Mittwoch, 23. Dezember 2015

Mittwoch, 16. Dezember 2015

Gezielte Fehlinformationen

16.12.2015
Windindustrie verbreitet gezielt Fehlinformationen
Es verwundert schon, dass sich der Bundesverband Windenergie laut aktueller Medienberichte plötzlich Gedanken um die Infraschall-Emissionen von Windenergieanlagen (WEA) macht. Bislang propagierte die Windindustrie vehement, Infraschall von WEA sei nicht relevant, weil nicht gesundheitsschädlich.
Die aktuell im Kreis Paderborn vom Windverband verbreitete Aussage, „schon 700 Meter von einer Windkraftanlage entfernt könne nicht mehr gemessen werden, ob sie an oder aus ist“, entbehrt allerdings jeder messtechnischen Grundlage, wie die Messungen mit professionellen Schallmessgeräten eindrucksvoll beweisen. Die oben eingefügte Grafik zeigt neben der herkömmlichen Messkurve in db/A (TA-Lärm) auch den messbaren Infraschall (kleiner 20 Hz). Und diese Messung des von einer WEA erzeugten Schalls erfolgte in einem Abstand von über 2200 Metern.
Im Übrigen verstehen sich die meisten der vom BWE erwähnten Initiativen bzw. deren Beteiligte nicht als Windkraftgegner. Sie setzen sich vielmehr für die Rechte der Anlieger von Windparks ein.

WEA-Geräusche gemessen am 22.11.2014, 02:20 h, Wind SO, Cirrus-Messtechnik
Messort: Paderborn-Neuenbeken, Horner Hellweg (Höhe ehem. Berghof)


Verantwortlicher Sprecher des "Regionalbündnis Windvernunft":
Heinrich Brinkmann, Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, T. 05252/ 1040

Dienstag, 15. Dezember 2015

"Stimmungsmache" der Windenergie-Gegner ?

Vertreter des Bundesverbands Windenergie aus dem Hochstift wehren sich gegen die "Stimmungsmache" der Windenergie-Gegner. Bei der Jahresversammlung in Lichtenau ging es vor allem um das Thema Infraschall. Laut dem Regionalverband schüren Anti-Windkraft-Initiativen damit nur Angst und Panik - und laut dem Verband der Windenergie-Vertreter eben völlig unbegründet. Tatsächlich kann schon 700 Meter von einer Windkraftanlage entfernt nicht mehr gemessen werden, ob sie an oder aus ist. Wesentlich lauter sei da der eigene Haushalt. Hier wird durch Heizungen, Lüftungen und Pumpen nämlich der meiste Infraschall erzeugt, so der BWE-Regionalverband. Im Frühjahr soll es dazu eine Fachveranstaltung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen geben. Thema waren auch die oft kritisierten, nachts blinkenden Lichter von Windrädern. Hier kündigte Kerstin Haarmann vom BWE-Regionalverband ein Pilotprojekt mit gedämmter Nachtbeleuchtung für einige Anlagen bei Lichtenau-Asseln an.
Quelle: Radio Hochstift 15.12.2015

Mittwoch, 28. Oktober 2015

Foto´s zur Demo

Das nächtliche Dauerblinken der Windräder hat im Kreis Paderborn
vielleicht ein Ende.
RBW-Vorsitzender Heiner Brinkmann vor der Demo
Am gestrigen Montagabend demonstrierten vor dem Kreishaus in Paderborn annähernd 100 Bürger mit blinkenden Taschenlampen, bevor um 18 Uhr der Umweltausschuss des Kreistages zusammentrat, um über das Thema in öffentlicher Sitzung zu beraten.

Übergabe des Fragen- und Aufgabenkatalogs an Ausschussvorsitzenden für Umwelt und Klimaschutz Dr. Ludger Kappius
Vor Beginn der Sitzung traten der Ausschussvorsitzende Dr. Kappius und Landrat Müller vor die Tür und diskutierten mit den Demonstranten und den Vertretern des Vereins Regionalbündnis-Windvernunft e.V., der zu der Demo aufgerufen hatte und einen offenen Brief an Dr. Kappius übergab. Beide Politiker bekräftigten, dass sie die nächtliche Blinkerei als echte Belästigung der Bürger ernst nehmen. In der Beratung ginge es darum, ob die Kreisverwaltung durch die neue Gesetzgebung die Möglichkeit habe, neue oder auch bestehende Windräder zur Installation solcher Technik zu verpflichten.
Landrat Müller in der Diskussion mit den Demo-Teilnehmer

Landrat Müller in der Diskussion mit den Demo-Teilnehmer

Diskussion mit Dietmar Halbig BI-Lichtenau

 
Diskussion mit Heiner Brinkmann
Ein großer Teil der Demonstranten folgte dem Landrat als stille Zuhörer in die Sitzung, die diesem Thema allein fast 1 ½ Stunden einräumte. Nach Vorträgen zu technischen und rechtlichen Einzelheiten blieb das Fazit, dass nur noch zu klären bleibt, wie die Kreisverwaltung rechtssicher eine Verpflichtung umsetzen kann.

DEMO am 28.10.


Sonntag, 25. Oktober 2015

Dienstag, 20. Oktober 2015

Blinklichtgewitter

Liebe Mitstreiter!

das Ärgernis hat viele Namen: Blinklichtgewitter, Vegas-Beleuchtung und
viele Namen mehr gibt es für die Lichtinstallation an und auf den Türmen
der Windräder. Es geht um die Signallampen, die permanent die großen
Windräder als "Luftfahrthindernis" kennzeichnen müssen. Aber für alle,
die sich nicht in der Luft bewegen, wirken die Lampen häßlich, störend,
belästigend.

Leider leider, so sagten das bisher auch die Politik und die Betreiber
der Windräder, stimmten bürgernah in das Bedauern ein und machten
Zusagen, was sie alles tun würden wenn. Nur "leider" ließe die
Gesetzeslage ja gar nichts zu.

Nun ist es plötzlich so weit: Die neuen internationalen Vorschriften der
Flugsicherung sind in deutsches Recht umgesetzt worden und erlauben ab
1. Oktober 2015 eine "Bedarfsgerechte Befeuerung". D.h. vereinfacht:

Ab sofort kann normalerweise alles abgeschaltet bleiben, nur wenn ein
Flugobjekt sich nähert, müssen die Lichter vorübergehend angehen!
(Bei Einhaltung detaillierter Vorschriften natürlich, siehe
Bundesgesetzblatt).

Und nun kommt's: Das Gesetz ist eine Kann-Vorschrift, aber keine
Verpflichtung!

Und jetzt plötzlich haben die Betreiber der Anlagen große Probleme mit
der Realität und die Politiker möchten nicht an ihre Versprechungen
erinnert werden. Aus "kann" macht man "muss nicht" ... Hallo?

Der Paderborner Kreistag wird das Thema am Mittwoch kommender Woche
28.10.2015 debattieren.
Die Bürger wollen dann die Politiker durch eine Demo an die Versprechen
erinnern, es gibt ein Blinklichtgewitter per Taschenlampen!

Mittwoch kommender Woche (28. Oktober) ab 17 Uhr
vor dem Kreishaus Paderborn, Aldegreverstrasse.


2. Offenlegung des LEP’s für NRW

Liebe Mitstreiter,

seit 15.10. läuft die 2. Offenlegung des LEP’s für NRW (nur für 3 Monate bis 15.01.16). Erstaunlicherweise hat man hiervon in sämtlichen Medien bislang weder etwas gehört noch gesehen. Wie bereits angedeutet, wollen wir diese Offenlegung für unser Anliegen nutzen und NRW-weit, die Bürger zu Stellungnahmen bewegen. In Kürze werden wir auf unserer Webseite www.vernunftwende.de  und Facebookseite https://de-de.facebook.com/vernunftwende in Zusammenarbeit mit unserer Mitglieds Bi "Gegenwind am Rothaarsteig", Vorschläge in Kurz- und Langfassung zur Verfügung stellen.

Bereits zum Download bereit ist eine PPT Präsentation, welche jede Bi frei nutzen und wenn gewünscht auch ändern darf. Damit sollte jeder, der einigermaßen im Thema ist einen wirkungsvollen Vortrag zum Unfug der Windenergie halten können.

http://www.vernunftwende.de/index_htm_files/Energiewende_Windkraft.ppt


Gruß und danke,
Willi Schmidt

Dienstag, 1. September 2015

100 000 Megawattstunden vernichtet

 100 000 Megawattstunden Windstrom wurden 2014 allein in Niedersachsen vernichtet und wir Verbraucher zahlen auch dafür! Für 2015 rechnet Tennet mit der 3-fachen Menge. Der Grund dafür ist nach Darstellung von TENNET (s. DIE WELT vom 29.8.2015) der fortschreitende Zubau mit Windkraftanlagen.

FAZ 30.08.2015   
   
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/presse-100-000-megawattstunden-windstrom-in-niedersachsen-vernichtet-13776538.html

Montag, 24. August 2015

Gemeinsamkeit von WKAs und ägyptischen Pyramiden

Wolfgang Prabel, Ingenieur
Planwirtschaft wie beim Pharao
Die deutschen Windkraftanlagen und die ägyptischen Pyramiden haben einiges gemein. Zum Beispiel die Höhe.  Aber auch die gigantische Verschwendung von Ressourcen beim Bau.
Pyramiden und Windkraftanlagen dienten oder dienen der baulichen Verkörperung einer religiösen Überzeugung. Die Pharaonen glaubten mit Hilfe der  Pyramiden in den Himmel fahren zu können und ewig zu leben. Bundeskanzler Angela Merkel glaubt mit Windmühlen das Weltklima zu retten. Beide Überzeugungen halten einer wissenschaftlichen Betrachtung nicht stand.
Gemeinsam ist Pyramiden und Windkraftanlagen  auch der Gigantismus und die menschliche Hybris. An der Cheops-Pyramide mußten etwa 10.000 Leute 20 Jahre lang sechs Tage in der Woche arbeiten, Wenn wir den heutigen Mindestlohn von 8,50 € ansetzen, sind 0,68 Mio € am Tag verbaut worden, und das 6.240 Tage lang. Macht 4,2 Milliarden € für eine Pyramide. Davon wurden im Alten Reich mehrere gebaut mit dem Ergebnis, daß das Reich zerfiel. Die genaueren Umstände sind unbekannt, wir dürfen jedoch vermuten, daß der immense Aufwand des Pyramidenbaus das Land schwer belastet hat. Deutschland wird durch die Windkraftbauten auf Dauer genauso ruiniert werden.
Die größte Pyramide in Giseh war 146 m hoch. Das ist für viele Windkraftanlagen (WKA) heute gerade mal die Nabenhöhe.
Der Gigantismus in Zahlen: In den 1990er Jahren übertraf der Rotordurchmesser der Windkraftanlagen selten 50 Meter. 2014 betrug  der durchschnittliche Rotordurchmesser schon 99 m und die durchschnittliche Nabenhöhe 116 m. Die größten Rotoren von WKA haben inzwischen bis 170 m Durchmesser, was fast dem Aufstandsmaß der Cheops-Pyramide entspricht.
Eine der heutigen Serienanlagen ist die E-126 mit einer Nabenhöhe von 135 m auf einem Stahlbetonturm mit 2.800 t Gewicht. Der Durchmesser des Turms beträgt am Schaft 16,5 m, die Gesamthöhe fast 200 m. Nabe und Flügel wiegen noch einmal 320 Tonnen und das Fundament 3.500 Tonnen. Kostenpunkt nach Angabe des Herstellers: 11 Millionen Euro. Die Anlage produziert nach Herstellerangabe zwischen 15-18 Mio. kWh Energie pro Jahr.
Auf Wikipedia haben selbsternannte Experten die Energierücklaufzeit (energetische Amortisationszeit) berechnet. Diese Größe beschreibt die Zeit, die vergeht, bis ein Kraftwerk genauso viel Energie erzeugt hat, wie zu dessen Produktion, Transport, Errichtung, Betrieb usw. benötigt wurde. Die Energierücklaufzeit betrüge bei Windkraftanlagen etwa drei bis sieben Monate und läge auch nach konservativen Schätzungen deutlich unter einem Jahr, so die Wiki-Autoren.
In Stahl sind 3,6 kWh/kg Primärenergie enthalten, in hocharmiertem Stahlbeton etwa 1 kWh/kg. Bei der Herstellung von 3.120 t Stahl sind also 3.120.000 kg x 3,6 kWh = 11,2 Mio kWh verbraucht worden, für das Fundament noch einmal 3,5 Mio kg x 1 kWh = 3,5 Mio kWh. Die Montage und der Transport zum Bauplatz sind darin nicht enthalten. Auch der Energieaufwand für 20 Jahre Instandhaltung und Wartung nicht. Der Aufwand für die Elektroausrüstung einschließlich der Kupferkabel und ggf. von neodymhaltigen Magneten blieb ebenfalls unberücksichtigt. Zusammen also 14,7 Mio kWh nur für Stahl und Stahlbeton. Zur Erinnerung die jährliche Energieausbeute betrug 15 bis 18 Mio kWh. Mit einem stark verkürzten Aufwand sind die Wikipedia-Autoren offensichtlich in den Vergleich gegangen und haben ihre olympisch schnelle Energierücklaufzeit errechnet.  Wikipedia muß bei manchen Einträgen darum kämpfen nicht zu Wikilügi zu werden.
Was ist nun wirklich los? Nehmen wir mal an, daß die Herstellerangabe zur Energieausbeute von bis zu 18 Mio. kWh jährlich stimmt. Multipliziert mit dem Preis einer kWh für den Privatkunden ergibt sich ein Erlös von 18 Mio. kWh x 0,30 € /kWh = 5,4 Mio €. In zwei Jahren hätte die Anlage ihr Geld verdient (11 Mio / 5,4 Mio = 2), so der erste Überschlag - eine Milchmädchenrechnung.
Wie kann es kommen, daß die Energierücklaufzeit weniger als ein Jahr dauert, die wirtschaftliche Amortisation zwei Jahre? Das ist in einer Marktwirtschaft ungewöhnlich, weil Energieaufwand und Kosten wie siamesische Zwillinge miteinander verwachsen sind. Aber wir leben ja in einer ausgeprägten Planwirtschaft. Wenn der Energiepreis extrem manipuliert wird, fallen Energierücklaufzeit und Amortisation stark auseinander.
Wir werden sehen, daß auch zwei Jahre nicht ausreichen, um die Anlage zu amortisieren. Es ist nämlich falsch, nur die Herstellungskosten zu berücksichtigen. Berthold Hahn vom Institut für Solare Energieversorgungstechnik in Kassel hat ausgerechnet, daß die Instandhaltungskosten bis zu einem Drittel der Kosten der erstmaligen Herstellung betragen. Zu den 11 Millionen müssen wir deshalb konservativ geschätzt 3 Millionen € hinzurechnen, so daß die Bauwerkskosten über die Lebenszykluszeit 14 Millionen betragen. Darin enthalten sind noch keine Finanzierungskosten von Krediten und keine Nutzungsentgelte für Land- und Forstwirte. Auch keine Kosten für Verwaltung und den Anlagenwart, wie Berthold Hahn schreibt. Wenn man 14 Mio. € durch den jährlichen Ertrag von 5,4 Mio. € teilt, so ergeben sich bereits 2,6 Jahre Amortisationszeit.
Nun sind die 30 Cent pro kWh natürlich ein fehlerhafter Ansatz für den Energiepreis, weil darin mehr als 50 % Steuern und Umlagen enthalten sind und weil er aus einem unwirtschaftlichen und nicht marktgerechten vom Staat willkürlich festgelegten Strommix entsteht. Marktgerecht ist nur der billigste Strom und das ist Kohlestrom. Ohne Zwang könnte man in einer Marktwirtschaft nämlich nur den billigsten Strom verkaufen. Von ein paar Grünen, die aus religiösen Überzeugungen Ökostrom kaufen, einmal abgesehen. Kohlestrom kostet weniger als 4 Cent pro kWh. Also noch einmal gerechnet:
18 Mio. kWh x 0,04 € /kWh = 0,72 Mio €.  Da braucht es 19 Jahre, um die Anlagekosten der WKA E-126 zu erwirtschaften. Zum Vergleich: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von WKA in den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen beträgt 16 Jahre.
Wieviel Windstrom zur Unzeit anfällt, weiß keiner ganz genau. Am 30.03.2015 sind sturmbedingt von 0 bis 5 Uhr 160.000 MWh (das sind 160 Millionen kWh) Windenergie erzeugt worden sind, die den Energiepreis auf bis zu minus 20 € pro MWh gedrückt haben, weil fast niemand den Strom zur Unzeit brauchen konnte. Der Energie mußten noch 2,69 Mio € hinterhergeworfen werden, daß sich freundlicherweise Verbraucher fanden. Das muß doch auch eingepreist werden?
Wenn man mal annimmt, daß 10 % des Windstroms im wirtschaftlichen Sinn Müllstrom sind, so reduziert sich der Wert der Windenergie noch einmal.
18 Mio. kWh x 0,04 € /kWh = 0,72 Mio € x 0,9 = 0,65 Mio €. Da braucht es 21,5 Jahre, um die Anlagenkosten zu erwirtschaften. Für 20 Jahre sind die Anlagen von den Herstellern in der Regel konzipiert.
Zugegeben, das sind alles Überschläge. Keine der Zahlen, von den Herstellungskosten und der Energieausbeute angefangen ist auf Steintafeln gemeißelt. Über alle Ansätze darf und sollte man auch streiten. Es ist angesichts der entstehenden Kosten für den Windstrom und die Netze jedoch höchste Zeit zu streiten und zu hinterfragen.  Denn Wissenschaft ist systematisches Erkennen und nicht systematischer Selbstbetrug.

Montag, 17. August 2015

Energiewende tötet Deutschlands heimliches Wappentier

DIE WELT Die Greifvogelart Rotmilan nistet vor allem in Deutschland. Seit es immer mehr Windräder gibt, ist sie vom Aussterben bedroht. Baden-Württemberg versucht das Dilemma mit enormem Aufwand zu lösen.

Von Daniel Wetzel Wirtschaftsredakteur
Daniel Wetzel
Deutschland ist Hauptverbreitungsgebiet des Rotmilans. Doch immer mehr dieser seltenen Greifvögel werden von Windkraftanlagen erschlagen. Die von Vogelschützern geforderten Mindestabstände zwischen Vogelhorst und Rotorturm werden von den Bundesländern bislang nicht eingehalten
Deutschland ist Hauptverbreitungsgebiet des Rotmilans. Doch immer mehr dieser seltenen Greifvögel werden von Windkraftanlagen erschlagen. Die von Vogelschützern geforderten Mindestabstände zwischen Vogelhorst und Rotorturm werden von den Bundesländern bislang nicht eingehalten.

In Berlin ist der Rotmilan jetzt ausgerottet. Im Ortsteil Pankow hatte noch ein Paar genistet, das ist jetzt weg. Wurden die Greifvögel Schlagopfer der ersten Berliner Windkraftanlage, die sich seit ein paar Jahren am nördlichen Stadtrand dreht? Andre Hallau will darüber nicht spekulieren.

Hallau, der die Berliner Wildvogelstation des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) leitet, hat inzwischen eine gewisse Übung im Aufpäppeln verletzter Rotmilane. Immer öfter finden Spaziergänger im Brandenburger Umland die Tiere mit gebrochenen Knochen am Boden. Die werden dann meist von der Kleintierklinik der Freien Universität zusammengeflickt und zur Rekonvaleszenz in die Nabu-Station nach Berlin-Marzahn gebracht. Hallau machen aber auch die gesunden Tiere sofort wieder Probleme.

Naturschützer bezeichnen die Lage als dramatisch

Denn der Vogelschützer weiß kaum noch, wo er die Greifvögel nach ihrer Genesung auswildern soll. Mitte Juni hatte er ein Tier auf einer freien Fläche bei Hönow in die Freiheit entlassen. Doch nur in fünf Kilometer Entfernung drehten sich Rotoren mit Carbonfaser-Flügeln, die härter sind als jede gefiederte Schwinge. "Wenn das Land Brandenburg die Zahl der Windräder wie geplant verdoppelt, droht dem Rotmilan hier das Aus", glaubt Naturschützer Hallau. "Die Lage ist ja jetzt schon dramatisch."

Dass Vögel sterben, weil sie dem Menschen zu nahe kommen, ist Alltag. Sie donnern gegen Fensterscheiben oder Autos, futtern zu viele Umweltgifte oder überleben die Begegnung mit einer Stromleitung nicht.

    Der Rotmilan ist Deutschlands heimliches Wappentier

Fritz Vahrenholt
Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung

Aber der Rotmilan ist nicht irgendein Vogel. Und er gerät nicht mit irgendeiner Zivilisationserscheinung in Konflikt – sondern ausgerechnet mit dem Megaprojekt, das vielen Umweltschützern mindestens so sehr am Herzen liegt wie der Artenschutz: die Energiewende. Besonders deutlich tritt das Dilemma im grün regierten Baden-Württemberg zutage. Und weil einfache Lösungen nicht in Sicht sind, behilft man sich mit bizarr anmutender Umweltbürokratie.

Zwischen 10.000 und 14.000 Brutpaare nisten in Deutschland – das ist der Hauptteil des globalen Bestandes. "Mehr als die Hälfte aller Rotmilane weltweit brütet in Deutschland", mahnt der Dachverband Deutscher Avifaunisten: "Für den Schutz dieser Vogelart tragen wir daher international eine besonders große Verantwortung." Fritz Vahrenholt, Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung und früherer Umweltsenator Hamburgs, hält den Vogel aus demselben Grund sogar für deutscher als den Bundesadler: "Der Rotmilan ist Deutschlands heimliches Wappentier."

Mehr Windkraftanlagen bedeuten mehr tote geschützte Vögel

Eigentlich müsste der Schutz des Rotmilans also ganz nach dem Geschmack hiesiger Umweltpolitiker sein: Hier hat der Öko-Musterschüler Deutschland die Gelegenheit sein ganzes Können und Wollen unter Beweis zu stellen. Doch da gibt es eben ein Problem: "Der Rotmilan", klagt Wildtierschützer Vahrenholt, "ist nicht ganz kompatibel mit der Windenergie."

Und das bringt ausgerechnet das einzige grün regierte Bundesland, das die Energiewende nun scharf vorantreiben will, in ein ganz besonderes Dilemma. Baden-Württemberg kommt auf gerade einmal 400 Windkraftanlagen und hält damit zusammen mit dem Saarland die rote Laterne unter den Flächenländern. Das ist eine Peinlichkeit, die man in der Stuttgarter Staatskanzlei gern abgestellt sähe. Eine zahlenmäßige Verdreifachung der Windmühlen auf rund 1200 bis zum Jahre 2020 hatte Franz Untersteller, Baden-Württembergs Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, nach seinem Amtsantritt ins Aussicht gestellt. Doch mehr Windkraftanlagen bedeuten immer auch mehr tote Rotmilane.

Der Rotmilan lässt sich anders als andere Vögel nicht von Windkraftanlagen verscheuchen. Gerade auf den Wiesen rund um die Stahltürme kann er leicht Beutetiere wie Mäuse und Feldhamster ausmachen. Auch liegt hier manch tote Fledermaus am Boden, der aufgrund der Verwirbelungen hinter den Rotorblättern die Lungen geplatzt sind. Solche Leckereien fest im Blick merken die Rotmilane oft nicht, wenn über ihnen mit mehreren Hundert Kilometern pro Stunde die nächste Rotorblattspitze heranpfeift.

Dunkelziffer getöteter Tiere liegt möglicherweise noch höher

Die Folgen können in den Statistiken der Vogelschutzwarten besichtigt werden: Seit Beginn der 90er-Jahre hat der Bestand des Rotmilans schon um ein Drittel abgenommen. Eine Mitschuld tragen natürlich Pflanzengifte, die Umwandlung von Grünland in Monokulturen für Energiepflanzen und die allgemeine zivilisatorische Verdichtung der ländlichen Räume durch Infrastruktur aller Art.

Doch inzwischen gehört der Rotmilan auch "absolut und auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Kollisionsopfern an Windenergieanlagen", heißt es in einem Gutachten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. So lasse sich nach Zählungen in Brandenburg schätzen, dass es bei 3044 Windkraftanlagen zu 308 Kollisionen mit Rotmilanen gekommen war. "Allein die Verluste durch Windkraftanlagen liegen hier im Grenzbereich einer Populationsgefährdung", heißt es im "Neuen Helgoländer Papier" der Vogelschützer.

    Die Lage ist ja jetzt schon dramatisch.

Andre Hallau
Leiter Berliner Wildvogelstation des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu)

Die Dunkelziffer könnte noch weit höher liegen. Denn alle Schätzungen sind extrem schwierig: Liegt ein Rotmilan tot oder verletzt am Boden, holt ihn bald der Fuchs. Was noch hinzukommt: Die Betreiber und Servicekräfte von Windparks wissen, dass sie einen potenziell jobgefährdenden Feind ihrer Branche vor sich haben, wenn sie einen toten Rotmilan in der Nähe ihrer Rotortürme finden. Nicht selten dürfte der gefiederte Kadaver dann nicht gemeldet, sondern still und heimlich entsorgt oder verbuddelt werden.

Weil das so ist, hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten auf einer Tagung auf der Nordseeinsel Helgoland Mindestabstände festgelegt, die zwischen den Brutplätzen verschiedener bedrohter Vogelarten und Windkraftanlagen gelten sollten. Als diese Vorschläge Mitte April als sogenanntes Neues Helgoländer Papier veröffentlicht wurden, machte sich in der Windkraftbranche umgehend Nervosität breit. Denn nach den Vorgaben der staatlich anerkannten Vogelschützer sollte um die Nester von Rotmilanen ein Radius von 1500 Metern frei von Windenergieanlagen bleiben.

Das bringt die Branche in Baden-Württemberg auf die Barrikaden. "Wir befürchten einen schweren Rückschlag für den weiteren Ausbau in Baden-Württemberg", erklärte der Vorsitzende des Landesverbandes Windenergie im Südwesten, Walter Witzel. Es stelle sich die Frage, "ob das Ausbauziel der Landesregierung noch erreichbar ist". Windkraft oder Vogelschutz: Für Baden-Württembergs Energiewende-Minister Untersteller ein ständiger Drahtseilakt. Denn einerseits ist er für den Schutz von rund zehn Prozent der Rotmilan-Weltpopulation zuständig. Andererseits ist Untersteller der Mann, der für seinen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann die Energiewende im Ländle vorantreiben soll.

Passiert ist lange Zeit wenig. "Flauten-Franz" wurde der Minister von der FDP-Opposition im Landtag schon genannt. Und ausgerechnet jetzt, wo sich die Bauanträge für Windkraftanlagen im Jahresverlauf endlich fast verzehnfacht haben und der Durchbruch zur Energiewende auch im Südwesten in greifbarer Nähe scheint, kommen die Vogelschützer um die Ecke und fordern Mindestabstände.

Baden-Württemberg will Mindestabstände nicht einhalten

Gefangen in der Zwickmühle zwischen Vogelschutz und Energiewende versuchte es die Landesregierung nun mit einem höchst eigenwilligen Befreiungsschlag, wie der CDU-Landtagsabgeordnete Paul Nemeth als Erster feststellte. Nemeth fragte bereits im April bei der Landesregierung an, ob sie denn den von den im Helgoländer Papier geforderten Mindestabstand von 1500 Metern einzuhalten gedenke. Nein, antwortete die Landesregierung sinngemäß. Begründung: In Baden-Württemberg flögen die Rotmilane nicht so weit. Anders als in anderen Bundesländern reiche hier ein Mindestabstand von nur 1000 Metern rund um den Brutplatz: In der "reich strukturierten" und "geomorphologisch abwechslungsreichen Landschaft" Baden-Württembergs finde der Rotmilan "zumeist im näheren Umfeld seines Horstes ausreichend Nahrungshabitate".

Demnach wäre im Südwesten der Republik umso mehr Platz für Windkraftanlagen. Lars Lachmann, Vogelschutzexperte in der Bundesgeschäftsstelle des Nabu, glaubt das nicht. Nach seiner Kenntnis verhalten sich Rotmilane im Südwesten nicht wesentlich anders als ihre Artgenossen in anderen Bundesländern. Das Argument, mit dem sich Baden-Württemberg vor der Einhaltung von Mindestabständen drücken wolle, sei "fachlich kaum überzeugend".
Ein Rotmilan kommt einer Windkraftanlagen in Hessen gefährlich nahe. Anders als andere Vogelarten lässt sich der Rotmilan nicht durch die drehenden Rotoren verscheuchen
Foto: picture alliance / Frank Rumpenh Ein Rotmilan kommt einer Windkraftanlagen in Hessen gefährlich nahe. Anders als andere Vogelarten lässt sich der Rotmilan nicht durch die drehenden Rotoren verscheuchen

Denn die staatlichen Vogelwarten hätten es sich mit ihren Vorschlägen ja nicht leicht gemacht, betont Lachmann: Die Sicherheitsabstände wurden von ihnen nicht wahllos gegriffen. Vielmehr wurden in vielen Studien Vögel mit Sendern versehen, um ihren Flugradius genau zu bestimmen. Die in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt gewonnenen Daten, die den Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papiers zugrunde lägen, wichen nicht nennenswert von den Werten ab, die in Baden-Württemberg stichprobenartig ermittelt wurden.

Ohnehin gingen Vogelschützer bei der Bestimmung von Mindestabständen zwischen Vogelnest und Windkraftanlage nicht übereifrig vor, betont Lachmann. Denn schon das erste Helgoländer Papier aus dem Jahre 2007 hatte bei vielen Vogelarten weitaus großzügigere Mindestabstände vorgeschlagen. Nachdem man dank neuer, Telemetrie-gestützter Forschung dazugelernt habe, seien die Mindestabstände für die meisten Vogelarten im Neuen Helgoländer Papier des Jahres 2015 sogar verkleinert worden. Der Rotmilan sei der einzige Vogel, bei dem die Forschung jedoch sogar eine Vergrößerung des Schutzradius von 1000 auf 1500 Meter für nötig befunden habe.

Die Landesregierung in Stuttgart ficht das nicht an. Das Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hält 1000 Meter für genug und begründet das in einem neuen Strategiepapier mit "zusätzlichen Schutzmaßnahmen" für den Rotmilan.

So sollen die Windkraftanlagen in der Nähe der Brutplätze künftig immer abgestellt werden, wenn die Landwirte zur Bodenbearbeitung ausrücken: Beim "Mähen, Mulchen, Pflügen, Ernten, Grubbern und Eggern" müsse der Rotor künftig stillstehen, heißt es im LUBW-Papier, denn: "Bei diesen Maßnahmen werden häufig Beutetiere aufgescheucht oder freigelegt, was zu einer verstärkten Nutzung dieser Flächen durch Rotmilane führt."

"Mastfußumgebung" soll für Vögel unattraktiv bleiben

Der Produktionsausfall während dieser Zeiten mag die Windkraftbetreiber schmerzen. Doch ist die Vergütung für Windenergie offenbar so auskömmlich, dass sich Windparks trotz Auszeiten zum Schutz des Rotmilans noch rechnen.

Geplant sind aber noch weitere Einschränkungen, für die wohl ebenfalls der Windparkbetreiber finanziell geradestehen muss. So verlangt das Land Baden-Württemberg künftig, dass die vom Rotor überstrichene "Mastfußumgebung" zuzüglich eines Puffers von 50 Metern "für Milane möglichst unattraktiv gestaltet werden soll." Das heißt konkret: Grünland darf zwischen März und August hier nicht gemäht werden: Der Rotmilan würde im kurzen Gras zu leicht Beute finden – und auf der Jagd somit den Windrotoren gefährlich nahe kommen.


Auch sollen die Bauern hier kein Sommergetreide und Mais anbauen dürfen, denn bis diese Pflanzen groß sind, wäre der Acker monatelang ein beliebter Aufenthaltsort für Rotmilane. Amtlich genehmigungsfähig sind hingegen Wintergetreide, Kartoffeln, Sonnenblumen und Erbsen, die schon so früh hochwachsen, dass der Rotmilan zwischen den Blättern keine Beute mehr findet.

"Es dürfen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die die Attraktivität der Flächen für Rotmilane erhöhen, wie zum Beispiel extensive Ackernutzung, Anlegen von Blühstreifen, Hecken, Baumreihen und Teichen", schärft das Landesumweltamt den Bauern ein. Auch die "Lagerung von Ernterückständen, Stroh, Heu, Mist usw. ist zwischen 1. März und 31. Oktober daher nicht zulässig."

"Tötungsverbot" für gefährdete Tiere kann aufgehoben werden

Auf die abschreckende Landschaftsgestaltung allein will sich das Landesamt aber nicht verlassen. Zusätzlich sollen die Landwirte außerhalb des 1000-Meter-Radius attraktive "Ablenkflächen" einrichten, die Rotmilane mit einer "erhöhten Beutetierdichte" anlocken. Das Umweltamt schlägt hier das "Anlegen von Blüh- und Ackerrandstreifen mit kräuterreichem Saatgut" vor, wobei die Blühstreifen "eine Mindestbreite von 15 Metern nicht unterschreiten dürfen und nach Möglichkeit eine Mindestlänge von 100 Metern aufweisen sollen". Ausgefeilte Umweltbürokratie, die ihresgleichen sucht.

Wenn all diese Ausgleichsmaßnahmen zusammen angewendet werden, sollen Windkraft-Projektierer den 1000-Meter-Sicherheitskreis zum Vogelhorst auch unterschreiten dürfen. So sieht es das Regelwerk der Landesregierung vor. Das im Bundesnaturschutzgesetz verankerte "Tötungsverbot" für gefährdete Tiere kann dann von jeder Unteren Naturschutzbehörde auf Kreisebene aufgehoben werden. Leben mehr als drei Rotmilan-Paare auf einer Fläche von 34 Quadratkilometern, liegt nach amtlicher Definition jedoch ein "Dichtezentrum" vor, in dem die 1000-Meter-Grenze absolut gilt und auch mithilfe der Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr aufgeweicht werden kann.

Umweltschützer hoffen auf "Grundschutz" für Rotmilane

Für einen "hart erarbeiteten politischen Kompromiss" hält Lars Lachmann vom Naturschutzbund Deutschland das aufwendige Konzept mit seinen Abstandsregeln, Abschaltzeiten und Ausgleichsmaßnahmen, an dem auch Nabu-Experten aus Baden-Württemberg mitgewirkt hatten. Das Konzept bleibe zwar hinter den Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papiers zurück. Es könne aber hoffentlich einen "Grundschutz" für die Rotmilane gewährleisten.

"Die Wirksamkeit des Konzepts hängt entscheidend davon ab, dass die Genehmigungsbehörden nicht zu schnell mit Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom gesetzlichen Tötungsverbot zur Hand sind", sagt Lachmann. Der Vogelschützer warnt vor "Gefälligkeitsgutachten, die angeblich belegen, dass Rotmilane von ihren Horsten nie zu den geplanten Windkraftanlagen, sondern immer nur in die andere Richtung fliegen." Die Nabu-Leute vor Ort würden "die Entwicklung genau im Blick behalten".

Ohnehin sei noch nicht hinlänglich erforscht, ob die geplanten Vorschriften für die Landwirtschaft wirklich effektive Ersatzmaßnahmen für die höhere Gefährdung seien. Der Rotmilan werde sich nur dann wirkungsvoll schützen lassen, glaubt der Nabu-Experte, "wenn durch die Regionalplanung des Landes die Dichtezentren dieser Vogelart vollständig von Windkraftanlagen frei gehalten werden."

Es bringe ja nichts, Klimaschutz und Energiewende auf Kosten des Vogelschutzes voranzutreiben, sagt der Ornithologe des Naturschutzbundes: "Sonst sind schon kurzfristig die Vögel nicht mehr da, die wir langfristig vor dem Klimawandel überhaupt schützen wollten."

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Sonntag, 9. August 2015

Westfalenwind sieht Pläne vom NABU durchkreuzt

Neue Westfälische, 08.08.2015:
 
Westfalenwind sieht Pläne vom NABU durchkreuzt
 
Lichtenau. Johannes Lackmann, Geschäftsführer der Westfalenwind GmbH macht Front gegen die Aktivitäten des Naturschutzbundes (NABU) NRW und der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU) im Kreis Soest.
 
In einem Brief an Umweltminister Johannes Remmel, der sich als Festredner zum 25-jährigen Bestehen der ABU angekündigt hat, schreibt Lackmann, noch extremer als der NABU NRW stelle sich die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest ziemlich pauschal gegen tragende Bereiche der Energiewende wie die Wasserkraft, die Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen und die Windenergie.
 
"Wir können nicht nachvollziehen, warum Sie als Fachminister für die Energiewende die realen Blockierer dieser Energiewende aufwerten wollen", heißt es in dem Schreiben wörtlich. Erst kürzlich, so Lackmann, habe ABU/NABU ein hervorragendes und bereits begonnenes Bürgerwindprojekt im Kreis Soest kaputtgeklagt, obwohl Fachabteilungen des Ministeriums die Planung begleitet und dem Projekt unter Artenschutzaspekten zugestimmt hätten.
 
NABU-Chef Josef Tumbrink habe dem Baudezernenten des Kreises Paderborn ferner angekündigt, in Lichtenau eine Ortsgruppe des NABU gründen zu wollen, damit es die Windenergie in Lichtenau nicht leicht habe.
 
Lackmann erinnert Remmel daran, dass Lichtenau die Stadt, ist, die er persönlich vor zwei Jahren respektvoll als Windhauptstadt in NRW erkoren habe.
 
Dem Minister rät Lackmann dringend, seine Teilnahme am ABU-Fest zu überdenken, nachdem Fundamentalopposition des NABU und andere Organisationen ist zu einem der Energiewende geworden seien.
 

Freitag, 7. August 2015

BUND verliert Gründungsmitglieder -

Ob bei uns die Anlagen auch bald so dicht stehen?


Hier können Sie sich die PlusMinus Sendung ansehen: (Auch in unserer Cloud gesichert)

 http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/windkraft-120.html

Montag, 27. Juli 2015

Wind wird teuer für Stromkunden

Capital, Wirtschaft ist Gesellschaft

Wind wird teuer für Stromkunden

22. Jul 2015, Thomas Steinmann
 
Auch nicht erzeugter Strom kostet Geld: Für die Zwangsabschaltung von Windrädern bei überlasteten Netzen zahlten die Stromkunden 2014 mehr als 100 Mio. Euro. In diesem Jahr wird es sogar noch mehr sein
Die Stromverbraucher haben 2014 so viel für die Zwangsabschaltung von Windrädern bezahlt wie noch nie. Nach Recherchen von Capital übertrafen die Entschädigungen an die Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen die Grenze von 100 Mio. Euro – nach 43,7 Mio. Euro im Jahr 2013. Allein die Übertragungsnetzbetreiber Tennet und 50Hertz, in deren Versorgungsgebiet im Norden und Osten des Landes der weitaus größte Teil der deutschen Windkraftleistung installiert ist, zahlten zusammen rund 80 Mio. Euro für nicht ins Netz eingespeisten Strom. Hinzu kommt ein zweistelliger Millionenbetrag bei den mehreren Hundert Betreibern der örtlichen Verteilnetze, an die die große Mehrheit der Anlagen angeschlossen ist.
 
Die sprunghaft steigenden Kosten für die Abregelung von Windrädern sind eine Folge des rasanten Ausbaus der regenerativen Energien. „Die Erneuerbaren drücken ins Stromnetz, und es gibt immer mehr Netzengpässe, die wir nur entlasten können, indem wir sogar Windkraftanlagen abregeln“, sagte Tennet-Chef Urban Keussen. Wegen des Einspeisevorrangs für Grünstrom haben die Eigentümer der Erneuerbaren-Anlagen seit einigen Jahren Anspruch auf Entschädigung. Die Kosten werden über die Netzentgelte finanziert, ebenso wie die Kosten für Eingriffe der Netzbetreiber in die Fahrweise konventioneller Kraftwerke. Am Ende bezahlen die Verbraucher auch für nicht erzeugten Strom.

Stürme führten zu Einspeiserekorden

In etwa neun von zehn Fällen handelt es sich bei den abgeregelten Anlagen um Windräder. Der Rest entfällt auf Biogas- und Fotovoltaikanlagen. Die Engpässe, die ein Eingreifen erforderlich machen, können sowohl auf der Ebene der Übertragungsnetze – der großen Stromautobahnen – auftreten als auch auf der darunter liegenden Ebene der Verteilnetze, in die die meisten Erneuerbaren-Anlagen einspeisen.
 
Auch für dieses Jahr erwarten die Netzbetreiber eine weitere drastische Zunahme der Eingriffe. Allein bei Tennet würden die Kosten voraussichtlich 150 Mio. Euro erreichen, sagte Keussen Capital. Das ist fast eine Verdreifachung gegenüber dem Rekordwert von 2014, der bei 55 Mio. Euro lag. Tennet betreibt unter anderem die Stromautobahnen in Schleswig-Holstein, wo besonders viele Windparks ins Netz einspeisen – zunehmend auch vor den Küsten. Mittlerweile deckt Windenergie als wichtigste Ökostrom-Quelle rund neun Prozent des deutschen Strombedarfs. Mehrere Stürme haben im vergangenen Winter zu neuen Einspeiserekorden geführt – aber auch zu neuen Höchstwerten bei Zwangsabschaltungen.
 
Tennet-Geschäftsführer Keussen rechnet damit, dass seine Netzmanager in diesem Jahr mehr als 1000 Gigawattstunden Windstrom abregeln müssen. Das entspricht etwa einem Zehntel der Elektrizität, die ein mittelgroßes Atomkraftwerk in einem Jahr erzeugt. Auch 50Hertz erwartet für seine Regelzone in Ostdeutschland einen weiteren Zuwachs an verschenktem Strom.
 
Entlastung versprechen sich die Betreiber von Netzausbau-Plänen, die Bund und Länder im Zuge der Energiewende beschlossen haben. „Wir brauchen dringend neue Stromverbindungen von Nord nach Süd, um den Windstrom aus Norddeutschland abzutransportieren“, sagte Keussen. Dabei spiele die Südlink-Trasse von Schleswig-Holstein nach Bayern eine wichtige Rolle. Um die Leitung hatte es monatelangen Streit zwischen Bayern und dem Bund gegeben. Inzwischen hat die bayerische Landesregierung ihren Widerstand gegen die Trasse zwar aufgegeben. Wichtige Fragen sind allerdings noch offen.
 
 

Freitag, 3. Juli 2015

Vorreiterrolle in der Region

Umweltministerium bei der Klausurtagung zum Thema Windenergie
 Ein Bericht mit Fotos von Christiane Heiligers

Bredelar. Weil sich Bürger bei abgeschlossenen Planungen im Bereich der Windkraft übergangen fühlten, gab es jetzt ein Forum, bei dem viele offene Fragen beantwortet, auf Ängste eingegangen und die Form der Bürgerbeteiligung sachlich überprüft werden sollte. Dazu veranstaltete das Umweltministerium NRW vergangenen Freitag im Kloster Bredelar eine erstmalige und richtungsweisende Klausurtagung, zu der es auf Initiative des Regionalbündnisses Windvernunft kam.





Eingeladen waren die zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen der Kreise Lippe, Paderborn, Soest und dem Hochsauerlandkreis. Fachleute beantworteten Fragen zur Beteiligung und Genehmigung und standen aufgeteilt in drei Fachgruppen zu den Themen Schallemissionen, Artenschutz und Ausweisungssystematik von Konzentrationszonen zur Verfügung.

Stefan Leuchten von der EnergieAgentur.NRW sah eine wichtige Voraussetzung in einem gemeinschaftlichen Dialog und der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Er wies darauf hin, dass es bei der Tagung darum gehe, Fachthemen unabhängig von einem bestimmten Projekt zu diskutieren. Dass sich nun das Land mit den Bürgern an einen Tisch setzte, während die mittleren Verwaltungsebenen (im Kreis und den Kommunen) außen vor sind, hatte einen Grund. Während vor Ort die Fronten oft verhärtet und emotionsgeladen sind, sollte hier der sachliche Austausch im Vordergrund stehen. „Der Regionalplan Energie der Bezirksregierung Arnsberg hat massiven Schaden angerichtet und zun einem Vertrauensverlust geführt“, erläuterte Hubertus Nolte vom Regionalbündnis Windvernunft.

Auch Monika Agatz vom Ministerium für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz hielt den Austausch der Beteiligten für sehr wichtig, aber auch das Sammeln vieler Ideen und Anregungen.

Neben den Experten steht mit Dr. Andre Unland ein Rechtsexperte zur Verfügung, der sich bereits mit zahlreichen Planungsverfahren in der Region auseinandersetzte und sowohl Kommunen als auch Bürgerinitiativen berät. Er hielt bei einen strukturierten Vortrag über Planungs-, Genehmigungs- und Überwachungsverfahren. Unter anderem informierte er die Teilnehmer über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Fristen bei Bürgerbegehren, Normenkontrolle, Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und weitere Überwachungen solcher Anlagen.

Danach hielt Prof. Dr. Hans J. Lietzmann von der „Bergischen Universität Wuppertal“ eine Ansprache zur Mitbestimmung von Bürgern und zeigte ihnen Möglichkeiten und Risiken auf. Er stellte heraus, dass nur Rechte von Eigentümern und Immissionsbetroffenen geschützt werden, dass es sich dabei aber nicht um Gestaltungsrechte, sondern lediglich um Verhinderungsrechte handele. Weiterhin sprach er die Verfahren an, wie sich Bürger an Windkraftanlagen beteiligen können.

In der Diskussion der 40 Teilnehmer war der Unmut deutlich zu spüren. Einige waren der Meinung, dass Bürgerversammlungen als lächerlich abgetan und alle Begehren abgeschmettert würden. Weiterhin wurde die kommunale Beteiligung bemängelt und dass vor einer Information der Bevölkerung bereits an die 80 Prozent der Planungen abgeschlossen seien.                        
Weitere Vorwürfe lauteten, die Standortsuche gehe nach freiem Platz, nicht nach dem Landschaftsschutz und dass die Gemeinden unterschiedlich behandelt würden, was den Abstand zu solchen Anlagen angeht.






Zusammenfassend erklärte Unland, man müsse den Leuten klarmachen, wo Ablehnungsspielräume seien und gab den Tipp: „Schärfen Sie Ihre Argumente. Lieber ein paar weniger und dafür auf den Punkt.“

Montag, 8. Juni 2015

Pressemitteilung der Energieagentur NRW (D´dorf)

zur Zusammenarbeit mit dem Vernunftwende Bündnis NRW

(Textfassung für die Energieagentur NRW, 25.5.2015 Heiner Brinkmann)
Wir, die Vernunftwende Bündnis NRW, freuen uns auf der Homepage der Energieagentur als kritische Stimme vertreten zu sein. Unser Bündnis vertritt die Bedenken zehntausender Bürgerinnen und Bürger aus NRW (im Weiteren BuB) gegen die heutige Ausgestaltung der Energie- bzw. Stromwende. Die Energieagentur NRW hat die Aufgabe, den Dialog bezüglich der Energiewende mit den BuB zu führen. Wir erwarten, dass die BuB offen und ehrlich informiert werden über die gesundheitlichen Risiken durch die Windenergie, die Gesamtkosten der Energiewende, die tragischen Folgen für den Arten-/ Natur- und Landschaftsschutz sowie über die Konsequenzen für die einzelnen Gemeinden durch die Entstehung der „Windparks“, bzw. der Anhäufung von großen Industrieanlagen in der Nähe der Gemeinden.
Anbei einige Ausführungen zu den ersten beiden Punkten.
Auf die gesundheitlichen Risiken für den Menschen wird auch weit über die NRWGrenzen aufmerksam gemacht. Anlässlich der Abstimmung über einen neuen Windkrafterlass für das Land Schleswig-Holstein wandte sich Dr. med. Christian Rohrbacher (FA für Innere Medizin/Psychoanalyse in Eckernförde) mit einer ärztlichen Eingabe an alle zur Entscheidung aufgerufenen Landtagsabgeordneten. Er erläuterte, dass die von Windkraftbefürwortern gerne ins Feld geführte Willstedtstudie eine Betroffenheit von 10 % der Bevölkerung belegt und das trotz Einhaltung der 10 x H-Regel (Abstand = 10 x Höhe der WKA). Weiter führt er aus, dass internationale Studien (Dänemark etc.) von Erkrankungsraten von 20 - 30% sprechen. Dänemark, bis dato Musterland der Windenergienutzung, stoppte aus Angst vor Gesundheitsgefahren 2014 den weiteren Ausbau an Land weitestgehend, bis die weitere Studienergebnisse vorliegen.
Hinsichtlich der Kosten hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bei einer Fachtagung am 21.05.2015 in Paderborn ausgeführt, dass wir jährlich eine Milliarde Euro nur allein für nicht eingespeiste Energie aus Wind und Sonne zahlen, da der Wind und die Sonne nur unstetig zur Verfügung stehen. Dieses stellt aber nur einen „kleinen“ Teil der Kosten der Energiewende dar, der größere Teil der Kosten im zweistelligen Milliardenbereich resultiert aus den im EEG zugesicherten Subventionen
an die Betreiber. Die anstehenden Kosten für den Südlink sind den BuB bislang noch nicht in Rechnung gestellt worden.
Die Energieagentur NRW als Mittler zwischen BUB und Politik sollte die Bedenken und Gefahren der Energiewende den Bürgern gegenüber offen und ehrlich formulieren und den Politikern gegenüber ungeschönt aufzeigen.

Freitag, 24. April 2015

Samstag, 18. April 2015

Offshore: Ausbauziel 2030 schon jetzt erreicht!!!

Bittere Pille für die Offshore-Windbranche

 
Zahlreiche Entwickler von Offshore-Windparks haben nach Informationen von NDR Info im vergangenen Monat unangenehme Behördenpost erhalten. In den kommenden Jahren werden küstenferne Windpark-Projekte demnach wohl nicht mehr genehmigt. Auch zahlreichen bereits lange geplanten Projekten droht das Aus, wie aus dem Schreiben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hervorgeht. Grund dafür ist die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Jens Assheuer ist die Enttäuschung anzumerken. Als Geschäftsführer der Firma WindMW betreut er seit Jahren das Windpark-Projekt "Nördlicher Grund". 80 Kilometer vor Sylt sollen bald 64 Windräder Strom liefern. Alle Genehmigungen liegen vor, sogar die Verträge über die Lieferung der Turbinen und die Installation der Anlage sind bereits unterzeichnet. "Da ist sicherlich viel Arbeit reingeflossen und viel Herzblut", sagte Assheuer. Insofern sei es für die Mitarbeiter schmerzhaft, wenn man jetzt sehe, dass das Projekt nicht umgesetzt wird. Und auch die Investoren seien alles andere als glücklich mit der Situation: "Wir reden immerhin über einen zweistelligen Millionenbetrag, der bereits investiert wurde."

Offshore-Deckel macht der Branche zu schaffen

Vielen Offshore-Projekten droht das Aus

Zahlreiche Entwickler von küstenfernen Offshore-Windparks haben unangenehme Behördenpost erhalten. Dutzende Windpark-Projekte haben keine Chance auf einen Netzanschluss.
Das Problem: Die Bundesnetzagentur wird den Park in den kommenden 15 Jahren wohl nicht ans Netz anschließen. Verantwortlich dafür ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Im vergangenen Sommer hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der Offshore-Windkraft massiv zu deckeln. Bis 2020 sollen nicht mehr zehn, sondern nur noch 6,5 Gigawatt Leistung offshore gebaut werden. Das entspricht etwa der Leistung von sechs Atomkraftwerken. Bis 2030 sollen dann 15 Gigawatt installiert sein. Auf diese Weise will Berlin verhindern, dass die Strompreise weiter steigen.
Projekte müssen sich seither daran messen lassen, wie weit sie von der Küste entfernt liegen. Zudem muss gewährleistet sein, dass sich Windparks sinnvoll an eine Stromsammelstation, einen sogenannten Konverter anschließen lassen. Der Konverter, der am "Nördlichen Grund" liegt, ist bereits ausgelastet. Eine weitere Station wird nicht gebaut. Das Projekt droht deshalb zu scheitern.

Küstenferne Windparks werden nicht mehr genehmigt

WindMW-Geschäftsführer Assheuer ist in seiner Branche nicht der Einzige, der derzeit kräftig schlucken muss. Im März hat das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Post an Dutzende Windpark-Entwickler verschickt. In dem Schreiben, das NDR Info vorliegt, informiert das BSH darüber, dass die Projekte in den sogenannten Zonen 3, 4, und 5 bis auf Weiteres auf Eis liegen. Es handelt sich dabei um etwa 40 geplante Parks, die in der Regel mehr als 100 Kilometer von der Küste entfernt liegen.
Für sie werde bis auf Weiteres kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, insbesondere sollen keine Antragskonferenzen und Erörterungstermine durchgeführt werden. Eine "kostenpflichtige ablehnende Entscheidung in laufenden Verfahren" behält sich das BSH ausdrücklich vor. Obwohl diese Projekte, die unterschiedlichen Trägern gehören, bislang noch nicht so weit entwickelt sind wie etwa Assheuers "Nördlicher Grund", dürften bis heute mehr als 100 Millionen Euro investiert worden sein.

Dutzenden Projekten droht das Aus

Die Rechnung des BSH und der Bundesnetzagentur ist dabei relativ einfach: Noch in diesem Jahr werden auf Nord- und Ostsee wohl insgesamt drei Gigawatt Leistung installiert sein. Nimmt man die küstennahen Projekte in Nord- und Ostsee und im Küstenmeer zusammen, lässt sich die politische Vorgabe von 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030 bereits jetzt erreichen. Dass Offshore-Windparks weit draußen in der Nordsee jemals umgesetzt werden, erscheint daher kaum noch wahrscheinlich. "Bei sehr großer Küstenentfernung wird man auch mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Kosten der Netzanbindung sagen müssen, dass diese Projekte nach jetziger Sicht energiewirtschaftlich nicht wünschenswert sind", erklärt Nico Nolte vom BSH.
Den Projekten, die in den Zonen 3, 4 und 5 liegen, droht somit faktisch das Aus. Inwiefern Unternehmer Windpark-Projekte nun unter Umständen ganz aufgeben werden, ist unklar. Es sei jetzt an den Antragstellern zu überlegen, wie sie mit der veränderten Situation umgehen wollen, so Nolte.  

Branche will Druck auf Politik machen

Bislang reagierte die Offshore-Branche abwartend auf die EEG-Novelle und die Ankündigung des BSH. Doch das könnte sich jetzt ändern. Ursula Prall vom Offshore Forum Windenergie will den zuständigen Behörden und vor allem dem Ministerium für Wirtschaft und Energie die Nachteile der Offshore-Deckelung deutlich machen. "Das hat ja auch für die Zulieferer-Industrie ganz enorme Konsequenzen", sagt Prall. Es bleibe auch deshalb zu hoffen, dass die politische Deckelung in den kommenden Jahren noch einmal überdacht wird.
Das wird aber wohl nur gelingen, wenn Strom aus Offshore-Windkraft künftig deutlich billiger wird. Nach Informationen von NDR Info denken einige Unternehmen auch darüber nach, im Einzelfall gegen einen negativen Bescheid des BSH zu klagen. Ob sich auf diesem Weg eine Genehmigung für Windparks juristisch erzwingen lässt, steht allerdings in den Sternen.
Assheuer und sein Unternehmen Wind MW wollen indes am Windpark "Nördlicher Grund" festhalten. Sie hoffen darauf, dass es in einigen Jahren doch noch einen Netzanschluss erhalten wird. Gleichwohl schaut sich der Diplomingenieur bereits jetzt nach einem neuen Windpark-Projekt um. Es soll küstennah liegen und bereits über die Zusage einer Netzanbindung verfügen. Sicher ist sicher.
 
Weitere Informationen:
 

Donnerstag, 16. April 2015

Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H

Die "Alternative für Deutschland - AfD" startet in NRW eine Volksinitiative:
 
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
(BauGB-AG NRW)

§ 1 Abstand von Anlagen der Windenergie
(1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.
(2) Höhe im Sinn des Abs. 1 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors. Der Abstand bemißt sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude, das im jeweiligen Gebiet im Sinn des Abs. 1 zulässigerweise errichtet wurde bzw. errichtet werden kann.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Dienstag, 14. April 2015

Wer A sagt muss auch B sagen

Leserbrief im Westfälischen Volksblatt vom 14.4.2015

Landrat Manfred Müller lehnt eine Stromtrasse, die auch durch den Kreis Paderborn führen soll, ab.  Dazu meint dieser Leser: Wie um alles in der Weit kommt unser Landrat dazu, ohne Aufforderung besorgter Bürger und Initiativen, den Bau einer Stromtrasse nach Süddeutschland durch den Kreis Paderborn abzulehnen. Ja man glaubt es kaum, dagegen will er sogar kämpfen! Zitat: »Genug ist genug. Wir werden nicht kampflos zusehen, wie man versucht, uns nun auch noch Strommasten in die Landschaft zu setzen«, so Müller.
Ich bin da völlig anderer Meinung! Die gerade mal bis 75 Meter hohen Strommasten eignen sich hervorragend als »Unterholz«: vor den bis 200 Meter hohen und zukünftig auch noch höheren Windkraftanlagen. Für das menschliche Auge wird die moderate Höhe der Strommasten vor den hohen und sich drehenden Windriesen wohltuend sein.

Insbesondere wird der durch die Strommasten bewirkte sanfte Höhenanstieg hin zu den Windrädern den Schrecken vor dem weiteren Ausbau der Windenergie deutlich mindern.
Ich verstehe unseren Landrat nicht, jetzt einen Kampf gegen die Trasse fuhren zu wollen. Er ist fehl am Platz imd vor allen Dingen viel zu spät, weil ein ernsthafter Kampf für einen vernünftigen Ausbau der Windkrafträder unterlassen wurde.

Wer A sagt muss auch B sagen!
Die Landschaft des Paderborner (Süd)-Kreises ist eh schon versaut, Und wenn man dem Prinzip der kurzen Wege folgt, dann sollte der Strom dort wo er produziert wird auch eingespeist werden.
 Es sei denn, hier gäbe es noch eine ganz andere Möglichkeit!
Meine Idee: Wir nehmen die Trasse mit den Strommasten und die Anderen, die die Trasse nicht wollen, bekommen unsere Windräder. Dieser Kampf hätte was, Herr Müller! Da finden Sie viele Unterstützer
WIGBERT MERTENS
Büren

Sonntag, 5. April 2015

Frohe Ostern

Frohe Ostern liebe Mitstreiter für Windvernunft in unserer Region!

Es ist soweit, das Küken ist pünktlich geschlüpft und beginnt nun hoffentlich ein munteres Leben. Will sagen: unser Verein „Regional-Bündnis Windvernunft e.V.“ ist aus den Eierschalen raus und meldet sich in aller Form bei seinen Mitgliedern mit einer Einladung zur 1. ordentlichen Versammlung seit dem Gründungsbeschluß in Dalheim und der Gründungsversammlung am 31.1.2015 in Grundsteinheim.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Einladung mit Tagesordnung.

Mit freundlichen Ostergrüßen

Der Vorstand
verein@regionalbuendnis-windvernunft.de

Samstag, 14. Februar 2015

Windenergie-Planung im Stadtfernsehen Salzkotten


hier ein aktueller Beitrag im Stadtfernsehen Salzkotten:

http://www.salzkotten-tv.de/tv/index.php/aktuell/243-windenergie-planungen-fuer-das-stadtgebiet

mit
Marius Vötting, Vaußhof in Scharmede, WEA-Betreiber
Christiane Rensing, Niederntudorf
Bürgermeister Ulrich Berger
Bauaumtsleiter Ludwig Bewermeier

Die wohl wichtigste Aussage:
"23. April 2015: Bauausschusssitzung, anschließend Planoffenlegung"

Dienstag, 3. Februar 2015

Tudorfer fühlen sich benachteiligt

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NOA - Drei Dörfer Windvernunft
N.-Tudorf  –  O.-Tudorf  –  Alfen
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Es wird Zeit, dass wir uns treffen.
Jetzt ist die letzte Chance noch etwas zu bewegen.

Informationsaustausch am

Donnerstag, den 5. Februar 2015 ab 19 Uhr
Gasthof Meier, Oberntudorf

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Zur Tudorfer Wind-Problematik im Anhang ein Artikel aus der Neuen Westfälischen:

Tudorfer fühlen sich benachteiligt

Salzkotten beantragt für fünf Windvorrangzonen erforderliche Entlassung aus dem Landschaftsschutz

„Die Tudorfer beklagen eine Ungleichbehandlung von Potenzialflächen den Landschafts- beziehungsweise Artenschutz betreffend.“

„Vom Kreis Paderborn fordert die Gruppe um Christiane Rensing ausführliche Begründungen sowohl für Entlassungen aus dem Landschaftsschutz als auch für Nicht-Entlassungen.“

„Sondersitzung des Bauausschusses am 23. April“