Dienstag, 17. Oktober 2017

Im halben Windland

Ostwestfalen-Lippe ist in puncto Windenergie NRW-weit spitze. Doch wie geht es weiter und was ist der Preis?
VON ANNE WUNSCH
Die nüchternen Zahlen lassen aufhorchen: Etwa 30 Prozent aller Windenergieanlagen in NRW stehen im Regierungsbezirk Detmold, der gerade mal 19 Prozent der Gesamtfläche von NRW stellt. Ostwestfalen-Lippe - ein Windparadies? Oder vielmehr ein Windenergieanlagenparadies? Das
trifft es nicht. Befürwortern geht der Ausbau nicht schnell und weit genug, Kritiker stellen dem entgegen, dass das Maß in einigen Teilen OWLs längst überschritten ist.

WINDHOTSPOT PADERBORN
Doch von vorne. „OWL hat eine vergleichsweise lange Windenergie-Tradition. Bei uns ging es schon Anfang der 90er Jahre in Altenbeken los. Dort haben Windpioniere gesessen, und auch der damalige Energieversorger ist mit eingestiegen“, sagt Michael Ganninger von der Bezirksregierung Detmold. Die Entwicklung in Fakten: Heute stehen 1.030 Anlagen in OWL. Allein im vergangenen Jahr kamen 93 Windräder dazu. Doch die Verteilung ist ungleich. Im Kreis Paderborn stehen mehr als die Hälfte aller Anlagen. Die anderen „Windhotspots“ der Region sind der Kreis Höxter und Teile von Lippe, erklärt Ganninger. Einerseits seien die Windvoraussetzungen gut. „Die Analyse eines ehemaligen Kollegen hat beispielsweise ergeben, dass der westliche Eggeaufstieg teilweise in seiner Windintensität mit Gebieten an der Nordsee vergleichbar ist.“ Dazu gebe es ausreichend Platz durch eine günstige Siedlungsstruktur, die zum Beispiel in Herford nicht gegeben ist.

NEUES MODELL
Der große Boom an neuen Windenergieanlagen 2016 hat einen Grund. Zum 1.1.2017 wurde die
Fördersystematik geändert. „Bis dahin gab es vereinfacht ausgedrückt eine feste Vergütung für die ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde jeder Windenergieanlage“, sagt Ganninger. Nun wurde das System geändert. Statt der garantierten Festpreisvergütung gibt es ein Ausschreibungsmodell für Windkraftanlagen, das auf einem Bieterverfahren beruht. Die Betreiber müssen sich also bewerben. Vergeben werden die ausgeschriebenen Kontingente von der Bundesnetzagentur. Dabei kommt nicht mehr jedes Anlagenprojekt zum Zuge. Ein Ziel: Die Kosten der EEG-Umlage eindämmen, um die Stromkunden zu entlasten.

WINDBRANCHE IST ALARMIERT
„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird durch das Modell gedeckelt und ausgebremst“, sagt Jürgen Wrona vom Landesverband Erneuerbare Energien (LEE), geschäftsführender Vorstand für Ostwestfalen. „Es ist vorgegeben, dass in jedem Jahr nur noch 2.800 bis 2.900 Megawatt ans Netz sollen. In den vergangenen Jahren waren es aber über 4.000 Megawatt. Und das ist vor dem Hintergrund, dass wir eine Energiewende schaffen wollen, ganz schön paradox.“ Bleibt das Modell so, sieht Wrona für die Zukunft der Windenergie schwarz. Die unterschiedlichen Standortbedingungen würden nicht ausreichend einbezogen, sodass Bieter in Ländern wie Bayern und auch NRW nicht mit neuen Anlagen bedacht werden. So könnten Kreise wie Gütersloh und Minden-Lübbecke den Ausbau nicht vorantreiben. Aus Sicht von Jürgen Wrona eine Katastrophe: „Man rechnet damit, dass der gesamte Windenergiemarkt zusammenbricht - ähnlich wie im Photovoltaikbereich.“ Mit den Sorgen ist Wrona nicht allein. Die Windkraftbranche in NRW ist alarmiert.

BÜRGER WEHREN SICH
Doch es gibt auch die andere Seite. Heinrich Brinkmann und Hubertus Nolte sind die Sprecher des
Regional-Bündnis Windvernunft aus Paderborn, in dem sich derzeit 27 Bürgerinitiativen aus der Region zusammengetan haben. Den Stempel „Windkraftgegner“ wollen sie nicht aufgedrückt bekommen - denn das treffe es nicht. „Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in einer vernünftigen Form, sowohl ökonomisch, als auch ökologisch“, erklärt Hubertus Nolte. Er sei Anfang der 2000er Jahre, als auf dem Sintfeld der größte Windpark Europas eingeweiht wurde, selbst Feuer und Flamme gewesen. „Doch das Ganze ist völlig aus dem Ruder gelaufen“, fasst Nolte zusammen. Die Gründe sind vielschichtig. „Es ging um viel Geld. Und das Ganze bringt man unter den Deckmantel des Umweltschutzes“, sagt Heinrich Brinkmann. Die beiden befürworten das neue Bietermodell. Man sehe, dass es möglich ist, Windstrom günstiger zu produzieren und die EEG-Umlage zu senken. Jürgen Wrona vom LEE sagt zur EEG-Umlage, dass die bislang umlagebefreiten Unternehmen viel stärker in die Pflicht genommen werden müssten.

WIE GEHT ES WEITER?
Seit Jahren wird die Debatte um Windenergie bundesweit emotional geführt. Es gibt Proteste, lange
Verfahren und Diskussionen, wie schädlich Windanlagen für Mensch und Natur sind. Heinrich Brinkmann sagt dazu: „Das Maß ist in unserer Region längst überschritten. Das Ergebnis sind frustrierte Bürger, die ihre Belange nicht im Mindesten geschützt sehen.“ Dennoch setzt er auf den Dialog mit der Politik. Immer wieder kommt dabei der Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten zur Sprache. Das Regional-Biindnis Windvernunft fordert nach bayerischem
Vorbild zehn Mal die Anlagenhöhe. „Um die Menschen vor gesundheitsschädlichen Lärmimmissionen schützen“, erklärt Nolte. Die schwarz-gelbe Landesregierung will
mit einem Erlass den Mindestabstand auf 1.500 Meter erhöhen. Doch wie genau und welche Auswirkungen das hat, steht noch nicht fest. Die Windenergiebranche warnt, dass dann viele für Windenergie vorgesehene Flächen wegfallen würden, auch Arbeitsplätze seien in Gefahr.
Befürwortern und Kritikern stehen wohl stürmische Zeiten bevor.
Quelle: Beilage "das Magazin UMWELT" in NEUE WESTFÄLISCHE vom 10.10.2017

Montag, 2. Oktober 2017

Neues zum Thema Abstand von Windrädern



Neues zum Thema Abstand von Windrädern
(M. K. am 02.10.2017 - info@regionalbuendnis-windvernunft.de; update 05.10.2017)

Erkenntnisse über Gesundheitsschäden sind endlich in der Rechtsprechung angekommen und der Vorsorgegrundsatz wird konsequent angewendet:

1. Ab sofort sind geänderte Berechnungs- und Messverfahren für die Schallausbreitung anzuwenden. Dies wird zu größeren Schutzabständen führen.

2. Dies gilt auch für die Anlagen im Bestand und im Genehmigungsverfahren.

Diese Entwicklung im Jahr 2017 wird anhand von 3 Beiträgen nochmal sichtbar:

1.       Im März 2017 veröffentlichte die
Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI
„Aktualisierte Hinweise zur Auslegung der TA Lärm“
Darin heißt es z.B.
„…Der Vorsorgegrundsatz nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG fordert eine dem Stand der Technik entsprechende Emissionsminderung….“

2.       Dass eine Änderung der Beurteilung seit Jahren im Gespräch ist, wird in den Medien aufgegriffen, aber weiterhin wird die alte Sichtweise als faktisch gültig dargestellt. Z.B. noch Anfang September 2017 brachte der Deutschlandfunk recht verständlich eine Bestätigung des status quo.
Tenor: „…Zwar sollten die Auswirkungen des Schalls weiter erforscht werden, doch seien höhere Sicherheitsabstände nach derzeitigem Wissensstand nicht notwendig….“
Hier der Artikel:
Deutschlandfunk - Umwelt und Verbraucher - Verhandlung über DIN-Normen -
12.09.2017
Abstandsregelungen für Windkraftanlagen
Verhandlung über DIN-Normen
„Zahlreiche Sachverständige, Mediziner und rund 800 Bürgerinitiativen in Deutschland sind sich einig, dass Windräder die Gesundheit von Menschen in der unmittelbaren Umgebung negativ beeinflussen. Beim Deutschen Institut für Normung überprüft deshalb ein Arbeitskreis aktuell die Messnormen für tieffrequenten Schall. …“

3.       Und bereits Ende September 2017 gibt es ein Gerichtsurteil, das die Verteidigung des status quo aufgibt und die aufgelaufenen Erkenntnisse zum Stand der Technik und damit zur Rechtsgrundlage erklärt:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 28 L 3809/17,
Datum: 25.09.2017
Spruchkörper: 28. Kammer
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 28 L 3809/17
ECLI:DE:VGD:2017:0925.28L3809.17.00
Schlagworte: Alternatives Verfahren Interimsverfahren
Normen: VwGO § 80 Abs. 7 DIN ISO 9613-2 Nr. A.2.3.4 der Anlage zur TA Lärm
Leitsätze: Beschwerde- und Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO können (im Grundsatz) parallel angestrengt werden.

Darin in Absatz 47:
„Das "Interimsverfahren" verzichtet in Abgrenzung zum "Alternativen Verfahren" im Kern auf die Berücksichtigung von Bodendämpfungen und kann so zu höheren lmmissionswerten führen. …“

Darin Absatz 50:
Mit dem Beschluss der LAI, den Ländern zu empfehlen, die Hinweise des LAI zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen mit Stand 30. Juni 2016 anzuwenden, geht die Kammer davon aus, dass die in der über Nr. A.2.3.4 der Anlage zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und die DIN ISO 9613-2 deshalb keine Bindungswirkung mehr entfaltet. Stand der Technik der Ausbreitungsrechnung der Geräusche von Windkraftanlagen ist die Anwendung des Interimsverfahrens.