Mittwoch, 27. Dezember 2017

“Eine Katastrophe macht immer erst Greenpeace daraus.”

 Daniel Wetzel in der WELT zum CO2-Alarmismus
26. Dezember 2017 Windwahn Hintergrundwissen

 Alles lesen auch bei Vernunftkraft Hessen (pdf):
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/12/20/patrick-morre-eine-katastrophe-macht-immer-erst-greenpeace-daraus/

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/12/26/daniel-wetzel-in-der-welt-zum-co2-alarmismus/
Alles lesen auch bei Vernunftkraft Hessen (pdf):
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Mittwoch, 20. Dezember 2017

Windstrom: Süßer die Kassen nie klingen -

 Die Ausbauziele sind schon längst erreicht, dennoch: Das Abzocken der Verbraucher geht weiter !
Ausbau der Windenergie – Lagebeschreibung und Ausblick zum Jahreswechsel 2017/2018

Das für viele Windenergieaktivisten mehr als erschreckende Ergebnis der 3 Ausschreibungen für Windenergie an Land ließ die Windkraftlobby Sturm laufen. Gerade in NRW hatte man in den letzten Monaten daher oft vom totalen Einbruch im Windenergieausbau, vom Verfehlen der Klimaschutz- oder auch sonstiger Ziele und von der massiven Gefährdung der Arbeitsplätze in der Windindustrie in NRW gehört, letztere sollen inzwischen bei 18.000 bzw. bereits schon bei 19.000 in diesem Bundesland liegen.

„Es drohe ein Fadenriss“ argumentierte Anfang Dezember die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung zur Anhebung des Höchstwertes von ca. 5 auf 6,3 Cent/ kWh. Die Agentur kann den Höchstwert neu festsetzen, wenn sich „Anhaltspunkte“ (EEG, § 85 Abs. 1) ergeben, die den zunächst ermittelten Wert als zu hoch oder zu niedrig erscheinen lassen. Die Abweichung vom ursprünglichen Höchstwert von 7 Cent/kWh in 2017 darf dann nur max. 10 % betragen. Allerdings sagt das EEG unter § 85 Abs. 2 auch, wie sich solche Anhaltspunkte ergeben. Hier müssen die Gestehungskosten und die das Ausschreibungsvolumen nicht mehr gedeckt sein, was so wohl nicht ganz so eingetreten ist.
Ganz im Gegenteil: die Ausschreibungen waren doppelt überzeichnet und die niedrigeren Preise ein Zeichen für eine effizientere und kostengünstigere Stromproduktion mittels neuer Windenergieanlagen. Zudem sei „ein hoher Wettbewerb prägend in den bisherigen Ausschreibungen“, so der Chef der Agentur, Homann. Dieses war gewollt und im Sinne der inzwischen überbelasteten deutschen Verbraucher.
Ärger machten vielen aus der Windkraftszene die Zuschläge an die sog. Bürgerenergiegesellschaften, die genau auf diese Leistungssteigerung der neuen Anlagen und geringere Betriebskosten setzten. Dabei waren es Projektierer aus dem eigenen Stall, die die besonderen Bedingungen für diese Gesellschaften nutzten und – wie an Börsen o.ä. üblich – auf die Zukunft setzten, zum Vorteil stark fallender Vergütungssätze und somit zum Wohle der bundesdeutschen Stromkostenzahler.
Diese Sonderbedingungen wurden bereits am letzten Tag unserer „alten“ Regierung in Berlin auf Druck der Wind-Lobby im Rahmen des sog. Mieterstromgesetzes im Sommer 2017 wieder einkassiert: diese besonderen, von der Politik mit Blick auf die Einbindung der betroffenen Menschen vor Ort unbedingt gewollten Gesellschaften dürfen ohne Baugenehmigung nicht mehr mitbieten.
Nun erfolgte die zweite Korrektur, die Anhebung des angeblich ruinösen, nur durch Zocken und Zukunftswetten entstandenen neuen Marktpreises um sagenhafte 25 %. Frohe Weihnachten liebe Windbarone.
War das wirklich nötig? 
Beginnen wir mal am Anfang. Bereits bei der Ausschreibung der PV-Vergütung (Photovoltaik) zeigte sich, dass die noch vor 10 Jahren mit über 40 Cent angesetzte Vergütung nunmehr bei nur noch 20 % der ursprünglich von uns allen zu zahlenden EEG-Vergütung liegt.
Mit der Windenergie sollte es ähnlich gehen, zudem ließen sich so die zu installierenden Mengen ebenfalls wieder steuern. Die 1. Ausschreibung für die Windenergieerzeugung auf hoher See brachte allerdings schon den ersten Kracher: einige Anbieter wollten gar keine zusätzliche EEG-Vergütung mehr, der von den Investoren gefordert, durchschnittliche Zuschlagswert sank auf – von allen unerwartete -  0,44 Cent/kWh.
Ähnlich war es bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in 2017. Bei einem für 2017 festgelegten Höchstwert von 7,0 Cent/kWh wurden in der 1. Runde Angebote mit bis zu 5,8 Cent zugeschlagen, in der 2. Runde waren es dann 4,28 und in der 3. nur noch 3,8 Cent/kWh, dabei lag das günstigste Angebot bei nur noch 2,2 Cent. Dabei waren hier durchaus Profis am Werk, die ihre Kollegen allerdings etwas dumm aussehen ließen.
Diese waren wohl noch die zu Beginn des Jahres 2017 für neu gebaute, aber noch bis Silvester 2016 nach dem alten EEG genehmigte Anlagen, geregelte Vergütung von rd. 8,7 Cent/kWh gewohnt und konnten davon nicht lassen, obschon ihre eigenen Verbände inzwischen öffentlich eine wahrscheinlich immer noch viel zu hoch angesetzte Gewinnschwelle bei 5,6 Cent/kWh sahen.
Ausbauziele schon längst vorerfüllt
Als Ausbauzielkorridor hatte der Bund in 2016 eine zuzubauende Menge von 2.500 MW angepeilt, Die Ausschreibungsmengen in 2017 und 2018 wurden auf 2.700 MW angehoben. Da es zudem mit der Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften die Möglichkeit gab, auch ohne Baugenehmigung mitzubieten, war die angepeilte Menge jedes Mal mehr als doppelt überzeichnet.
Aber auch durch die hohe Vergütung nach dem alten EEG war in den letzten 3 Jahren ein nicht gekannter Ausbauboom an neuen Windenergieanlagen in Deutschland festzustellen. Entgegen der von der Politik angepeilten 2.500 MW kam es in 2016 zu einem Ausbau von 5.078 MW, damit war auch dieser Wert mehr als verdoppelt. In 2017 dürfte dieser Rekordwert nochmals um 20 % höher liegen.
Experten gehen davon aus, dass der Zubau an neu in Betrieb genommenen Anlagen zum Jahreswechsel die magischen 6.000 MW erreichen bzw. knapp überschreiten dürfte.
Damit wird der in den letzten Monaten so oft zitierte Einbruch, den die Branche befürchtet, von ihr selbst geschaffen. Dem politisch gewünschten Ziel eines jährlichen Ausbaus von 2.500 MW ist man jetzt und für die kommenden Jahre bereits nachgekommen. Allein mit dem viel zu hohen Ausbau der letzten 24 Monate (+ 6.000 MW) und dem zugeschlagenen Ausschreibungsvolumen (in 2017 + 2.700 MW) lassen sich die nächsten Jahre problemlos überbrücken. Hinzuzurechnen ist dabei das Volumen von 2.700 MW aus den nun startenden Ausschreibungen für 2018, an denen nun nur bereits genehmigte Projekte teilnehmen können. Diese können nach Zuschlag dann direkt mit dem Bau beginnen.
Schaut man sich einmal nur allein die Entwicklung in NRW an, so sieht man, wie rasant der Ausbau zugelegt hat:
(Quelle: Land NRW)

Der Bau von Anlagen hat sich allein in diesem Bundesland innerhalb von nur 6 Jahren vervierfacht. Neben dem weiteren Ausbau in 2017 gab es in der 3. Ausschreibungsrunde allein 16 zugeschlagene Projekte in NRW. Daneben gibt es aber bereits weitere genehmigte Projekte, die nun in 2018 wahrscheinlich allesamt zum Zuschlag und damit auch zur Umsetzung kommen werden.
Das Geschrei und Gejammer war somit eigentlich grundlos. Der Ausbaukorridor wurde und wird erreicht, wenngleich auch Ausbauziele vorerfüllt wurden und werden. Die mit diesem vorgezogenen Ausbauboom verbundenen, zusätzlichen Arbeitsplätze werden wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt. Eine weitsichtige, abgestimmte Planung und Umsetzung hätte nicht zu dieser Situation geführt.
Aber das Geschrei zeigte dennoch Wirkung und führte zu den beiden vorgenannten Korrekturen der neuen und aus Sicht der Verbraucher erfolgreichen Ausschreibungspraxis.
Steigt die Vergütung wieder?
Durch den Rausschmiss der Bürgerenergiegesellschaften ohne Baugenehmigung und der Anhebung des Höchstwertes dürfte in 2018 nun folgendes eintreten:
Für 2018 wird das Ausschreibungsvolumen nochmals etwas angehoben und auf 2.800 MW „begrenzt“. Nun besitzen nach Angabe der Bundesnetzagentur und entsprechender Verbände im Augenblick mögliche Anbieter ein genehmigtes Projektvolumen von etwa 1.380 MW. Durch weitere Genehmigungen dürfte sich dieses Volumen bis zum Stichtag der 1. Ausschreibungsrunde auf etwa 1.600 MW vergrößern.
Schon wieder warnen die beteiligten Akteure von einer Überzeichnung. Natürlich, stehen bei nun 4 Ausschreibungsrunden in 2018 nur jeweils 700 MW zum Zuschlag bereit. Aber bereits mit der 2 Ausschreibungsrunde im Mai dürfte fast der gesamte Vorrat an genehmigten Projekten „verfrühstückt“ sein, zumal sich auch bereits bezuschlagte Bürgerenergieprojekte unter die neu genehmigten Projekte mischen dürften.
Spätestens in der 3. Runde im Spätsommer 2018 dürften die Ausschreibungsvolumen nicht mehr erreicht werden, schaut man auf die zunehmenden Probleme für neu beantragte Projekte, und ohne auch noch mögliche Richtungswechsel in der Politik, wie zum Bsp. In NRW, bereits quantitativ zu bewerten.
Dieses ist auch den Jammerern oder anderen Windenergieakteuren sicherlich nicht unbekannt. Sie werden das doppelte Geschenk der Bundesnetzagentur bzw. der dieses Ganze steuernden Politik zu nutzen wissen. Es besteht kaum Druck, sich zu unterbieten. Störende Konkurrenz mit ihren Zukunftswetten sind nicht zu befürchten, einzig ein wenig Ungemach aus neuen Erkenntnissen zum Thema Schall oder das ein oder andere Urteil zum Artenschutz lassen den wieder (oder immer noch) blauen Himmel etwas wolkig erscheinen. Gut getrommelt, kann man da nur sagen.
Kaum Wirkung, aber unendlich teuer
Diese, völlig unnötige und voreilige Änderung der Ausschreibung hat den deutschen Verbraucher neben den viel zu hohen Ausbauzahlen der letzten Monate wieder geschadet. Schon heute greift das Bewusstsein einer unsozialen Belastung der deutschen Verbraucher immer mehr um sich. Mit weit über 25 Mrd. € im Jahr wird inzwischen eine riesige Geldmenge aus den Taschen der Bürger zugunsten weniger Profiteure gezogen. Handeln die Windenergieakteure besonnen und zielen auf den möglichen Höchstwert, der durchaus erreichbar erscheint, so dürfte dieses den deutschen Verbraucher mit zusätzlichen mehr als 100 Mill. € im Jahr belasten. Aber bei der Gesamtbelastung durch das EEG stört dieses ja nun auch nicht mehr.
Daneben ergeben sich durch die ohnehin zu hoch geförderten Projekte noch Abschreibungsmöglichkeiten für Mitbürger mit zu hohen Steuerbelastungen, wiederrum zu Lasten der kleinen Leute, die nicht in diesen Genuss kommen können und so doppelt bestraft werden.
Im hessischen Landtag hieß es vor kurzem zu dieser eigentlich komplett in die Hose gegangenen Energiewende in einer Rede eines FDP-Abgeordneten: „Kaum Wirkung, aber unendlich teuer!“ Wie wahr.

Nachtrag:

Durch das 2., gestern beschlossene, Entfesselungspaket will sich unsere neue NRW Landesregierung zwar auf der einen Seite für eine Beschränkung (Abstand, keine Anlagen im Wald) einsetzten, gleichzeitig wollen sie aber eine

„Bundesratsinitiative zu Ausschreibungen für den Windenergieausbau: Die Landesregierung wird sich über eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dafür einsetzen, dass bei künftigen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land Planungssicherheit für Investoren und Anlagenbauer erreicht wird. Das betrifft insbesondere das Jahr 2018, in das für ab 2021 eingeplante Mittel vorverlegt werden sollen. Ziel ist es, Strukturbrüche für die Branche zu vermeiden.“

Absicht oder einfach mal nicht nachgerechnet? Die arme Branche hat es ja mal wieder verdient…

Na denn, lasst die Kassen weiter klingen! Frohe Weihnachten!

Donnerstag, 7. Dezember 2017

Zum Stadtgespräch des WDR5 in Borchen

ist hier der Teil der Aktuellen Stunde in der Mediathek des WDR zu sehen
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-ostwestfalen-lippe/video-reporter-stefan-leiwen-aus-borchen-zum-stadtgespraech-windenergie-100.html


Moderation: Judith Schulte-Loh, J. Lackmann, R.Allerdissen

und hier das Gespräch:
https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/153/1534474/wdr5stadtgespraech_2017-12-07_stadtgespraechausborchenprotestegegenwindenergie_wdr5.mp3
Die Radiosendung des WDR5 "Stadtgespräch" kam am Donnerstagabend 7.12.2017 live aus Borchen. Die Gemeindehalle bis auf den letzten Platz besetzt und die Stimmung aufgeheizt. Die wichtigen Themen kamen alle vor. Die Situation in Borchen kam sogar im Radio gut rüber dank Bürgermeister R. Allerdissen und BI-Sprecherin G. Ponta. Mit ihnen auf dem Podium NRW Wirtschaftsminister A. Pinkwart und Windpionier J. Lackmann.

Hier kann man die offizielle Tonkonserve anhören (56 Min) oder runterladen (53 MB)https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/153/1534474/wdr5stadtgespraech_2017-12-07_stadtgespraechausborchenprotestegegenwindenergie_wdr5.mp3 

Moderation: Judith Schulte-Loh, Prof. Andreas Pinkwart (FDP) NRW-Wirtschaftsminister, Gudrun Ponta BI-Gegenwind

Freitag, 1. Dezember 2017

Wieder ein Weihnachtsgeschenk ?

Es drohe ein „Fadenriss“: Bundesnetzagentur hebt den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land in 2018 um über 25 % auf 6,30 Cent/kWh an
Manchmal muss die Lobbyarbeit nur eindringlich genug sein, so dass auf der Forderung der Windbetreiber in der letzten Woche in Bad Driburg („5,76 Cent müssen es schon sein“) noch eine Schüppe draufgelegt wird:
„Durch die Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten“, so Homann weiter.



Mit dem Geld anderer ist leicht umzugehen…
Eigentlich hätte der Höchstwert ja knapp unter 5 Cent/kWh gelegen, aber irgendjemand hatte der Agentur mitgeteilt, dass die derzeitigen Gestehungskosten bei Windstrom bei 5,6 Cent liegen, so dass Befürchtungen aufkamen, dass es 2018 zu wenig Angebote geben könnte. Also: mal eben 25 % zusätzlich auf den ohnehin großen Haufen drauf, dann sind wieder alle fröhlich dabei.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bundesregierung einen Ausbaukorridor von rund 2.500 MW im Jahr als Zielvorgabe kalkulierte, die aber mit einem Zubau von 5.078 MW (Quelle: Bundesnetzagentur!) allein in 2016 mehr als doppelt so hoch ausgefallen war. Auch bei den Ausschreibungen liegt die Ausschreibungsmenge bei 2.700 MW/Jahr, die in 2017 ebenfalls doppelt überzeichnet war. Fragt sich also, was oder wer hier einen Fadenriss erleiden könnte…
Dabei ist fraglich, ob die Bundesnetzagentur überhaupt so vorgehen darf, regelt doch das EEG hier mögliche Veränderungen des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ( http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__85a.html):
... Ein Höchstwert soll nach Absatz 1 erhöht werden, wenn in den letzten drei Ausschreibungen mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden konnte und die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert liegen. ...
Erstens ist den Informationen der Bundesnetzagentur nicht zu entnehmen, auf welcher Grundlage (oder möglicherweise auf welchen Zuruf hin) die derzeit durchschnittlichen Erzeugungskosten berechnet worden sind. Zweitens wissen wir alle, dass die Ausschreibungen allesamt deutlich überzeichnet waren, so dass allein schon aus diesem Grund eine Erhöhung nicht rechtens ist, oder?
Übrigens, die Photovoltaik hat auch mal mehr als 40 Cent/kWh gebracht, heute sind es für Neuanlagen nur noch 5 Cent – zum Vorteil der Stromkostenzahler. Warum nimmt man hier beim Windstrom nun wieder den Druck aus den Ausschreibungen?
Ganz einfach: weil mal wieder Weihnachten ist…
RBW e.V.

Donnerstag, 30. November 2017

Stadtgespräch WDR 5 in Borchen

In immer mehr Dörfern in NRW fühlen sich Bürger von Windrädern regelrecht umzingelt.
Sie kritisieren, dass Windräder die Landschaft und Lebensqualität zerstören, und
gleichzeitig ihre Häuser an Wert verlieren. Im Kreis Paderborn, der Windrad-Hochburg
in Ostwestfalen-Lippe, protestieren zahlreiche Menschen gegen den »Windkraft-Wahnsinn« und organisieren sich in Bürgerinitiativen. »Aber die immer lauteren und kritischen
Stimmen von uns Bürgern finden kein Gehör! Es wird tüchtig weiter genehmigt und
gebaut,« stöhnen die Betroffenen. Das ist im Raum Paderborn genauso wie im Sieger-,
Münsterland und am Niederrhein. Demgegenüber steht die boomende Windenergie-
Branche mit ihrer hohen Wirtschaftskraft. In NRW leben 18.000 Beschäftigte direkt oder
indirekt davon. Rund 3500 Windkraftanlagen stehen aktuell im Land. Windkraft ist ein
wichtiger Baustein, um die Energiewende zu schaffen.
Im WDR5 Stadtgespräch fragen wir: Wie berechtigt ist die Kritik an der Windenergie?
Was ist von Versprechungen der neuen Landesregierung zu halten, den Ausbau der
Windenergie künftig stärker an den Interessen der Anwohner zu orientieren?
Welche gesundheitlichen Gefahren gehen von Windkraftanlagen aus, vor allem von den
leistungsstarken Anlagen der neuen Generation?

DARÜBER DISKUTIEREN:
PROF. ANDREAS PINKWART (FDP) / NRW WIRTSCHAFTSMINISTER
REINER ALLERDISSEN (SPD) / BÜRGERMEISTER BORCHEN
JOHANNES LACKMANN / WINDPIONIER, WESTFALENWIND
GUDRUN PONTA / ANTI-WINDKRAFT BÜRGERINITIATIVE
MODERATION: JUDITH SCHULTE-LOH UND STEFAN LEIWEN

DO 7. Dezember, 20 Uhr
Gemeindehalle Kirchborchen
Bohnenkamp 11
33178 Borchen
Zur Diskussion laden
WDR 5 und das
Studio Bielefeld ein.
Live im Radio
EINTRITT FREI

Mittwoch, 22. November 2017

GfN – Anwalt der Natur vor unserer Haustür

Aktuelle Stellungnahmen im September und Oktober 2017
Auch nach den Sommerferien standen wieder Stellungnahmen zu Bauvorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen an, die zum Teil schon in 2016 bearbeitet worden waren. Zwischenzeitlich hatten die Antragssteller aufgrund der von uns gemachten Eingaben neue Unterlagen vorgelegt, die wiederum durch die GfN und dann abschließend durch das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW bearbeitet und in weiteren Stellungnahmen gegen die Vorhaben beim Kreis eingewendet worden sind.
Stellungnahmen wurden zu folgenden Vorhaben abgegeben:
WP „Körtge 1“ - Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei WEA (Enercon E 115, Enercon E 82-2) in der Gemarkung Fürstenberg (Stadt Bad Wünnenberg), Antr.: Windpark Sintfeld II GmbH
In dem bereits bestehenden Windpark sollen 2 weitere Anlagen errichtet werden, so dass es zu einer weiteren Verdichtung des Windparks kommt, dem aus artenschutzrechtlichen Gründen zu widersprechen war. Hierzu hatte sich bereits die GfN mit Schreiben vom 8.9.2016 und der VNV zusammen mit dem NABU Marsberg mit Schreiben vom 19.12.2016 eingewendet. Eine ergänzende Einwendung wurde vom Landesbüro der Naturschutzverbände am 7.4.2017 an den Kreis Paderborn gesendet.




Aufgrund einer Mitteilung des Umweltamtes des Kreises Paderborn per Email vom 31.8.2017 konnte innerhalb einer Frist von 2 Wochen (!) eine Stellungnahme zu den zwischenzeitlich ergänzten natur- und artenschutzrechtlichen Unterlagen des Antragsstellers abgegeben werden. Der diesbezügliche Einwand erfolgte fristgerecht nach Bearbeitung durch die GfN durch das Landesbüro.

WP Paderborn-Dahl / „Knipsberg“ -  Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 4 WEA (Enercon E 82)
Bereits beim benachbarten Windpark „Hassel“ hat der Schwarzstorch für einigen Wirbel gesorgt, die geplanten Anlagen im Windpark Knipsberg auf Paderborner Gemarkungsseite sollten zum Teil noch näher an den Standort des Schwarzstorchhorstes (den die GfN im Frühjahr 2016 gefunden und gemeldet hat) heranrücken.
Auch hier hat sich die GfN dafür eingesetzt, dass das Landesbüro eine Stellungnahme für die anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW fristgerecht zum 23.10.2017 abgegeben hat, die natürlich gerade den Schutz des Schwarzstorches besonders deutlich angemahnt hat.
WP Bad Wünnenberg „Oberfeld“ -  Einwendungen zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 7 WEA (Enercon E 101)
Bereits seit rund 4 Jahren (!) liegen die Anträge zu Bau von 7 Windkraftanlagen im Bad Wünnenberger Oberfeld beim Kreis Paderborn zur Bearbeitung vor, nun wurden die Anträge mit zum Teil veralteten Unterlagen zum Natur- und Artenschutz offengelegt. Auch hier hat die GfN die Unterlagen bearbeitet und mit dem Landesbüro abgestimmt.


Das Landesbüro hat dann ebenfalls wieder fristgerecht zum 30.10.2017 eine Stellungnahme abgegeben und zahlreiche Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht.
Die jeweiligen Stellungnahmen können jederzeit bei der GfN angefordert werden.

Bauanträge zum Knipsberg und Oberfeld sind zurückgenommen
Den aktuellen Mitteilungen des Kreises Paderborn ist zu entnehmen, dass sowohl die Anträge zum Bau der 4 Anlagen in PB-Dahl als auch die Anträge zum Bau der 7 Anlagen im Wünnenberger Oberfeld vom Antragssteller zurückgenommen worden sind.
Vielleicht konnten wir hier einen Beitrag zum Umdenken leisten, da beide Vorhaben auch aus Gründen des Natur- und Artenschutzes höchst problematisch geworden wären und wahrscheinlich auch zu juristischen Überprüfung durch die Umweltverbände geführt hätten.

Weitere Stellungnahme erforderlich
Derzeit befinden sich weitere Vorhaben, zu denen die GfN zusammen mit dem Landesbüro in 2016 bereits Stellung genommen hat, zumindest in einer eingeschränkten Offenlegung. Dieses betrifft die Vorhaben „Saure Heide“, „Wohlbedacht“ und „Etteln-West“. Hier haben die Antragssteller neue, aktualisierte Unterlagen vorgelegt. Leider ist uns Ehrenamtlern hier zum Teil wieder nur kurze Zeit eingeräumt worden (14 Tage!) um die teilweise mehrere hundert Seiten je Antrag durchzuarbeiten und zu prüfen. Außerdem haben die abzurufenden Dateien bei der Genehmigungsbehörde manchmal ein so hohes Datenvolumen, das mit herkömmlichen Rechnern und dem langsamen Datennetz im Paderborner Land erst gar nicht runtergeladen werden kann. Ein barrierefreier Datenzugang sieht anders aus…

Das Ende der Goldgräberstimmung, Teil III

Hubertus Nolte, 22.11.17
Nun liegt es vor uns und einige unserer Mitbürger dürften Entsetzt sein: Das Ergebnis der 3. Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zur Windenergienutzung an Land. Die Agentur hat heute die Zuschläge erteilt.
Der Durchschnittpreis liegt bei     3,8 ct/kWh
Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert nochmals um 10 % gesunken. Auch in diesem Fall war die Ausschreibung mit rund 260 % wieder deutlich überzeichnet. Zum Zuge gekommen sind 61 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 1.000,4 Megawatt. Das günstige Gebot liegt bei sagenhaften 2,2 ct/kWh, das höchste zugeschlagene Gebot bei 3,82 ct/kWh. Wieder wurden fast nur Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt, die nun viereinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung haben.

Nachdem bei der letzten Ausschreibung Projekte aus den neuen Bundesländern dominierten, sind dieses Mal 17 Projekte aus NRW berücksichtigt worden. NRW ist damit Spitzenreiter vor Brandenburg mit 16 Projekten. Einige Projekte kommen aus den Kreisen Lippe, Höxter und dem HSK – allesamt Bürgerenergiegesellschaften, zudem hat es ein Projekt der „Civis Ventus GbR“ im Kreis Paderborn geschafft, bei dem in Salzkotten (Flur 002, 001 und Flur 016,103,196) 2 Anlagen gebaut werden sollen. Auch hier dürfte es sich mit Blick auf die Rechtsform ebenfalls um eine Bürgergesellschaft handeln. Auch in dieser Ausschreibungsrunde bleibt abzuwarten, welche Projekte dann endgültig realisiert werden.

Feierlaune dürfte sinken
Die Feten im Saloon haben ein Ende gefunden: Ende des 19. Jahrhunderts war Goldfield die größte Goldgräberstadt in Nevada – nun ist sie eine Geisterstadt – nicht das es dem Sintfeld und Soratfeld einmal ähnlich ergeht…

Vom Ergebnis bitter aber für die herkömmlichen Projektierer und Windenergiegesellschaften, die bereits eine Genehmigung (Voraussetzung für die nächsten beiden Ausschreibungen im Februar und Mai 2018!) in Händen halten: sie wurden wieder nicht berücksichtigt und zudem wird für sie nun der durchschnittliche Wert (zuzüglich 8 %) der 3 Ausschreibungen aus 2017 der Maximalwert sein. Gebote über diesen Wert erhalten keinen Zuschlag. Aber auch hier gilt ja weiterhin das einstufige Referenzertragsmodell, d.h. die Vorhaben die auf der windhöffigen Paderborner Hochfläche umgesetzt werden sollen (hier gibt es ja bereits einige genehmigte Anlagen!) müssen von dem ohnehin deutlich gefallenen Zuschlagswert noch rund 20 % abziehen.

Sollte die Politik an dem geltenden Ausschreibungsmodell festhalten (davon ist nach dem Fluch der Karibik in Berlin derzeit auszugehen) dürfte damit die maximale Vergütung für neue Anlagen auf dem Sintfeld in der nächsten Ausschreibungsrunde zum 1. Februar 2018 bei ca.
(Durchschnitt aus 5,78 – 4,28 – 3,80 ct/kWh zzgl. 8 %, abzgl. 20 % =)              3,99 ct/kWh
liegen - Maximalwert, versteht sich, sofern sie denn überhaupt einen Zuschlag erhalten. Das dürfte der Goldgräberstimmung nun endgültig den Garaus machen.
Die Vergütung hat sich somit mehr als halbiert, der Saloon dürfte auch hier leerer werden.

Dienstag, 14. November 2017

Standsicherheit der Windräder der 200m-Klasse auf Karstuntergrund

Das problematische Thema besteht weiterhin. Mehrere ausführlich begründete Warnungen der geologischen Fachleute konnten nicht widerlegt oder ausgeräumt werden. Das ingenieurtechnische Know-How dazu ist in Europäischen Normen hinterlegt und somit die Anwendung eigentlich vorgeschrieben.

Aber die Betreiber der Anlagen und allen voran der Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde wiegeln ab, z.B. mit dem Spruch:
"Der Paderborner Dom steht seit 1000 Jahren auf Karst und ist noch nicht umgefallen!"
Also baut nach dem Motto: Wird schon gut gehen, und wäre ja auch viel zu teuer!

Wir antworten:
"Muss immer erst etwas passiert sein? Auch wenn noch nie ein Flugzeug oder eine Rakete auf ein Atomkraftwerk gefallen ist, sind trotzdem für diesen Fall die aufwendigen Kuppeln und Kugeln gebaut."

Mal im Ernst, die modernen Windräder sind fast doppelt so hoch wie der Dom, stehen auf schlankem Fuß und halten ganz oben den riesigen Propeller in den Wind! Das kann man doch nicht gleich setzen. Allerdings, die Dombauleute wussten, was funktioniert, und die Planer von Windrädern probieren gerade erst was aus.

Neulich wurde auf einer internationalen Tagung ein Vortrag über Baugrunduntersuchungen für Windenergieanlagen in Karstgebieten gehalten. Darin diente der Fall Paderborn als Musterbeispiel mit vielen spannenden Bildern. Wir konnten den Vortrag als PDF erhalten und dürfen ihn hier zum Download anbieten (36 Seiten, ca. 20MB):

Baugrunduntersuchungen für WEA auf Karst - Vortrag F-K Ewert -
11. Internationale Konferenz EIKE, Düsseldorf 10. Nov 2017.pdf
Download Vortrag

Dienstag, 17. Oktober 2017

Im halben Windland

Ostwestfalen-Lippe ist in puncto Windenergie NRW-weit spitze. Doch wie geht es weiter und was ist der Preis?
VON ANNE WUNSCH
Die nüchternen Zahlen lassen aufhorchen: Etwa 30 Prozent aller Windenergieanlagen in NRW stehen im Regierungsbezirk Detmold, der gerade mal 19 Prozent der Gesamtfläche von NRW stellt. Ostwestfalen-Lippe - ein Windparadies? Oder vielmehr ein Windenergieanlagenparadies? Das
trifft es nicht. Befürwortern geht der Ausbau nicht schnell und weit genug, Kritiker stellen dem entgegen, dass das Maß in einigen Teilen OWLs längst überschritten ist.

WINDHOTSPOT PADERBORN
Doch von vorne. „OWL hat eine vergleichsweise lange Windenergie-Tradition. Bei uns ging es schon Anfang der 90er Jahre in Altenbeken los. Dort haben Windpioniere gesessen, und auch der damalige Energieversorger ist mit eingestiegen“, sagt Michael Ganninger von der Bezirksregierung Detmold. Die Entwicklung in Fakten: Heute stehen 1.030 Anlagen in OWL. Allein im vergangenen Jahr kamen 93 Windräder dazu. Doch die Verteilung ist ungleich. Im Kreis Paderborn stehen mehr als die Hälfte aller Anlagen. Die anderen „Windhotspots“ der Region sind der Kreis Höxter und Teile von Lippe, erklärt Ganninger. Einerseits seien die Windvoraussetzungen gut. „Die Analyse eines ehemaligen Kollegen hat beispielsweise ergeben, dass der westliche Eggeaufstieg teilweise in seiner Windintensität mit Gebieten an der Nordsee vergleichbar ist.“ Dazu gebe es ausreichend Platz durch eine günstige Siedlungsstruktur, die zum Beispiel in Herford nicht gegeben ist.

NEUES MODELL
Der große Boom an neuen Windenergieanlagen 2016 hat einen Grund. Zum 1.1.2017 wurde die
Fördersystematik geändert. „Bis dahin gab es vereinfacht ausgedrückt eine feste Vergütung für die ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde jeder Windenergieanlage“, sagt Ganninger. Nun wurde das System geändert. Statt der garantierten Festpreisvergütung gibt es ein Ausschreibungsmodell für Windkraftanlagen, das auf einem Bieterverfahren beruht. Die Betreiber müssen sich also bewerben. Vergeben werden die ausgeschriebenen Kontingente von der Bundesnetzagentur. Dabei kommt nicht mehr jedes Anlagenprojekt zum Zuge. Ein Ziel: Die Kosten der EEG-Umlage eindämmen, um die Stromkunden zu entlasten.

WINDBRANCHE IST ALARMIERT
„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird durch das Modell gedeckelt und ausgebremst“, sagt Jürgen Wrona vom Landesverband Erneuerbare Energien (LEE), geschäftsführender Vorstand für Ostwestfalen. „Es ist vorgegeben, dass in jedem Jahr nur noch 2.800 bis 2.900 Megawatt ans Netz sollen. In den vergangenen Jahren waren es aber über 4.000 Megawatt. Und das ist vor dem Hintergrund, dass wir eine Energiewende schaffen wollen, ganz schön paradox.“ Bleibt das Modell so, sieht Wrona für die Zukunft der Windenergie schwarz. Die unterschiedlichen Standortbedingungen würden nicht ausreichend einbezogen, sodass Bieter in Ländern wie Bayern und auch NRW nicht mit neuen Anlagen bedacht werden. So könnten Kreise wie Gütersloh und Minden-Lübbecke den Ausbau nicht vorantreiben. Aus Sicht von Jürgen Wrona eine Katastrophe: „Man rechnet damit, dass der gesamte Windenergiemarkt zusammenbricht - ähnlich wie im Photovoltaikbereich.“ Mit den Sorgen ist Wrona nicht allein. Die Windkraftbranche in NRW ist alarmiert.

BÜRGER WEHREN SICH
Doch es gibt auch die andere Seite. Heinrich Brinkmann und Hubertus Nolte sind die Sprecher des
Regional-Bündnis Windvernunft aus Paderborn, in dem sich derzeit 27 Bürgerinitiativen aus der Region zusammengetan haben. Den Stempel „Windkraftgegner“ wollen sie nicht aufgedrückt bekommen - denn das treffe es nicht. „Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in einer vernünftigen Form, sowohl ökonomisch, als auch ökologisch“, erklärt Hubertus Nolte. Er sei Anfang der 2000er Jahre, als auf dem Sintfeld der größte Windpark Europas eingeweiht wurde, selbst Feuer und Flamme gewesen. „Doch das Ganze ist völlig aus dem Ruder gelaufen“, fasst Nolte zusammen. Die Gründe sind vielschichtig. „Es ging um viel Geld. Und das Ganze bringt man unter den Deckmantel des Umweltschutzes“, sagt Heinrich Brinkmann. Die beiden befürworten das neue Bietermodell. Man sehe, dass es möglich ist, Windstrom günstiger zu produzieren und die EEG-Umlage zu senken. Jürgen Wrona vom LEE sagt zur EEG-Umlage, dass die bislang umlagebefreiten Unternehmen viel stärker in die Pflicht genommen werden müssten.

WIE GEHT ES WEITER?
Seit Jahren wird die Debatte um Windenergie bundesweit emotional geführt. Es gibt Proteste, lange
Verfahren und Diskussionen, wie schädlich Windanlagen für Mensch und Natur sind. Heinrich Brinkmann sagt dazu: „Das Maß ist in unserer Region längst überschritten. Das Ergebnis sind frustrierte Bürger, die ihre Belange nicht im Mindesten geschützt sehen.“ Dennoch setzt er auf den Dialog mit der Politik. Immer wieder kommt dabei der Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten zur Sprache. Das Regional-Biindnis Windvernunft fordert nach bayerischem
Vorbild zehn Mal die Anlagenhöhe. „Um die Menschen vor gesundheitsschädlichen Lärmimmissionen schützen“, erklärt Nolte. Die schwarz-gelbe Landesregierung will
mit einem Erlass den Mindestabstand auf 1.500 Meter erhöhen. Doch wie genau und welche Auswirkungen das hat, steht noch nicht fest. Die Windenergiebranche warnt, dass dann viele für Windenergie vorgesehene Flächen wegfallen würden, auch Arbeitsplätze seien in Gefahr.
Befürwortern und Kritikern stehen wohl stürmische Zeiten bevor.
Quelle: Beilage "das Magazin UMWELT" in NEUE WESTFÄLISCHE vom 10.10.2017

Montag, 2. Oktober 2017

Neues zum Thema Abstand von Windrädern



Neues zum Thema Abstand von Windrädern
(M. K. am 02.10.2017 - info@regionalbuendnis-windvernunft.de; update 05.10.2017)

Erkenntnisse über Gesundheitsschäden sind endlich in der Rechtsprechung angekommen und der Vorsorgegrundsatz wird konsequent angewendet:

1. Ab sofort sind geänderte Berechnungs- und Messverfahren für die Schallausbreitung anzuwenden. Dies wird zu größeren Schutzabständen führen.

2. Dies gilt auch für die Anlagen im Bestand und im Genehmigungsverfahren.

Diese Entwicklung im Jahr 2017 wird anhand von 3 Beiträgen nochmal sichtbar:

1.       Im März 2017 veröffentlichte die
Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI
„Aktualisierte Hinweise zur Auslegung der TA Lärm“
Darin heißt es z.B.
„…Der Vorsorgegrundsatz nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG fordert eine dem Stand der Technik entsprechende Emissionsminderung….“

2.       Dass eine Änderung der Beurteilung seit Jahren im Gespräch ist, wird in den Medien aufgegriffen, aber weiterhin wird die alte Sichtweise als faktisch gültig dargestellt. Z.B. noch Anfang September 2017 brachte der Deutschlandfunk recht verständlich eine Bestätigung des status quo.
Tenor: „…Zwar sollten die Auswirkungen des Schalls weiter erforscht werden, doch seien höhere Sicherheitsabstände nach derzeitigem Wissensstand nicht notwendig….“
Hier der Artikel:
Deutschlandfunk - Umwelt und Verbraucher - Verhandlung über DIN-Normen -
12.09.2017
Abstandsregelungen für Windkraftanlagen
Verhandlung über DIN-Normen
„Zahlreiche Sachverständige, Mediziner und rund 800 Bürgerinitiativen in Deutschland sind sich einig, dass Windräder die Gesundheit von Menschen in der unmittelbaren Umgebung negativ beeinflussen. Beim Deutschen Institut für Normung überprüft deshalb ein Arbeitskreis aktuell die Messnormen für tieffrequenten Schall. …“

3.       Und bereits Ende September 2017 gibt es ein Gerichtsurteil, das die Verteidigung des status quo aufgibt und die aufgelaufenen Erkenntnisse zum Stand der Technik und damit zur Rechtsgrundlage erklärt:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 28 L 3809/17,
Datum: 25.09.2017
Spruchkörper: 28. Kammer
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 28 L 3809/17
ECLI:DE:VGD:2017:0925.28L3809.17.00
Schlagworte: Alternatives Verfahren Interimsverfahren
Normen: VwGO § 80 Abs. 7 DIN ISO 9613-2 Nr. A.2.3.4 der Anlage zur TA Lärm
Leitsätze: Beschwerde- und Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO können (im Grundsatz) parallel angestrengt werden.

Darin in Absatz 47:
„Das "Interimsverfahren" verzichtet in Abgrenzung zum "Alternativen Verfahren" im Kern auf die Berücksichtigung von Bodendämpfungen und kann so zu höheren lmmissionswerten führen. …“

Darin Absatz 50:
Mit dem Beschluss der LAI, den Ländern zu empfehlen, die Hinweise des LAI zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen mit Stand 30. Juni 2016 anzuwenden, geht die Kammer davon aus, dass die in der über Nr. A.2.3.4 der Anlage zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und die DIN ISO 9613-2 deshalb keine Bindungswirkung mehr entfaltet. Stand der Technik der Ausbreitungsrechnung der Geräusche von Windkraftanlagen ist die Anwendung des Interimsverfahrens.


Dienstag, 19. September 2017

Gegenüberstellung der Parteien zum Thema Energiepolitik

Es wird Zeit, die Wahlaussagen, Versprechen der Kandidaten und Programme der Parteien zu vergleichen.
Vernunftkraft Odenwald e.V. hat die Parteiprogramme zum Thema Energiepolitik zum Vergleich gegenüber gestellt, die wichtigsten Aussagen zusammengefasst und bewertet.

Nachzulesen hier – mit Dank an Peter Geisinger!


Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/09/18/bundestagswahl-2017-zusammenstellung-der-parteiprogramme-zum-thema-energiepolitik/
Somit fällt die Entscheidung für uns leichter

Freitag, 18. August 2017

Das Ende der Goldgräberstimmung II


Hubertus Nolte, 18.08.2017
3 Zahlen wurden in den letzten Tagen von den Windbaronen in ganz Deutschland mit großer Spannung erwartet: der Mindestgebotspreis, der Höchstgebotspreis und der Durchschnittspreis der 2. Ausschreibungsrunde „Windenergie an Land“ der Bundesnetzagentur, deren Angebotsfrist zum 1. August abgelaufen war. Nun hat die Agentur die Zahlen veröffentlicht und ihre Zuschläge bekannt gegeben.

Halbierung der Vergütung – Gewinner sind die Bürgergesellschaften

Die 67 berücksichtigten von 281 insgesamt eingereichten Angeboten ergaben einen durchschnittlichen Vergütungssatz von jetzt

4,28 Cent/kWh

der sich damit - bezogen auf den durchschnittlichen Referenzwert der Windhöffigkeit – halbiert hat und wieder sind die sog. „Bürgerenergiegesellschaften“ - speziell wieder im Osten der Republik - die Gewinner dieser Ausschreibungsrunde.   90 % der Zuschläge bzw. 95 % des zugeschlagenen Volumens v on 1.013 Megawatt entfallen auf diese Gesellschaften, von denen auch jetzt wohl die wenigsten eine Baugenehmigung für ihre Projekte vorweisen können.

 
Einige Planer und Investoren dürften ob des massiven Preisverfalls ebenso wie die abgebildete Windenergieanlage etwas geknickt sein…


Massive Auswirkungen


Das Ergebnis wird massive Auswirkungen mit sich bringen: Die mittelständischen Investorengruppen und ihre Bundesverbände werden nun noch lauter Mord und Tod schreien (ihren eigenen?), da davon auszugehen ist, dass einige der Gewinnerprojekte einer Zockermentalität entstammen, die auf fallende Bezugs- und Betriebskosten und einer steigenden Effizienz der immer größer werdenden Windenergieanlagen setzen – zumal sie ja auch deutlich mehr Zeit zur Umsetzung haben: bis zu 52 Monaten. Ob das aufgehen wird, wird sich zeigen: Schon heute kommen 40-50 % der neu geplanten Projekte nicht mehr durch das aufwendige Genehmigungsverfahren.  Wir werden in rund 4 Jahren sehen, wie viele auch von den zugeschlagenen Projekten auf der Strecke bleiben.

Mindestens genauso wichtig wie die inzwischen ja etwas behobene Ungleichberechtigung (die Bürgergesellschaften müssen in den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ebenfalls Baugenehmigungen vorweisen – dieses hat der scheidende Bundestag auf Druck der Windlobbyisten im Juli schnell noch gesetzlich geregelt) dürfte für die herkömmlichen Planer und Investoren die massive Vergütungsabwertung sein, schreiben doch die neuen Ausschreibungsregeln vor, das ab jetzt der Höchstsatz für ein Angebotspreis aus dem Durchschnittpreis der ersten beiden Ausschreibungen gilt.

Bei einem Durchschnittspreis von 5,72 Cent/kWh aus der 1. Ausschreibung im Mai und nun 4,27 Cent/kWh ergibt sich ein Höchstpreis für die weiteren Ausschreibungen in Höhe von

4,99 Cent/kWh

der zukünftig nicht mehr überschritten werden darf. Dieser Wert unterliegt – wie schon im Mai beschrieben - einem Korrekturfaktor je nach Standortqualität (Windhöffigkeit) – siehe nochmal die Grafik der Fachagentur Windenergie an Land: 

 

Abschlag auf den Hochflächen in unserer Region

Die windverwöhnten Projekte auf unseren Hochflächen müssen bei ihrer Kalkulation mit einem Korrekturfaktor zwischen 0,89 und 0,79 rechnen. Dieser Abschlag bedeutet eine zukünftige Höchstvergütung von

4,44 – 3,95 Cent / kWh

Bedenken wir, dass zum Jahreswechsel in Betrieb genommene Anlagen noch eine Vergütung von etwa 8,5 Cent/kWh erhalten, so sind es ab jetzt nur noch maximal 50 % davon.  Unabhängig von genauen Einzelwerten, Anlagentypen und Standortqualitäten, ist davon auszugehen, dass die neuesten Anlagen (3-4 MW) auf unseren Hochflächen etwa 300.000 bis 400.000 € weniger an Jahresertrag einfahren dürften. Ungeachtet möglicher Auflagen, wie Abschaltzeiten aus Artenschutzgründen und Leistungsreduzierungen aufgrund ihrer Schallemissionen, die zu weiteren Abschlägen führen.

Kein Projekt in Westfalen berücksichtigt

In der 2. Runde wurde nun überhaupt kein Projekt aus unserer Region berücksichtigt, obwohl es inzwischen genehmigte Projekte gibt, die nicht mehr nach dem alten EEG sondern erst in 2017 genehmigt wurden (Bsp. Meerhof, 21 Neuanlagen oder die Einzelanlagen im Widey bei Salzkotten).

Nur 3 Projekte über die Grenzen hinaus (Diemelsee-Flechtdorf in Hessen, bzw. Göttingen und Nienburg/Weser in Niedersachsen) fanden eine Berücksichtigung, keines aber in OWL oder am Sauerland.

Und das ist gut so. Viel zu viele Vorhaben erhielten noch die Weihnachtsgratifikation zum Ende des alten Jahres 2016 und unterliegen damit den enormen Vorzügen des alten EEG und seiner viel zu hohen Vergütungsstruktur.

Millionen zu viel gezahlt?


Die Halbierung der Vergütungssätze – von den Betreibern selber nun nur noch in ihren Angeboten gefordert – zeigt mehr als deutlich, wie sehr hier mit den Vergütungssätzen zum Wohle weniger geaast wurde. Zu Lasten der Stromkostenzahler und damit auch vom Hartz IV – Empfänger oder Bafög-Studenten. Man darf sich gar nicht ausrechnen, wie hoch dieser unnötige Überzahlungsbetrag zu Lasten vieler Bürger allein bei den Windenergieanlagen-Neubauten der letzten 2 Jahre im Kreis Paderborn ausfällt.



Bereits in 2012 hatte man in England die Nutzlosigkeit der Windfarmen erkannt

Wir haben in den letzten Tagen unserer Presse entnehmen können, wie viele Anlagen sich derzeit noch in der laufenden Beantragung allein im Kreis Paderborn befinden. Es bleibt zu hoffen, dass nicht nur die nicht mehr zu befriedigende Gier einiger Profiteure zum Aus einiger Projekte führt, sondern das insgesamt ein Umdenken stattfindet.

Wir brauchen hier keine einzige weitere Anlage mehr!