Donnerstag, 18. Juni 2020

Borchener Bauausschuss lehnt Zustimmung zu 16 Windkraftanlagen ab

„Was machen wir hier eigentlich?“ 
Auf Borchener Gemeindegebiet stehten derzeit 52 Windenergieanlagen. Foto: Oliver Schwabe
 Borchen (WB). „Es gibt kaum ein besseres Dokument der Ohnmacht als die heutige Tagesordnung“, sagte Bürgermeister Reiner Allerdissen zu Beginn der Borchener Bauausschusssitzung am Donnerstag. Acht Tagesordnungspunkte befassten sich mit der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bau von 16 Windenergieanlagen, über die die Mitglieder entscheiden mussten. Einstimmig lehnten die Fraktionen das Einvernehmen ab. Von Sonja Möller 


Dass diese Entscheidung des Bauausschusses Auswirkungen auf die Erteilung der Baugenehmigung haben könnte, davon gehen die Ausschussmitglieder nicht aus. „Der Kreis Paderborn hat als Genehmigungsbehörde bereits alle 16 Anlagen genehmigt, ohne überhaupt unseren Beschluss abzuwarten“, teilte Allerdissen mit, und hielt mit seiner Meinung über diese Entscheidung des Kreises nicht hinterm Berg: „Die Behörde hat doch die Pflicht, die Einwände kleinerer Kommunen ernst zu nehmen. Stattdessen genehmigt sie Anlagen, ohne auf den Beschluss der zuständigen Kommune zu warten. Das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung und ein herablassendes Zeichen.“
„Dicker Schluck aus der Pulle“

Zudem erläuterte der Bürgermeister, dass bei den vorliegenden Anträgen „gewaltige Betriebsbeschränkungen“ eingearbeitet worden seien: „Wir gehen davon aus, dass bei neuen Anträgen solche Abschaltszenarien bereits eingearbeitet werden“, sagte Allerdissen. Die Anträge auf die 16 bereits vom Kreis genehmigten Anlagen bezeichnete Allerdisssen als „dicken Schluck aus der Pulle.“ Die Mitbestimmungsoption des Rates sei sehr überschaubar.

Hansjörg Frewer (CDU) teilte vorab mit, dass seine Fraktion bei allen Anträgen das Einvernehmen verweigern werde: „Die Leistung der hier beantragten Anlagen ist größer, als die der 52 Bestehenden. Und wir gehen davon aus, dass alle 16 gebaut werden. Der Kreis hat das gemeindliche Einvernehmen ja bereits ersetzt und die Klagefrist ist abgelaufen.“
Resignation spürbar

Reiner Allerdissen erläuterte dazu: „Rechtsmittel einzulegen macht wenig Sinn. Wir verbrennen Geld ohne Ende ohne Aussicht auf Erfolg. Die Klage landet vor dem Verwaltungsgericht Minden und da muss ich nicht erklären, wie das ausgeht.“ In den vergangenen Jahren habe nicht ein einziger Flächennutzungsplan aus Nordrhein-Westfalen dort Bestand gehabt. Bei der erneuten Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) liege die Gemeinde derzeit im Zeitplan. Allerdissen: „Aber es ist wohl eher eine vage Aussicht, dass wir die erste Kommune in NRW sind, bei der der FNP vor Gericht hält.“ Trotzdem nutze die Gemeinde die Möglichkeiten, die sie habe, um die Windenergie zu steuern. Der Bauausschussvorsitzende Harald Kuhnigk (CDU) sagte: „Die Priviligierung der Windenergie wird nicht in Frage gestellt.“
„Immer das gleiche Spiel“

Jürgen Schmidt (SPD) zeigte sich resigniert: „Was machen wir hier eigentlich? Seit zig Jahren versuchen wir, einen geregelten Flächennutzungsplan zu finden, und es ist immer das gleiche Spiel. Wir versuchen, die Windenergie irgendwie zu steuern und haben erfahren, dass alles spätestens vor Gericht gekippt wird. Ich bin ziemlich sicher, dass der Plan, den wir jetzt für hunderttausende Euro aufstellen, dasselbe Schicksal erfährt.“ Ihm sei „diese Rumhampelei“ ein Rätsel: „Wieso müssen wir tatenlos zusehen, wie andere Geld mit der Windkraft verdienen. Das macht einen politikmüde. Ich bin es einfach leid.“

Volker Tschischke (SPD) sprach die direkten Auswirkungen auf Borchener Bürger an. Er teilte mit, dass der Krankenstand aufgrund der Windräder in Etteln mehr als ein Prozent betrage: „Wer dafür ist, weitere Windräder zu bauen, handelt fahrlässig!“ Tschischke verwies darauf, dass sich bei einem Antrag für Anlagen am Industriegebiet/A33 die Höhe der Anlagen mehrfach geändert habe, die Bürger und Verbände dazu aber gar nicht gehört worden seien: „Das geht doch nicht.“
Ortsvorsteher in Sorge

Guido Reitmeyer (Grüne) verwies auf Anlagen, die in direkter Näher zur Rehaklinik Schloß Hamborn geplant seien: „Ein Einfluss auf die Reha-Klinik ist zu erwarten. Das ist vom Kreis nicht wahrgenommen worden.“

In großer Sorge um die Bewohner Dörenhagens ist Ortsvorsteher Heinrich Rebbe: „Wir haben keine Himmelsrichtung mehr, in die wir rausgucken können. Die Bewohner fühlen sich macht- und hilflos und sind verzweifelt. Ich frage mich, wie der Kreistag das sieht?“ Dazu sagte Kreistagsmitglied Jürgen Schmidt: „Die Entscheidungen trifft nicht der Kreistag, sondern der Kreis als zuständige Behörde.“

Mittwoch, 10. Juni 2020

Wieder ein Rotmilan erlegt

Westfälisches Volksblatt 10.6.2020
Paderborn (mba). Zwischen Neuenbeken und Dahl soll ein Rotmilan von einem Windrad erfasst und schwerst verletzt worden sein. Das Tier musste eingeschläfert werden. Wie ein Augenzeuge, der mit einem Freund mit dem Rad unterwegs war, dieser Zeitung mitteilte, sei der unter Naturschutz stehende Greifvögel in den Sog der Anlage geraten.
Der Rotmilan habe sich mehrere Male überschlagen und sei in ein Feld abgestürzt. Die Augenzeugen riefen die Essenthoer Mühle an, eine Pflegestation für Greifvögel und Eulen in Marsberg-Essentho. Wilfried Limpinsel, Leiter der Einrichtung, bestätigt den Fall. „Der Rotmilan lebte noch. Aber er war querschnittsgelähmt. Wir mussten ihn einschläfern“, sagte Limpinsel dieser Zeitung.
Das Tier soll nun in einem speziellen Institut in Berlin untersucht werden. Es komme immer wieder vor, dass Greifvögel in Windräder flögen. Es gebe eine hohe Dunkelziffer. Der Augenzeuge aus Bad Lippspringe, der namentlich nicht genannt werden will, schreibt: „Wenn die Geschichte auch kein gutes Ende gefunden hat, konnte der Milan wenigstens von seinem Leiden erlöst werden.“

Sonntag, 7. Juni 2020

Massenhafter Rückbau von Windkraftanlagen droht

Die Coronakrise gefährdet wegen sinkender Börsenstrompreise den Weiterbetrieb ausgeförderte EEG-Windanlagen. BWE-Präsident Hermann Albers im Interview.

von Erneuerbare Energien  Nicole Weinhold 27.5.2020

https://www.erneuerbareenergien.de/massenhafter-rueckbau-von-windkraftanlagen-droht?fbclid=IwAR0FtzwluYnGqZIqesXMMbSm-isp_AN266Xy9_EtDPyM0oHodYp_sqOtZJg


Nicole Weinhold

Die Coronakrise betrifft zunehmend auch die ausgeförderten EEG-Anlagen. Insbesondere die Windenergie ist schon ab 2021 betroffen. Sinkende Börsenstrompreise gefährden die Wirtschaftlichkeit eines technisch möglichen Weiterbetriebs. Was fordert die Branche von der Politik? Was will sie selbst tun? Wir sprachen mit Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE).

Ihr Verband hat schon 2016 auf das Volumen der ab 2021 aus dem EEG ausscheidenden Anlagen hingewiesen. Wurden Sie überhört?

2016 standen die abgesenkten Ausbauziele des EEG im Fokus. Wir wollten einen Netto-Zubau sicherstellen, um so den perspektivisch steigenden Bedarf an CO2-freiem Strom decken zu können. Di Bundesländer waren hier sehr aufgeschlossen, der Bund hat seine restriktive Linie allerdings durchgezogen. Richtig ist auch, dass es der Politik 2016 schwergefallen ist, vorausschauend bis 2021 zu blicken. Die notwendige Aufmerksamkeit für unsere Bedenken fand ich erstmals bei einem Gespräch mit Staatssekretär Thomas Bareiß. Das war im Frühsommer 2018.

Über welches Volumen sprechen wir?

Die Deutsche Windguard ermittelte 2016 rund 6.000 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 4.500 MW, die im ersten Schritt ab 2021 betroffen sind. Bis 2026 folgend danach jährlich etwa 1.600 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 2.500 MW. Insgesamt geht es also um 15 bis 16 GW schon in den ersten Jahren. Das ist eine relevante energiewirtschaftliche Größe.

Sind die Bundesländer gleichmäßig betroffen, oder gibt es regionale Schwerpunkte?

Inzwischen liegen sehr genaue Zahlen der Fachagentur Wind an Land auf dem Tisch. Ihre Analyse aus dem Dezember 2019 zeigt, dass in einer ersten Welle 2021 in den sieben hauptbetroffenen Bundesländern 3.204 MW, davon allein 1.085 MW in Niedersachsen, betroffen sind. Im nächsten Jahr kommen dann in fünf Bundesländern nochmals 1.844 MW hinzu. Auch hier ist wieder Niedersachsen mit 592 MW an der Spitze.

Was bedeutet das?

Zunächst sind dies nur einfach ganz nüchterne Zahlen. Allerdings steht dahinter die Frage: Wie kann die Energiewende weitergehen, wenn Bestandsanlagen, aus welchen Gründen auch immer, nicht weiterbetrieben werden können und diese Kapazitäten aus dem Markt fallen? In einige Bundesländer droht ein negativer Zubau. Aus diesem Grund haben wir immer eine höhere Zubaulinie gefordert. Daher kommt auch die Debatte über den notwendigen „Netto“ Zubau. Gleichzeitig hat der BWE sich eingehend mit der Frage des Weiterbetriebs nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung beschäftigt.

Droht hier ein dramatischer Abbau von Altanlagen und anschließend eine Stromlücke?

Wenn wir nicht handeln, kann dies passieren. Noch lässt sich dieses Szenario allerdings vermeiden. Wichtig dafür sind zwei Dinge: Es braucht einen gesetzlichen Rahmen, um den technisch möglichen Weiterbetrieb wirtschaftlich zu gewährleisten. Vor allem aber braucht es eine Strategie, die die Bestandsflächen für das Repowering in den Blick nimmt. Denn eigentlich wollen wir ja einen modernen Anlagenpark, mit hoch effizienten Anlagen. Leider zeigt sich, dass mindesten 50 Prozent der betroffenen Bestandsanlagen auf planerisch nicht mehr gesicherten Flächen stehen. Hier ist Handeln von Seiten der Bundesländer dringendst erforderlich, um ein Wegbrechen großer Kapazitäten zu verhindern. Denn diese Flächen haben, nach 20 Jahren Betrieb, genau die Akzeptanz und oft auch Bürgerbeteiligung, die sich heute in neuen Flächen erst schwer finden lässt. Hier braucht es ein einfaches, zügiges Verfahren. Wenn das nicht möglich ist, dann braucht es eine wirtschaftliche Grundlage für den Weiterbetrieb.

Weiterbetrieb oder Reopwering – was hat für den BWE Vorrang?

Für uns steht an erster Stelle immer das Repowering. Möglichst mit den Akteuren, die bereits heute aktiv sind und in enger Kooperation mit den Menschen und den Kommunen vor Ort. Dezentral und bürgernah sind keine von der Windbranche daher gesagten Floskeln,, sondern die Basis einer zukünftig CO2-freien Energiewelt. Der Weiterbetrieb kann die Brücke für das Repowering sein. Über 50 Prozent der betroffenen Betreiber stellen sich auf bis zu fünf Jahre Weiterbetrieb ein. Dieses Zeitfenster müssen die Bundesländer nutzen zur Entwicklung einer landesspezifischen Repoweringstrategie.

Gibt es eine Debatte welche Erlöse notwendig sind, um Altanlagen weiter zu betrieben?

Wir sprechen zunächst immer von Bestand. Die Anlagen sind nach 20 Jahren keineswegs alt. Sie erreichen lediglich das Ende der EEG-Förderdauer. Fast alle könnten dank guter Wartung und solidem Service technisch noch über eine Dekade nach dem Auslaufen der jetzigen Förderung sauberen Strom liefern. Wir haben auch im Verband viel über die notwendigen Erlöse diskutiert. Erste Studien sprachen von 2,8 bis 3,6 Cent/kWh. Die Fachagentur Wind an Land geht von 3,5 bis 5 Cent/kWh aus. Dabei benötigen kleinere Bestandsanlagen bis 1 MW eher den oberen Wert.

Ich neige aus eigener Projektkenntnis dazu, diese Zahlen als Basis zu nehmen. Im unteren Feld wird damit der Weiterbetrieb bis zum ersten größeren Schaden möglich sein. Der kann nach drei Monaten kommen oder gar nicht. Wer für die Erzeuger aber vor allem auch die Abnehmer des Windstroms, einen planbaren Weiterbetrieb will, braucht deshalb eine geglättete Erlöslinie. Vor der COVID-19 Krise haben wir als BWE daher gefordert den Weiterbetrieb durch einen CO2-Bonus von 2 Cent abzusichern. Dies erschien uns angesichts der damaligen Börsenstrompreise richtig. Heute landen wir damit bei 3 Cent und stellen fest: Es reicht fast nie.

COVID-19 hat alles verändert. An der Börse sind die Preise weggebrochen, eine Erholung ist nicht in Sicht.

COVID-19 hat unmittelbare Auswirkungen auf den Energiemarkt: Die Einspeisung von Wind und PV ist stabil und ergänzt sich über den Tag. Gas rutscht wegen der niedrigen Preise in der Merit-Order nach vorn und sichert das System. Steinkohle ist aus dem Markt gedrängt und steht still. Der Braunkohle geht es ähnlich. Dort sind einzelne Blöcke noch am Netz, weil sie auch für die Wärmeversorgung gebraucht werden. Die fossile Restlast, die lange mit 25 und mehr Gigawatt im Netz stand, ist deutlich geschrumpft. Die aktuelle Situation zeigt, wozu die Erneuerbaren wirklich fähig sind. Jetzt muss nur noch die Politik handeln.

Die Windenergie kann mit dem aktuellen Börsenpreis allerdings auch nicht leben.

Das stimmt. Der Mechanismus der Börse muss neu organisiert werden. In einer von den Erneuerbaren getragenen Energiewirtschaft ist ein anderes Strommarktdesign notwendig. Bis dahin braucht es kurzfristige Maßnahmen, die vor allem Flexibilität garantieren. Drei Beispiele: Betreiber von Wind und PV sollten nicht gezwungen werden jede Kilowattstunde ins Netz einzuspeisen. Die sich aus eigenen Kraftwerken versorgende Industrie muss angespornt werden, sich am Erneuerbaren-Strommarkt zu versorgen. Der Staat muss durchgehend Vorbild sein und seinen Strombezug bilanziell vollständig erneuerbar machen.

Reicht das für die Anlagen die ab 1. Januar ohne Förderung dastehen?

Der graue Börsenstrommarkt ermittelt heute einen Strompreis, der die CO2 Vermeidung nicht honoriert. Der Strom aus Bestandsanlagen ist volkswirtschaftlich wertvoller als der graue Strombörsenpreis. Das gilt es anzuerkennen. Wir brauchen die Kapazitäten der Bestandsanlagen, um die Zeit zu überbrücken, bis eine Repoweringstrategie politisch vereinbart ist. Der Marktwert für Windstrom liegt gerade bei rund 1 Cent pro kWh, die Terminmärkte sehen für die kommenden Jahre Preise von rund 3 Cent. Dies ist keine Basis. Es gilt deshalb neu zu denken. Niemand bestreitet, dass es einen Hochlauf der Wasserstofftechnologie geben muss. Wie wäre es z.B. ein Volumen von 2.000 oder auch 4.000 MW Bestandsanlagen für 5 oder 10 Jahre zu fördern um grünen Strom in Elektrolyseure zu bringen. Man könnte damit als großes Pilotprojekt im Norden der Bundesrepublik starten, denn die norddeutschen Länder haben eine Wasserstoffstrategie vorgelegt.

Bestandsanlagen und Wasserstofferzeugung zu verknüpfen ist keine neue Idee.

Und es muss auch nicht die Einzige bleiben. Bestandsanlagen können über verschiedene P2X-Technologien darstellen, wie grüne Back-up-Kapazitäten realisiert werden können. Es braucht nicht zentrale fossile Kraftwerke, die den Blackout verhindern, sondern intelligente flexible und dezentrale Back-up-Turbinen, die unser künftiges System sichern. Hier liegen enorme Chancen für die Akteure aus den Erneuerbaren-Branche, aber auch für regionale Netzbetreiber und Stadtwerke.

Haben sie die Hoffnung, dass die Bundesregierung solche Vorschläge aufgreift?

Wir erleben, dass der Diskursüber ein geeignetes Konjunkturprogramm ein Jungbrunnen der Ideen ist. Jetzt braucht es den Mut, diese Ideen auch umzusetzen. Die Menschen wollen mehr Nachhaltigkeit, mehr Klimaschutz und eine neue Ehrlichkeit, verbunden mit eigenen Lebenschancen und Perspektiven. Die dezentrale moderne Energiewelt kann hier einen starken Beitrag leisten. Dafür brauchen wir mehr erneuerbare Energien und nicht den Verlust von Bestandsflächen oder Kapazitäten.

Mittwoch, 3. Juni 2020

Pressemitteilung Nr. 05-2020


Datum: 02.06.20

Länderöffnungsklausel: 1.000m Abstand zu allen halten
Vernunftkraft NRW fordert stringente Umsetzung der Berliner Windenergie-Kompromisslösung.
Für viele Bürger im ländlichen Raum war es ein sehr wichtiges Wahlversprechen: Genügend Abstand zwischen den immer größer werdenden Windindustrieanlagen und den davon betroffenen Bürgern in NRW schaffen. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP) und der dort verankerten 1.500m -Abstandsregelung hatte die schwarz-gelbe Landesregierung gegen den Protest der Windenergielobby Wort gehalten, es mangelte aber an Rechtssicherheit, die nur das Bundesbaugesetz schaffen kann.
Unter Federführung des heimischen Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD) wurde nun auf Bundesebene eine Kompromisslösung gefunden, die es den einzelnen Bundesländern über eine Länderöffnungsklausel im Bundesbaugesetz ermöglicht eigene Abstandregelungen zu treffen.
Im entsprechenden Papier des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums vom 18.05.2020 heißt es
„Die Länder können durch Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Abs. 1 Nr. 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetzt bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten. Der Mindestabstand beträgt bis zu 1.000 m von der Mitte des Mastfußes bis zur nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken.“
Neben der nun in Berlin anstehenden Änderung des Bundesbaugesetzes sind die Bundesländer aufgefordert, entsprechende Regelungen in den Landesgesetzen zu fassen. Eine Länderöffnungs­klausel hatte es schon einmal gegeben, davon machte aber nur Bayern mit der 10H-Regelung (10-facher Abstand) Gebrauch. Diese weitaus größere Abstandsregelung genießt nun Bestandschutz.
„Dieser Kompromiss entspricht bei weitem nicht dem Schutzbedürfnis der betroffenen Bürger und liegt deutlich unter der eigentlichen NRW-Regelung“, so Vernunftkraft-Landesvorsitzender Heinrich Brinkmann, „wir brauchen aber Rechtssicherheit, die unsere Landesregierung jetzt mit der stringenten Umsetzung des 1.000 m Mindestabstands schaffen muss. Weitere Kompromisse zum Nachteil der Anwohner lehnen wir jedoch eindeutig ab.“
Bei der Definition sind sich auch alle Regionalvertreter des landesweiten Zusammenschlusses der vielen Bürgerinitiativen einig: „Die Vorgabe aus Berlin spricht ausdrücklich von der nächsten baulichen Nutzung, damit aus unserer Sicht auch von Einzelgebäuden, ob im Außenbereich oder am Ortsrand“, so Christiane Richter, Sprecherin der Region Südwestfalen aus Finnentrop-Serkenrode, „dieses entspricht auch unseren Vorstellungen zum Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Bürgern in NRW. Die Menschen auf dem Land dürfen nicht zu Menschen 2. Klasse degradiert werden.“
Inzwischen hat die Landesregierung mit ersten Abstimmungsgesprächen zur Umsetzung der Länder-öffnungsklausel begonnen, Grund genug für die beiden ostwestfälischen Landtagsabgeordneten Bernhard Hoppe-Biermeyer und Matthias Goeken die Bürgerinitiativen zu informieren und einen Gesprächstermin mit dem zuständigen NRW-Wirtschafts- und Energieminister Prof. Pinkwart am vergangenen Freitag im Düsseldorfer Landtag zu vereinbaren. Hier wurde dem Minister ein kurzes, aber sehr eindeutiges Forderungspapier übergeben.
„Sie kommen im richtigen Zeitpunkt“, bestätigte auch der Minister im Gesprächstermin, an dem neben den Vertretern der Vernunftkraft.NRW auch weitere Landespolitiker teilnahmen, „wir nehmen Ihre Anliegen ernst und haben diese ja auch im neuen LEP berücksichtigt.“
Die Münsterländerin Gabi Schleiner, Hauswirtschaftsmeisterin und Anbieterin vom Urlaub auf dem Bauernhof, forderte den Minister und die anwesenden Abgeordneten auf, nun zügig zu reagieren, sieht sie ihren Betrieb und den ihrer Kollegen von den immer näher rückenden und größer werdenden Anlagen in ihrer Existenz bedroht. Bernhard Hoppe-Biermeyer bestätigte, dass noch im Juni erste grundsätzliche Entscheidungen hierzu in Berlin und in der Folge in Düsseldorf getroffen werden sollen.
„Auch die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit“, betonte der Borchener Volker Tschischke, Sprecher für OWL, ebenfalls die Notwendigkeit, hier schnell zu einer Mindestlösung für alle zu kommen und verwies auf die derzeitige Situation in seiner Heimatgemeinde. „Es dürfen keine Ausnahmen mehr zugelassen werden, die weiteren Klagen gegen die Kommunen nur wieder Tür und Tor öffnen.“
Heiner Brinkmann ergänzt: „eine 1.000m -Abstandsregelung nur zu allgemeinen und reinen Wohngebieten brauchen wir nicht, da hier schon vielfach immissionsschutzrechtliche Abstandsregelungen greifen. Eine solche minimale Umsetzung der Länderöffnungsklausel wäre nur reiner Populismus und bringt den betroffenen Bürgern gar nichts. Es gilt daher unsere Forderung nach einer Umsetzung der Berliner Kompromisslösung ohne weitere Kompromisse in NRW.“

Heiner Brinkmann, Vorsitzender
Anlagen: - Bild: Übergabe des Forderungspapiers im Landtag am 29.05.2020

Zu Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Heiner Brinkmann, Vorsitzender, Tel. 0160-5353595 bzw. per Email: verein@vernunftkraft-nrw.org

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.
Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz in: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn unter VR 3192, Vorsitzender Dipl. Ing. Heinrich Brinkmann. www.vernunftkraft-nrw.org


Überreichung Forderungspapier

Auch sie halten Abstand:
Vorne von links: 1. Reihe
Christiane Richter, Sprecherin Südwestfalen – Prof. Andreas Pinkwart, Wirtschaftsminister – Heiner Brinkmann, Vorsitzender Vernunftkraft.NRW – Bernhard Hoppe-Biermeyer, CDU MdL (Paderborn)
Dahinter:
2. Reihe: Gabi Schleiner, Sprecherin Münsterland – Matthias Goeken, CDU MdL (Höxter)
3. Reihe: Johannes Richter - Heinrich Schleiner - Volker Tschischke, Sprecher OWL
4. Reihe: Wilhelm Korth, CDU MdL (Coesfeld)