Montag, 14. Januar 2019

"Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen"


In Sachen nächtliches Blinken tut sich endlich was. Im Energiesammelgesetz, das im Dezember 2018 offiziell verabschiedet wurde und auch bereits die Zustimmung des Bundesrates gefunden hat, werden etliche Einzelheiten geregelt. U.a. wird die bedarfsangepasste An- Abschaltung der Blinklichter für alle Anlagen verpflichtend. Das erzwingt eindeutig die Nachrüstung nach dem Stand der Technik auch im genehmigten Bestand! Bis 1. Juli 2020 muss das geschehen sein. Wer sich nicht daran hält, soll ab Sommer 2020 keine Einspeisevergütung erhalten. Das Gejammer geht schon los, dass das zu kurzfristig sei. Hier die bisher verfügbare Präzisierung zu Technik und Fristen:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen
Drucksache 19/6714 vom 21.12.2018
"Aufnahme der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen in das Energiesammelgesetz"
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/067/1906714.pdf

Demnächst finden Sie die endgültige Fassung und zugleich das Inkrafttreten des Gesetzes mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav
 
Jedenfalls haben die Zulieferer diesen Markt bereits erkannt und gehen ihn an. Nach Einschätzung der Hersteller (siehe den Link unten) könnte mit der neuen Gesetzeslage sogar noch eine weitere technische Möglichkeit genehmigungsfähig werden, die bisher als absolut untauglich galt:
"... Die Bundesregierung will nun mit dem neuen Gesetz auch die günstigere Verkehrsdetektion auf Basis des Empfangs von Transpondersignalen erlauben, die auch die Flugsicherung zur Leitung des Flugverkehrs einsetzt. ..."
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6204-bedarfsgerechte-nachtkennzeichnung-von-windkraftanlagen-air-avionics-und-lanthan-beschliessen-strategische-partnerschaft
Aber warten wir's ab! Zunächst, wie schnell das umgesetzt wird, und dann, ob es die erhoffte Erleichterung für die Anwohner bringt.

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