Außerdem dürfen die Anlagen in den ersten zwei Oktoberwochen bis 2 Uhr nachts nicht betrieben wer­den.

Ähnliches gilt für den Schutz des seltenen Rotmilans. Vom Tag des sogenannten Mahd­Beginns an, wenn die Land­wirte mit dem Måhen starten, und an drei darauffolgenden Tagen darf zwischen Beginn und Ende des Sonnenunter­gangs, der Rotor nicht mehr be­trieben werden;

Sowohl Rotmilane als auch Fledermäuse zählen laut Ge­richt zu den häufigsten Kolli­sions­Opfern mit Windkraft­anlagen. Das könne große Aus­wirkungen auf den jeweiligen Bestand haben. `

Lippische Landeszeitung

Auf Seite 20 am Dienstag, 21.Oktober 2020

 

Montag, 26. Oktober 2020

Pressemitteilung 2020-10-26 Vernunftkraft.de

Perfider Passus: EEG-Novelle untergräbt Rechtsstaat.

26. Oktober 2020

Ein neues Rechtsgutachten analysiert die geplante EEG-Novelle, die
Windkraftanlagen zu einer Frage der „öffentlichen Sicherheit" verklären will.
Das Gutachten beleuchtet Hintergründe des Passus und belegt dessen
Unvereinbarkeit mit EU-Recht.
Am 30. Oktober 2020 soll der Bundestag über den Entwurf für ein novelliertes
Erneuerbare Energien Gesetz beraten. Der Entwurf sieht vor, die Errichtung von
Windkraftanlagen zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit zu erheben. Die
Bundesinitiative Vernunftkraft hatte in der Verbändeanhörung bereits erhebliche
Bedenken geltend gemacht. Da der Gesetzentwurf im weiteren Verlauf noch deutlicher
zu Gunsten der Windkraftindustrie verändert wurde, hat der Verband ein
Rechtsgutachten zu den geplanten Formulierungen erstellen lassen. Unter
Berücksichtigung der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der Passus den gezielten
Versuch darstellt, höherrangiges EU-Recht zugunsten der Windkraftbranche zu
unterlaufen. Ein solches Vorgehen könne vor dem EuGH keinen Bestand haben.

Aus dem Fazit:
„Wenn, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, von einem Mitgliedstaat Windenergieanlagen unter
Missachtung des Unionsrechts als Belang der öffentlichen Sicherheit definiert werden, um über
dieses Vehikel in den Anwendungsbereich einer Ausnahmeregelung in der Vogelschutz-RL zu
gelangen, wird das in der Vogelschutz-RL vorgesehene - und nicht zur Disposition der
Mitgliedstaaten stehende - Tötungsverbot umgangen. Die Rechtsprechung des EuGH belegt, dass
solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können."
Die Auftraggeber appellieren dringend an alle Abgeordneten, auf Streichung jener
Passage zu drängen. Dr. Nikolai Ziegler dazu:
„ Windkraftanlagen eine Bedeutung für die öffentliche Sicherheit anzudichten, ist absurd. Es handelt
sich leider nicht um eine Stilblüte, sondern um den Versuch, jedwede Kritik an Windkraftprojekten -
wie sie von über 1000 Bürgerinitiativen wohlbegründet artikuliert wird - künftig per Handstreich
abbügeln zu können. Um der nimmersatten Windkraftindustrie vollständigen Zugriff auf sensible
Gebiete zu verschaffen, soll dieser Passus das EU-Recht beugen. Allein schon aus Respekt vor dem
Rechtsstaat appellieren wir an alle Abgeordneten, sich diesem Vorhaben zu widersetzen."
Das von der Kanzlei Caemmerer/Lenz erstellte Gutachten steht dort und
unter https://www.vernunftkraft.de/rechtsgutachten-zum-eeg-2020/ zur Ansicht und
zum Download bereit.

Kontakt:
Waltraud Plärre (Pressesprecherin Vernunftkraft)

26.10.2020    
Tel.: 01732362974
E-Mail: presse@vernunftkraft.de

Pressemitteilung 2020-09-17 Vernunftkraft.de

Referentenentwurf für ein Gesetz  zur  Änderung  des  Erneuerbare-Energien Gesetze und weiterer energierechtlicher Vorschriften(„EEG-Novelle“) 

A. Die wichtigsten Punkte 

1. 

Öffentliches Interesse besteht an einer preiswerten, sicheren und umweltverträglichen Strom-und Energieversorgung sowie an einem für alle dazu notwendigen Anlagen gleichermaßen gültigen Rechtsrahmen, der Menschund Natur den nötigen Schutz gewährt. Teile dieses Entwurfs sind geeignet, genau diesen Schutz zu unterlaufen. Die Einführung des Textes

(5) Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. 

ist zu verwerfen. Zwar ist hier nur von Nutzung die Rede, es könnte aber herausgelesen werden, dass auch der Ausbau der entsprechenden Anlagen im öffentlichen Interesse läge. Indem er dieser Deutung Vorschub leistet, würde der Passus das Partikularinteresse einer Branche zum Gemeinwohl (v)erklären. Dies ist nicht hinnehmbar. 

Weiter im Text hier

 

Mittwoch, 21. Oktober 2020

Windindustrieanlagen dienen der öffentlichen Sicherheit

Gegen den Bau neuer Windräder können sich Betroffene künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie klagen. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. Sogenannter Ökostrom soll jetzt das neue Heiligtum der Energiewende werden und einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«

Quelle: tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/unantastbarer-sonderstatus-fuer-windraeder/

 

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/unantastbarer-sonderstatus-fuer-windraeder/

Donnerstag, 15. Oktober 2020

Ärger um Windrad-Gesetz

 CDU-Abgeordnete Linnemann und Haase kritisieren Entwurf von Wirtschaftsminister Altmaier

Die Entscheidung, die infolge des Atom- und Kohleausstiegs nötig gewordene Energiewende mit staatsrechtlichen Mitteln durchsetzen und dies zu einer Frage der nationalen Sicherheit erklären zu wollen, stößt auf Widerstand. Der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ dürfte im Streitfall um den Bau von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen, befürchtet der Energierechtsexperte Gernot Engel. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher Eingriffe zu werden. „Das erinnert an Planwirtschaft“, kritisiert der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Carsten Linnemann den Entwurf zur Gesetzesnovelle. „Erneuerbare Energie hat ohnehin schon Einspeisevorrang. Auf dieses bereits privilegierte System jetzt noch rechtlich einen draufzusetzen, halte ich für falsch“, sagte der Unions-Fraktionsvize am Montag dem WESTFALEN-BLATT. 

https://m.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Paderborn/Paderborn/4293427-CDU-Abgeordnete-Linnemann-und-Haase-kritisieren-Entwurf-von-Wirtschaftsminister-Altmaier-Aerger-um-Windrad-Gesetz?fbclid=IwAR22Ns9Ujq6gi4lSn96VRlRWIWFbOfki__cnTgs_h_ex_YoKtfYJJ4z9IEg

Verband erhält Maulkorb, ein Windkraftunternehmer klagte

 Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) darf sich nicht mehr zu politischen Fragen äußern. Aus Sicht der Richter des Bundesverwaltungsgerichts fehlt ihm dafür die Kompetenz. Das hat absurde Folgen.

Weder der Präsident noch der Hauptgeschäftsführer, noch irgendein anderer Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) dürfen sich länger zu politischen Fragen äußern. Ihnen ist es höchstrichterlich untersagt, die Interessen der Gewerbetreibenden und Unternehmen im Land in der Öffentlichkeit zu vertreten, etwa wenn es um Klimafragen geht. Das entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am späten Mittwochabend (Az.: 8 C 23.19).

...Geklagt hatte ein Windkraftunternehmer aus Nordrhein-Westfalen. Seiner Meinung nach überschritt der DIHK mit aus seiner Sicht falschen Äußerungen zur Klimapolitik seine Kompetenzen. Der Unternehmer verklagte seine IHK Nord Westfalen darum darauf, ihren Austritt aus dem DIHK zu erklären. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts verurteilten die beklagte Kammer nun, ihren Austritt zu erklären.

https://www.welt.de/wirtschaft/article217934390/DIHK-Maechtiger-Wirtschaftsverband-bekommt-Maulkorb-verpasst.html?cid=onsite.onsitesearch

Bundesregierung will Weiterbetrieb alter Windkraftstandorte sichern

 Germany, May 11, 2015. REUTERS/Christian Charisius/Pool

Berlin/Düsseldorf (Reuters) - Die Bundesregierung will den Weiterbetrieb von aus der Förderung fallender Onshore-Windenergieanlagen sichern, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

“Wir wollen erreichen, dass das Potenzial, das mit diesen Anlagen verbunden ist, weiter genutzt werden kann und gegebenenfalls auch ausgebaut und ausgeweitet werden kann”, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Mittwoch nach einem Treffen mit Vertretern der Länder und der Branche. Die Regierung wolle beispielsweise das so genannte Repowering erleichtern, bei dem alte Anlagen durch neue ersetzt werden, für die dann die derzeit geltenden Förderungen angewandt werden. Altmaier sagte, er wolle bis Weihnachten für den gesamten Bereich Lösungen erzielen, die dann auch noch in die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz einfließen könnten.

In den kommenden Jahren laufen die auf 20 Jahre garantierten Zuschüsse für zahlreiche Windräder und Solaranlagen aus. Sollte sich der Betrieb für die Eigentümer nicht mehr lohnen, könnten diese abgeschaltet und damit für die Energiewende und die Umsetzung der Klimaziele verloren gehen. Die Bundesregierung will den Anteil des Ökostroms am gesamten Verbrauch bis 2030 auf 65 Prozent steigern. Allein bei der Windenergie fallen jedoch Experten zufolge Ende des Jahres Anlagen mit einer Leistung von rund 4500 Megawatt aus der Förderung. Die Genehmigung neuer Standorte zieht sich vor allem wegen der Klagen von Anwohnern in.

Auch für Anlagen, bei denen ein Repowering nicht möglich ist, weil beispielsweise der Abstand zu den Anwohnern nicht groß genug ist, sollen Altmaier zufolge marktwirtschaftliche Lösungen gefunden werden. Die Möglichkeiten, den Strom direkt an Unternehmen zu verkaufen, sollen gestärkt werden. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart sagte, es habe Übereinstimmung geherrscht, dass das Repowering gestärkt und die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden müssen. Wichtig für den Erfolg der Energiewende sei aber, dass auch insgesamt das Tempo erhöht werde. Dies gelte vor allem für den Netzausbau.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier berichtete unterdessen von Fortschritten bei den Genehmigungen von Windanlagen. In den ersten drei Quartalen seien Genehmigungen für Anlagen mit einer Leistung von 2000 Megawatt erteilt worden. Das sei fast doppelt soviel wie im Vorjahreszeitraum.

Ihre demokratischen Rechte werden eingeschränkt

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde der ökonomischen und ökologischen Vernunft,

im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur EEG-Novellierung zeichnet sich eine katastrophale Entwicklung ab:

Der Windkraftlobby ist es gelungen, einen Passus im Gesetzentwurf unterzubringen, wonach die Errichtung neuer Windkraftanlagen ein öffentliches Interesse darstellen und der nationalen Sicherheit dienen würde. Eine absurdere Verdrehung der Tatsachen ist schwer vorstellbar. Mehr dazu hier.

Leider ist dieser "Treppenwitz" gar nicht lustig.

Wenn diese Passage zum Gesetz würde, wären Ihre demokratischen Rechte fundamental eingeschränkt. Jedem Bemühen um eine vernünftigere Energiepolitik wäre die Grundlage entzogen.

Wir bitten Sie daher dringend um Unterstützung:

Bitte nehmen Sie Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises auf. Weisen Sie die Damen und Herren Abgeordneten auf die geplante Entrechtung hin und machen Sie deutlich, dass diese nicht akzeptabel ist.

Als Argumentationshilfe können Sie gerne unsere Stellungnahme (Link) nutzen. Aufschlussreich dürfte auch sein, wie der Text nach der Verbändeanhörung noch einmal zugunsten der Windkraftlobby verändert wurde (Link): Aus der Nutzung von Energie wurde die Errichtung von Anlagen. Vermutlich ist diese in einem 160-seitigen Konvolut versteckte Änderung nur von wenigen MdBs bemerkt worden.

Bitte helfen Sie mit, dass dieser Passus-

"Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. "

-keine parlamentarische Mehrheit findet.

Im Energiewirtschaftsgesetz - §1 Abs. 4, Nr. 3  - ist seit vielen Jahren bereits definiert, wie eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten ist:

3) (...) dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, (...)

Die geplante Sondervorschrift für Windkraftanlagen ist insofern auch unter dem Aspekt der Bürokratievermeidung (keine Doppelregelungen) abzulehnen. 

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/eeg-umlage-teure-rechnung-fuer-strom-aus-sonne-und-wind-17003133.html?GEPC=s2&fbclid=IwAR2TXAWJSsUeK0ldCPiSw4KULvCHp91YH_vBRlfml-QLnkMMyzf_1YGwiRU

Wir wünschen Ihnen angenehme Gespräche, viel Erfolg und noch eine schöne Woche.

Ihr VERNUNFTKRAFT.-Team.

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Thema Planungsbeschleunigung und Deregulierung

 

Liebe Mitstreiter*innen,
 
wir möchten Sie auf unsere Meldung zum Thema Planungsbeschleunigung und Deregulierung hinweisen. Hier werden in Bund und Land aktuell zahlreiche Maßnahmen umgesetzt oder vorbereitet, die  deutliche Auswirkungen für die Verfahren und Natur und Landschaft mit sich bringen.
 
Für alle, die sich näher darüber informieren möchten, haben wir eine Übersicht mit einer Reihe von Maßnahmen zusammengestellt:
 
Viele Grüße aus dem Landesbüro,
Simone von Kampen
 

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Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

Ripshorster Str. 306

46117 Oberhausen