Freitag, 18. August 2017

Das Ende der Goldgräberstimmung II


Hubertus Nolte, 18.08.2017
3 Zahlen wurden in den letzten Tagen von den Windbaronen in ganz Deutschland mit großer Spannung erwartet: der Mindestgebotspreis, der Höchstgebotspreis und der Durchschnittspreis der 2. Ausschreibungsrunde „Windenergie an Land“ der Bundesnetzagentur, deren Angebotsfrist zum 1. August abgelaufen war. Nun hat die Agentur die Zahlen veröffentlicht und ihre Zuschläge bekannt gegeben.

Halbierung der Vergütung – Gewinner sind die Bürgergesellschaften

Die 67 berücksichtigten von 281 insgesamt eingereichten Angeboten ergaben einen durchschnittlichen Vergütungssatz von jetzt

4,28 Cent/kWh

der sich damit - bezogen auf den durchschnittlichen Referenzwert der Windhöffigkeit – halbiert hat und wieder sind die sog. „Bürgerenergiegesellschaften“ - speziell wieder im Osten der Republik - die Gewinner dieser Ausschreibungsrunde.   90 % der Zuschläge bzw. 95 % des zugeschlagenen Volumens v on 1.013 Megawatt entfallen auf diese Gesellschaften, von denen auch jetzt wohl die wenigsten eine Baugenehmigung für ihre Projekte vorweisen können.

 
Einige Planer und Investoren dürften ob des massiven Preisverfalls ebenso wie die abgebildete Windenergieanlage etwas geknickt sein…


Massive Auswirkungen


Das Ergebnis wird massive Auswirkungen mit sich bringen: Die mittelständischen Investorengruppen und ihre Bundesverbände werden nun noch lauter Mord und Tod schreien (ihren eigenen?), da davon auszugehen ist, dass einige der Gewinnerprojekte einer Zockermentalität entstammen, die auf fallende Bezugs- und Betriebskosten und einer steigenden Effizienz der immer größer werdenden Windenergieanlagen setzen – zumal sie ja auch deutlich mehr Zeit zur Umsetzung haben: bis zu 52 Monaten. Ob das aufgehen wird, wird sich zeigen: Schon heute kommen 40-50 % der neu geplanten Projekte nicht mehr durch das aufwendige Genehmigungsverfahren.  Wir werden in rund 4 Jahren sehen, wie viele auch von den zugeschlagenen Projekten auf der Strecke bleiben.

Mindestens genauso wichtig wie die inzwischen ja etwas behobene Ungleichberechtigung (die Bürgergesellschaften müssen in den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ebenfalls Baugenehmigungen vorweisen – dieses hat der scheidende Bundestag auf Druck der Windlobbyisten im Juli schnell noch gesetzlich geregelt) dürfte für die herkömmlichen Planer und Investoren die massive Vergütungsabwertung sein, schreiben doch die neuen Ausschreibungsregeln vor, das ab jetzt der Höchstsatz für ein Angebotspreis aus dem Durchschnittpreis der ersten beiden Ausschreibungen gilt.

Bei einem Durchschnittspreis von 5,72 Cent/kWh aus der 1. Ausschreibung im Mai und nun 4,27 Cent/kWh ergibt sich ein Höchstpreis für die weiteren Ausschreibungen in Höhe von

4,99 Cent/kWh

der zukünftig nicht mehr überschritten werden darf. Dieser Wert unterliegt – wie schon im Mai beschrieben - einem Korrekturfaktor je nach Standortqualität (Windhöffigkeit) – siehe nochmal die Grafik der Fachagentur Windenergie an Land: 

 

Abschlag auf den Hochflächen in unserer Region

Die windverwöhnten Projekte auf unseren Hochflächen müssen bei ihrer Kalkulation mit einem Korrekturfaktor zwischen 0,89 und 0,79 rechnen. Dieser Abschlag bedeutet eine zukünftige Höchstvergütung von

4,44 – 3,95 Cent / kWh

Bedenken wir, dass zum Jahreswechsel in Betrieb genommene Anlagen noch eine Vergütung von etwa 8,5 Cent/kWh erhalten, so sind es ab jetzt nur noch maximal 50 % davon.  Unabhängig von genauen Einzelwerten, Anlagentypen und Standortqualitäten, ist davon auszugehen, dass die neuesten Anlagen (3-4 MW) auf unseren Hochflächen etwa 300.000 bis 400.000 € weniger an Jahresertrag einfahren dürften. Ungeachtet möglicher Auflagen, wie Abschaltzeiten aus Artenschutzgründen und Leistungsreduzierungen aufgrund ihrer Schallemissionen, die zu weiteren Abschlägen führen.

Kein Projekt in Westfalen berücksichtigt

In der 2. Runde wurde nun überhaupt kein Projekt aus unserer Region berücksichtigt, obwohl es inzwischen genehmigte Projekte gibt, die nicht mehr nach dem alten EEG sondern erst in 2017 genehmigt wurden (Bsp. Meerhof, 21 Neuanlagen oder die Einzelanlagen im Widey bei Salzkotten).

Nur 3 Projekte über die Grenzen hinaus (Diemelsee-Flechtdorf in Hessen, bzw. Göttingen und Nienburg/Weser in Niedersachsen) fanden eine Berücksichtigung, keines aber in OWL oder am Sauerland.

Und das ist gut so. Viel zu viele Vorhaben erhielten noch die Weihnachtsgratifikation zum Ende des alten Jahres 2016 und unterliegen damit den enormen Vorzügen des alten EEG und seiner viel zu hohen Vergütungsstruktur.

Millionen zu viel gezahlt?


Die Halbierung der Vergütungssätze – von den Betreibern selber nun nur noch in ihren Angeboten gefordert – zeigt mehr als deutlich, wie sehr hier mit den Vergütungssätzen zum Wohle weniger geaast wurde. Zu Lasten der Stromkostenzahler und damit auch vom Hartz IV – Empfänger oder Bafög-Studenten. Man darf sich gar nicht ausrechnen, wie hoch dieser unnötige Überzahlungsbetrag zu Lasten vieler Bürger allein bei den Windenergieanlagen-Neubauten der letzten 2 Jahre im Kreis Paderborn ausfällt.



Bereits in 2012 hatte man in England die Nutzlosigkeit der Windfarmen erkannt

Wir haben in den letzten Tagen unserer Presse entnehmen können, wie viele Anlagen sich derzeit noch in der laufenden Beantragung allein im Kreis Paderborn befinden. Es bleibt zu hoffen, dass nicht nur die nicht mehr zu befriedigende Gier einiger Profiteure zum Aus einiger Projekte führt, sondern das insgesamt ein Umdenken stattfindet.

Wir brauchen hier keine einzige weitere Anlage mehr!