Montag, 22. August 2016

NABU fordert stärkere Kontrollen bei Windparks

 NABU-Pressemitteilung Nr.97/16 22.August 2016

Miller: Ignorieren von verhängten Baustopps nicht hinnehmbar - Genehmigungsbehörden müssen schärfer und regelmäßig kontrollieren /  Profitgier bei einigen Betreibern setzt Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel

Berlin – Angesichts aktueller Fälle in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wonach Windpark-Betreiber trotz eines gerichtlich und behördlich verhängten Baustopps weitergebaut haben, fordert der NABU eine stärkere Kontrolle von gerichtlichen Beschlüssen sowie Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. Im Hochsauerlandkreis wurde Ende vergangener Woche am Windpark Meerhof weitergearbeitet, obwohl das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Beschluss in einem Eilverfahren den Bau von elf Windkraftanlagen gestoppt hatte. Der NABU Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin seinen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde informiert hatte. Auch bei Eckernförde schritten die Bauarbeiten auf dem Gelände des Windparks bei Loose trotz eines durch das zuständige Landesamt verhängten Baustopps voran. Auch die Androhung eines Strafgeldes durch den zuständigen Rechtsdezernenten der Behörde zeigte keine Wirkung bei Betreibern und Baufirma. Offenbar versuchen die Investoren durch den Weiterbau im Blick auf die jeweils noch ausstehenden Hauptverhandlungen vor Gericht Fakten zu schaffen. Genau dies sollte durch die Baustopps verhindert werden.
„Es ist zu befürchten, dass das nicht die einzigen Fälle sind, wenn in einer Woche allein zwei Fälle bekannt werden, wo trotz Baustopps weitergebaut wird. Wenn aus Profitgier sogar Strafgelder in Kauf genommen werden und alles recht ist, was die Verluste minimiert, dann läuft etwas schief. Hier wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU fordert eine strenge Einhaltung von Gerichtsbeschlüssen sowie allgemeine schärfere Kontrollen von Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. So müssten unter anderem auch die so genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die die Auswirkungen auf Arten wie z.B. Fledermäuse und Vögeln reduzieren sollen, bei genehmigten und sich im Betrieb befindlichen Windkraftanlagen regelmäßig überprüft werden.
Aus NABU-Sicht ist dazu ein sofortiger Kapazitätenaufbau erforderlich, die Behörden müssten finanziell und personell besser ausgestattet werden, damit sie diese Aufgaben auch wahrnehmen können. Zusätzlich müssen die Strafgelder für Verletzungen von Verboten deutlich erhöht werden, damit der Anreiz das Verbot zu verletzen, gar nicht erst gegeben ist.
„Für den NABU gibt es keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende. Der Bundesverband Windenergie sollte sich klar und deutlich von diesem Vorgehen distanzieren, damit der Ausbau der Windkraft und das Voranschreiten der Energiewende nicht durch solche Machenschaften in Misskredit geraten“, so Miller.

Baustopps werden regelmäßig im Rahmen laufender Verfahren von Gerichten verhängt, wenn eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass bestehende Baugenehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, z.B. wenn geltendes Artenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der NABU fordert von allen Windenergieplanungen insbesondere die Einhaltung von Mindestabständen zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten, die den Fachempfehlungen des sogenannten „Helgoländer Papiers“ der staatlichen Vogelschutzwarten entsprechen. Diese Empfehlungen bilden inzwischen auch bereits die Grundlage zahlreicher neuerer Gerichtsentscheidungen, so z.B. eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 29.3.2016, das die Empfehlungen des Helgoländer Papiers über die davon abweichenden Planungshinweise des Landes Bayern stellt.
Mehr zur naturverträglichen Energiewende:
www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/16082.html


Für Rückfragen:
Inga Römer, Referentin für Naturschutz und Energiewende, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1632, Mobil +49 (0)172.2831432, E-Mail: Inga.Roemer(a)NABU.de

Donnerstag, 18. August 2016

Weiterbau im Windpark Himmelreich

... in Marsberg-Meerhof trotz Baustopp!

Naturschützer beobachten Weiterbau,
Umweltamt des HSK kann auch vor Ort die Bauleute nicht stoppen.
Bericht im SauerlandKurier am 18. Aug 2016

Hallo liebe Mitstreiter und Freunde,

nachfolgend der Link zum aktuellen Artikel im Sauerlandkurier. Die
Presse im Kreis Paderborn ist ebenfalls informiert.
http://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/marsberg/im-windpark-wird-trotz-baustopps-weitergebaut-6673816.html


Im Windpark Himmelreich war es nur ein paar Tage lang still. Wir
berichteten unter http://rbw-owl.blogspot.de/
über NABU-Pressemitteilung am 29.7. mit Foto von 3 halbfertigen Türmen.

Nun wird doch wieder weitergebaut
- trotz eines vom Verwaltungsgericht Arnsberg erlassenen Baustopps
- und obwohl ein Ordnungsverfahren mit Zwangsgeld und Bußgeld
eingeleitet ist.

Naturschutzverbände befürchten, dass Fakten geschaffen werden, obwohl
das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Nabu hat
erneut seinen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Da wird seitens der Investoren heftig gepokert und um hohe Summen
gezockt. Und wenn die Wette verloren wird, wird gejammert, es sei
unverantwortlich hoher "Schaden" entstanden! Den man dann wieder
einzuklagen versucht. D.h. noch eine weitere Wette um hohen Einsatz.

Im Augenblick aber wird der sogenannte "Schaden" stündlich größer,
absichtlich! Denn es wird Tag und Nacht weitergebaut. Entsprechend
steigt ständig auch der "Streitwert" der abzusehenden Gerichtsverfahren,
bis zu betriebsfertigen(!) Anlagen, die evtl. demontiert und
zurückgebaut werden müssen. Oder die nur mit Auflagen in Betrieb gehen
dürfen, die ein absolutes Verlustgeschäft bedeuten.

Oder ist das Ganze ohnehin nur ein Abschreibungsgeschäft, und somit egal
wie es ausgeht? Die Investoren müssen jedenfalls z.Z. das ganze
Spielgeld für ihren Wett-Einsatz einfach so rumliegen haben, denn jede
Bank würde sofort aus der Finanzierung aussteigen.

Aber die Projekt-Entwickler-Firmen und die Baufirmen bekommen natürlich
so oder so ihr Geld.

Beobachten Sie in den nächsten Tagen die lokalen Medien. Es läuft hier
ein Wirtschaftskrimi, schlimmer als ihn sich ein Drehbuchautor je
ausdenken könnte!

Regionalbündnis Windvernunft e.V.
i.A. Michael Kalicinsky

Dienstag, 2. August 2016

Baustopp für Windräder in Meerhof

02.08.2016 | 07:00 Uhr
Das Thema Windkraft beschäftigt nun vermehrt die Verwaltungsgerichte.

Marsberg. Der Bau von elf Windrädern in Marsberg-Meerhof ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab einem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf vorläufigen Rechtsschutz statt.

Der Bau von elf Windkrafträdern des Windparks „Himmelreich“ ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf Rechtsschutz am Freitag stattgegeben. Mit der Entscheidung ist eine „aufschiebenden Wirkung“ wieder hergestellt worden. Der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Gleiches gilt für den Projektierer, die Windpark Himmelreich GmbH und Co. KG.

Anlagen sollen Ende 2016 laufen

Drei Türme stehen schon, in zwei Wochen soll nach einer eingeplanten Pause weitergemacht werden. Ohne Baustopp sollten die ersten drei Räder des neuen Windparks in drei Wochen laufen. Alle sollten bis Ende des Jahres in Betrieb genommen werden. Eine Verzögerung verursache massive Schäden, so Geschäftsführer Michael Flocke.

Bereits im März hatte der NABU gegen die Genehmigung der Räder durch den HSK geklagt. Einmal wegen des alten Flächennutzungsplanes, der noch gelte und diese nicht vorsehe. Und zum zweiten, weil diese Genehmigung aus arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig sei, so der NRW-Vorsitzende Josef Tumbrinck. Unter anderem brüte und schlafe hier der Rotmilan und: „Der Zugvogel Mornellregenpfeifer hat hier seinen bedeutendsten Rastplatz in NRW.“ Seit der Windpark geplant sei, hätten Experten vor Ort in 2014 und 2015 umfangreich kartiert und man habe auch die Aufstellung des neuen Planes „massivst kristisiert“.

„Hier wird Artenschutz missbraucht, um Eigeninteressen durchzusetzen“, entgegnet Investor Flocke. Anders könne er sich nicht erklären, warum aus einer bis dato „irreparablen Agrarsteppe“, die noch dazu zwischen zwei Windparks liege, auf einmal ein hochheiliges Biotop werden. Er will Beschwerde einlegen.

Von örtlichen Eigeninteressen wisse er gar nichts, so Turmbrinck: „Wir klagen als Landesverband!“ Er erhofft sich einen Präzedenzfall für NRW. Denn selbst, wenn in der Zwischenzeit der neue Flächennutzungsplan, der diesen Windpark beinhaltet, gültig werde, könne der Artenschutz im Verfahren selbst neu mitbeachtet werden. So würde dieses Thema vielleicht endlich einmal wirklich beachtet und nicht von einer Genehmigungsbehörde an die andere verschoben: „Inhalte werden in den Behörden meist weniger geprüft, es geht eher um Rechtssicherheit.“ Ziel könnte es künftig sein, dass die Kommunen vor Erstellung der Pläne den Artenschutz selbst eingehend prüfen lassen: „Das kommt leider nur sehr selten vor.“

Gericht sieht alten Plan als gültig

Die Stadt Marsberg hatte das gemeindliche Einvernehmen für den Windpark gegeben, zumal er im neuen Flächennutzungsplan explizit vorgesehen ist. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Windpark Himmelreich noch genehmigt wird“, beruft sich auch Bürgermeister Klaus Hülsenbeck auf die Genehmigung des HSK. Dieser war am 20. November 2015 beschlossen worden. Bei der Bezirksregierung traf er nach allerdings erst am 15. Juni 2016 ein, ab dann gilt die Frist von drei Monaten bis zur Entscheidung. Warum der Postweg rund sieben Monate statt wie üblich zwei bis vier Wochen dauerte, diese Frage gibt die Bezirksregierung an die Stadt weiter.


Tendenz für das Hauptverfahren

Laut Richter Til Nicolas Kappen, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, habe das Gericht diese „vorweggenommene Regelung“ getroffen, weil es die Erfolgsaussichten der Klage summarisch geprüft habe. Es sei eine Tendenz für das Hauptverfahren abzuleiten. „Wird Beschwerde eingelegt, setzt sich das Oberverwaltungsgericht in Münster damit auseinander.“

Den Investoren könnte auf Dauer wirklich die Zeit davonrennen, denn bis Ende 2018 müssen alle genehmigten Anlagen stehen, für die noch die alte festgelegte Einspeisevergütung gelten soll.

Baustopp für Windräder in Meerhof | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:

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